Kündigung Ausbildung: Gründe, Fristen & Rechte

Sind Sie mit Ihrer Ausbildung unzufrieden? Dann können Sie diese vorzeitig beenden und kündigen. Entscheidend sind dabei aber der Zeitpunkt und die Gründe! Wir erklären Sie die Ausbildung Kündigung funktioniert und was Sie bei einer Ausbildungskündigung beachten müssen…

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Kündigung Ausbildung: Das müssen Sie wissen

Wenn Sie nach einiger Zeit feststellen, dass die Ausbildung nicht Ihren Erwartungen oder Ihrem Berufswunsch entspricht, haben Sie jederzeit die Möglichkeit zur Kündigung der Ausbildung. Dazu haben Sie laut § 22 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Recht.

Entscheidend ist jedoch, ob Sie sich noch in der Ausbildung Probezeit befinden oder diese bereits abgeschlossen haben. Insgesamt haben Sie vier Optionen zur Kündigung der Ausbildung:

  1. Ausbildung in der Probezeit kündigen
  2. Ausbildung ordentlich kündigen
  3. Ausbildung fristlos kündigen
  4. Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag beenden

Wir erklären die einzelnen Möglichkeiten und zeigen, mit welchen Fristen und Gründen Sie Ihre Ausbildung kündigen können.

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Ausbildung Kündigung während der Probezeit

Per Gesetz hat jede duale Ausbildung eine Probezeit. Diese kann einen bis maximal 4 Monate dauern.

Während der Probezeit können beide Seiten – Azubi und Ausbilder – ohne Angabe von Gründen jederzeit den Ausbildungsvertrag fristlos kündigen. Eine Kündigungsfrist entfällt.

Einzige Bedingung: Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen – ausgedruckt, auf Papier. Eine Ausbildung Kündigung per E-Mail, Whatapp oder SMS ist unwirksam. Zur Kündigung selbst reicht ein kurzes Kündigungsschreiben, das eindeutig formuliert, dass Sie die Ausbildung beenden.

Kündigung der Ausbildung: Vorlage & Muster

Zur Orientierung können Sie gerne unser Musterschreiben zur Ausbildung Kündigung nutzen. Die Vorlagen können Sie vor dem Kopieren gleich online umschreiben und anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:


Max Muster
Beispielweg 11
54321 Beispielstadt

Fantasie GmbH
z.H. Peter Personaler
Hauptstraße 22
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ

Kündigung meines Ausbildungsvertrages

Sehr geehrter Herr Personaler,

hiermit kündige ich meinen bestehenden Ausbildungsvertrag innerhalb der Probezeit gemäß § 22 Berufsbildungsgesetz fristlos zum TT.MM.JJJJ.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich. Bitte senden Sie mir ein einfaches Arbeitszeugnis an obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster



Das Recht zur fristlosen Kündigung der Ausbildung innerhalb der Probezeit gilt zwar auch für den Arbeitgeber. Dessen Hürden sind aber höher bei der Kündigung von Schwangeren oder Auszubildenden mit einer Schwerbehinderung.

Kündigung der Ausbildung bei Minderjährigen

Sie wollen Ihre Ausbildung kündigen, sind aber noch minderjährig? Dann benötigen Sie die Zustimmung und Unterschrift Ihrer Eltern (oder eines gesetzlichen Vertreters)! Ihr Kündigungsschreiben muss also von Ihnen und mindestens einem Elternteil unterschrieben sein.

Andersherum muss auch der Ausbildungsbetrieb die Kündigungserklärung eines minderjährigen Azubis gegenüber den Eltern aussprechen – geschieht das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

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Kündigung der Ausbildung nach der Probezeit

Auch nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung der Ausbildung möglich. Für das genaue Vorgehen und die Fristen kommt es nun aber auf die individuelle Situation an. Grundsätzlich haben Sie drei Alternativen:

1. Ordentliche Kündigung

Durch eine ordentliche Kündigung beenden Azubis das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen. Bedeutet: Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, bleiben Sie weitere 4 Wochen im Betrieb, bevor die Zusammenarbeit endgültig endet.

Diese Form der Kündigung ist zum Beispiel möglich, wenn Sie eine andere Ausbildung beginnen wollen (Berufswechsel) oder die Ausbildung nicht weiterführen möchten (Aufgabe der Ausbildung) – und stattdessen zum Beispiel ein Studium anstreben.

Wichtig ist: Auch die ordentliche Kündigung der Ausbildung muss schriftlich erfolgen, und Sie müssen einen der obigen Kündigungsgründe nennen!

Vorsicht: Schadensersatz bei vorgeschobenem Kündigungsgrund

Wollen Sie weiterhin denselben Beruf erlernen, aber nur den Ausbildungsbetrieb wechseln, dürfen Sie als Kündigungsgrund keinesfalls einen Berufswechsel angeben! In diesem Fall entsteht Ihrem bisherigen Ausbildungsbetrieb möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz. Das kann für Sie teuer werden.

2. Fristlose Kündigung

Bei schwerwiegenden Gründen ist ebenso eine fristlose Kündigung der Ausbildung erlaubt. Die Hürden sind allerdings hoch: Es muss ein schwerer Verstoß gegen gesetzliche Regeln und Pflichten des Ausbildungsbetriebs vorliegen. Und: Sie müssen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes fristlos kündigen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Kündigung unwirksam.

Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung der Ausbildung sind:

3. Aufhebungsvertrag

Die dritte Variante ist keine direkte Kündigung, aber eine einvernehmliche Möglichkeit zur Beendigung einer Ausbildung. Gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb können Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Dabei wird das bestehende Ausbildungsverhältnis mit beiderseitigem Einverständnis beendet.

Ein Aufhebungsvertrag ist mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Diese Lösung eignet sich vor allem, wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen wollen.

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Kündigung der Ausbildung durch den Arbeitgeber

Nicht nur Sie, auch der Ausbildungsbetrieb hat die Möglichkeit zur Kündigung. Allerdings genießen Sie als Auszubildender dabei einen größeren Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit ist durch den Arbeitgeber nicht möglich. Haben Sie die Probezeit überstanden, braucht der Ausbilder dafür einen „wichtigen Grund“ und eine fristlose Kündigung.

Trotzdem bleiben dem Arbeitgeber drei Wege, um Auszubildende zu kündigen:

  1. Probezeitkündigung

    Die Probezeitkündigung ohne eine Frist und Angabe von Gründen ist grundsätzlich erlaubt. In der vertraglich festgelegten Probezeit ist die Kündigung also jederzeit möglich – außer bei Schwangeren oder Schwerbehinderten.

  2. Aufhebungsvertrag

    Auch Arbeitgeber können einen Aufhebungsvertrag anbieten, wenn sie das Gefühl haben, die Zusammenarbeit sollte beendet werden. Hierzu braucht der Ausbildungsbetrieb aber Ihre Zustimmung.

  3. Fristlose Kündigung

    Mit wichtigen Gründen dürfen Ausbildungsbetriebe fristlose Kündigungen aussprechen. Zuvor ist möglicherweise eine Abmahnung notwendig, damit der Azubi sein Verhalten ändern kann. Einmaliges Zuspätkommen rechtfertigt beispielsweise keine Kündigung der Ausbildung.

Was sind wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung?

Will der Ausbildungsbetrieb Sie nach der Probezeit kündigen, braucht er triftige Gründe. Fehler bei der Arbeit oder leichtes Fehlverhalten reichen dazu nicht aus!

Für eine fristlose Kündigung braucht es wiederholte und schwerwiegende Pflichtverletzungen oder andere Gründe, die ein Fortführen der Ausbildung unmöglich machen. Beispiele:

    Verhaltensbedingte Gründe

  • Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule
  • Wiederholtes, unentschuldigtes Fehlen im Ausbildungsbetrieb
  • Wiederholte Arbeitsverweigerung
  • Ausführung nicht genehmigter Nebentätigkeiten
  • Diebstahl
  • Personenbedingte Gründe

  • Fehlende Eignung, beispielsweise durch einen schweren Unfall
  • Krankheit, voraussichtlich für die gesamte Ausbildungsdauer
  • Alkohol- oder Drogensucht, wenn die Ausbildung dadurch beeinträchtigt wird
  • Betriebsbedingte Gründe

  • Stilllegung des Betriebs
  • Stilllegung der Ausbildungsabteilung

Auch in den genannten Fällen muss die Kündigung der Ausbildung stets schriftlich erfolgen und das Kündigungsschreiben von einem dazu Berechtigten (Geschäftsführer, Personalleiter) unterschrieben werden. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.


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