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Karneval-Knigge: Keine Narrenfreiheit im Büro

Donnerstag, Weiberfastnacht: Punkt 11.11 Uhr bricht in den närrischen Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz der Straßenkarneval aus. Während woanders ganz normal weitergearbeitet wird, herrscht hier der Ausnahmezustand – auch am Arbeitsplatz. Korken knallen, Bier schäumt, es wird gesungen, geschunkelt, gelacht und geküsst. Und das meist noch unter dem vermeintlichen Schutz phantasievoller Kostüme. Fatal. Jeder Jeck ist zwar anders, aber bei manchen Dingen hört der Spaß auf. Unser Karneval-Knigge zeigt Ihnen, welche karnevalistischen Regeln Sie beherrschen sollten…


Karneval-Knigge: Keine Narrenfreiheit im Büro

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Karneval-Knigge: Keine Exzesse im Büro

Tatsächlich existiert im Büro keine echte Narrenfreiheit. Zwar gibt es – gerade im Rheinland – zahlreiche Betriebe, die der Belegschaft großzügig den närrischen Ausstand erlauben, doch rechtfertigt die Maskerade auch weiterhin keine Exzesse am Arbeitsplatz. Das gilt im Übrigen auch für den missionarischen Eifer, die zugereisten Kollegen zum kollektiven Frohsinn zu bekehren. Gewiss, Karnevalsmuffel wirken immer latent wie Stimmungskiller – zu respektieren ist das aber trotzdem.

Und wenn Sie mitfeiern, gilt das Motto: Nicht lang von der Arbeit labern (Kölsch: schwade), sondern Spaß haben. Damit der Karneval für Sie nicht zum Karrierekiller mutiert – hier unsere Knigge-Tipps:

Das ist an Karneval im Job erlaubt

  • Verkleidung anziehen

    Kostüme gehören zum Karneval wie die Butter zum Brot: Ohne wär’s recht trocken. Auch singen, schunkeln sowie Luftschlangen und Konfetti werfen sind okay, wenn Sie nachher auch wieder aufräumen. Dennoch sollten Sie bei Ihrer Verkleidung keinerlei Anspielungen auf den Chef, Kollegen oder die Firma machen. Schwerer Fauxpas. Und auch die Kolleginnen sollten sich nicht zu sexy kostümieren. Oder wollen Sie, dass die Kollegen noch Wochen danach über das firmeneigene Nippel-Gate sinnieren? Eben.

  • Witze reißen

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Und Kalauer, auch die ganz schlechten, gehören zur Fasnacht und zum Fasching einfach dazu. Wer will da schon als Spaßbremse gehen? Einzige Ausnahme: Anzügliche Witzchen und sexuelle Anspielungen sind tabu. Spätestens seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kann die Jagd nach einer sexuellen oder diskriminierenden Pointe sowohl für Mitarbeiter wie für den Chef zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. In dem Fall muss der Arbeitgeber sogar einschreiten. Also lieber neutrale Witze machen – oder solche auf eigene Kosten.

  • Tusch gröhlen

    Sich gegenseitig einen schönen Karneval zu wünschen, geschieht in den närrischen Hochburgen mit einer Art verbalem Tusch. In Köln ruft man dazu „Alaaf!“, in Mainz und Düsseldorf heißt es „Helau!“. Mitgröhlen gehört hierbei zum guten Ton. Wer aber keine bösen Blicke ernten will, sollte diese wichtige Unterscheidung zwischen Alaaf und Helau nie verwechseln.

  • Krank werden

    Am Aschermittwoch ist alles vorbei. Dem Immunsystem geht es da oft genauso. Ergebnis: Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen… Keine Frage, es sieht doof aus, wenn Sie sich nach dem tollen Treiben sofort krank melden, Motto: feiern kann er, arbeiten aber nicht. Wer sich aber bei Minusgraden draußen und zu luftiger Verkleidung eine Erkältung einfängt, darf sich dennoch auf das Arbeitsrecht berufen: So etwas ist als „unverschuldete Arbeitsunfähigkeit“ anerkannt. Ebenso wer sich beim wilden Tanzen oder einer Prügelei im Festzelt etwas bricht. Sicher, gut wirkt es nicht. Aber das Gehalt muss der Chef trotzdem weiterzahlen.

Das ist an Karneval im Job verboten

  • Krawatte abschneiden

    Selbst wenn man in einer Karnevalshochburg wie Köln arbeitet, können sich Arbeitnehmerinnen nicht darauf berufen, es sei Tradition am Weiberfastnacht Männern die Krawatte abzuschneiden. Zwar muss man als Chef schon sehr naiv sein, um an diesem Tag mit einem teuren Edel-Schlips im Büro zu erscheinen. Ohne Einwilligung kann der Schnitt aber teuer werden. Erst recht in nicht karnevalistisch geprägten Regionen. In Essen musste eine allzu jecke Mitarbeiterin dafür Schadenersatz zahlen.

  • Polonaise während der Arbeitszeit

    Rechtlich betrachtet nicht unproblematisch. Denn die gilt als Privatvergnügen. Nahezu niemand dürfte während einer Polonaise ernsthaft arbeiten können. Während der Arbeitszeit muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber aber grundsätzlich seine Arbeitskraft anbieten und sich nicht mit arbeitsfremden Dingen beschäftigen. Ist der Chef ein Faschingsmuffel, kann eine solche Fremdbeschäftigung unlustige Konsequenzen haben und mit einer Abmahnung geahndet werden. Wer auf die Polonaise trotzdem nicht verzichten möchte, hat die Möglichkeit sich vorher vom Chef die Erlaubnis einzuholen.

  • Bützchen verteilen

    „Bützchen“ sind kleine Küsschen auf die Wange, die am Karneval wie Kamelle verteilt werden. Aber Obacht: Gerade nach diversen Debatten über Sexismus und zahlreichen Aufschreien sollten die flotten Knutscher nur gut befreundeten Kollegen vorbehalten bleiben. Eine Gelegenheit, der schon lange angeschmachteten Kollegin einen Schmatzer zu geben, ist der Karneval nicht. Könnte als sexuelle Nötigung gelten.

  • Alkohol trinken

    Donnerstags, ab 11.11 Uhr brechen die Dämme. Dann übernehmen die jecken Weiber vorerst die närrische Regentschaft. Auch in vielen Unternehmen darf dann gefeiert und zum Beispiel Bier und Sekt getrunken werden. Übertreiben sollten Sie es dabei aber nicht. Solange das bunte Treiben im Büro stattfindet, gilt es juristisch als Firmenfeier. Wer dann im Suff ausfallend wird, Kollegen an die Wäsche geht oder den Chef beleidigt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Also Alkohol trinken nur, wenn es der Chef erlaubt – und dann auch nur in Maßen (und damit sind nicht bayerische Bierkrüge gemeint!).

  • Frei machen

    Auch während der „Fünften Jahreszeit“ können Arbeitnehmer natürlich Urlaub beantragen. Ein Recht darauf besteht aber nicht – auch nicht für traditionelle Karnevalisten und Mitglieder des Dreigestirns. Der Chef kann zwar (un)bezahlten Sonderurlaub genehmigen, erteilt er seine Zustimmung aber nicht, gilt Fernbleiben als Arbeitsverweigerung und kann abgemahnt werden. Das gilt auch für Rosenmontag oder Faschingsdienstag, die keine gesetzlichen Feiertage sind. Im Wiederholungsfall droht dann sogar die fristlose Kündigung.

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Was sagt das Arbeitsrecht zu Alkohol am Arbeitsplatz?

Wer während der Arbeitszeit Alkohol konsumiert, begeht einen unter Umständen schwerwiegenden Pflichtverstoß und riskiert eine Abmahnung oder gar eine Kündigung. Eine Unterscheidung zwischen einem Schlückchen oder gar größeren Menge ist dabei im wahrsten Sinne des Wortes überflüssig. Besonders dann, wenn ein wichtiger Kunde anschließend verstimmt ist.

Es ist nun mal so: Während der Arbeitszeit muss man fit sein, in der Freizeit kann man machen was man will. Hauptsache Sie sind am nächsten Tag wieder nüchtern. Denn Restalkohol im Büro ist genauso problematisch wie im Straßenverkehr. Das kann ebenfalls zu einer Abmahnung führen. Im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung. Schließlich ist das auch nicht „fit“. Zudem ist der Chef berechtigt, den noch immer alkoholisierten Mitarbeiter deshalb umgehend zurück nach Hause zu schicken. Für diesen Tag gibt es dann auch kein Gehalt.

3 Tipps gegen den Karnevals-Kater

Bleibt noch ein weiteres Problem: der Morgen danach. Je nachdem was und wie viel man getrunken hat, droht hier ein veritabler Alkohol-Kater inklusive derber Kopfschmerzen. Drei Empfehlungen, was Sie dagegen tun können:

  1. Wasser

    Der beste Tipp ist zugleich der simpelste: viel trinken! Aber nicht Alkohol, sondern natriumreiches Wasser, das reich an Magnesium ist, aber ohne Kohlensäure. Ein Glas pro Stunde ist ideal. Denn Alkohol entzieht dem Körper Flüssigkeit. Falsch dagegen wäre viel Kaffee am Katermorgen. Der entwässert zusätzlich und macht daher erst recht Kopfschmerzen. Besser sind Fruchtsäfte und eine Gemüsebrühe – die geben dem Körper Mineralien zurück.

  2. Honig

    Der enthält Fruktose – und die hilft anders als Zucker, Alkohol abzubauen. Alternativ gehen auch Tomatensaft, Salzstangen, Rollmöpse, Essiggurken. Vorsicht dagegen mit Medikamenten: Viele stehen auf den Blutverdünner Aspirin vor dem Schlafengehen. Hilft, ist aber nicht gesund. Noch gefährlicher: Paracetamol mit Alkohol – kann Leberschäden verursachen.

  3. Sauerstoff

    Ein Spaziergang an der frischen Luft bringt nicht nur der Kreislauf in Schwung, sondern versorgt den Körper mit Sauerstoff. Der Kältereiz am Morgen lindert zudem Kopfschmerzen. Extra-Tipp: Danach Stirn, Schläfen und Nacken mit Pfefferminzöl massieren und auf der Couch eine halbe Stunde ausruhen. Erfrischt und entspannt.

Extra-Tipp: Kater vorbeugen

Für den alkoholreichen Feier-Abend selbst gilt dagegen: Wer die Wirkung des Alkohols verzögern will, sollte vorab Fettiges essen – Lachs, Pommes, ein Gläschen Olivenöl, wie der Münchner Immunologe und Katerspezialist Peter Schleicher empfiehlt. Zusätzlich sollten Sie Mixgetränke meiden und bei einer Alkoholsorte bleiben. Idealerweise Wodka oder Gin. Beide sind so rein, dass sie sogar als „leberfreundlich“ gelten – in Maßen genossen.

Übrigens: Keinen Schnaps mehr vor dem Schlafengehen trinken! Nicht wenige Menschen bekommen nachts einen Schlaganfall, weil Sie über den Alkohol zu viel Flüssigkeit verlieren. Folge: Das Blut dickt ein, thrombotische Verschlüsse, Schlaganfall.


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Weiberfastnacht: Welcher Karnevalstyp sind Sie im Büro?

Apropos Helau und Alaaf: Wie steht’s eigentlich mit Ihnen: Sind Sie eher der Typ Karnevalsprinz oder Faschingshasser? Wir stellen Ihnen neun klassische Karnevalstypen vor, auf die Sie heute im Büro treffen werden. Mit einem dieser Typen können Sie sich bestimmt selbst identifizieren – oder die Kollegen.

  • Die Pappnase

    Sie ist auf Anhieb am Clownskostüm erkennbar. Die Pappnase kommt auf jeden Fall kostümiert ins Büro, weil das an Weiberfastnacht einfach so Sitte ist. Hat sich ein rotes Herzchen auf die linke Wange geschminkt. Initiiert direkt die erste Polonaise des Tages über den Büroflur. Schlachtruf: „Kölle Alaaf!“

  • Der Faschingshasser

    Der Faschingshasser hat für die Narretei eher gar nichts übrig. Heute ist der Tag, um das der Welt auch mitzuteilen. Vor allem stört den Faschingshasser die „Fröhlichkeit auf Knopfdruck“. Es soll auch bitteschön jeder wissen, wie sehr er Karneval verabscheut. Schlachtruf: „Karneval ist ja sowas von bescheuert!“

  • Der Karnevalsprinz

    Er trommelt die ganze Abteilung zusammen, damit alle um Punkt 11.11 Uhr gemeinsam im Konferenzraum loshelauen können. Der Karnevalsprinz hat alles generalstabsmäßig geplant. Luftschlangen gekauft, Tröten bereitgelegt, Krapfen organisiert. Überlässt die Heiterkeit nicht dem Zufall. Ist auch privat im Karnevalsverein aktiv. Schlachtruf: „Kommt bitte alle ein paar Minuten vor 11.11 Uhr in den großen Konfi!“

  • Die Eventplanerin

    Sie organisiert die After-Work-Kostümparty. Die Eventplanerin versucht, möglichst viele Kollegen vom gemeinsamen Feier-Wochenende zu überreden. Hat dafür auch diverse Rundmails vorbereitet und Location-Vorschläge ausgearbeitet. Schlachtruf: „Wir treffen uns dann alle am Rosenmontag um 8.15 Uhr vorm Dom!“

  • Der Ignorant

    Wie jetzt, Weiberfastnacht? Der Ignorant versteht nur Bahnhof. Hat alles auf dem Schirm, aber nicht Karneval. Das jecke Treiben auf dem Weg zur Arbeit hat ihn heute Morgen schon irritiert, ohne dass der Groschen gefallen ist. Könnte ein Zugereister aus Norddeutschland sein. Schlachtruf: „Ja, ist denn heut schon Karneval?“

  • Die Politische

    Sie oder er sinniert vorrangig über die politische Aufgabe des Karnevals. Also ob die Umzugswagen genug mahnende Botschaften transportieren und den Mächtigen mächtig vors Schienbein treten. Den Karnevalisten in ihrer Abteilung geht die Politische damit allerdings nur auf die Nerven. Schlachtruf: „Ich bin schon total gespannt auf die Mottowagen!“

  • Der Witzbold

    Er schreit in Köln Helau statt Alaaf und in Düsseldorf Alaaf statt Helau. Hat mit Karneval nichts am Cowboyhut, aber den Schalk im Nacken. Der Hofnarr nutzt jede Gelegenheit, um der Karnevalsfraktion einen Streich zu spielen und als Trittbrettfahrer Scherze zu verbreiten. Schlachtruf: „Ihr habt ja schon gehört, dass der Rosenmontagsumzug wegen des angekündigten Hagelsturms ausfällt, oder?“

  • Das Feierbiest

    Es sitzt von 9 bis 17 Uhr auf heißen Kohlen. Das Feierbiest will unbedingt raus auf die Straße, so schnell wie möglich rein ins Getümmel. Versucht vergeblich, den Rest der Belegschaft mit der eigenen Vorfreude anzustecken. Hat Sekt und Plastikbecher im Gepäck, um schon auf der Fahrt in die Innenstadt mit Wildfremden anstoßen zu können. Schlachtruf: „Macht’s gut, ich hab morgen Urlaub!“

  • Das Phantom

    Sein Schreibtisch bleibt heute leer. Das Phantom ist heute gar nicht im Büro, ja nicht einmal in der Stadt. Gedanken an Karneval bereiten ihm physische Schmerzen. Deswegen sitzt er längst in einer behaglichen Blockhütte in den Alpen und bereitet sich mental auf seine Rückkehr vor. Schlachtruf: „In fünf Tagen ist zum Glück alles wieder vorbei!“

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[Bildnachweis: SkyPics Studio by Shutterstock.com]

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