Das Wichtigste auf einen Blick
- Kein allgemeiner Anspruch: Nach einer wirksamen Kündigung ist das Arbeitsverhältnis grundsätzlich beendet. Einen Anspruch auf Wiedereinstellung gibt es in den meisten Fällen nicht.
- Wiedereinstellungsanspruch: Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Anspruch entstehen, wenn der Arbeitsplatz vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder frei oder neu geschaffen wird.
- 3-Wochen-Frist: Wird binnen 3 Wochen nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben, kann das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen und das Arbeitsverhältnis besteht fort.
- Neuer Vertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit freiwillig einen neuen Arbeitsvertrag schließen.
- Probezeit: Bei einer Wiedereinstellung innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung ist eine erneute Probezeit in der Regel unzulässig, da das alte Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.
- Neue Stelle: Die Wiedereinstellung muss nicht zwangsläufig die Rückkehr auf die bisherige Position bedeuten. Es kann auch ein neuer Job angeboten werden.
Mit dem zunehmenden Fachkräftemangel hat sich die Wiedereinstellung nach Kündigung (auch: Rehiring, Boomerang-Hiring) zu einer strategischen Säule im Recruiting entwickelt. Im Einzelhandel sind bis zu 33 % der Neueinstellungen Boomerangs, im IT-Sektor sind es 14 %. Insgesamt zeigen 71 % der Fachkräfte eine generelle Rückkehrbereitschaft.
Was bedeutet Wiedereinstellung nach Kündigung?
Bei der Wiedereinstellung nach Kündigung (auch „Boomerang Hiring“ genannt) kehren Arbeitnehmer mit zeitlicher Unterbrechung zu ihrem früheren Arbeitgeber zurück. Normalerweise endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. In bestimmten Fällen kommt es jedoch dazu, dass die Kündigung ihre Grundlage verliert – etwa weil sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verbessert oder der Arbeitsplatz doch weiter benötigt wird.
Dann kann sogar ein Anspruch auf Wiedereinstellung bestehen oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich freiwillig auf eine erneute Beschäftigung mit neuem Arbeitsvertrag. Entscheidend beim Rehiring ist laut Bundesarbeitsgericht, ob sich die Umstände vor dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses wesentlich geändert haben. Die Rückkehr muss jedoch nicht zwingend auf die alte Position erfolgen. Arbeitnehmer können auch für einen anderen Job wiedereingestellt werden.
Weiterbeschäftigung vs. Wiedereinstellung – Unterschied
Es ist eine juristische Finesse: Bei einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess handelt es sich genau genommen nicht um eine Wiedereinstellung nach Kündigung. In dem Fall war die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Anfang an unzulässig – somit ist es eine „Weiterbeschäftigung“. Bis zum endgültigen Urteil besteht immer ein Recht auf Weiterbeschäftigung – außer dies ist für den Arbeitgeber unzumut.
Wann habe ich Anspruch auf Wiedereinstellung nach Kündigung?
Ein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht nur in Ausnahmefällen – nicht gesetzlich. Ein Anspruch kann sich jedoch ergeben, weil der ursprüngliche Grund für die Kündigung noch vor Ablauf der Kündigungsfrist entfällt – etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung, weil die Aufträge wieder steigen. Ebenso kann der einst gestrichene Arbeitsplatz doch erhalten bleiben. Entscheidend für den Wiedereinstellungsanspruch ist, dass sich die Kündigungsgründe noch während der Kündigungsfrist wesentlich verändern bzw. wegfallen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist besteht in der Regel kein Anspruch mehr. Dann ist in der Regel nur noch ein neuer Arbeitsvertrag möglich.
Bei einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiedereinstellung. In dem Fall gelingt eine erneute Anstellung nur mit Wohlwollen des bisherigen Arbeitgebers – etwa nach einer neuen Bewerbung (siehe: Zum Ex-Arbeitgeber zurück?).
Welche Fristen gelten bei der Wiedereinstellung?
Wurden Sie gekündigt und wollen dagegen eine Kündigungsschutzklage erheben, müssen Sie schnell handeln: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (sog. Drei-Wochen-Frist). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung als akzeptiert. Kündigt der Arbeitgeber betriebs- oder krankheitsbedingt, muss der Grund innerhalb der Kündigungsfrist entfallen. Bei einer unwirksamen Verdachtskündigung haben Sie hingegen mehr Zeit, wenn Sie sofort widersprochen haben. Gilt der Grund für eine betriebsbedingte Kündigung nicht mehr, muss der Arbeitgeber sogar aktiv darüber informieren. Dann haben Sie 4 Wochen Zeit, um Ihren Anspruch auf Wiedereinstellung geltend zu machen.
Gibt es nach der Wiedereinstellung eine neue Probezeit?
Normalerweise entfällt bei einer Wiedereinstellung nach Kündigung eine erneute Probezeit. Auch wird die bisherige Betriebszugehörigkeit in diesem Fall voll angerechnet. Eine erneute Probezeit ist aber möglich und darf vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn der Mitarbeiter auf eine völlig neue Stelle und Position zurückkehrt. Achten Sie deshalb bei einer Wiedereinstellungsvereinbarung unbedingt darauf, ob auf eine erneute Probezeit verzichtet wird!
Was bedeutet „nahtloser Übergang“ bei der Wiedereinstellung?
Von einem „nahtlosen Übergang“ spricht man, wenn zwischen altem und neuem Arbeitsverhältnis praktisch keine echte Unterbrechung liegt. Entscheidend ist hierbei weniger die reine Formalie, sondern die tatsächliche Kontinuität. Bleiben Tätigkeit, Position und Rahmenbedingungen im Wesentlichen gleich, wird das Beschäftigungsverhältnis faktisch nahtlos fortgeführt. Rechtlich relevant ist das bei einer erneuten Probezeit.
Wann ist eine Wiedereinstellung nach Kündigung sinnvoll?
Eine Kündigung ist normalerweise endgültig. Ein Widerruf ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Dennoch gibt es einige Szenarien, in denen eine Wiedereinstellung sinnvoll ist:
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Rückkehr aus Karrieregründen
Nicht jeder Jobwechsel ist erfolgreich. Ist ein Mitarbeiter beim neuen Arbeitgeber unzufrieden, kann sich die Rückkehr für beide Seiten lohnen – insb. wenn der frühere Arbeitgeber zufrieden war und die Stelle noch frei ist.
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Rückkehr nach Auszeit
Ob Sabbatical oder eine andere berufliche Auszeit: Wird in solchen Fällen das Arbeitsverhältnis beendet, kann die Wiedereinstellung sogar schriftlich vereinbart werden (sog. Wiedereinstellungsvereinbarung). In der Praxis wird dies oft in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag geregelt.
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Betriebsbedingte Rückkehr
In wirtschaftlichen Krisen müssen manche Unternehmen Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen. Geht es dann kurzfristig wieder bergauf, ist die Wiedereinstellung vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Win-Win-Lösung für die Fachkräfte wie für den Arbeitgeber.
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Wegfall des Verdachts
Für eine Verdachtskündigung reicht ein dringender Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung oder Straftat aus, um zu kündigen. Kann der Mitarbeiter diesen jedoch entkräften, muss sogar eine Wiedereinstellung angeboten werden – hat der Betreffene eine Kündigungsschutzklage eingereicht, gilt dieser Anspruch auch nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Wie läuft eine Wiedereinstellung nach Kündigung ab?
Eine Wiedereinstellung nach Kündigung läuft je nach Situation unterschiedlich ab – entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis rechtlich noch besteht oder bereits beendet ist.
1. Während der Kündigungsfrist
Ändern sich die Umstände noch vor Ablauf der Kündigungsfrist (z.B. neuer Personalbedarf), kann der Arbeitnehmer die Wiedereinstellung verlangen. Oft wird dies zunächst schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht. Kommt keine Einigung zustande, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
2. Bei laufender Kündigungsschutzklage
Hat der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen Klage eingereicht, prüft das Arbeitsgericht die Wirksamkeit der Kündigung. Wird sie für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort – eine „Wiedereinstellung“ ist dann rechtlich gar nicht nötig. Es handelt sich um eine Weiterbeschäftigung.
3. Nach Ablauf der Kündigungsfrist
Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet, gibt es in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch mehr. Eine Wiedereinstellung erfolgt dann meist nur durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags zu neu vereinbarten Bedingungen.
Die Voraussetzungen und Abläufe werden maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geprägt. Entscheidend sind immer der genaue Zeitpunkt und der konkrete Kündigungsgrund.
Was sind die Vor- und Nachteile des Rehiring?
Ob eine Wiedereinstellung nach Kündigung sinnvoll ist, können Sie nur im Einzelfall entscheiden. Dabei sollten Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile genau abwägen. Hier ein Überblick:
Vor- und Nachteile für Arbeitgeber
Vorteile
- Qualifizierter Mitarbeiter
Die Rückkehr bringt einen qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter zurück ins Team. - Keine Einarbeitung
Eine lange Einarbeitung entfällt, der Kollege ist sofort einsatzfähig und produktiv. - Leichte Suche
Manche Positionen sind schwer zu besetzen. Das Unternehmen spart Zeit und Geld.
Nachteile
- Gestörtes Vertrauen
Nach einer Kündigung ist die Zusammenarbeit oft schwierig, das gegenseitige Vertrauen ist gestört. - Rechtliche Schritte
Vor der Wiedereinstellung stehen teils noch die Kündigungsschutzklage und rechtliche Auflagen. - Interne Probleme
Bei den Kollegen kommt die Rückkehr nicht durchweg gut an – insb. wenn es zuvor Konflikte im Team gab.
Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Vorteile
- Keine Arbeitslosigkeit
Wer sofort wieder eingestellt wird, umgeht eine mögliche Arbeitslosigkeit. - Weniger Risiko
Keiner kauft die Katze im Sack – die Risiken bei einer beruflichen Neuorientierung entfallen.
Nachteile
- Keine Entwicklung
Bei einer Rückkehr auf die alte Position, gibt es keine Chance auf Verbesserung, finanzielles oder berufliches Wachstum. - Angespanntes Verhältnis
Haben Sie sich wieder in den alten Job geklagt, droht ein zerrüttetes Verhältnis zum Arbeitgeber.
Wann sollte ich auf eine Wiedereinstellung verzichten?
Eine Wiedereinstellung nach Kündigung klingt erstmal attraktiv: Job und Einkommen bleiben erhalten. Dennoch ist der Schritt zum Ex zurück strategisch nicht immer ratsam. Vor allem wenn das Verhältnis zum Ex-Arbeitgeber oder Ex-Chef nachhaltig gestört ist und die Wiedereinstellung nur erstritten wurde, ist eine weitere und langfristige Zusammenarbeit kaum noch sinnvoll möglich. Gleiches gilt, wenn die Bedingungen beim Rehiring deutlich schlechter sind als bisher – z.B. wenn der alte Job nur noch befristet angeboten wird.
Auch wenn Sie aufgrund der Kündigungsschutzklage eine angemessene Abfindung aushandeln können, kann ein sauberer Schnitt und Abschluss wirtschaftlich vorteilhafter sein. Prüfen Sie daher genau, ob ein beruflicher Neuanfang langfristig nicht karrierefördernder ist als die Rückkehr in alte Strukturen.
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