Die 10 wichtigsten Fragen zum Arbeitszeugnis
Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.
Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.
Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.
Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.
Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.
Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).
Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).
Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.
Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.
Zeugnisbrauch: Was muss im Zeugnis stehen?
Beim Schreiben und Formulieren des Arbeitszeugnisses hat der Arbeitgeber den sogenannten Zeugnisbrauch zu beachten. Dieser kann je nach Branche und Beruf unterschiedlich ausfallen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az 12 Sa 936/16). Bedeutet: In manchen Jobs kann es üblich sein, dass der Arbeitgeber in den Arbeitszeugnis Formulierungen darauf hinweist, dass der Arbeitnehmer bestimmte Fähigkeiten besitzt (z.B. MS Office bei Büroassistenten) oder übliche Aufgaben übernommen hat. Die dürfen dann nicht einfach weggelassen werden, weil das im Zeugnisdeutsch als negativer Geheimcode ausgelegt wird.
Fehlen wichtige Qualifikationen oder Arbeitsweisen in Ihrem Arbeitszeugnis, die aber in Ihrem Berufskreis üblich sind, können Sie das Zeugnis anfechten und auf Basis des Zeugnisbrauchs Korrektur verlangen. Zur Not mithilfe eine Fachanwalts für Arbeitsrecht und einer Zeugnisberichtigungsklage. Beachten Sie hierbei aber die Frist von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses. Ein schlechtes Arbeitszeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!
Zeugnisbrauch Beispiel
Im konkreten Fall hatte die Assistentin einer Anwaltskanzlei geklagt. In ihrem Zeugnis fehlten ihrer Meinung nach zwei entscheidende Angaben: der Hinweis auf eine „selbstständige Arbeitsweise“ und die Bewertung ihres Verhaltens gegenüber Vorgesetzten. Die Richter gaben der Klägerin teilweise Recht: Die Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten muss der Arbeitgeber erwähnen – Zeugnisbrauch!
Der Hinweis auf eine selbstständige Arbeitsweise gehöre aber nicht dazu. Eine Umfrage unter den Rechtsanwaltskammern in NRW zeigte, dass dies kein allgemeiner Zeugnisbrauch ist. Das Fehlen der Formulierung sei deshalb kein Nachteil für die Arbeitnehmerin.
Warum ist der Zeugnisbrauch so wichtig?
Der Zeugnisbrauch kann für Arbeitnehmer bei der Bewerbung eine entscheidende Rolle spielen. Allerdings fallen die negativen Bewertungen weniger auf, weil sie fehlen. Von einem Controller würde man vermutlich Sorgfalt und Genauigkeit erwarten. Wer solchen Mitarbeitern eine schlechte Note geben will, lässt die entscheidende Arbeitsweise weg. Achten Sie also stets darauf, was NICHT im Zeugnis steht!
Für den Laien sind die versteckten Zeichen im Arbeitszeugnis oft nicht auf Anhieb erkennbar. Beim Zeugnisbrauch gibt es viele unbekannte Standards. Zum Beispiel: „Sein/Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“ Das ist nicht nur eine wichtige Bewertung des Sozialverhaltens, sondern auch die richtige (hierarchische) Reihenfolge. Lassen Sie einen Teil davon weg, bedeutet die Arbeitszeugnis Formulierungen, dass der Arbeitnehmer damit Probleme hatte.
Hellhörig werden sollten Sie zudem, wenn Sie im Zeugnis eine Formulierung finden, die durch ein „nicht“, „kein“ oder „nie“ positiv klingt. Beispiel: „Seine Pünktlichkeit gab keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Klingt lobend – ist es aber nicht! Falls es wirklich keinen Anlass zu Beanstandungen gab, wäre es nicht erwähnenswert. So aber steht es da – und weckt bewusst schlafende Hunde.
Arbeitszeugnis Code Tabelle: Bedeutung
Die Gefahr ist groß, dass Arbeitnehmer beim Prüfen des Arbeitszeugnisses meinen, der Ex-Chef sei ihr größter Fan. Hinter manch schönen Worten verbirgt sich ein schlechtes Urteil. Achten Sie im Arbeitszeugnis vor allem auf den Zeugnisbrauch bei „Leistungsbeurteilung“, Bewertung des Sozialverhaltens („Verhaltensbeurteilung“) und „Schlussformel“ (inklusive Zukunftswünsche). Hier einige Arbeitszeugnis Geheimcodes übersetzt:
Leistungsbeurteilung
„Er war bei Kunden schnell beliebt.“
Bedeutung: „Er machte zu viele und zu schnelle Zugeständnisse.“
„Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“
Bedeutung: „Der Mitarbeiter war eine Null.“
„Sie machte sich mit großem Elan an die ihr übertragenen Aufgaben.“
Bedeutung: „Aber frag nicht, wie chaotisch das war!“
„Sie setzte sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten ein.“
Bedeutung: „Sie ist leider komplett unfähig.“
„Durch ihre Pünktlichkeit war sie ein gutes Beispiel.“
Bedeutung: „Mehr als Pünktlichkeit war da aber leider nicht.“
„Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“
Bedeutung: „Sie war faul und wälzte die Arbeit gekonnt auf Kollegen ab.“
„Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.“
Bedeutung: „Nur gearbeitet hat er nicht.“
„Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.“
Bedeutung: „Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keinerlei Autorität.“
„Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“
Bedeutung: „Sie machte nur, was man ihr sagt und zeigte keinerlei Initiative.“
„Er hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.“
Bedeutung: „Seine Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.“
„Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.“
Bedeutung: „Mangelhaftes Fachwissen glich er mit einer großen Klappe aus.“
„Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst.“
Bedeutung: „Er beging Diebstahl und fiel durch schwere Vergehen auf.“
„Er trat sowohl innerhalb wie außerhalb des Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein.“
Bedeutung: „Er war im Betriebsrat und hat sich gewerkschaftlich engagiert.“
Verhaltensbeurteilung
„Er verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.“
Bedeutung: „Der Typ ist arroganter als eine Diva.“
„Sie zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.“
Bedeutung: „Sie flirtete mehr als sie arbeitete.“
„Mit seinen Vorgesetzten kam er gut zurecht.“
Bedeutung: „Er ist ein Mitläufer und passt sich überall an.“
„Seine Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“
Bedeutung: „Er trank gerne mal einen Schnaps während der Arbeit.“
„Er war tüchtig und in der Lage, seine Meinung zu vertreten.“
Bedeutung: „Er kann keinerlei Kritik vertragen.“
„Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.“
Bedeutung: „Sie ist frech und hat keinerlei Manieren.“
„Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“
Bedeutung: „Sie war eine impertinente Wichtigtuerin.“
„Für die Belange der Mitarbeiter hatte sie ein umfassendes Verständnis.“
Bedeutung: „Sie ist homosexuell, beziehungsweise lesbisch.“
„Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich.“
Bedeutung: „Er hatte Probleme mit seinem Chef.“ (weil der erst nach den Kollegen erwähnt wird)
„Er war ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege.“
Bedeutung: „Keiner konnte ihn leiden.“
Schlussformel
„Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.“
Bedeutung: „Er/Sie hinterlässt keine Lücke.“
„Er/Sie verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen.“
Bedeutung: „Er/Sie kam damit einer Kündigung zuvor.“
„Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.“
Bedeutung: „Achtung, der kränkelt!“
„Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, besonders Erfolg.“
Bedeutung: „Erfolg hatte er hier nämlich gar keinen.“
„Wir wünschen Ihm/Ihr für die Zukunft alles Gute, auch Erfolg.“
Bedeutung: „Erfolg hatte er/sie hier nämlich keinen.“
Arbeitszeugnis Formulierungen: 200 Codes entschlüsselt
Die wichtigsten negativen Botschaften und Geheimcodes im Arbeitszeugnis – und was sie wirklich bedeuten. Hier kostenlos herunterladen:
Arbeitszeugnis Vorlage: Gutes Arbeitszeugnis Beispiel
Falls Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben oder es mit anderen vergleichen wollen: Hier eine Arbeitszeugnis Vorlage mit der Note „sehr gut“. Das Arbeitszeugnis Beispiel können Sie gleich hier im Browser editieren, anschließend kopieren und auszudrucken. Dazu einfach auf den Kasten klicken. Oder Sie laden sich das Muster HIER kostenlos als PDF herunter.
Arbeitszeugnis
Herr __, geboren am TT.MM.JJJJ in Köln, ist vom 1. April JJJJ bis zum 30. Mai JJJJ in unserem Unternehmen als __ tätig gewesen.
Herr __ verfügt über ein äußerst profundes Fachwissen, welches er stets effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte. Dieses Fachwissen konnte er ohne Einschränkungen an seine Mitarbeiter weitergeben.
Gerne bestätigen wir ihm eine außerordentlich hohe wirtschaftliche Sachkompetenz. Durch sein herausragendes unternehmerisches und strategisches Denken und Handeln erwarb er sich den höchsten Respekt der Geschäftsführung und seiner Mitarbeiter. Zum Nutzen des Unternehmens erweiterte und aktualisierte er immer mit großem Gewinn seine umfassenden Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen. Aufgrund seiner präzisen Analysefähigkeiten und seiner sehr schnellen Auffassungsgabe fand er hervorragende Lösungen, die er konsequent und erfolgreich in die Praxis umsetzte.
Hervorzuheben ist seine hoch entwickelte Fähigkeit, stets konzeptionell und konstruktiv zu arbeiten, sowie seine immer präzise Urteilsfähigkeit.
Herr __ ist eine überdurchschnittlich engagierte Führungskraft, die ihre Aufgaben jederzeit mit voller Einsatzbereitschaft erfolgreich erfüllte. Auch in Stresssituationen erzielte er sehr gute Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht und war auch stärkstem Arbeitsanfall immer gewachsen. Stets arbeitete Herr Mustermann äußerst umsichtig, sehr gewissenhaft und genau.
Vertrauenswürdigkeit und absolute Zuverlässigkeit zeichneten seinen Arbeitsstil jederzeit aus. Selbst für schwierigste Problemstellungen fand und realisierte er sehr effektive Lösungen und kam immer zu ausgezeichneten Arbeitsergebnissen. Im Laufe seiner Unternehmenszugehörigkeit hat er unter anderem viele wichtige Projekte mit sehr großem Erfolg geleitet.
Durch sein überaus systematisches Vorgehen und seinen sehr kooperativen Führungsstil konnte er seine Projekte stets mit äußerster Zuverlässigkeit sowie zeitplan- und budgetgerecht abschließen. Seine Mitarbeiter motivierte und überzeugte er durch einen kooperativen Führungsstil.
Herr __ war als Vorgesetzter jederzeit voll anerkannt, wobei sein Team unsere hohen Erwartungen nicht nur erfüllte, sondern oftmals sogar übertraf. Als Führungskraft bewies uns Herr __ stets seine gute Integrationsfähigkeit. Er verstand es jederzeit, alle Mitarbeiter seines Teams entsprechend ihrer Persönlichkeit und Kompetenz bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen und konnte so ein sehr gutes Arbeitsklima in seinem Team schaffen.
Herr __ hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zur unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Mit allen Ansprechpartnern kam Herr __ sehr gut zurecht und begegnete ihnen immer mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich und tadellos.
Herr __ verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für die stets sehr gute, langjährige Zusammenarbeit und bedauern sein Ausscheiden sehr. Wir wünschen diesem vorbildlichen Kollegen beruflich und persönlich weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
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