Probezeit bestehen: Dauer, Kündigung & 11 Tipps

Der neue Job beginnt mit der Probezeit – aber was bedeutet das genau? Wir erklären die Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Alle Informationen zu Dauer, Kündigung sowie Rechte und Pflichten in der Probezeit…

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Definition: Was ist eine Probezeit?

Die Probezeit ist ein festgelegter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, ob die Zusammenarbeit passt und den Erwartungen entspricht. Es ist eine Phase der Orientierung, in der sich beide Seiten kennenlernen.

In dieser ersten Phase gelten verkürzte Kündigungsfristen und besondere Kündigungsregelungen. So enden bis zu 25 Prozent der Jobs schon wieder in der Probezeit.

Gründe für die Probezeit

Probezeit ist keine Schikane, sondern eine echte Testphase für einen neu geschlossenen Arbeitsvertrag. In den ersten Wochen und Monaten finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer heraus, ob das Arbeitsverhältnis weiter Bestand haben soll.

Aus diesem Grund besteht in der Probezeit noch kein Kündigungsschutz. Beide Seiten können mit einer verkürzten Frist von 2 Wochen die Zusammenarbeit ohne Angaben von Gründen beenden.

Probezeit vs. Probearbeiten – Unterschied!

Probezeit und Probearbeit klingen gleich, sind es aber nicht: Beim Probearbeiten (auch: Probearbeitstag) besteht noch kein Arbeitsverhältnis und es wurde kein Arbeitsvertrag abgeschlossen! Als Bewerber und Kandidat lernen Sie Job, Team und Betriebsklima erst einmal kennen – es gibt dabei aber keine Pflichten oder Rechte und Sie können jederzeit einfach gehen.

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Dauer: Wie lange ist die Probezeit?

Typischerweise dauert die Probezeit bei einem Unternehmen 6 Monate – dies ist auch die gesetzliche Höchstdauer. Bis zu diesem Maximum können Mitarbeiter und Arbeitgeber die Dauer der Probezeit individuell vereinbaren.

Oft werden die vollen 6 Monate ausgenutzt, aber auch ein Zeitraum von 3 Monaten ist verbreitet. Ausnahme für den Beginn einer Ausbildung: Hier ist eine Probezeit zwischen 4 Wochen und 4 Monaten gesetzlich vorgeschrieben.

Probezeit verlängern oder verkürzen?

Eine Verlängerung der Probezeit ist nur zulässig, wenn die maximale Dauer von 6 Monaten noch nicht ausgeschöpft wurde. Eine anfängliche Probephase von 3 Monaten kann auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Dafür braucht es aber die Zustimmung des Mitarbeiters. Einseitige Probezeitverlängerungen sind nicht möglich.

Auch eine Verkürzung der Probezeit ist erlaubt, aber selten. Sind sich beide Seiten einig, kann eine entsprechende Vereinbarung zur Verkürzung getroffen werden. Wichtig für Mitarbeiter: Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt trotzdem erst nach einer „Wartezeit“ von 6 Monaten! Selbst wenn die Probezeit vorzeitig überstanden ist, kann der Arbeitgeber noch vereinfacht kündigen.

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Ist die Probezeit Pflicht?

Nein, eine Probezeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Somit besteht keine Pflicht dazu. Unternehmen können theoretisch darauf verzichten. In der Praxis wird dies aber selten gemacht. Die Probezeit ist damit praktisch die dritte Phase der Bewerbung – nach schriftlicher Bewerbung und Bewerbungsgespräch.

Anders in der Berufsausbildung: Hier ist nicht nur die Dauer der Probezeit genau geregelt. § 20 des Berufsbildungsgesetzes schreibt zwingend eine Probezeit vor!

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Probezeit Kündigung: Welche Regelungen beachten?

Eine Kündigung in der Probezeit ist jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich.

Beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – können innerhalb der vereinbarten Probezeit jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen. Das ist selbst am letzten Tag der Erprobung noch möglich. Es braucht keine expliziten Kündigungsgründe, die etwa beim späteren Kündigungsschutz verpflichtend sind:

Kündigungsfrist in der Probezeit

Für beide Seiten gilt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Nach der Kündigung müssen Sie also (je nach Zeitpunkt) nicht die gesamte Probezeit aussitzen, bevor das Arbeitsverhältnis endet.

Sind die 6 Monate vorbei, tritt der gesetzliche Kündigungsschutz in Kraft (Voraussetzung: mindestens 10 Mitarbeiter im Unternehmen). Die Frist für eine Kündigung verlängert sich nach § 622 Abs. 1 BGB auf 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines jeden Monats.

Probezeit Kündigung: Ausnahmen

Zum Schutz vor Willkür gibt es auch in der Probezeit einige Ausnahmen von der Möglichkeit, jederzeit zu kündigen. Dies gilt in drei Situationen:

  1. Unzeiten

    Unzeiten sind Zeitpunkte, in denen Mitarbeiter besonders großen Belastungen ausgesetzt sind. Typisches Beispiel ist nach einem Todesfall in der Familie. Eine Kündigung in der Probezeit zu diesen Unzeiten ist nicht erlaubt und unwirksam.

  2. Diskriminierung

    Diskriminierende Gründe dürfen nicht zu einer Kündigung während der Probezeit führen. Es darf keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der Religion geben. Auch politische oder gewerkschaftliche Tätigkeiten dürfen keine Rolle spielen. Der Nachweis ist in der Praxis aber schwer, da keine Kündigungsgründe genannt werden müssen.

  3. Personengruppen

    Für Schwangere gilt der Kündigungsschutz bereits in der Probezeit. Sobald Sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, darf er Sie bis zu 4 Monate nach der Geburt nicht kündigen. Bei einem Mitarbeiter mit Schwerbehinderung müssen Betriebsrat sowie Gleichstellungsbeauftragter angehört werden. Soll ein Datenschutzbeauftragter in der Probezeit gekündigt werden, braucht es dafür ebenfalls einen wichtigen Grund.

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Urlaub in der Probezeit

Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht erst nach dem 6. Monat Betriebszugehörigkeit. Sie können aber schon in der Probezeit Urlaub nehmen! Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt in der Probezeit einen anteiligen Urlaubsanspruch. Für jeden Monat haben Sie ein Zwölftel Ihres Jahresanspruchs.

Beispiel: Bei einem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr erwerben Sie alle 4 Wochen Anspruch auf 1,67 Tage (20 Tage im Jahr geteilt durch 12 Monate). Nach 3 Monaten Probezeit besteht demnach Anspruch auf 5 Urlaubstage. Einige Chefs zeigen sich kulant und gewähren auch längeren Urlaub.

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Krankheit in der Probezeit

Sie dürfen sich in der Probezeit ganz normal krankmelden (siehe: krank in der Probezeit) und aus gesundheitlichen Gründen zuhause bleiben. Es gelten zunächst die gleichen Rechte und Pflichten wie nach der Probephase. Beachten Sie:

  • Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber krank.
  • Teilen Sie die voraussichtlicher Dauer Ihres Ausfalls mit.
  • Reichen Sie rechtzeitig ein ärztliches Attest ein.

Achtung: Erst nach mindestens 4 Wochen im Job greift der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber! Dann bekommen Sie weiterhin Ihr Gehalt gezahlt. Fallen Sie schon vorher gesundheitlich aus, bekommen Sie Krankengeld von der Krankenkasse.

Keine längere Probezeit bei Krankheit

Die Probezeit verlängert sich nicht um die krankheitsbedingten Fehltage! Fallen Sie gesundheitlich für 4 Wochen aus, endet die Probezeit trotzdem zum ursprünglichen Zeitpunkt. Der Chef kann allerdings vorher mit einer Frist von 2 Wochen kündigen – ohne Angabe von Gründen. Die Krankheit ist also kein Kündigungsschutz.

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11 Tipps für eine erfolgreiche Probezeit

In der Probezeit stehen Sie auf dem Prüfstand. Der Arbeitgeber schaut sich genau an: War die Einstellung richtig? Erfüllen Sie als neue(r) Mitarbeiter(in) die Erwartungen? Passen Sie ins Team und fügen Sie sich gut ein?

Die ersten Monate im Job sind deshalb eine besondere Herausforderung. Diese 11 erprobten Tipps helfen Ihnen, die Probezeit erfolgreich zu überstehen:

  • Nutzen Sie die Probezeit

    Nutzen Sie die Probezeit selbst als Phase zur Orientierung! Lernen Sie Aufgaben, Unternehmen und Team genau kennen. Hinterfragen Sie dabei ehrlich, ob alles Ihren Erwartungen entspricht. Passt etwas nicht, sollten Sie das jetzt feststellen – und evtl. Konsequenzen daraus ziehen.

  • Beachten Sie die Grundlagen

    Vorgesetzte schauen in der Probezeit genau hin, wie Sie sich verhalten und ob Sie gut ins Team passen. Besonders wichtig sind dabei die Grundlagen: Kommen Sie pünktlich? Tragen Sie den richtigen Dresscode? Bleiben Sie zuverlässig – auch unter Druck? Achten Sie darauf, dass Verhalten und Leistungen stimmen.

  • Merken Sie sich Namen

    Gerade am Anfang lernen Sie viele neue Kollegen kennen. Es macht einen besonders guten Eindruck, wenn Sie sich gleich deren Namen merken und diese damit ansprechen. Im Zweifel helfen Notizen mit Name, Rolle im Team und wichtigen Informationen zum Kollegen.

  • Feiern Sie Ihren Einstand

    Feiern Sie Ihren Einstand – frühestens nach 4 Wochen im Betrieb, besser nach 3 Monaten. Dazu reichen ein zweites Frühstück oder Kaffee und selbst gebackener Kuchen. Der Trick: Dabei erfahren Sie mehr über das Team, mögliche Spannungen und heimliche Spielregeln.

  • Zeigen Sie Zugehörigkeit

    Finden Sie möglichst schnell Anschluss und integrieren Sie sich ins Team ein. Das gelingt am besten, indem Sie gezielt Kontakt suchen – zum Beispiel in der Mittagspause: Die anderen gehen etwas essen? Gesellen Sie sich dazu! Alle machen Pause? Machen Sie mit!

  • Glänzen Sie durch Sorgfalt und Engagement

    In der Probezeit müssen Sie noch nicht alles perfekt können. Wichtiger ist, dass Sie jede Aufgabe ernst nehmen und gewissenhaft arbeiten. Durch Sorgfalt und großes Engagement zeigen Sie, dass der Chef den oder die Richtige eingestellt hat.

  • Halten Sie sich aus Lästereien raus

    Klatsch und Tratsch sowie Gerüchte gehören zu jedem Arbeitsplatz. In der Probezeit (und darüber hinaus) gilt aber: Halten Sie sich heraus! Bilden Sie sich selbst eine Meinung und teilen Sie keine Erzählungen über andere weiter. Das fällt immer negativ auf Sie zurück.

  • Bringen Sie Vorschläge richtig ein

    Ideen und Vorschläge in der Probezeit zeigen Ihren Einsatz, brauchen aber Fingerspitzengefühl. Kollegen fühlen sich sonst schnell angegriffen. Krempeln Sie nicht gleich alle Abläufe um, sondern bringen Sie Ihre „Geistesblitz“ nur ein, wenn Lösungen gesucht werden.

  • Gestehen Sie Fehler ein

    Fehler gehören zur Probezeit dazu. Sie lernen Aufgaben und Prozesse ja erst kennen. Leugnen und vertuschen Sie diese nicht, sondern stehen Sie dazu! Mehr noch: Sprechen Sie einen Fehler offen an und übernehmen Sie die Verantwortung dafür. Das ist professionell und Sie lernen daraus.

  • Betreiben Sie Eigenmarketing

    Schon in der Probezeit sollten Sie Selbstmarketing betreiben. Zeigen Sie, dass Sie Anforderungen erfüllen, Ergebnisse liefern und sich einbringen. Fertigen Sie Protokolle an, vereinbaren Sie Feedbackgespräche mit dem Chef und besprechen Sie, was Sie erreicht haben.

  • Fragen Sie aktiv nach Feedback

    Nicht nur den Chef! Bitten Sie in der Probezeit regelmäßig um Feedback von den Kollegen. Durch die Rückmeldung werden Sie besser und wissen, worauf Sie achten müssen und wie Sie ankommen. Unterschätzen Sie nie die Macht des Teams! Wenn die Sie akzeptieren und respektieren, ist das die halbe Miete!

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Die genannten Arbeitsrecht-Regeln zur Probezeit und zum Arbeitsvertrag können Sie sich hier zusätzlich kostenlos als PDF herunterladen.


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