Pflichtverletzung am Arbeitsplatz: Beispiele & Konsequenzen

Eine Pflichtverletzung am Arbeitsplatz ist kein kleiner Fehler bei der Erledigung von Aufgaben. Es ist ein ernsthafter Verstoß gegen wichtige Pflichten aus dem Arbeitsvertrag – mit entsprechenden Folgen. Im schlimmsten Fall kann eine schwerwiegende Pflichtverletzung nicht nur den Job kosten, sondern auch ein finanzielles Nachspiel haben. Wir zeigen viele Beispiele für Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz, erklären, was Sie wissen müssen und wann für Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Schadensersatz drohen…

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Pflichtverletzung Definition: Was ist ein vertragswidriges Verhalten?

Eine Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer liegt vor, wenn ein Mitarbeiter gegen die Haupt- oder Nebenpflichten aus seinem Arbeitsvertrag verstößt. Es wird deshalb auch von vertragswidrigem Verhalten gesprochen. Auch der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im Job ist eine Pflichtverletzung.

Was bedeutet gravierende Pflichtverletzung?

Nicht jede Pflichtverletzung im Job ist gleich schwer zu bewerten – auch wenn Sie natürlich jede vermeiden sollten. Als gravierende oder schwerwiegende Pflichtverletzungen werden vor allem Straftaten gewertet. Aber auch wiederholtes, absichtliches Fehlverhalten am Arbeitsplatz, mit dem eindeutigen Ziel, dem Arbeitgeber (oder anderen) zu schaden, stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar.

Für diese besonderen Ausmaße gelten entsprechende Konsequenzen. Bei Straftaten ist eine fristlose Kündigung wirksam. Selbst der begründete Verdacht kann durch eine Verdachtskündigung zum Jobverlust führen.

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Die wichtigsten Pflichten von Arbeitnehmern

Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Ansprüche und Rechte für Arbeitnehmer. Darunter das Gehalt, der Urlaubsanspruch oder auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er begründet aber auch zahlreiche Pflichten, die Sie unbedingt kennen sollten. Nicht ohne Grund heißt es im Volksmund: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das sind die wichtigsten Pflichten von Arbeitnehmern, die Sie im Job nicht verletzten sollten:

Hauptpflichten

Die Hauptpflicht als Arbeitnehmer besteht in erster Linie darin, die im Arbeitsvertrag festgelegte Leistung zu erbringen. Das bedeutet, dass Sie die genannten Aufgaben in dem geregelten Umfang (Ihrer Arbeitszeit) am vereinbarten Ort und Arbeitsplatz erledigen. Durch das Direktionsrecht kann der Arbeitgeber diese Hauptpflicht weiter konkretisieren.

So zählen auch Aufgaben zu Ihren Hauptpflichten, wenn diese nicht explizit im Vertrag genannt werden. Ihr Chef kann Ihnen Aufgaben zuteilen, so wie es die betrieblichen Umstände erfordern.

Nebenpflichten

Arbeitnehmer müssen zahlreiche Nebenpflichten beachten, denn auch ein Verstoß gegen diese ist eine Pflichtverletzung. Wichtige Nebenpflichten sind:

  • Anzeigepflicht
    Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit sofort mitteilen. Auch über drohende oder bereits aufgetretene Schäden (etwa defekte Geräte) müssen Sie den Arbeitgeber informieren.
  • Loyalitäts- und Treuepflicht
    Als Mitarbeiter müssen Sie mit Ihrem Verhalten die Interessen des Arbeitgebers wahren. Sie dürfen mit Ihrem Verhalten oder Ihren Aussagen dem Unternehmen keinen Schaden zufügen.
  • Sorgfaltspflicht
    Im Job werden Ihnen zahlreiche Arbeitsmittel, Geräte oder auch Unterlagen anvertraut, damit Sie Ihre Arbeit machen können. Mit diesen Dingen müssen Sie sorgfältig umgehen, um sie nicht mutwillig zu beschädigen.
  • Verschwiegenheitspflicht
    Interne Informationen, Prozesse, Betriebsabläufe oder auch personenbezogene Daten müssen vertraulich behandelt werden. Dazu wird oft eine explizite Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag vereinbart.
  • Weisungspflicht
    Angestellte sind weisungsgebunden. Sie müssen sich an die Anweisungen Ihres Arbeitgebers halten, wenn diese vom Direktionsrecht gedeckt sind. Vorgaben zu Arbeitsort, -zeit und -inhalt können dadurch gemacht werden.
  • Wettbewerbsverbot
    Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt – Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber aber keine direkte Konkurrenz machen. Bei einem Wettbewerber arbeiten oder eine Selbstständigkeit als Konkurrent des eigenen Arbeitgebers zu starten, ist untersagt.
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Beispiele für Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz

Im Job kann es zu zahlreichen Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer kommen. Übergeordnet lassen sich zunächst drei Kategorien unterscheiden:

  1. Fehlende Arbeitsleistung

  2. Mangelnder Umfang der Arbeitsleistung

  3. Unternehmensschädigendes Verhalten

Die folgende Liste zeigt häufige Beispiele von Fehlverhalten, mit denen Angestellte gegen vertragliche Pflichten verstoßen:

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Folgen: Was sind arbeitsrechtliche Konsequenzen der Pflichtverletzung?

Die Pflichtverletzung von Arbeitnehmern bleibt selten ohne Folgen. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, um auf das Fehlverhalten zu reagieren. Entscheidend ist dabei die individuelle Situation und die Schwere der Pflichtverletzung. Mit diesen arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen Sie rechnen:

  • Abmahnung

    Im ersten Schritt greifen Unternehmen in der Regel zu einer Abmahnung, um Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass die Pflichtverletzung nicht geduldet wird und bei Wiederholung drastischere Maßnahmen folgen werden. Arbeitnehmern wird die Chance gegeben, das eigene Verhalten zu verbessern und den Grund für die Abmahnung in Zukunft nicht zu wiederholen.

  • Lohnkürzung

    Der Arbeitsvertrag regelt Ihre Arbeitsleistung als Gegenleistung für die Bezahlung. Heißt aber auch: Wer unentschuldigt nicht arbeitet, hat keinen Anspruch auf seinen Lohn. Ausnahmen sind Erholungsurlaub oder Krankheit. Gibt es keinen wichtigen Grund und keine Entschuldigung für das Fehlen, kann es zu Lohnkürzungen kommen. Wird die Leistung nicht rechtzeitig (beispielsweise bei Unpünktlichkeit) oder nicht in der erwarteten Qualität erbracht, ist eine Lohnkürzung jedoch kaum durchzusetzen.

  • Ordentliche Kündigung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Pflichtverletzung ein Kündigungsgrund sein. Arbeitgeber können diesen als Begründung für eine verhaltensbedingte Kündigung anbringen. Kommt ein Mitarbeiter wiederholt zu spät und wurde für eben dieses Fehlverhalten bereits abgemahnt, kann als nächste Konsequenz die ordentliche Kündigung – mit entsprechender Kündigungsfrist – ausgesprochen werden.

  • Fristlose Kündigung

    Je schwerer die Pflichtverletzung, desto drastischer die arbeitsrechtliche Konsequenz. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also fristlos, wirksam sein. Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Erpressung sind typische Beispiele für schwerwiegende Pflichtverletzungen, die zur fristlosen Kündigung führen können. Gleiches gilt für lang andauernde, unerlaubte Arbeitsverweigerung.

    Auch rufschädigende Äußerungen und Beleidigungen gegen den eigenen Arbeitgeber – beispielsweise in den Social Media – können als gravierende Pflichtverletzung zum Arbeitsplatzverlust führen.

Wann droht Schadensersatz bei Pflichtverletzung?

Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber auch einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Kann das Unternehmen einen finanziellen Schaden durch die Pflichtverletzung nachweisen und das Verhalten des Arbeitnehmers war schuldhaft – mindestens fahrlässig oder vorsätzlich – kann es zu Mitarbeiterhaftung kommen.

Ein Beispiel: Sie bedienen eine Maschine, sind dabei aber unaufmerksam, weil Sie nebenbei ein privates Telefonat führen. Kann der Arbeitgeber diese Fahrlässigkeit und fehlende Sorgfalt nachweisen, können Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Durch die begrenzte Mitarbeiterhaftung müssen Arbeitnehmer aber in der Regel nur einen kleinen Teil der Kosten (zwischen einem und drei Bruttomonatsgehältern) tragen.

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Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber

Pflichten im Arbeitsverhältnis sind keine Einbahnstraße. Auch Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber wichtige Pflichten, die ebenso eingehalten werden müssen. Das Gehalt muss rechtzeitig und in voller Höhe bezahlt werden, es müssen ausreichend Urlaubstage ermöglicht werden, Unternehmen müssen darauf achten, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten sowie vorgeschriebene Pausenzeiten eingehalten werden und es muss für den Schutz der Angestellten am Arbeitsplatz gesorgt werden.

So kann es auch zur Pflichtverletzung durch Arbeitgeber kommen. Diese sind nicht zwangsläufig vorsätzlich und böswillig, doch müssen Sie als Mitarbeiter darauf reagieren. Sie können Ihren Arbeitgeber abmahnen und den Chef auffordern, seinen Pflichten nachzukommen. Bleibt die Verletzung bestehen, haben Sie möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht. Zahlt der Chef beispielsweise wiederholt das Gehalt nicht oder nicht vollständig, können Sie Ihre Arbeitsleistung verweigern.

Wer hilft bei Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber?

Erste Anlaufstelle sollte in diesem Fall der Betriebsrat sein. Dieser setzt sich für Ihre Rechte ein und kann im Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Bei einem insgesamt guten Verhältnis zum Chef können Sie auch das direkte Gespräch suchen.

Bei Unsicherheiten und Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

[Bildnachweis: Prihanto Edi by Shutterstock.com]