Definition: Was sind Arbeitsproben?
Arbeitsproben sind Beispiele oder Muster aus der bisherigen Arbeit. In der Bewerbung dienen Sie als Nachweis für frühere Leistungen und belegen zugleich die praktischen Fähigkeiten und Kompetenzen.
Verlangt werden Arbeitsproben meist in wissenschaftlichen oder kreativen Berufen. Zum Beispiel bei Grafikdesignern, Mediengestaltern, Architekten, Journalisten, Fotografen oder Angehörigen von Kommunikationsberufen – etwa Community Manager.
Arbeitsproben Beispiele
Je nach Beruf werden unterschiedliche Arbeitsproben verlangt. Besonders häufig sind Textproben, Werkstücke, Prototypen oder erfolgreich umgesetzte Konzepte. Weitere Beispiele in der Bewerbung:
- Wissenschaftler: Beiträge in Fachpublikationen
- Journalisten: Artikel, Textproben
- Grafikdesigner: Zeichnungen, Grafiken
- Mediengestalter: Plakate, Flyer, Werbeanzeigen
- Modedesigner: Entwürfe, Schnittmuster
- Architekten: Skizzen, Modelle
- Handwerker: Werkstücke
- Entwickler: Prototypen
- Fotografen: Fotomappen
- Videografen: Videos
- Programmierer: Websites, Apps, Anwendungen
- Marketing-Experten: Kampagnen
Welche Bedeutung haben Arbeitsproben in der Bewerbung?
Werden Arbeitsproben explizit in der Stellenanzeige verlangt, dürfen Sie diese auf keinen Fall in den Bewerbungsunterlagen weglassen. Idealerweise verschicken Sie aber nie Originale, sondern nur Kopien. Diese können Sie mit einem Wasserzeichen versehen, sodass unautorisierte Personen die Muster nicht illegal nutzen können.
Werden keine Arbeitsproben verlangt, sind diese ein freiwilliger Zusatz. Wir empfehlen, diese nur mitzuschicken, wenn Sie darin einen Vorteil oder ein Alleinstellungsmerkmal sehen. Im Zweifel lassen Sie Arbeitsproben eher weg oder fragen telefonisch im Unternehmen an, ob diese erwünscht sind.
Wie viele Arbeitsproben gehören in die Bewerbung?
Arbeitsproben können die Bewerbungsmappe schnell sprengen. Daher sollten Sie bei der schriftlichen Bewerbung (ob auf Papier oder als E-Mail-Bewerbung) maximal drei Arbeitsmuster beifügen. Nachliefern können Sie auf Anfrage immer noch.
Wichtig ist, dass Sie die Werke aussagekräftig beschriften. Folgende Informationen gehören dazu:
- Name der Arbeitsprobe
- Ort, Datum (der Veröffentlichung)
- Auftraggeber
- Umfang des Projektes und Beteiligte
- Ihre Aufgabe und Zielsetzung
- Budgetrahmen
Wie werden Arbeitsproben versandt?
Generell gehören Arbeitsproben zu den Anlagen der Bewerbung – und damit ganz an den Schluss der Unterlagen:
Größere Objekte sollten Sie sicher verpacken – zum Beispiel in einer Dokumentenrolle oder einem gepolsterten Umschlag. Alternativ geht auch, die Dateien auf einen USB-Stick oder eine CD zu packen und diese mitzuschicken.
Versand in digitaler Form
Bei der Online-Bewerbung werden digitale Proben mit den anderen Unterlagen in einem PDF zusammengefügt. Die Datei wird entweder auf der Firmenseite hochgeladen oder der E-Mail angehängt. Sie sollte nicht mehr als 5 MB haben.
Bei mehreren und großen Arbeitsproben können Sie diese auch auf ihrer eigenen Bewerbungshomepage oder Webseite hochladen und einen passwortgeschützten Link oder QR-Code zum Portfolio im Lebenslauf oder Anlagenverzeichnis einbauen.
Tipps: Wie Arbeitsproben auswählen und präsentieren?
Stellen Sie sicher, dass Sie nur aussagekräftige Arbeitsproben versenden, die zu der Stellenanforderung passen und relevante Fähigkeiten belegen. Abweichende Geschmacksmuster oder Beispiele nähren Zweifel, ob Sie die Stellenausschreibung überhaupt gelesen oder verstanden haben.
Achten Sie überdies auf Aktualität. Die Leistungsnachweise sollten nicht älter als 3 Jahre und grundsätzlich hochwertig sein. Wer seine Muster schlampig selektiert oder minderwertige Beispiele präsentiert, katapultiert sich ins Aus.
Wichtige Fragen zur Auswahl im Vorfeld
- Beweist das Muster meine Eignung?
- Ist die Qualität der Probe hochwertig?
- Illustrieren die Beispiele meine Stärken?
- Wird die Auswahl ansprechend präsentiert?
Was tun, wenn ich keine Arbeitsproben habe?
Wer keine Arbeitsproben besitzt und auch nicht kurzfristig erstellen kann, kann die Bewerbung stattdessen durch Referenzen und Empfehlungsschreiben aufwerten. Die sind zwar kein vollwertiger Ersatz. Dafür können ehemalige Arbeitgeber, Mentoren oder Wegbegleiter Ihre Eignung bestätigen und Aussagen zu Ihrem Arbeitsstil und wichtigen Qualifikationen machen.
Arbeitsprobe zur Bewerbung: Ja oder nein?
Wie alle Bewerbungselemente haben auch Arbeitsproben in der Bewerbung spezifische Vor- und Nachteile. Hier die wichtigsten Argumente dafür und dagegen im Überblick:
Vorteile
- Leistungsnachweis
Arbeitsproben sind ein einzigartiger Beleg Ihres Könnens. Behaupten lässt sich in der Bewerbung viel – mit Proben und Mustern beweisen Sie es. Das hilft vor allem Quereinsteigern. - Qualitätszeugnis
Der Arbeitgeber gewinnt einen pragmatischen Einblick in bisherige Erfahrungen, Ihre Arbeitsweise und die Qualität Ihrer Arbeit. Das kann Berufseinsteiger deutlich aufwerten.
Nachteile
- Aufwand
Auch die beste Arbeitsprobe bietet keine Jobgarantie. Der Aufwand kann hoch sein – und auch völlig umsonst, wenn Sie damit Schwächen gegenüber Mitbewerbern offenbaren. - Ausbeutung
Noch unschöner ist die Gefahr der Ausbeutung. Unseriöse Arbeitgeber verkaufen vielleicht Ihre Ideen als Eigenleistung – ohne dass Sie davon erfahren oder bezahlt werden.
Achtung Ausbeutung: Was tun gegen Ideenklau?
Leider verlangen manche Arbeitgeber Arbeitsproben, um die Ideen, Konzepte oder Texte schamlos zu klauen. Immerhin: Es gibt ein paar Warnzeichen, auf die Sie achten sollten:
- Kundenprojekt
Kommt die verlangte Arbeitsprobe auffällig konkret, ist das kein gutes Zeichen. Womöglich arbeiten Sie mit Ihrem Konzept und der Präsentation für ein vorhandenes Kundenprojekt – nur ohne Bezahlung. - Spionage
Werden Sie gebeten, Zahlen oder Daten zu bisherigen Arbeitgebern zu nennen, die zugleich Wettbewerber sind, ist das ein Warnzeichen. Die Frage liegt auf der Grenze zur strafbaren Industriespionage. - Beratung
Soll ein Programmierer oder Webdesigner eine Firmenseite optimieren, um damit sein Können zu demonstrieren, ist das fragwürdig. Hier wird eine Beratung als Arbeitsprobe getarnt.
Arbeitsrecht: Sind meine Ideen geschützt?
Arbeitsrechtlich sind Arbeitsproben und Konzepte nicht zu schützen. Denn zu diesem Zeitpunkt besteht noch kein Arbeitsverhältnis. Wer eine Arbeitsprobe abgibt, darf daher keine Gegenleistung erwarten. Wenn überhaupt greift das Urheberrecht – und das erst, wenn eine sogenannte Schöpfungshöhe erreicht wird. Das ist bei umfänglichen Artikeln, Fotos oder Modellen zwar der Fall. Um etwaige Ansprüche geltend zu machen, müssten Bewerber aber klagen – und das gelingt erst ab einem gewissen Streitwert.
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