Fußball gucken im Job: Lässt sich das vereinbaren?
Wir haben hierzu den Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Groll, befragt. Er sagt ihnen, was erlaubt ist – und was nicht…
Darf ich während der Arbeitszeit Fußball-Spiele anschauen – etwa über das Internet?
Hier gibt es nur ein ganz eindeutiges „Nein“. Während der Arbeitszeit dürfen keine Fußball-Spiele angesehen werden, weder über das Internet noch über sonstige Medien. Wie der Name schon sagt handelt es sich um Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht im Betrieb, er allein darf entscheiden was erlaubt ist. Sollte es also keine andere Regelung im Betrieb geben, so ist eine Fußball-Welt- oder -europameisterschaft als Live-Ereignis am Arbeitsplatz tabu. Wenn der Arbeitgeber aufgrund in der Arbeitszeit liegender Anstoßzeiten hier eine Ausnahme machen sollte, so ist dies natürlich anders zu beurteilen.
Kann ich in der Zeit ein eigenes Radio oder einen Fernseher mit ins Büro nehmen?
Ja, aber nicht anschalten. Wieder hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht. In vielen Büros oder Betriebsstätten findet man aber dennoch zumindest Radiogeräte. Wenn dies in der Vergangenheit bereits geduldet war, so würde man hier jetzt auch bestimmt einen Sender mit einer Live-Übertragung einstellen können und während der Arbeitszeit laufen lassen. Allerdings hat auch hier der Arbeitgeber ein Mitspracherecht dahingehend, dass er die Geräte bei allzu großer Aufmerksamkeit auf das Spielgeschehen dann per Weisung verbieten kann (BAG, 14.01.1986 – 1 ABR 75/83).
Kann ich den Live-Ticker auf dem Smartphone checken?
Das ist gerichtlich noch nicht entschieden. Weil aber wohl keine Beeinträchtigung des Betriebsablaufs vorliegen dürfte, dürfte man den Live-Ticker als Arbeitgeber wohl zulassen müssen.
Kann ich mir für einzelne Spiele Urlaub nehmen?
Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich wann man Urlaub nehmen kann, hat dabei aber die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. In der Regel wird man den beantragten Urlaub deswegen auch genehmigt bekommen, wenn nicht dringende betriebliche Erfordernisse sprechen dagegen. Wer zu spät Urlaub beantragt und quasi die Notbesetzung ist oder an einem sehr wichtigen Projekt arbeitet, der hat natürlich Pech gehabt und bekommt den Urlaub nicht.
Kann ich auch nur stundenweise Urlaub nehmen und früher gehen, um ein Spiel anzusehen?
Wer flexible Arbeitszeiten hat, der kann seinen Arbeitstag entsprechend anpassen. Einen Teilurlaub im Hinblick auf einzelne Stunden am Tag kennt das Bundesurlaubsgesetz nicht. Auch in Tarif– oder Arbeitsverträgen wird man hierzu meist nichts finden. An dieser Stelle gilt dann: Alles ist Verhandlungssache mit dem Chef (siehe auch Kasten unten).
Was passiert, wenn ich keinen Urlaub bekommen habe und trotzdem fehle?
Das ist dann ein eigenmächtiger Urlaubsantritt und damit ein recht schwerwiegender Pflichtverstoß. Der Verstoß wird für den ersten Tag vielleicht noch mit einer Abmahnung bewertet, am zweiten Tag – wenn es gut läuft – auch noch. Spätestens beim dritten Anlass folgt aber bestimmt die fristlose Kündigung, die nach der Rechtsprechung durchaus gerechtfertigt sein dürfte (BAG, 20.01.1994 – 2 AZR 521/93). Die einzige positive Folge ist, dass man nach einer fristlosen Kündigung viel Zeit zum Fußball-Gucken hat.
Und wenn ich stattdessen mich krank melde oder eine Krankschreibung vorlege?
Dann sieht das erst einmal schlecht aus und kommt extrem negativ rüber. Eine rechtliche Konsequenz allerdings dürfte dennoch nicht folgen. Dies zumindest wenn man sich für den fraglichen Tag ordnungsgemäß arbeitsunfähig krank meldet. Nach der gesetzlichen Regelung muss auch erst ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit der „gelbe Schein“ des Arztes eingereicht werden. Anders kann dies im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Auch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung sehen manchmal abweichende Regelungen vor. Der Arbeitgeber muss die AU-Bescheinigung erst einmal für bare Münze nehmen.
In jedem Falle gilt es aber folgenden Satz zu vermeiden: „Wenn ich keinen Urlaub bekommen, dann bin ich eben krank.“ Wer in solcher Art und Weise eine Krankheit ankündigt, der riskiert seinen Job und bietet seinem Arbeitgeber eine Steilvorlage für eine fristlose Kündigung (BAG, 12.03.2009 – 2 AZR 251/07). Ebenso, wer sich genesungsschädlich verhält und mit Magen-Darm-Virus am Public-Viewing teilnimmt.
Was ist, wenn ich zu einem Top-Spiel wirklich krank werde?
Das kann schon mal passieren; wer krank ist, ist krank. Diese Krankheit darf nur nicht im Vorfeld angekündigt sein (siehe oben). Zudem sollte sich jeder überlegen, wie er als Arbeitgeber reagieren würde, wenn das halbe Büro vor einem wichtigen Spiel über Magenbeschwerden klagt, früher geht oder gar nicht kommt und am nächsten Tag die wundersame Heilung eingetreten ist. Der Arbeitgeber nimmt solche Sachverhalte gerne mal zum Anlass, dass in Zukunft schon ab dem 1. Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Und das darf er sogar.
Wie sieht’s mit einem Bier zum Fußball aus?
Alkohol in Maßen ist am Arbeitsplatz nicht generell verboten, kann aber verboten werden. Ist die Siegesparty in der Nacht zuvor allzu heftig ausgefallen, ist der Arbeitgeber auch berechtigt, bei erkennbaren alkoholbedingten Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. Gehalt wird für diesen Tag natürlich nicht bezahlt und muss auch nicht.
Extra-Tipp für Fußball-Fans
Sommer, Sonne, Fußball – das Arbeitsrecht stellt sich (wie oben zu sehen ist) mehrheitlich auf die Seite des Arbeitgebers. Umgekehrt ist der aber auch an motivierten Mitarbeitern und dem Betriebsfrieden interessiert. Die beste Lösung für beide Seiten ist daher immer: reden – und zwar miteinander. Nicht wenige Chefs finden großzügige Regelungen, wenn trotz Fußball-Fieber tagsüber gute Leistungen erbracht werden.
Gut ist immer, wenn ganze Abteilungen einen Sprecher bestimmen, der mit dem Leiter oder Chef eine Lösung aushandelt. Dann sind hinterher alle zufrieden – und der Chef spendiert vielleicht sogar einen Kasten Bier und Bratwürstchen für alle.
Rudelgucken mit Kollegen: Karriere machen mit der Fußball-WM
Die noch anhaltende Corona-Pandemie macht das ansonsten so beliebte Public-Viewing beziehungsweise Rudelgucken in großen Massen unmöglich. In kleinerer Runde mit negativen Tests sowie Hygiene und Abstandsregelungen kann jedoch durchaus zusammen ein Spiel geschaut werden.
Im Job kann das sogar die Karriere fördern. Wir sagen Ihnen, warum ein gemeinsamer Fußball-Abend mit Kollegen eine gute Idee sein kann – und worauf Sie dabei achten sollten…
-
Rudelgucken mit Kollegen stärkt den Teamgeist
Eine Mannschaft arbeitet auf ein gemeinsames Ziel hin – das gilt im Fußball wie im Unternehmen. Ohne allzu pathetisch sein zu wollen: Aber wer sich mit Gleichgesinnten vor dem Bildschirm versammelt, hat das Gefühl, Teil eines übergeordneten Projekts, einer größeren Mission zu sein. Und dann live im TV verfolgen, zu welchen Leistungen Menschen in der Lage sind, wenn sie füreinander rennen, kämpfen und einstehen – das schweißt zusammen, das Zusammengehörigkeitsgefühl und der Teamgeist wachsen.
-
Rudelgucken mit Kollegen beweist Ihr Organisationstalent
Leute zusammenzutrommeln und einen Fernseher anschalten – damit ist es im Regelfall nicht getan. Sie sollten sich vorab schon zwei, drei Gedanken zum Ablauf des Abends machen, auch mit dem Chef (siehe oben). Wann und wo treffen wir uns? Muss ich einen Tisch reservieren? Oder zwei? Wer hier das Heft des Handelns in die Hand nimmt, signalisiert in jedem Fall, dass er vor Verantwortung nicht zurückschreckt.
-
Rudelgucken hilft, neue Kollegen kennenzulernen
Eine gesellige Runde bietet ausreichend Gelegenheit, neue Kollegen besser kennenzulernen, vielleicht sogar Verbündete für das eigene Projekt zu gewinnen. Auch passive Beobachter erfahren hier eine ganze Menge über ihre Nebenleute. Vermeintliche Charmeure sind dabei schon als Choleriker entlarvt worden. Wer aufmerksam ist, schärft also seine Menschenkenntnis. Das ist unter Umständen schon im nächsten Meeting hilfreich.
-
Rudelgucken mit Kollegen beweist Charakterstärke
Längst nicht jeder Kollege wird Jogis Jungs die Daumen drücken, sondern der Mannschaft, dessen Nationalität er oder sie selbst angehört. Bleiben Sie daher Ihren Kollegen gegenüber fair, wenn sich deren Sympathien auf Teams verteilen, die Sie selbst gar nicht leiden können. Vor allem, wenn diese tatsächlich den Sieg davontragen – und Ihr eigenes Team verliert. Dann gilt es, Sportsgeist, Toleranz und Charakter zu zeigen: Erst in der Niederlage zeigt sich bekanntlich wahre Größe.
-
Rudelgucken mit Kollegen lässt Sympathiepunkte sammeln
Wer sogar den Feierabend mit den Kollegen verbringt, muss diese ja zwangsläufig mögen, oder? Natürlich ist der gemeinsame Zeitvertreib ein großes Kompliment: „Ich mag euch, bin gerne in eurer Nähe und schätze die gemeinsame Zeit mit euch.“ Aber bleiben Sie ehrlich – zu sich selbst und zu allen anderen: Wer für einen Fußball-Stammtisch in Wahrheit nichts übrig hat, sollte lieber zuhause gucken.
Checkliste für den Fußball-Abend mit Kollegen
- Ruhig die Initiative ergreifen, aber kein Überengagement an den Tag legen.
- Kollegen per Rundmail einladen, möglichst niemanden ausschließen.
- Keinen Druck ausüben: Wer nicht will, muss nicht kommen und sich dabei auch nicht schlecht fühlen.
- Geeignete Location wählen – zum Beispiel einen Biergarten oder eine geräumig-gemütliche Kneipe.
- Übers Abseits streiten und lautstark mitfiebern, ist okay; tabu dagegen: Andere beleidigen oder sich durch üble Pöbeleien den Ruf des Büro-Proleten einhandeln.
- Den Kater unbedingt vermeiden. Die Arbeit sollte am nächsten Tag nicht unter dem Vortag leiden.
- Und das Wichtigste: Spaß haben!
Was andere Leser dazu gelesen haben
- Kündigung – und jetzt? Vorschriften, Vorlage + wichtige Regeln
- Krank melden: Richtig krank melden per Mail oder Telefon
- After-Work-Party: So verhalten Sie sich korrekt
- Betriebsausflug: Ideen, Knigge-Tipps, Arbeitsrecht
- Feierabendbier: Mit dem Chef in die Kneipe?
- Zwei Bier gehen immer!