Definition: Was bedeutet Betriebsfrieden?
Als Betriebsfrieden bezeichnet die Rechtsprechung eine störungsfreie Zusammenarbeit aller Arbeitnehmer untereinander sowie zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber oder Arbeitgeber und Betriebsrat. Im Kern geht es dabei um ein respektvolles, wertschätzendes und integeres Miteinander (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Eine rechtlich eindeutige Definition des Betriebsfriedens gibt es nicht. Er wird aber in verschiedenen Regelungen erwähnt – zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach § 74 Abs. 2 Satz 2 sind Arbeitgeber und Betriebsrat alle Betätigungen untersagt, die den geordneten „Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs“ beeinträchtigen.
Störung des Betriebsfriedens: Beispiele
Ein lauter Streit zwischen Kollegen, heftige Diskussionen oder Meinungsverschiedenheiten in Meetings sind noch keine Störung des Betriebsfriedens. Solche temporären Konflikte lassen nicht verhindern, dafür meist konstruktiv lösen.
Der Betriebsfrieden kann jedoch durch schwerwiegende Aktionen oder Verhaltensweisen erheblich gestört werden. Entscheidend hierfür ist, dass es sich nicht um einmalige Ausrutscher handelt, sondern um eine wiederholte „ernsthafte Störung des Betriebsfriedens“. Beispiele:
- Ehrverletzende Beleidigungen oder Verleumdung
- Unangemessene Ausdrucksweise
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Beharrliches Nachstellen von Kollegen (Stalking)
- Sexismus oder Rassismus
- Offene Diskriminierungen
- Mobbing oder Bossing
- Körperliche Bedrohungen oder Angriffe
- Zerstörungswut, Gewalt gegen Sachen
- Dauerhafte parteipolitische Äußerungen
- Illoyales Verhalten und Verunglimpfung gegenüber dem Arbeitgeber
- Diebstahl, Betrug oder Arbeitszeitbetrug
Hat der Arbeitgeber eine Vermittlungspflicht?
Gibt es einen anhaltenden und heftigen Konflikt zwischen zwei Beschäftigten, der den geordneten Betriebsablauf gefährdet, haben Arbeitgeber zunächst eine Vermittlungspflicht. Lässt sich der Streit – trotz aller Bemühungen – nicht schlichten, kann der Arbeitgeber beiden Störenfrieden ordentlich kündigen.
Alternativ bietet sich auch eine verhaltensbedingte Änderungskündigung und Versetzung eines Beteiligten an, um künftige Störungen im Betriebsfrieden zu vermeiden.
Was droht bei Störung des Betriebsfriedens?
Eine Störung des Betriebsfriedens durch Mitarbeiter oder Führungskräfte kann grundsätzlich ein Grund für eine verbale Rüge, schriftliche Ermahnung, Abmahnung oder sogar verhaltensbedingte Kündigung sein. Gleichzeitig muss auch der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat den Arbeitsfrieden im Betrieb wahren.
Die Beeinträchtigung des Betriebsfriedens reicht als Grund für Abmahnung und Kündigung allerdings noch nicht aus. Der Arbeitgeber muss zunächst feststellen, ob und in welchem Ausmaß es zu arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen gekommen ist die den Betriebsfrieden stören.
Abmahnung
Wer den Betriebsfrieden stört, sollte sich bewusst sein, dass es sich dabei um ein veritables Fehlverhalten handelt – kein Kavaliersdelikt. Je nach Schwere des Vergehens drohen ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Haben die Handlungen das Arbeitsklima und die friedliche Zusammenarbeit der Belegschaft untereinander erschüttert oder mit dem Arbeitgeber nachhaltig beeinträchtigt, und ist es deswegen zu Störungen im Betriebsablauf gekommen, droht den Tätern zunächst eine Abmahnung. Bedeutet: Der Chef weist darauf hin, dass er das Fehlverhalten nicht duldet. Gleichzeitig droht er mit Kündigung, falls sich das Verhalten nicht ändert.
Kündigung
Hält die Störung des Betriebsfriedens – trotz Abmahnung – an, droht eine ordentliche Kündigung (§ 104 BetrVG). Macht die Betriebsfrieden-Störung im Extrem sogar eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar und liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann der Arbeitgeber dem störenden Mitarbeiter auch eine fristlosen Kündigung aussprechen.
Was tun, um den Betriebsfrieden zu erhalten?
Im besten Fall besteht im Unternehmen ein gutes Betriebsklima und ein respektvoller und gesittete Umgang untereinander.
Um eine friedliche Zusammenarbeit im Job zu gewährleisten und zu schützen, sollten Sie jedoch zusätzlich eine gesunde Streitkultur am Arbeitsplatz etablieren und Führungskräfte im Konfliktmanagement schulen. Das kann eskalierende Streitigkeiten präventiv verhindern.
Ebenso kann es den Betriebsfrieden fördern, wenn klare Zuständigkeiten geschaffen werden – auch für den Streit- und Krisenfall. Dann können zum Beispiel geschulte Mediatoren oder Supervisoren vermittelnd eingreifen.
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