Kündigung Ausbildung: Das müssen Sie wissen
Sie starten motiviert in die Ausbildung, stellen aber nach einiger Zeit fest, dass es nicht der richtige Weg für Sie ist. Vielleicht haben Sie den falschen Job gewählt oder kommen im Ausbildungsbetrieb nicht klar. Unabhängig von den Gründen gilt: Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung Ihrer Ausbildung.
Dieses Recht ist gesetzlich festgeschrieben. In Paragraph 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden verschiedene Kündigungsszenarien in der Ausbildung geregelt. Entscheidend ist zunächst, ob Sie sich noch in der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses befinden oder diese bereits abgeschlossen haben. So ergeben sich insgesamt vier Optionen zur Kündigung der Ausbildung:
- Ausbildung in der Probezeit kündigen
- Ausbildung ordentlich kündigen
- Ausbildung fristlos kündigen
- Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag beenden
Wir erklären die einzelnen Möglichkeiten und zeigen, mit welchen Fristen und Gründen Sie Ihre Ausbildung kündigen können:
Kündigung Ausbildung: Während der Probezeit
Das Gesetz schreibt eine Probezeit in der Ausbildung vor. In dieser Zeit finden Sie heraus, ob Aufgaben, Ablauf und Betrieb Ihren Erwartungen entsprechen. Für mindestens einen Monat, höchstens aber für 4 Monate muss der Ausbildungsvertrag eine Probezeit festlegen. In dieser Zeit ist eine Kündigung der Ausbildung besonders einfach.
Während der Probezeit ist jederzeit eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Ohne vorgeschriebene Kündigungsfrist ist eine Beendigung der Ausbildung innerhalb eines einzelnen Tages erlaubt. Die Kündigung muss aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. Dabei reicht ein kurzes Kündigungsschreiben, das klar zum Ausdruck bringt, dass Sie die Ausbildung beenden.
Kündigung der Ausbildung: Muster
Max Muster
Gartenstraße 22
54321 Beispielstadt
Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Peter Personaler
Hauptstraße 2
12345 Musterhausen
Kündigung meines Ausbildungsvertrages
Sehr geehrter Herr Personaler,
hiermit kündige ich Ihnen meinen bestehenden Ausbildungsvertrag innerhalb der Probezeit gemäß § 22 Berufsbildungsgesetz fristlos zum TT.MM.JJJJ.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster
Das Recht zur fristlosen Kündigung der Ausbildung innerhalb der Probezeit gilt auch für Arbeitgeber. Größer sind die Hürden bei der Kündigung von Schwangeren oder Auszubildenden mit einer Schwerbehinderung.
Kündigung der Ausbildung bei Minderjährigen
Sie wollen Ihre Ausbildung kündigen, sind aber noch minderjährig? Dann benötigen Sie die Zustimmung und Unterschrift Ihrer Eltern (oder eines gesetzlichen Vertreters). Ihr Kündigungsschreiben muss also von Ihnen und einem Elternteil unterschrieben sein.
Andersherum muss auch der Ausbildungsbetrieb die Kündigungserklärung eines minderjährigen Azubis gegenüber den Eltern aussprechen – geschieht das nicht, ist die Kündigung unwirksam.
Kündigung Ausbildung: Nach der Probezeit
Auch nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung der Ausbildung möglich. Für das genaue Vorgehen und die Fristen kommt es auf die individuelle Situation an. Grundsätzlich haben Sie drei Alternativen:
1. Ordentliche Kündigung
Durch eine ordentliche Kündigung beenden Azubis das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen. Heißt: Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, bleiben Sie weitere 4 Wochen im Betrieb, bevor die Zusammenarbeit endgültig endet. Dies ist möglich, wenn Sie die eine andere Ausbildung beginnen wollen (Berufswechsel) oder die laufende Ausbildung nicht weiterführen möchten (Aufgabe der Ausbildung) – und stattdessen zum Beispiel ein Studium anstreben.
Wichtig ist: Die ordentliche Kündigung der Ausbildung muss schriftlich erfolgen und Sie müssen einen der Kündigungsgründe nennen.
Vorsicht: Schadensersatz bei vorgeschobenem Kündigungsgrund
Wollen Sie denselben Beruf erlernen, aber den Ausbildungsbetrieb wechseln, dürfen Sie als Kündigungsgrund keinen Berufswechsel angeben. In diesem Fall entsteht für Ihren bisherigen Ausbildungsbetrieb möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz.
2. Fristlose Kündigung
Bei schwerwiegenden Gründen ist eine fristlose Kündigung der Ausbildung erlaubt. Die Hürden sind allerdings hoch. Es muss ein schwerer Verstoß gegen gesetzliche Regelungen oder Pflichten des Ausbildungsbetriebs vorliegen. Und: Sie müssen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes fristlos kündigen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Kündigung unwirksam.
Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung der Ausbildung sind:
- Beschimpfungen oder Beleidigungen
- Diskriminierung oder sexuelle Belästigung
- Mobbing
- Verletzung der Fürsorgepflicht
- Strafbare Handlungen des Ausbildungsbetriebs (etwa Betrug oder Bestechung)
- Verspätete oder ausbleibende Gehaltszahlungen
3. Aufhebungsvertrag
Es ist keine direkte Kündigung, aber eine gute Möglichkeit zur Beendigung einer Ausbildung. Gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb können Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Es handelt sich um eine einvernehmliche Auflösung der Zusammenarbeit – durch die Zustimmung beider Seiten wird der laufende Ausbildungsvertrag beendet.
Dies ist mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Diese Lösung ist besonders gut, wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen wollen.
Ausbildung: Kündigung durch den Arbeitgeber
Nicht nur Sie, auch der Ausbildungsbetrieb hat die Möglichkeit zur Kündigung. Allerdings genießen Sie als Auszubildender dabei einen größeren Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit ist durch den Arbeitgeber nicht möglich. Haben Sie die Probezeit überstanden, braucht es einen wichtigen Grund und eine fristlose Kündigung.
Trotzdem bleiben dem Arbeitgeber drei Wege, um Auszubildende zu kündigen:
- Probezeitkündigung
Die Probezeitkündigung ohne eine Frist und Angabe von Gründen ist auch für den Ausbildungsbetrieb erlaubt. In der vertraglich festgelegten Probezeit ist sie jederzeit möglich (außer bei Schwangeren oder Schwerbehinderten). - Aufhebungsvertrag
Auch Arbeitgeber können einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, wenn das Gefühl besteht, die Zusammenarbeit sollte beendet werden. Hier braucht es Ihre Zustimmung. - Fristlose Kündigung
Mit wichtigen Gründen dürfen Ausbildungsbetriebe fristlose Kündigungen aussprechen. Zuvor ist möglicherweise eine Abmahnung notwendig, damit der Azubis das Verhalten ändern kann. Einmaliges Zuspätkommen rechtfertigt beispielsweise keine Kündigung der Ausbildung.
Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung
Will der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit eine Kündigung aussprechen, braucht er triftige Gründe. Fehler oder leichte Fehlverhalten reichen dazu nicht aus. Es braucht in der Regel wiederholte und schwerwiegende Pflichtverletzungen oder andere ausschlaggebende Gründe, die ein Fortführen der Ausbildung unmöglich machen. Beispiele:
- Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule
- Wiederholtes (unentschuldigtes) Fehlen im Ausbildungsbetrieb
- Wiederholte Arbeitsverweigerung
- Ausführung nicht genehmigter Nebentätigkeiten
- Diebstahl
- Fehlende Eignung (beispielsweise durch einen Unfall)
- Krankheit (voraussichtlich für die gesamte Ausbildungsdauer)
- Alkohol- oder Drogensucht (wenn die Ausbildung nachweislich beeinträchtigt wird)
- Stilllegung des Betriebs
- Stilllegung der Ausbildungsabteilung
Verhaltensbedingte Gründe
Personenbedingte Gründe
Betriebsbedingte Gründe
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