Karneval-Knigge: Keine Exzesse im Büro
Tatsächlich existiert im Büro keine Narrenfreiheit. Zwar gibt es – gerade im Rheinland – zahlreiche Betriebe, die der Belegschaft großzügig den närrischen Ausstand erlauben. Die Maskerade rechtfertigt aber keine Exzesse am Arbeitsplatz.
Das gilt ebenso für den missionarischen Eifer, zugereiste Kollegen zum kollektiven Frohsinn zu bekehren. Zwar wirken Karnevalsmuffel latent als Stimmungskiller – zu respektieren ist das aber trotzdem! Damit der Karneval nicht zum Karrierekiller mutiert – hier unsere Knigge-Tipps:
Das ist an Karneval im Job erlaubt
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Verkleidung anziehen
Kostüme gehören zum Karneval wie die Butter zum Brot: Ohne wär’s zu trocken. Auch singen, schunkeln sowie Luftschlangen und Konfetti werfen sind okay, wenn Sie nachher aufräumen. Dennoch sollten Sie bei der Verkleidung keinerlei Anspielungen auf den Chef, Kollegen oder die Firma machen. Schwerer Fauxpas. Und auch die Kolleginnen sollten sich nicht zu sexy kostümieren. Oder wollen Sie, dass die Kollegen noch Wochen danach über das Nippel-Gate sinnieren?
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Witze reißen
Humor und Kalauer (auch Flachwitze), gehören zur Fasnacht und zum Fasching. Einzige Ausnahme: Anzügliche Witze und sexuelle Anspielungen sind tabu! Sie fallen unter sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und können zur Abmahnung führen.
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Tusch gröhlen
Sich gegenseitig einen schönen Karneval wünschen, geschieht im Karneval mit einer Art verbalem Tusch: In Köln ruft man „Alaaf!“, in Mainz und Düsseldorf heißt es „Helau!“. Mitgröhlen gehört zum guten Ton. Wer keine bösen Blicke ernten will, sollte Alaaf und Helau aber nie verwechseln.
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Krank werden
Am Aschermittwoch ist alles vorbei. Dem Immunsystem geht es oft genauso: Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen… Keine Frage, das sieht doof aus, wenn Sie sich nach dem tollen Treiben sofort krank melden. Laut Arbeitsrecht müssen Sie aber nichts befürchten: Krank ist krank.
Das ist an Karneval im Job verboten
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Krawatte abschneiden
Selbst in einer Karnevalshochburg wie Köln dürfen sich Arbeitnehmerinnen nicht darauf berufen, es sei Tradition am Weiberfastnacht Männern die Krawatte abzuschneiden. Zwar muss Mann schon naiv sein, um an diesem Tag mit einem teuren Edel-Schlips im Büro zu erscheinen. Ohne Einwilligung kann der Schnitt aber teuer werden: In Essen musste eine jecke Mitarbeiterin Schadenersatz zahlen!
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Polonaise während der Arbeitszeit
Arbeitsrechtlich problematisch: Denn die Polonaise gilt als Privatvergnügen. Niemand kann dabei ernsthaft arbeiten. Während der Arbeitszeit schulden Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aber grundsätzlich die Arbeitskraft. Ist der Chef ein Faschingsmuffel, kann eine solche „Fremdbeschäftigung“ ebenfalls zur Abmahnung führen.
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Bützchen verteilen
„Bützchen“ sind kleine Küsschen auf die Wange, die am Karneval wie Kamelle verteilt werden. Aber Obacht: Nach diversen Debatten über Sexismus im Job sollten die flotten Knutscher befreundeten Kollegen vorbehalten bleiben. Wer Fremdküsst, belästigt wieder sexuell. Folge: Ermahnung oder Abmahnung.
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Alkohol trinken
Donnerstags, ab 11:11 Uhr brechen die Dämme. Dann übernehmen die jecken Weiber die närrische Regentschaft. In vielen Unternehmen darf gefeiert und Bier und Sekt getrunken werden. Übertreiben sollten Sie es aber nicht: Solange das bunte Treiben im Büro stattfindet, gilt es juristisch als Firmenfeier. Wer dann im Suff ausfallend wird, Kollegen an die Wäsche geht oder den Chef beleidigt, riskiert seinen Job – je nach Fehltritt droht die Kündigung.
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Frei machen
Während der „Fünften Jahreszeit“ können Arbeitnehmer Urlaub beantragen. Ein Recht darauf besteht aber nicht. Der Chef kann zwar (un)bezahlten Sonderurlaub genehmigen, erteilt er seine Zustimmung aber nicht, gilt Fernbleiben als Arbeitsverweigerung und kann wieder abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall droht die fristlose Kündigung.
Verbotene Kostüme: Hier drohen Bußgelder!
Clown, Piratin, Cowboy – im Straßenkarneval können Sie zwischen zahlreichen Kostümen wählen. Aber Achtung: Manche sind verboten und können sogar Bußgelder zur Folge haben:
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Waffen
Vorsicht mit sogenannten „Anscheinswaffen“. Sehen diese zu realistisch aus, können sie Menschen erschrecken und deshalb mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
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Uniformen
„Polizist“ ist ein beliebtes Kostüm im Karneval. Es muss aber als Kostüm erkennbar bleiben. Andernfalls gilt die Verkleidung als strafbewährte Amtsanmaßung.
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Rechtsextremismus
Schon der gesunde Menschenverstand sagt es: Volksverhetzende und verfassungswidrige Kostüme sind tabu, ebenso verbotene Symbole wie das Hakenkreuz. Bei Verstoß drohen Geldstrafen oder eine Freiheitstrafe von bis zu 3 Jahren.
Was sagt das Arbeitsrecht zu Alkohol am Arbeitsplatz?
Wer während der Arbeitszeit Alkohol konsumiert, begeht einen unter Umständen schwerwiegenden Pflichtverstoß und riskiert für das Fehlverhalten eine Abmahnung oder Kündigung. Die Unterscheidung zwischen einem „Schlückchen“ und größeren Menge ist überflüssig – besonders, wenn ein wichtiger Kunde verstimmt ist.
Es gilt: Während der Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer fit sein, in der Freizeit können sie machen was sie wollen. Hauptsache, Sie sind am nächsten Tag wieder nüchtern. Denn Restalkohol im Büro ist genauso problematisch wie im Straßenverkehr – und kann ebenfalls zur Abmahnung führen.
3 Tipps gegen den Karnevals-Kater
Bleibt noch ein weiteres Problem: der Morgen danach. Je nachdem was und wie viel man getrunken hat, droht hier ein veritabler Alkohol-Kater inklusive derber Kopfschmerzen. Drei Empfehlungen, was Sie dagegen tun können:
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Wasser
Der beste Tipp ist zugleich der simpelste: viel trinken! Aber nicht Alkohol, sondern natriumreiches Wasser, das reich an Magnesium ist, aber ohne Kohlensäure. Ein Glas pro Stunde ist ideal. Alkohol entzieht dem Körper Flüssigkeit. Falsch dagegen wäre viel Kaffee am Katermorgen. Der entwässert zusätzlich und macht erst recht Kopfschmerzen. Besser sind Fruchtsäfte und eine Gemüsebrühe – die geben dem Körper Mineralien zurück.
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Honig
Der enthält Fruktose – und die hilft (anders als Zucker), Alkohol abzubauen. Alternativ gehen auch Tomatensaft, Salzstangen, Rollmöpse, Essiggurken. Vorsicht dagegen mit Medikamenten: Viele stehen auf den Blutverdünner Aspirin vor dem Schlafengehen. Hilft, ist aber nicht gesund. Noch gefährlicher: Paracetamol mit Alkohol – kann Leberschäden verursachen!
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Sauerstoff
Ein Spaziergang an der frischen Luft bringt nicht nur der Kreislauf in Schwung, sondern versorgt den Körper mit Sauerstoff. Der Kältereiz am Morgen lindert zudem Kopfschmerzen. Extra-Tipp: Danach Stirn, Schläfen und Nacken mit Pfefferminzöl massieren und auf der Couch eine halbe Stunde ausruhen. Erfrischt und entspannt.
Extra-Tipp: Kater vorbeugen
Für den alkoholreichen Feier-Abend selbst gilt dagegen: Wer die Wirkung des Alkohols verzögern will, sollte vorab Fettiges essen – Lachs, Pommes, ein Gläschen Olivenöl, wie der Münchner Immunologe und Katerspezialist Peter Schleicher empfiehlt. Zusätzlich sollten Sie Mixgetränke meiden und bei einer Alkoholsorte bleiben. Idealerweise Wodka oder Gin. Beide sind so rein, dass sie sogar als „leberfreundlich“ gelten – in Maßen genossen.
Übrigens: Keinen Schnaps vor dem Schlafengehen trinken! Nicht wenige Menschen bekommen nachts einen Schlaganfall, weil Sie über den Alkohol zu viel Flüssigkeit verlieren. Folge: Das Blut dickt ein, thrombotische Verschlüsse, Schlaganfall.
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