Entfristung des Arbeitsvertrags: Vorlage, Gründe + Tipps

Gerade Berufseinsteiger starten oft mit befristeten Arbeitsverträgen. Doch wann steht endlich eine Entfristung an – und damit mehr Sicherheit für Job und Zukunft? Wir erklären, wann befristete Verträge rechtens sind, welche Möglichkeiten Sie als Arbeitnehmer haben und wann eine Entfristung möglich ist…

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Bedeutung: Was ist eine Entfristung?

Die Entfristung des Arbeitsvertrags ist die Umwandlung eines befristeten Arbeitsvertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt ist die Zusammenarbeit nicht mehr durch ein Enddatum zeitlich begrenzt. Sie arbeiten dauerhaft im Unternehmen, bis es von einer Seite zur Kündigung kommt.

Eine Entfristung ist möglich, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter sich darauf einigen und entsprechend einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen. Sie können aber auch einen rechtlichen Anspruch auf die Entfristung Ihres Arbeitsvertrags haben oder durch eine Entfristungsklage in eine unbefristete Stelle kommen.

2 Arten der Befristung

Bei der Entfristung wird die zuvor im Vertrag vereinbarte Befristung endgültig aufgehoben (siehe: Dauerbeschäftigung). Dabei existieren zwei Arten der Befristung, die genau unterschieden werden müssen:

  • Zeitbefristung

    In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf einer kalendarisch bestimmten Frist, beispielsweise zum 31. Dezember eines Jahres.

  • Zweckbefristung

    Hier endet das Arbeitsverhältnis nach Erreichen eines bestimmten Ereignisses, beispielsweise mit Abschluss eines Projektes.

Welcher Art die Befristung auch ist: Sie muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein. In beiden Fällen endet das Arbeitsverhältnis automatisch bei Erreichung der Befristung. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages.

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Vorteile einer Entfristung

Für Arbeitnehmer ist eine Entfristung ein wichtiges Ziel im Job. Befristete Arbeitsverhältnisse sind zwar ein Einsteig, auf längere Sicht aber mit viel Druck verbunden. Wird Ihre Anstellung entfristet, bringt das hingegen zahlreiche Vorteile:

  • Sicherheit

    Wahrscheinlich der wichtigste Vorteil für Arbeitnehmer ist die größere Sicherheit. Festangestellte können langfristige Pläne für die Zukunft schmieden. Eine Entfristung nimmt die Angst, dass der Job einfach endet. Das wirkt sich zum Beispiel auch auf Themen wie Beziehungen, Familienplanung oder Hausbau aus.

  • Verdienst

    Unbefristet Beschäftigte haben häufig ein höheres Einkommen. Viele Arbeitnehmer bieten gleich mit der Entfristung eine erste Gehaltserhöhung an. Auch langfristig winken bessere Gehaltsaussichten durch die dauerhafte Beschäftigung bei einem Unternehmen.

  • Teilhabe

    Ein höheres Gehalt ermöglicht nicht nur gesellschaftliche Teilhabe, sondern trägt automatisch zu einem entsprechenden Status bei. Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnissen stehen, sind weniger armutsgefährdet. Demgegenüber laufen befristet Beschäftigte deutlich häufiger Gefahr, den Working Poor zugerechnet zu werden.

  • Karriere

    Mit einer Entfristung können Sie die Karriereleiter bei Ihrem Arbeitgeber emporsteigen. Sie sind langfristig angestellt, entwickeln sich weiter, übernehmen mehr Verantwortung und haben die Chance auf Führungspositionen.

  • Finanzierung

    Egal, ob für den Vermieter bei der Wohnungssuche oder für einen Kredit bei der Bank: Eine Entfristung verbessert Ihre Chancen. Befristete Arbeitsverhältnisse haben ein höheres Risiko für Zahlungsausfälle – unbefristete Angestellte werden bevorzugt.

Die Entfristung hat auch Vorteile für Arbeitgeber. Loyalität, Motivation und der Wunsch nach Verantwortung steigen. Es ist damit auch ein Instrument der Mitarbeiterbindung.

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Rechtsgrundlage: Wann ist Befristung erlaubt?

Der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland stark ausgeprägt. Das gilt auch rund um die Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen. So wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) genau festgehalten, wann und unter welchen Bedingungen eine Befristung in Arbeitsverträgen überhaupt erlaubt ist.

Unterschieden werden Befristungen mit und ohne Sachgrund. In § 14 TzBfG wird die Befristung mit Sachgrund genauer geregelt:

    Befristungen mit Sachgrund

    Erlaubt ist eine Befristung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein sogenannter Sachgrund vorliegt. Beispiele für einen solchen sind:

  • Elternzeitvertretung
  • Krankheitsvertretung
  • Projektarbeit
  • Vorübergehender Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften
  • Erprobung eines Mitarbeiters
  • Art der Arbeit (Saisonarbeit / Erntehelfer)
  • Sachgrundlose Befristungen

    Gibt es keinen solchen Sachgrund, darf eine Befristung höchstens 2 Jahre dauern, innerhalb dieses Zeitraums sind maximal drei Verlängerungen erlaubt. Einige Ausnahmen erlauben jedoch auch eine längere sachgrundlose Befristung:

  • Unternehmensgründung

    In jungen Unternehmen dürfen Arbeitsverträge für bis zu 4 Jahre sachgrundlos befristet werden – auch mit mehrfacher Verlängerung.

  • Arbeitnehmer ab 52 Jahre

    Ist ein Arbeitnehmer über 52 Jahre alt und war vorher mindestens 4 Monate arbeitslos, ist eine sachgrundlose Befristung von bis zu 5 Jahren möglich.

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter

    Eine Sonderregelung gilt für wissenschaftliche Mitarbeiter. Sie dürfen für bis zu 12 Jahre (6 vor und 6 nach der Promotion) befristet beschäftigt werden.

  • Tarifvertrag

    Durch einen Tarifvertrag ist eine Erhöhung der maximalen Dauer oder der Anzahl der erlaubten Verlängerungen möglich.

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Wann kommt es zu einer Entfristung?

Es gibt viele Möglichkeiten, die zu einer Entfristung des Arbeitsvertrags führen können. In vielen Fällen haben Sie sogar einen rechtlichen Anspruch darauf und die Entfristung passiert ganz automatisch – weil gesetzliche Grenzen überschritten oder andere Fehler gemacht werden.

So gilt laut § 16 TzBfG: Ist eine Befristung nicht rechtswirksam, gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet. Wir erklären, wann es zu einer Entfristung kommt:

1. Einigung mit dem Arbeitgeber unterzeichnen

Der Idealfall ist die Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. Ihr Chef möchte Sie unbefristet im Unternehmen behalten und bietet Ihnen eine vertragliche Entfristung an. Sie unterschreiben einen neuen, dann unbegrenzten Arbeitsvertrag.

2. Befristungsdauer ohne Sachgrund überschreiten

Gesetzlich ist ohne Sachgrund eine maximale Befristung von 2 Jahren erlaubt. Wird diese Grenze überschritten, kommt es automatisch zur Entfristung. Ihr Vertrag läuft entsprechend weiter, Sie gelten aber künftig als unbefristeter Angestellter. Diese Regelung greift auch, wenn die maximal erlaubten drei Verlängerungen innerhalb von 2 Jahren überschritten werden.

3. Sachgrund ist unwirksam

Nicht alles, was Arbeitgeber als Sachgrund für eine Befristung anführen, ist wirklich rechtens. Viele scheinbare Sachgründe halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand und werden spätestens vor dem Arbeitsgericht als unwirksam erklärt. Ohne echten Sachgrund kann es zur Entfristung kommen.

4. Befristung nicht schriftlich vereinbart

Eine seltene Ausnahme, aber trotzdem ein Grund zur Entfristung: Arbeitsverträge können nur schriftlich wirksam befristet werden. Mündliche Absprachen zur Befristung sind immer unwirksam. In einem solchen Fall greift die Entfristung des Arbeitsvertrags ab dem ersten Tag.

5. Arbeitsverhältnis wird fortgeführt

Wenn Sie nach Ablauf der Befristung weiterarbeiten, ohne dass der Arbeitgeber widerspricht, tritt automatisch eine Entfristung ein (§ 15 Abs. 6 TzBfG). Der Chef muss Sie also unverzüglich darauf hinweisen und nach Hause schicken. Gehen Sie wie gewohnt Ihren Aufgaben nach, wird das Arbeitsverhältnis umgewandelt.

7. Vertrag wird inhaltlich verändert

Wird der befristete Vertrag verlängert, müssen die Bedingungen gleich bleiben. Gibt es mit der Verlängerung Änderungen zum Beispiel in den Arbeitszeiten, beim Gehalt oder den Aufgaben, wird dies als ein neuer Arbeitsvertrag gewertet, der entfristet ist.

Junge Arbeitnehmer und Frauen besonders oft befristet

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung stellte fest: Befristete Beschäftigungen betreffen besonders häufig Frauen und Arbeitnehmer unter 35 Jahren. Auch zwischen verschiedenen Branchen gibt es große Unterschiede, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Untersuchung zeigte.

Demnach sind Dienstleistungsbereiche, der Bildungssektor mit Erziehung und Unterricht, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die öffentliche Verwaltung überdurchschnittlich oft von Befristungen betroffen. Deutlich bessere Chancen auf eine unbefristete Anstellung haben Arbeitnehmer in den Branchen Information und Kommunikation, Finanzdienstleistung und Baugewerbe.

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Checkliste: Habe ich Anspruch auf eine Entfristung?

Ob Sie Anspruch auf eine Entfristung haben, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, ob sich eine genauere Prüfung und rechtliche Beratung in Ihrer Situation lohnt.

Stimmen Sie bei einem oder mehreren der folgenden Punkte zu, haben Sie möglicherweise ein Recht auf die Entfristung:

  • Wird mein Vertrag seit Jahren immer wieder verlängert?
  • Gibt es keinen echten Sachgrund?
  • Liegt der Sachgrund der Befristung noch vor?
  • Wurden bei einer Verlängerung Inhalte geändert?
  • Arbeiten Sie nach Ende der Befristung weiter?
  • Ist die Befristung formal korrekt?
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Entfristung aushandeln: 4 Tipps

Wollen Sie eine Entfristung des Arbeitsvertrags, können Sie sich aktiv beim Arbeitgeber darum bemühen. Diese Tipps helfen dabei:

  • Bitten Sie um ein Gespräch

    Ihren Wunsch zur Entfristung sollten Sie in einem persönlichen 4-Augen-Gespräch mit Ihrem Chef thematisieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin und bereiten Sie sich gut darauf vor.

  • Nennen Sie Leistungen und Erfolge

    Machen Sie deutlich, dass Sie ein wichtiger Mitarbeiter und für den Erfolg des Teams unerlässlich sind. Erstellen Sie zum Beispiel eine Leistungsmappe: Hier führen Sie konkret auf, was Sie geleistet haben und welchen Mehrwert Sie dem Unternehmen bringen.

  • Zeigen Sie Ihre Entwicklung

    Besonders punkten Sie mit fachlichen Entwicklungen, die Sie während Ihrer Zeit beim Arbeitgeber gemacht haben. Heben Sie neue Kenntnisse, Fortbildungen und andere positive Entwicklungen im Gespräch hervor.

  • Betonen Sie Interesse an Karrierewegen

    Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten direkt auf Ihr Interesse an Karrierewegen innerhalb des Unternehmens an. Das zeigt Ihre Professionalität und auch, dass Sie bereits ein klares Ziel innerhalb des Teams haben.

Vorlage: Schriftlicher Antrag auf Entfristung

Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag auf die Entfristung bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Liegt keiner der oben genannten Gründe vor, haben Sie zwar keinen rechtlichen Anspruch darauf – Sie bekräftigen aber Ihr Interesse und bitten den Arbeitgeber darum, die Möglichkeit zu prüfen.

Antrag auf Entfristung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrter Herr Muster,

ich beziehe mich auf meinen befristeten Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ und das Auslaufen dieses Vertrages am TT.MM.JJJJ.

Seit meinem Eintritt in das Unternehmen habe ich mich intensiv in meine Aufgaben eingearbeitet, maßgeblich an den Projekten ABC und XYZ mitgearbeitet und die Fortbildung zum __ erfolgreich abgeschlossen. Ich fühle mich als fester Teil des Teams und möchte dies auch langfristig bleiben.

Deshalb beantrage ich die Entfristung meines Arbeitsvertrages. Bitte prüfen Sie die Möglichkeit einer Umwandlung meines aktuell befristeten Beschäftigungsverhältnis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Gerne lasse ich Ihnen dazu notwendige Dokumente oder Informationen zukommen.

Ich freue mich auf Ihre positive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Vorlage

Disclaimer: Diese Vorlage dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Sie ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

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Mit der Entfristungsklage zum Job?

Sie können eine Entfristung auch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Sind Sie überzeugt, dass die Befristung unrechtmäßig ist, haben Sie nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags 3 Wochen Zeit, um eine Entfristungsklage (synonym: Befristungskontrollklage) einzureichen. Grundlage dafür ist § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Wägen Sie aber gut ab und lassen Sie sich im Vorfeld von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Beide Parteien müssen die jeweiligen Kosten für das Verfahren selbst tragen – möglicherweise haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Aber: Oft endet die Klage nicht in einer Entfristung, sondern in einer Abfindung durch einen Vergleich.


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