Betriebszugehörigkeit: Berechnung, Folgen bei Kündigung

Die Betriebszugehörigkeit ist im Arbeitsrecht eine entscheidende Messgröße: Sie beeinflusst maßgeblich Kündigungsfristen, schützt bei betriebsbedingten Kündigungen durch die Sozialauswahl und bestimmt die Höhe einer möglichen Abfindung. Doch ab wann zählt die Zeit offiziell: Was passiert bei einer Unterbrechung durch Elternzeit oder bei einem Betriebsübergang? In diesem Artikel erfahren Sie alles zur Berechnung der Betriebszugehörigkeit und welche Vorteile sie bietet…

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Definition: Betriebszugehörigkeit bezeichnet die Dauer, die ein Arbeitnehmer ununterbrochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist.
  • Probezeit: Auch während der Probezeit beginnt die Betriebszugehörigkeit schon ab dem ersten Tag der Beschäftigung.
  • Kündigungsschutz: Längere Betriebszugehörigkeit erhöht oft den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchuG).
  • Urlaubsanspruch: Die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann den gesetzlichen Urlaubsanspruch erhöhen.
  • Betriebsrente: Manche betriebliche Altersvorsorgeansprüche richten sich nach der Zugehörigkeit.
  • Abfindung: Bei betriebsbedingten Kündigungen wird die Betriebszugehörigkeit zur Berechnung der Abfindung herangezogen.
  • Anrechnung: Unterbrechungen wie Elternzeit oder Krankheit werden in der Regel auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.

Laut Statistik sind 42,8 % Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 10 Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Lange Beschäftigungszeiten gehen jedoch zurück: Rund 35 % arbeiten weniger als 5 Jahre für einen Arbeitgeber.

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Definition: Was bedeutet Betriebszugehörigkeit?

Die Betriebszugehörigkeit (Englisch: Length of service) beschreibt, wie lange ein Arbeitnehmer ununterbrochen in einem Unternehmen arbeitet. Sie beginnt normalerweise mit dem ersten Arbeitstag. Je länger man im Betrieb ist, desto mehr Rechte ergeben sich daraus – z.B. bei einer Kündigung oder beim Urlaubsanspruch. Auch Abfindungen oder Betriebsrenten können davon abhängen.

Warum ist die Betriebszugehörigkeit wichtig?

Die Betriebszugehörigkeit ist nicht nur ein Maß dafür, wie lange jemand einem Arbeitgeber treu bleibt. Sie hat noch weitere Bedeutungen. Etwa bei:

  • Kündigungsschutz: Mit der Zugehörigkeit erhöht sich der Schutz vor Entlassung
  • Urlaubsanspruch: Teils kann sie zu mehr Urlaubstagen führen
  • Abfindungen: Oft dient sie als Berechnungsgrundlage bei Kündigungen
  • Betriebsrente: Sie hat maßgeblichen Einfluss auf die betriebliche Altersvorsorge
  • Gehalt & Sonderzahlungen: Oft steigt das Gehalt bei längerer Zugehörigkeit
  • Karriere: Sie steigert die Chancen auf Beförderung und interne Vorteile
  • Soziale Anerkennung: Sie zeigt nach innen Loyalität und Erfahrung

Wann zählt eine Betriebszugehörigkeit als lange?

Als „lange“ gilt eine Betriebszugehörigkeit in der Regel ab 10 Jahren ununterbrochen im selben Unternehmen. Nach dieser Zeit ergeben sich oft mehrere Rechte für langjährige Arbeitnehmer aus Tarifvertrag oder Gesetz. Bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten viele Gratifikationen wie ein volles Monatsgehalt oder Sonderprämien zum 25-jährigen Jubiläum sowie einmaligen Sonderurlaub im Jubiläumsjahr.

Wie beeinflusst die Betriebszugehörigkeit die Kündigungsfrist?

Eine lange Betriebszugehörigkeit beeinflusst hauptsächlich die Kündigungsfrist nach § 622 BGB: Mit der Dauer der Zugehörigkeit verlängern sich die gesetzlichen Fristen für Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung – siehe Tabelle:

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
0-6 Monate (Probezeit) 2 Wochen, täglich
7 Monate bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. / Ende des Monats
2 Jahre 1 Monat zum Ende des Monats
5 Jahre 2 Monate zum Ende des Monats
8 Jahre 3 Monate zum Ende des Monats
10 Jahre 4 Monate zum Ende des Monats
12 Jahre 5 Monate zum Ende des Monats
15 Jahre 6 Monate zum Ende des Monats
20 Jahre 7 Monate zum Ende des Monats

Beide Vertragsparteien können jedoch eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbaren. Diese muss aber immer im Interesse des Arbeitnehmers liegen. Die maximale Kündigungsfrist liegt bei 7 Monaten – auch bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Beim Kündigungsschutz und bei betriebsbedingten Kündigungen spielt die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ebenfalls eine Rolle. Sie wird etwa bei der Sozialauswahl nach § 1 KSchG berücksichtigt und kann verhindern, dass besonders loyale Mitarbeiter ihren Job verlieren.

Darf man Kündigungsfristen von Arbeitnehmer & Arbeitgeber koppeln?

Oft werden im Arbeitsvertrag die Fristen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekoppelt. Dadurch gelten auch für Mitarbeiter mit steigender Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen. Das ist zulässig, allerdings darf die Frist für Arbeitnehmer nie länger sein als für Arbeitgeber.

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Wie hoch ist die Abfindung nach Betriebszugehörigkeit?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es zwar nicht – es handelt sich in der Regel um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Bei betriebsbedingten Entlassungen kann aber ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung bestehen, die mit der Betriebszugehörigkeit steigt. Berechnet wird diese meist nach der Formel:

  • 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Falls ein entsprechender Aufhebungsvertrag ausgehandelt wird, sind das bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit bereits fünf Monatsgehälter als Richtwert.

Beispielrechnung

Eine Angestellte erhält ein Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro. Je nach Beschäftigungsdauer können sich daraus folgende Abfindungen ergeben:

  • Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 7.500 Euro
  • Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit: 15.000 Euro
  • Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 22.500 Euro
  • Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: 30.000 Euro

Prämien für lange Loyalität

Viele Unternehmen zahlen Prämien – als Anreiz und Belohnung für eine lange Mitarbeiterbindung. So regeln manche Betriebe, dass Bonuszahlungen erst gezahlt werden, wenn Arbeitnehmer 3 oder 5 Jahre im Betrieb sind.

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Wie wird die Betriebszugehörigkeit berechnet?

Berechnet wird die Betriebszugehörigkeit mit dem Zeitraum vom ersten bis zum letzten Arbeitstag im Unternehmen. Maßgeblich für die Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist § 187 BGB. Allerdings müssen Sie bei der Berechnung etwaige Unterbrechungen berücksichtigen und was dazu zählt – und was nicht. Unterbrechungen wie Urlaub, Krankheit oder Elternzeit werden meist angerechnet, unbezahlter Urlaub, ein Sabbatical oder ein interner Jobwechsel können jedoch unterschiedlich berücksichtigt werden.

    Zählt zur Betriebszugehörigkeit

  • Elternzeit
  • Minijobs
  • Teilzeitarbeit
  • Interne Versetzung
  • Krankheitszeiten
  • Ausbildung (bei Übernahme)
  • Bezahlte Praktika (bei Übernahme)
  • Befristete Beschäftigungen (bei Entfristung)

    Zählt nicht zur Betriebszugehörigkeit

  • Zeitarbeit
  • Freie Mitarbeit
  • Unbezahlte Praktika

Sonderfall Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB, also wenn ein Unternehmen oder ein Betriebsteil auf einen neuen Inhaber übergeht (durch Verkauf oder Fusion), nehmen Arbeitnehmer ihre erworbene Betriebszugehörigkeit vollständig zum neuen Arbeitgeber mit, er unterbricht die Betriebszugehörigkeit nicht.

Was passiert bei Betriebszugehörigkeit Unterbrechung?

Eine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum endet oder nicht fortgesetzt wird. Typische Unterbrechungen sind z.B. Kündigung und später ein neuer Arbeitsvertrag, längere unbezahlte Auszeiten wie Sabbatical oder Austritt aus dem Unternehmen. Während Elternzeit, Krankheit oder Urlaub gilt die Betriebszugehörigkeit jedoch als nicht unterbrochen, weil das Arbeitsverhältnis währenddessen nur ruht. Auch eine Versetzung innerhalb des Unternehmens oder ein Änderungsvertrag unterbrechen die Betriebszugehörigkeit in der Regel nicht.

Wie wirkt die Betriebszugehörigkeit im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst wirkt sich die „Dienstzeit“ auf viele Rechte und Vergünstigungen aus: Mit zunehmender Dienstzeit steigt die Entgeltgruppe und damit das Einkommen. Gleichzeitig können sich der Urlaubsanspruch sowie Alters- und Versorgungsansprüche erhöhen, zum Beispiel bei Beamtenpension oder betrieblicher Altersversorgung. Überdies werden Angestellte im öffentlichen Dienst bei hohem Dienstalter nahezu unkündbar: Die „Unkündbarkeit“ nach § 34 TVöD beginnt ab dem 40. Lebensjahr und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 Dienstjahren. Nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 6 AZR 137/17) werden die Zeiten bisheriger Beschäftigungen innerhalb des öffentlichen Dienstes jedoch nicht berücksichtigt.

Jubiläen und Sonderzahlungen im TVöD

Mit dem Erreichen von Jubiläumsstufen erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst § 23 TVöD zudem unterschiedliche Jubiläumszuwendungen:

Jubiläum

Sonderzahlung

Nach 25 Dienstjahren 350 Euro
Nach 40 Dienstjahren 500 Euro

Auch Extras wie Sonderurlaub sind möglich.


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