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Probearbeit: Echte Chance oder fiese Ausbeutung?

Viele Unternehmen laden Bewerber zur Probearbeit oder zu einem Probearbeitstag ein. Kein schlechtes Zeichen. Das sogenannte „Einfühlungsverhältnis“ ist für beide Seiten eine Art Generalprobe für eine mögliche Zusammenarbeit. Es kann aber auch ein Ausbeutungs-Versuch sein. Was Kandidaten bei Probearbeiten beachten müssen, plus Tipps wie Sie die Chance und den Praxiseindruck optimal nutzen…



Probearbeit: Echte Chance oder fiese Ausbeutung?

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Definition: Was sind Probearbeitstage?

Probearbeit ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Einfühlungsverhältnis. Bedeutet: Wer nach dem Vorstellungsgespräch zu einem Probearbeitstag oder einer längeren Probearbeit eingeladen wird, geht keinerlei Verpflichtungen ein. Hat aber auch keine Rechte.

Ziel ist, sich noch besser kennenzulernen. Das Unternehmen will sehen, wie der Kandidat im Team zurecht kommt, welchen Arbeitsstil er oder sie pflegt und wie engagiert die Person ist. Umgekehrt können Bewerber herausfinden, ob ihnen das Arbeitsklima und der Job gefällt. Die Probearbeit ist damit noch Teil des Auswahlprozesses. Keinesfalls haben Kandidaten den Job schon in der Tasche.

Probearbeit gibt es inzwischen in zahlreichen Berufen und Branchen. Allen voran in der Gastronomie und Hotellerie, in sozialen Berufen, im Handwerk und in der Industrie.

Unterschied zwischen Probearbeit und Probezeit?

Probearbeit oder Probezeit? Beide Begriffe klingen ähnlich, sollten aber nicht verwechselt werden. Der Hauptunterschied ist:

  • Die Probearbeit wird absolviert BEVOR ein Arbeitsverhältnis geschlossen wird. Es bestehen daher keine gegenseitigen Rechte und Pflichten.
  • Die Probezeit beginnt NACHDEM ein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.

Zwar handelt es sich bei beiden Formen um eine Testphase, in der beide Seiten herausfinden, ob sie zueinander passen und harmonieren. Bei der Probezeit gibt es aber bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. Sie darf gesetzlich nicht länger als sechs Monate dauern.

Der Mitarbeiter erhält in dieser Zeit sein volles, vereinbartes Gehalt. Nach der Probezeit besteht zudem voller Kündigungsschutz. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ein Probearbeitstag oder Probearbeit bedarf keiner formalen Kündigung. Wenn es Ihnen dort nicht gefällt, gehen Sie einfach.

Was muss ich bei der Probearbeit beachten?

Als Bewerber stehen für Sie am Probearbeitstag zwei Aspekte im Zentrum:

  • Erstens sollten Sie für sich herausfinden, ob das Unternehmen als Arbeitgeber für Sie infrage kommt: Gefallen Ihnen Betriebsklima und Job?
  • Zweitens sollten Sie Ihren künftigen Arbeitgeber endgültig von Ihren Qualitäten und Fähigkeiten überzeugen, falls Sie den Job wirklich wollen. Wer unausgeschlafen und unmotiviert zum Probearbeitstag erscheint, kann sich die Zeit auch schenken.

Das Angebot zu einem Probearbeitstag ist ein zwiespältiges Signal: Zwar offenbart der Arbeitgeber damit generelles Interesse an Ihnen. Gleichzeitig sagt das Unternehmen aber, dass man Ihnen noch nicht so richtig über den Weg traut und an manchen Fähigkeiten vielleicht noch zweifelt. Nutzen Sie daher die Chance, um einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen und die Kollegen und Vorgesetzten mit Ihrer Eignung zu beeindrucken.

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Probearbeit Dauer: Wie lange ist erlaubt?

Für die Probearbeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie lange sie dauern darf. Üblich sind EIN Probearbeitstag („Schnuppertag“) oder eine Probearbeit Dauer von MAXIMAL einer Woche (5 Tage). Die Höchstarbeitszeit liegt bei jeweils 8 Stunden pro Tag. Diese Zeit reicht zum Beschnuppern, Prüfen und Abwägen in der Regel vollkommen aus.

Auf eine längere Probearbeit – erst recht wenn sie unbezahlt ist – sollten Sie sich nicht einlassen. Das riecht gefährlich nach unverbindlicher Ausbeutung. Bei längeren Probearbeiten kann es sogar passieren, dass – unbeabsichtigt – ein Arbeitsverhältnis entsteht (siehe unten). Falls Arbeitgeber mehrere Kandidaten testen möchten, ist es besser, mehrere Auswahlrunden und Probearbeitstage zu vereinbaren.

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Probearbeit Aufgaben: Was darf ich tun?

Während eines Probetages dürfen Bewerber zwar verschiedene Tätigkeiten ausprobieren und kennenlernen, jedoch nur kleinere Aufgaben übernehmen und auch nur für kurze Zeit. Idealerweise begleiten Sie andere Arbeitnehmer, schauen sich alles an und stellen Fragen. In dem Fall sprechen Arbeitsrechtler noch von einem „Einfühlungsverhältnis“.

Sobald Arbeitgeber dem potenziellen Mitarbeiter Aufgaben übertragen, die dem späteren Aufgabenspektrum sowie einer verwertbaren Arbeitsleistungen entsprechen, wird es gefährlich. Dann kann aus dem Einfühlungsverhältnis ein festes Arbeitsverhältnis entstehen. Beispiel: Auf dem Beifahrersitz mitfahren ist okay; den Lkw selbst lenken, beladen und entladen nicht!

Achten Sie darauf, dass die Aufgaben bei der Probearbeit…

  • maximal Teilaufgaben sind.
  • zeitlich begrenzt sind (z.B. 1 Stunde pro Aufgabe).
  • unter Beobachtung/Mithilfe anderer Kollegen erledigt werden.
  • nicht ganztägig und eigenverantwortlich ausgeführt werden.
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Probearbeit Bezahlung: Bekomme ich was dafür?

Probearbeiter bekommen kein Gehalt oder Lohn, sondern maximal eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Diese muss aber nicht bezahlt werden, es besteht kein Anspruch auf eine Vergütung. Auch der Mindestlohn gilt an Probetagen nicht. Ob und wieviel Geld ein Probearbeiter erhält, ist allein Verhandlungssache. Einige Unternehmen erstatten aber immerhin die Fahrtkosten.

Vorsicht Falle: Falls Unternehmen einem Probearbeiter das Engagement vergüten wollen, sollten sie unbedingt deutlich machen, dass es sich hierbei NICHT um eine Bezahlung für geleistete Arbeit handelt. Umgekehrt: In dem Moment, in dem ein deutlicher Mehrwert Ihrer Probearbeit erkennbar ist, sollten Sie auf eine vertragliche Vergütung Ihrer Arbeit bestehen.

Probearbeit Vertrag: Besser mit oder ohne Vertrag?

Für einen einzigen Probearbeitstag benötigen Sie sicher keinen Vertrag. Dauert das Einfühlungsverhältnis länger, zum Beispiel eine Woche, kann eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll sein. Diese grenzt die Probetage von regulären Arbeitstagen ab und stellt klar, dass es sich um ein unverbindliches Kennenlernen ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung handelt. Wichtige Inhalte einer solchen Vereinbarung sind:

  • Vollständiger Name des Bewerbers
  • Dauer der Probearbeit
  • Ort der Probearbeiten
  • Bezahlung der Probephase
  • Ansprechpartner
  • Hinweise: keine gegenseitigen Verpflichtungen, Probearbeit kann jederzeit mündlich beendet werden

Checkliste zum Probearbeitstag

Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei Vorbereitung und Bestehen des Probearbeitstages.

Probearbeitstag Vorbereitung

  • Wissen einholen
    Werfen Sie einen Blick auf die Homepage des Arbeitgebers. Ein Mindestmaß an Hintergrundwissen verschafft Ihnen Sicherheit und kann bei ersten Gesprächen mit Chef oder Kollegen Pluspunkte bringen.
  • Druck simulieren
    Bereiten Sie sich mental auf unerwarteten Stress oder Testaufgaben vor. So beugen Sie Panikreaktionen vor und bleiben souverän.
  • Wecker stellen
    Erscheinen Sie unbedingt pünktlich. Autopanne, Zugverspätung, Rohrbruch – solche Ausreden kommen nie gut an. Die erste Arbeitsprobe wäre mit Unpünktlichkeit ungenügend.
  • Erscheinungsbild optimieren
    Machen Sie sich den Probetag nicht durch ästhetische Flüchtigkeitsfehler kaputt. Daher: Zähne putzen, Schuhe wienern, Haare waschen, Hemd bügeln, Fingernägel schneiden, angemessene Kleidung auswählen.
  • Arbeitsamt einbeziehen
    Melden Sie die Probearbeit bei der Arbeitsagentur an, sofern Sie arbeitslos gemeldet sind. Das erspart Ärger um eine mögliche Rückzahlung erhaltener Leistungen und aktiviert den Unfallversicherungsschutz. Klären Sie mit der Arbeitsagentur auch die Übernahme der Fahrtkosten.

Während der Probearbeit

  • Engagement
    Bieten Sie den Kollegen proaktiv Hilfe an. Machen Sie mehr als nötig und stellen Sie viele Fragen oder gehen Sie auf konstruktive Vorschläge ein. All das beweist Interesse und gewinnt Sympathien. Zeigen Sie, dass in Ihnen ein guter Teamplayer steckt, mit dem man gerne zusammenarbeitet.
  • Respekt
    Ihre Wertschätzung für Firma und Kollegen sollte erkennbar sein. Versuchen Sie nicht, sich zu profilieren, indem Sie Arbeitsweisen abwerten. Kurz: Bleiben Sie sich stets freundlich, höflich, und respektvoll.
  • Smartphone
    Schalten Sie Ihr Smartphone am Probearbeitstag aus. Private Anrufe entgegenzunehmen oder auf Instagram und Whatsapp über die Arbeit oder Eindrücke plaudern – tabu! Man hat Sie nicht als Beobachter eingeladen, sondern als möglichen Mitarbeiter im Wortsinn.

Probearbeit Nachbereitung

Das Feedback zu Ihrem Probearbeitstag erhalten Sie meist erst einige Tage später. Diese Zeit gibt Ihnen die Möglichkeit, das Erlebte zu verarbeiten und zu analysieren. Bedenken Sie bei der Nachbereitung:

  • Wie war Ihr Bauchgefühl am Probearbeitstag?
  • Machen Ihnen die Arbeitsinhalte Spaß – auch dauerhaft?
  • Welchen Eindruck haben Kollegen und Chef auf Sie gemacht?
  • Welche Aspekte sind Ihnen positiv in Erinnerung geblieben?
  • Welche Faktoren haben Sie gestört oder sind negativ aufgefallen?
  • Welcher Umgangston gehört zur Unternehmenskultur?
  • Haben Sie sich dabei wohlgefühlt?
  • Sehen Sie im Ansatz Probleme oder Konfliktfelder?
  • Ist Ihnen der Chef sympathisch?
  • Spricht etwas gegen die Arbeit im Unternehmen?
  • Welche Punkte wollen Sie in einem Folgegespräch klären?

Die beiden letzten Punkte sind ausschlaggebend, ob Sie einen Arbeitsvertrag annehmen oder nicht. Bei dieser Entscheidung sollten Sie aber bedenken, dass der Eindruck des Probearbeitstages zwar wichtig, jedoch nicht umfassend ist. Manches Problem löst sich im Laufe der Zusammenarbeit von selbst. Darüber hinaus können Sie weitere Bewertungen zum Job in spe online einholen – auf Arbeitgeberbewertungsportalen oder in Fachforen.

Häufige Fragen und Antworten zur Probearbeit

Sind Probearbeiten nach dem Vorstellungsgespräch ein gutes Zeichen?

Zunächst: ja. Die Bewerbung und das Bewerbungsgespräch haben Sie offenbar gemeistert. Nun will man Sie noch besser kennenlernen. Sie sind also noch im Rennen, aber nicht zwangsläufig der Favorit. Der Probearbeitstag hat damit den Charakter einer Generalprobe. Falls es sich um Ihren Traumjob handelt, sollten Sie sich also unbedingt interessiert und engagiert zeigen.

Was ist besser: Probearbeit, Schnuppertag oder Praktikum?

Zum schnellen beschnuppern und testen, ob Arbeitsbedingungen und die Chemie stimmen, reichen ein Schnuppertag oder ein paar Probearbeitstage aus. Das gilt erst recht für Gelegenheitsjobs, Schülerjobs oder Studentenjobs. Wer dagegen in einen Beruf (oder festen Nebenjob) richtig reinfühlen will, sollte eher über ein Praktikum nachdenken.

Das Praktikum kann zwischen zwei Wochen und sechs Monaten dauern und dient in erster Linie zur Orientierung sowie dazu, erste Berufserfahrungen „in der Praxis“ zu sammeln. Der Erkenntnis- und Erfahrungsgewinn ist hier deutlich höher. Es kommt also darauf an, welche Ziele Sie verfolgen.

Was passiert, wenn ungewollt ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde?

Kommt ein Arbeitsvertrag (unbeabsichtigt) zustande, hat das für das Unternehmen erhebliche Folgen. Kann der Bewerber nachweisen, dass das Schnupperverhältnis eher einem Arbeitsverhältnis glich, muss der Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeit voll bezahlen (LAG Schleswig-Holstein, 4 Sa 11/05). Überdies muss er eine formal korrekte ordentliche Kündigung aussprechen, um das Verhältnis wieder zu beenden und weitere Nachzahlungen zu verhindern.

Wer haftet für Schäden bei Probearbeiten?

Weil ja kein vertragliches Verhältnis besteht, haftet der Schnupperkandidat falls der beim Probearbeiten einen Schaden im Betrieb verursacht. In der Regel springt dafür die private Haftpflichtversicherung ein. Bewerber sollten sich deshalb vor den Probetagen kurz mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und – schriftlich – zusichern lassen, dass sie dafür ausreichend versichert sind.

Bin ich bei einem Unfall am Schnuppertag versichert?

Bei einem Arbeitsunfall greift in den meisten Fällen die gesetzliche Unfallversicherung – auch wenn es sich nur um ein Probearbeitstag gehandelt hat. Laut Bundessozialgericht sind die Bewerber als „Wie-Beschäftigter“ zu werten (Az. B 2 U 1/18/R). Hat der Schnupperkandidat gar auf Anweisung des Arbeitgebers gehandelt, könnte sogar eine Regressforderungen der Berufsgenossenschaft folgen. Denn das sieht wieder nach einem tatsächlich Arbeitsverhältnis und damit nach Schwarzarbeit aus.

Darf ich auch mit Job woanders zur Probe arbeiten?

Nur, wenn Sie dafür Urlaub nehmen und damit auch sonst nicht gegen den aktuellen Arbeitsvertrag verstoßen. Das wäre der Fall, falls Sie einen Jobwechsel zu einem Wettbewerber anstreben (sogenanntes „Wettbewerbsverbot“ bei Nebentätigkeiten). Heimliche Probearbeiten sind also gefährlich und können im Extrem zu einer fristlosen Kündigung führen. Falls Sie sich unsicher sind, fragen Sie besser vorher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ansonsten gilt nach dem Probearbeitstag

  • Absage
    Sie sind sich sicher, dass der Job nicht der richtige ist, nachdem Sie einen ganzen Tag mit drei Miesmuscheln im Büro verbracht haben? Dann danken Sie dem Unternehmen für die Chance und sagen höflich ab – aber erst, nachdem Sie mindestens eine Nacht darüber geschlafen haben.
  • Einstieg
    Interessante Aufgaben, nette Kollegen, gute Rahmenbedingungen, ein durch und durch gelungener Probetag? Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job!

Wie immer Sie sich entscheiden, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Probearbeit!


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[Bildnachweis: AriSys by Shutterstock.com]

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