Kurze Pause am Tag: Mein Anspruch?
Für die Ruhepause gibt es im Arbeitsrecht klare Vorgaben und eine gesetzliche Pausenregelung, wonach Arbeitnehmern feste Pausenzeiten zustehen.
Geregelt sind die gesetzlichen Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG). Danach gilt für die Ruhezeit…
Gesetzliche Pausenregelung Tabelle
Arbeitszeit |
Gesetzliche Pausenzeit |
Bis 6 Stunden | Keine Pause vorgeschrieben |
6 bis 9 Stunden | Min. 30 Minuten Pause |
Über 9 Stunden | Min. 45 Minuten Pause |
Pausenregelung für Minderjährige
Für Jugendliche Arbeitnehmer und Azubis unter 18 Jahren gelten nach § 11 des Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG) besondere Pausenregelungen:
Arbeitszeit |
Gesetzliche Pausenzeit |
Bis 4,5 Stunden | Keine Pause vorgeschrieben |
4,5 bis 6 Stunden | Min. 30 Minuten Pause |
6 bis 8 Stunden | Min. 60 Minuten Pause |
Mehr als 8 Stunden pro Tag dürfen Jugendliche nicht arbeiten.
Arbeitsrecht: Weitere Pausenregeln
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Pause nach 6 Stunden
Spätestens nach 6 Stunden muss eine Pause genommen werden. Die gesetzlichen Pausenzeiten dürfen nicht durch freiwilligen Verzicht umgangen werden! Arbeitgeber müssen unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften achten und bestehen.
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Pausen aufteilen
Pausen können aufgeteilt werden – z.B. Pause von 10:30 bis 10:45 Uhr und von 13:45 bis 14 Uhr. Jeder Pausenblock muss aber mindestens 15 Minuten betragen.
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Pausen im Homeoffice
Die Pausenregelungen gelten auch im Homeoffice oder auf Dienstreisen (z.B. Mittagspause).
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Bezahlte Kurzpausen
Kurzpausen, wie etwa ein Toilettengang oder Gang zur Kaffeeküche, zählen in Deutschland nicht als Ruhepause, sondern als notwendige Arbeitsunterbrechung. Sie gehören deshalb zur Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.
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Pause am Ende der Arbeitszeit
Pausen dürfen nicht ans Ende der Arbeitszeit gelegt werden – etwa um früher Feierabend zu machen. Das widerspricht dem Erholungszweck!
Diese Regelungen gelten für alle volljährigen Arbeitnehmer, sofern Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln.
Wie lange dauern Ruhepausen?
Die Länge der Ruhepause bzw. der Anspruch darauf orientiert sich an der täglichen Arbeitsdauer. Beschäftigte in Teilzeitarbeit, die wenige als 6 Stunden am Tag arbeiten, haben zum Beispiel kein Recht auf eine gesetzliche Pause aus dem Arbeitsrecht. Besteht jedoch ein Anspruch muss eine Pausen-Einheit mindestens 15 Minuten dauern.
Bitte beachten Sie: Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, feststehende Ruhepausen sowohl zu ermöglichen als auch deren Einhaltung zu überprüfen – zum Beispiel mit einer Dokumentation der Arbeitszeit oder einem digitalen Zeiterfassungssystem.
Unterschied: Ruhepause oder Ruhezeit?
Beide Begriffe klingen ähnlich und werden oft verwechselt. Ruhezeit ist jedoch die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen bzw. Arbeitsschichten – umgangssprachlich Freizeit oder die Zeit nach dem Feierabend.
Die Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. Ausnahmen kann es in Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk und in der Landwirtschaft geben. Hier kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden. Dann muss aber als Ausgleich innerhalb von 4 Wochen eine andere Ruhezeit mindestens 12 Stunden dauern.
Wird die Ruhepause bezahlt?
Eine Ruhepause zählen nicht zur Arbeitszeit und muss nicht vergütet werden. Dauert Ihr Arbeitstag zum Beispiel 8 Stunden von 8 bis 17 Uhr, und Sie machen darin zweimal 30 Minuten Ruhepause, werden nur die 8 Stunden bezahlt, nicht die tatsächlichen 9 Stunden auf der Arbeit.
Ausnahmen
Für Beschäftigte im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen als Arbeitszeit (§ 2 ArbZG) und werden vergütet. Ebenso können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abweichende Ruhepausen-Regeln getroffen werden.
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Betriebspause
Kommt es infolge technischer Störungen zur außerplanmäßigen Unterbrechung der Arbeit, pausieren die Mitarbeiter. Weil die Arbeitnehmer grundsätzlich zur Verfügung stehen, wird diese unfreiwillige Auszeit als Arbeitszeit und nicht als Ruhepause gerechnet – und bezahlt.
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Kurzpause
Bei Schichtarbeit, aber auch körperlich anstrengenden Arbeiten wie Fließband- oder Nachtarbeit können durch Schutzverordnungen Kurzpausen vorgeschrieben sein. Diese sind kürzer als 15 Minuten (oft nur 3-5 Minuten) und werden bezahlt. Auch die Lärmschutzverordnung und die Bildschirmarbeitsverordnung sehen regelmäßig kurze bezahlte Pausen vor, um die Belastungen zu mindern.
Kann ein Mitarbeiter wegen viel Arbeit die gesetzlichen Ruhepausen nicht wahrnehmen und arbeitet mit Kenntnis des Arbeitgebers weiter, verstoßen beide gegen das Arbeitszeitgesetz. Das kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftatbestand eingestuft werden.
Gilt die Raucherpause als Arbeitszeit?
Die Raucherpause zählt in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Wenn Mitarbeiter innerhalb der Arbeitszeiten rauchen, müssen sie diese Zeit nacharbeiten – es sei denn, der Arbeitgeber toleriert das und hat hierfür eine andere Regelungen getroffen.
Was droht bei Nichtbeachtung der Pausenregelung?
Pausenzeiten müssen eingehalten werden – schon zum Schutz der Gesundheit und Einhaltung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Verstöße können Angestellte dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz melden. Wer die gesetzliche Pausenregelung missachtet, dem drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Warum ist die Ruhepause so wichtig?
Pause zu machen, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Wer Ermüdung und Erschöpfung ignoriert, riskiert nicht nur mehr Fehler im Job, sondern gefährdet seine Gesundheit. Als langfristige Folgen drohen Burnout, Burn On oder gar eine Depression.
Zahlreiche arbeitspsychologische Studien belegen, dass mentale Pausen Gesundheit, Motivation und Leistung steigern sowie das Unfallrisiko am Arbeitsplatz senken. Überdies spielen Ruhepausen eine große Rolle bei der Stressprävention.
Die positiven Effekte von Ruhepausen auf den Körper
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Blutdruck sinkt
Wer Pause macht, baut Stresshormone wie Adrenalin und Kortisol ab. Das entlastet Herz und Kreislauf und beugt Bluthochdruck vor.
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Muskeln entspannen
Verspannungen in Nacken, Schultern und Rücken lösen sich. Das schützt vor Muskel-Skelett-Erkrankungen.
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Herz erholt
Während der Ruhepause schlägt das Herz langsamer und rhythmisch variabler („Herzfrequenzvariabilität“). Das hilft bei der Regeneration und reduziert das Risiko für Herzprobleme.
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Atmung wird ruhiger
In den Pausen atmen Sie tiefer und langsamer. Das beruhigt und senkt ebenfalls den Blutdruck. Überdies stärkt die tiefe Atmung Herz und Nerven.
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Immunsystem wird gestärkt
In den Ruhephasen aktiviert der Körper die Verdauung, Zellen regenerieren sich und die Abwehrkräfte werden gestärkt.
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Gehirn lernt
Pausen fördern nachweislich die Kreativität (siehe: Tagträume) und Problemlösungen. Das belegen Studien der Stanford Universität. Gleichzeitig helfen sie, Wissen zu festigen und neue Ideen zu entwickeln.
Pause machen wird enorm unterschätzt! Wer seine Pausen streicht und durcharbeitet, tut weder sich noch dem Arbeitgeber einen Gefallen. Am Ende des Arbeitstages sind Sie nur ausgelaugter und am nächsten Tag weniger leistungsfähig. Es beginnt eine gefährliche Abwärtsspirale (siehe: Pausen-Paradox).
Laut Johannes Wendsche, einem Psychologen an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) sind die häufigsten negativen Folgen von mangelnden Pausen Schlafstörungen, Gereiztheit, Magenprobleme sowie Rücken- oder Nackenschmerzen.
Übrigens: Die Ansprüche auf Ruhepausen sind ein gesetzliches Mindestmaß. Arbeitgeber können durch ihr Direktionsrecht auch längere Pausen oder bestimmte Pausenzeiten anordnen – etwa für eine Mittagspause zwischen 12 und 14 Uhr. Gibt es einen Betriebsrat hat der hierbei jedoch Mitspracherechte.
Sonderregelungen für Ruhepausen
Keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt auch für die Ruhepause. So bestimmen zum Beispiel die Branchen Gastronomie, Gesundheit, Bergbau und Schaustellergewerbe eigene Arbeitszeit- und Pausenregelungen.
Laut § 18 ArbZG sind wiederum bestimmte Arbeitnehmer von der gesetzlichen Pausenregelung ausgenommen. Das betrifft zum Beispiel:
- Leitende Angestellte
- Chefärzte
- Leiter öffentlicher Dienststellen & Vertreter
- Pflegekräfte in Wohngemeinschaft mit den anvertrauten Personen
- Besatzungsmitglieder auf Handelsschiffen
- Mitarbeiter im liturgischen Bereich (z.B. Kirchen, Religionsgemeinschaften)
Rufbereitschaft
Arbeitnehmer in Rufbereitschaft müssen sich nicht am Arbeitsplatz aufhalten, sondern lediglich „abrufbereit“ sein. Kommt es zu keinem Einsatz, gilt die Zeit der Rufbereitschaft als Ruhezeit. Deshalb sind hierfür keine speziellen Pausenzeiten festgelegt.
Bereitschaftsdienst
Mitarbeitende im Bereitschaftsdienst haben eine klare Vorgabe, an welchem Ort sie sich in der Zeit der Bereitschaft aufzuhalten müssen. Meist ist das der Arbeitsplatz. Zwar können Arbeitnehmer die Zeit nach eigenem Gutdünken verbringen, müssen aber im Dienstfall sofort der Arbeit nachgehen. Lässt der Bereitschaftsdienst keine persönlichen Angelegenheiten zu, zählt er als volle Arbeitszeit und es gelten die gesetzlichen Pausenzeiten.
Mutterschutz
Bei stillenden Müttern ist laut § 7 Mutterschutzgesetz die Stillzeit nicht auf die Ruhepausen anzurechnen. Stattdessen muss ihnen der Arbeitgeber hierfür zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freigeben.
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