Tarifvertrag: Die wichtigsten Arten & Inhalte einfach erklärt

Ein Tarifvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen den Tarifvertragspartnern. Für Arbeitnehmer hat das zahlreiche Vorteile, aber damit verbunden sind auch offene Fragen. Einfach erklärt: Was ist ein Tarifvertrag und welche Arten gibt es? Beispiele, Inhalte und tarifliche Regelungen, die Sie beachten sollten…

Tarifvertrag Muster Bedeutung Beispiel Arbeitsrecht

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Er regelt wichtige Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen aller Mitarbeiter, für die der Tarifvertrag gilt. Die rechtliche Grundlage des Tarifvertrags ist das Tarifvertragsgesetz (TVG).

Arbeitszeit, Lohn und Gehalt oder Urlaubstage werden zwischen den Tarifparteien ausgehandelt und auf Arbeitsverhältnisse angewendet. Durch die sogenannte Tarifbindung sind die Inhalte des Vertrags für beide Seiten verpflichtend.

Welche Funktionen erfüllt ein Tarifvertrag?

Darüber hinaus erfüllen Tarifverträge weitere wichtige Funktionen:

  1. Schutzfunktion

    Durch Tarifverträge werden Mitarbeiter geschützt. Aufgrund der verbindlichen Vorgaben für individuelle Arbeitsverträge können Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitsbedingungen bestimmen.

  2. Friedensfunktion

    Den Vertragsparteien ist es während der Laufzeit des Tarifvertrags untersagt, Arbeitskämpfe bezüglich der geregelten Inhalte zu führen. Für die Dauer können somit keine weiteren Forderungen zu bereits geklärten Themen gestellt werden.

  3. Ordnungsfunktion

    In Tarifverträgen werden für den Bereich, eine Branche oder einen Arbeitgeber allgemeingültige Standards etabliert. Durch die Ordnungsfunktion können sich alle Beteiligten daran orientieren.

  4. Verteilungsfunktion

    Durch die enthaltenen Regelungen zu Gehaltstabellen, Entgeltgruppen und Bezahlungen sollen Arbeitnehmer am Wohlstand der Gesellschaft und dem Sozialprodukt teilhaben.

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Inhalt von Tarifverträgen

Tarifverträge enthalten einen schuldrechtlichen (obligatorischen) Teil, der die Rechte und Pflichten umfasst, und einen normativen Teil, der arbeitsrechtliche Normen festsetzt. Dieser ist für Arbeitnehmer besonders interessant, denn er befasst sich mit dem Arbeitsverhältnis und den zugehörigen Fragen.

Die wichtigsten Inhalte eines Tarifvertrages für Mitarbeiter sind:

Arbeitszeiten

Neben einer Verkürzung der Arbeitszeit geht es häufig um die konkrete Ausgestaltung. Dazu können Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit zählen. Auch Regelungen zu täglichen Pausen und Höchstarbeitszeiten sind Inhalt von Tarifverträgen.

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Gehalt

Ein häufiger Streitpunkt und eine der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen ist das Gehalt beziehungsweise der Lohn der Arbeitnehmer. Hierbei wird festgelegt, wie viel die Arbeitnehmer verdienen oder in welchen Schritten das Gehalt erhöht wird.

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Arbeitsbedingungen

Die Bedingungen, unter denen eine Aufgabe zu erledigen ist, kann im Arbeitsalltag einen großen Unterschied für die Arbeitnehmer machen. Sind sie Lärm, Staub oder Abgasen ausgesetzt? Arbeiten sie im Freien, ist die Arbeit überwiegend körperlich oder im Sitzen? Davon hängen Wohlbefinden, aber auch die Gesundheit ab. Aus diesem Grund fordern Gewerkschaften verstärkt bessere Arbeitsbedingungen.

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Kündigungsfristen

Häufig werden in Tarifverträgen längere Kündigungsfristen als die gesetzlichen vereinbart. Dies ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit und wird beispielsweise im öffentlichen Dienst in § 34 TVöD geregelt. Ebenso können aber auch kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlich vorgesehenen Fristen vereinbart werden. Neben Kündigungen und Entlassungen regelt ein Tarifvertrag auch Einstellungsmodalitäten bei neuen Arbeitsverhältnissen.

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Urlaubsanspruch

Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich den gesetzlichen Mindestanspruch. Durch die Verhandlungen der Gewerkschaft kann ein Tarifvertrag nach oben abweichen und für Arbeitgeber mehr Urlaubstage herausholen.

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Zusatzleistungen

Auch zusätzliche Leistungen an die Arbeitnehmer – beispielsweise in Form von Weihnachtsgeld oder betrieblicher Altersvorsorge – können im Tarifvertrag vereinbart werden. Welche genauen Leistungen hier geregelt werden, variiert von Branche zu Branche.

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Beispiele für Tarifverträge

Die bekanntesten Tarifverträge sind die, von denen die meisten Arbeitnehmer betroffen sind. Große Beispiele sind folgende Branchen:

  • Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD)
  • Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte, Arzthelferinnen (MFA)
  • Tarifvertrag Handel (Tv-H)
  • Tarifvertrag für die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche (TVF)
  • Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
  • Entgelt-Rahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie (ERA)
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Tarifvertrag: Arten und Unterschiede

Tarifvertrag ist noch lange nicht gleich Tarifvertrag. Es gibt verschiedene Arten, die sich je nach Vertragsparteien und auch Inhalten teilweise deutlich unterscheiden:

    1. Manteltarifvertrag (MTV)

    Der Manteltarifvertrag (synonym: Rahmentarifvertrag) regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, z.B.:

  • Arbeitszeit
  • Urlaubstage
  • Kündigungsfristen
  • Zuschläge
  • Regelungen zur Arbeitskleidung
  • Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)
  • Pausenregelungen
  • Überstundenregelungen
  • Er hat eine lange Laufzeit und ist oftmals sogar unbegrenzt gültig – bis es zu einer Kündigung des Vertrages kommt oder der Manteltarifvertrag durch eine neue Verhandlung ersetzt und angepasst wird.

    2. Lohn- und Gehaltstarifvertrag

    Diese Art von Tarifverträgen befasst sich ausschließlich mit der Vergütung. Zu den wichtigsten Inhalten zählen:

  • Lohn und Gehalt
  • Konkrete Höhe der Bruttolöhne
  • Entgelttabellen
  • Zulagen
  • Erhöhungen
  • Für regelmäßige Anpassungen der Gehälter sind die Laufzeiten von Lohn- und Gehaltstarifverträgen deutlich kürzer. Meist werden diese Arten alle 1-2 Jahre neu verhandelt. Regelungen zu Zuordnung und Eingruppierung in die Entgeltgruppen werden über einen Entgelt-Rahmentarifvertrag vereinbart.

    3. Verbandstarifvertrag

    Die häufigste Art für einen Tarifvertrag in Deutschland ist der Verbandstarifvertrag (synonym: Branchentarifverträg, Flächentarifvertrag). Die Bedingungen einer solchen Abmachung gelten für eine ganze Branche – typischerweise aber begrenzt auf einen Tarif- beziehungsweise Geltungsbereich (z.B. ein Bundesland). Beispiele für Branchen sind:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Öffentlicher Dienst
  • Baugewerbe
  • Einzelhandel
  • Pflegebranche
  • Durch die einzelnen Tarifbezirke kann es zu Unterschieden zwischen den Verträgen einer Branche kommen. So gelten in NRW möglicherweise etwas andere Bestimmungen als in Thüringen.

    4. Firmen- oder Haustarifvertrag

    Hier verhandelt ein einzelner Arbeitgeber direkt mit der Gewerkschaft – zum Beispiel, wenn er nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbands ist. Bekanntes Beispiel ist der Haustarifvertrag zwischen der IG Metall und dem Automobilhersteller Volkswagen.

    Orientiert sich dieser Tarifvertrag an branchenspezifischen Tarifen oder werden Inhalte von branchenspezifischen Verbandstarifverträgen übernommen, ist vom Anerkennungstarifvertrag die Rede.

    5. Mehrgliedriger Tarifvertrag

    Dies ist eine speziellere Form des Tarifvertrages. Als Vertragspartner können auf beiden Seiten mehrere Parteien stehen. Es können beispielsweise 5 Gewerkschaften gleichzeitig mit mehreren Arbeitgeberverbänden verhandeln.

    Sofern es nicht anders festgelegt ist, bestehen hier mehrere Verträge, die von jeder Tarifpartei getrennt gekündigt oder geändert werden können. Genauso kann aber festgehalten werden, dass alle oder bestimmte Rechte nur gemeinsam angewendet werden können – dies ist dann ein sogenannter Einheitstarif.

    6. Notlagentarifvertrag

    Ein Notlagentarifvertrag (synonym: Sanierungstarifvertrag) tritt in Kraft, wenn eine wirtschaftliche Krise oder Insolvenz des Unternehmens vermieden werden soll. Verbunden sind damit häufig Einbußen im Bereich der Sonderzahlungen und Arbeitsverlängerungen ohne Lohnausgleich.

    Durch solche Regelungen sollen im Ernstfall betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden.

Unterschied zwischen Arbeits- und Tarifvertrag

Sowohl Arbeits- als auch Tarifverträge bestimmen die Rahmenbedingungen und wichtige Fragen zum Beschäftigungsverhältnis. Allerdings gibt es große Unterschiede: Der Arbeitsvertrag ist eine individuelle Abmachung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber, ein Tarifvertrag gilt für alle Gewerkschaftsmitglieder und innerhalb ganzer Branchen.

Ein weiterer Unterschied ist die unmittelbare Wirkung des Tarifvertragsgesetzes. Durch den Tarifvorrang gelten zunächst immer die Vorgaben aus dem Tarifvertrag, wenn im einzelnen Arbeitsvertrag andere Regelungen getroffen wurden. Ausnahme ist das Günstigkeitsprinzip: Regelt der Arbeitsvertrag bessere Konditionen als der Tarifvertrag, gilt die für den Arbeitnehmer bessere Regelung.

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Tarifvertrag: Gehaltstabelle

Für Arbeitnehmer besonders wichtig im Tarifvertrag sind die Gehaltstabellen. Bekanntestes Beispiel sind die Entgelttabellen im TVöD – dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Hier wird die Bezahlung nach Entgeltgruppen (je nach Qualifikation) und Stufen (je nach Betriebszugehörigkeit) aufgeschlüsselt:

Tarifvertrag: Gehaltstabelle TVöD Bund

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 6870,54 7601,27 8293,50 8755,01 8862,70
E 15 5669,12 6039,84 6453,36 7017,89 7598,61 7980,65
E 14 5153,96 5489,64 5928,03 6414,51 6956,78 6346,09
E 13 4767,62 5135,53 5554,35 6009,06 6544,14 6834,50
E 12 4295,43 4718,78 5213,52 5762,47 6406,61 6712,24
E 11 4153,35 4542,72 4908,59 5305,54 5848,79 6154,45
E 10 4012,19 4317,28 4664,10 5040,24 5459,10 5596,64
E 9c 3869,93 4134,21 4464,10 4823,53 5213,22 5338,33
E 9b 3729,09 3848,41 4150,50 4482,62 4847,83 5153,45
E 9a 3590,97 3810,67 3872,64 4082,05 4465,76 5617,59
E 8 3391,44 3596,59 3738,68 3883,66 4040,37 4115,73
E 7 3205,23 3441,58 3582,38 3724,47 3860,94 3935,06
E 6 3152,04 3346,55 3482,94 3617,92 3750,49 3819,26
E 5 3038,99 3227,67 3355,11 3490,06 3615,47 3680,28
E 4 2912,62 3103,55 3263,75 3363,48 3463,20 3521,60
E 3 2872,69 3078,02 3127,99 3242,21 3327,92 3406,43
E 2Ü 2711,60 2945,82 3031,62 3146,03 3224,63 3283,31
E 2 2692,16 2894,28 2944,67 3016,58 3174,63 3339,97
E 1 2465,52 2498,86 2540,55, 2579,42 2679,47

Tarifvertrag: Gehaltstabelle Kommunen (VKA)

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 6955,18 7685,87 8378,11 8839,65 8947,29
E 15 5669,12 6039,84 6453,36 7017,89 7598,61 7980,65
E 14 5153,96 5489,64 5928,03 6414,51 6956,78 7346,09
E 13 4767,62 5135,53 5554,35 6009,06 6544,14 6834,50
E 12 4295,43 4718,78 5213,52 5762,47 6406,61 6712,24
E 11 4153,35 4542,72 4908,59 5305,54 5848,79 6154,45
E 10 4012,19 4317,28 4664,10 5040,24 5459,10 5596,46
E 9c 3901,48 4173,64 4469,61 4788,53 5131,37 5377,14
E 9b 3676,89 3929,00 4089,07 4562,79 4843,49 5168,65
E 9a 3558,96 3772,32 3986,06 4461,84 4569,48 4844,33
E 8 3391,44 3596,59 3738,68 3883,66 4040,37 4115,73
E 7 3205,23 3441,58 3582,38 3724,47 3860,94 3935,06
E 6 3152,04 3346,55 3482,94 3617,92 3750,49 3819,26
E 5 3038,99 3227,67 3355,11 3490,06 3615,47 3680,28
E 4 2912,62 3103,55 3263,75 3363,48 3463,20 3521,60
E 3 2872,69 3078,02 3127,99 3242,21 3327,92 3406,43
E 2Ü 2711,60 2945,82 3031,62 3146,03 3224,63 3339,97
E 2 2692,16 2894,28 2944,67 3016,58 3174,63 3339,97
E 1 2465,52 2498,86 2540,55 2579,32 2679,47
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Wann gilt ein Tarifvertrag für mich?

In Deutschland gibt es mehr als 80.000 Tarifverträge. Für Mitarbeiter lautet die entscheidende Frage: Gilt ein Tarifvertrag für mich? Grundsätzlich gibt es dafür drei Möglichkeiten:

  1. Tarifwirkung

    Sie sind Mitglied in der Gewerkschaft und Ihr Arbeitgeber Teil des Arbeitgeberverbandes, der den Tarifvertrag geschlossen hat? Dann fällt Ihr Arbeitsverhältnis unter die Tarifwirkung und die getroffenen Vereinbarungen sind für Sie gültig.

  2. Einzelvertragliche Vereinbarung

    Die Gültigkeit eines Tarifvertrages kann im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Hier werden die Bedingungen des Tarifvertrages freiwillig vom Arbeitgeber angewendet, auch wenn Sie nicht der Gewerkschaft angehören oder das Unternehmen zum Arbeitgeberverband zählt.

  3. Allgemeinverbindlichkeit

    Es besteht die Möglichkeit, dass ein Tarifvertrag in den Status der Allgemeinverbindlichkeit gehoben wird. Dies kann passieren, wenn die Tarifwirkung nicht ausreicht, um die verschiedenen Arbeitnehmer einer Branche zu schützen.

Eine mögliche Ausnahme: Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist, dieser jedoch eine Satzung enthält, die eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (so genannte OT-Mitgliedschaft) ermöglicht. Gewerkschaften sprechen hier von Tarifflucht, denn die Inhalte des Tarifvertrages sind für den Arbeitgeber nicht mehr bindend.

Wann gilt kein Tarifvertrag?

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass die bloße Existenz eines Tarfivertrages für die eigene Branche eine Bezahlung nach Tarif bedeutet. Es gilt: So lange weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer tarifgebunden sind, existiert für den Arbeitgeber keine Pflicht, sich hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Gehalts daran zu orientieren. Es können dann auch schlechtere Konditionen ausgehandelt werden.

Allerdings hat der Tarifvertrag eine Nachwirkung. Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, verliert dieser nicht sofort seine Gültigkeit. Die Tarifbindung endet erst, wenn der Tarifvertrag tatsächlich ausläuft.

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Vorteile eines Tarifvertrags

Eine Tarifvereinbarung soll die strukturelle Ungleichheit der Arbeitnehmerseite gegenüber der Arbeitgeberseite ausgleichen. Dabei hat der Tarifvertrag viele Vorteile – nicht nur für Angestellte, sondern letztlich alle Beteiligten.

Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Pluspunkte:

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Höherer Lohn

    Im Vergleich verdienen Angestellte in tarifgebundenen Unternehmen besser. Laut Statistischem Bundesamt kann der Lohn eines Facharbeiters in der Metallindustrie ohne Tarifbindung 11,20 Euro betragen, während sein Kollege mit Tarifbindung einen Stundenlohn von bis zu 20,65 Euro erhält.

  • Stärkere Einflussnahme

    Durch die Gewerkschaften können Arbeitnehmer bessere Arbeitsbedingungen aushandeln. So wurde durch die IG Metall der Einstieg in die Bildungsteilzeit geschaffen. Sie ermöglicht einem Arbeitnehmer eine Weiterbildung in Teilzeit (oder auch kompletter Freistellung) bei entsprechender Lohn- oder Gehaltsreduktion.

  • Transparente Gehälter

    Ohne Tarifvertrag werden die Gehälter mit jedem Mitarbeiter individuell ausgehandelt. Es besteht die Möglichkeit, dass zwei Mitarbeiter identische Arbeit verrichten, aber unterschiedliche vergütet werden. Eine ungerechte Entlohnung kann den Betriebsfrieden erheblich stören, zu Neid und Motivationsverlust führen.

  • Kürzere Reaktionszeit

    Die kurzen Laufzeiten von Lohn- und Gehaltstarifverträgen ermöglichen eine Teilnahme an den wirtschaftlichen Entwicklungen.

  • Kürzere Arbeitszeiten

    Arbeitnehmer mit Tarifvertrag arbeiten oft deutlich kürzer: In der Metall- und Elektroindustrie werden beispielsweise in Westdeutschland 35 Stunden durchschnittlich gearbeitet (Ostdeutschland: 38 Stunden). Dem gegenüber steht eine wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit von 40 Stunden bei nicht tarifgebundenen Unternehmen.

  • Besserer Schutz

    Rahmen- und Manteltarifverträge haben lange Laufzeiten. Das schützt vor zu schnellen Änderungen (und damit Verschlechterungen) der individuellen Arbeitsverträge.

  • Mehr Urlaub

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch garantiert dem Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage Erholungsurlaub. Wer hingegen einen Metalltarifvertrag hat, erhält bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage Urlaub und zusätzlich die Hälfte des Monatsgehalts als Urlaubsgeld oben drauf.

  • Vorteile für Unternehmen

  • Gleiche Wettbewerbsbedingungen

    Der Tarifvertrag setzt Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen. Das heißt, dass jedes tarifgebundene Unternehmen einer Branche oder Region zu gleichen Arbeitsbedingungen und bei gleichem Lohn seine Arbeitnehmer beschäftigt. Tarifverträge übernehmen somit eine Kartellfunktion.

  • Keine Streiks

    Für die Dauer des Tarifvertrages gilt die oben angesprochene Friedenspflicht: Den Arbeitnehmern ist es währenddessen untersagt zu streiken. Das bedeutet für die Arbeitgeber wiederum Planungs- und Kalkulationssicherheit.

  • Bessere Planbarkeit

    Der Arbeitgeber kann Lohnkosten besser kalkulieren, da die Rahmenbedingungen von Arbeitsverträgen nicht jedes Mal mit einem neuen Arbeitnehmer individuell verhandelt werden müssen.

  • Größere Effizienz

    Ein Flächentarifvertrag bedeutet für die Unternehmen eine Arbeitserleichterung, da ein zeit- und kostenträchtiger Aufwand für eigene Tarifverhandlungen wegfällt.

  • Vorteile für den Staat

  • Keine Gesetze notwendig

    Nur Gewerkschaft und Arbeitgeberverband verhandeln miteinander. Das bedeutet eine Arbeitsentlastung für den Staat, der anderenfalls durch Gesetze regulierend eingreifen würde, so beispielsweise beim Mindestlohngesetz. Das steht nach Ansicht von Arbeitgeberverbänden konträr zur Tarifautonomie.

  • Nur eine Schlichterposition

    Verhärten sich dennoch die Fronten zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, nimmt der Staat die Rolle eines Schlichters ein.


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