Raus aus dem Arbeitsvertrag? Die Kündigungsfrist entscheidet
Sie können als Arbeitnehmer Ihren laufenden Arbeitsvertrag jederzeit mit einer ordentlichen Kündigung beenden – auch ohne Angabe eines Kündigungsgrunds. Sie müssen aber die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
Diese Frist legt fest, wie lange das Arbeitsverhältnis nach der Kündigung noch weiter besteht. Sie gehen also zunächst weiter arbeiten und werden auch bezahlt. Einen neuen Job können Sie aber erst beginnen, wenn die Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber endet.
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer gilt bei einer Eigenkündigung in der Regel die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Geregelt wird diese in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Frist ändert sich nicht durch eine längere Betriebszugehörigkeit.
Durch den Arbeitsvertrag oder einen gültigen Tarifvertrag kann jedoch eine längere Kündigungsfrist geregelt sein. Zum Beispiel kann die Frist von Mitarbeitern an die des Arbeitgebers gekoppelt werden – dann steigt sie mit der Beschäftigungsdauer auf bis zu 7 Monate an.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber
Zum Schutz der Arbeitnehmer gelten in Deutschland längere Kündigungsfristen für Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter bereits seit einiger Zeit im Betrieb angestellt ist. So soll eine Arbeitslosigkeit verhindert werden. Unternehmen müssen diese Fristen bei einer Kündigung einhalten:
| Dauer der Beschäftigung | Kündigungsfrist |
| 0-6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, täglich |
| 7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. / Ende des Monats |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Monats |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Monats |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Monats |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Monats |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Monats |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Monats |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Monats |
Schneller aus dem Arbeitsvertrag: 4 Optionen
Sie wollen nicht die gesamte Dauer Ihrer Kündigungsfrist abwarten, sondern schneller aus dem Arbeitsvertrag? Das ist nicht leicht, aber möglich. Zwar gelten zunächst verbindlich die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen, Sie haben aber verschiedene Optionen, eine lange Kündigungsfrist zu umgehen und zu verkürzen:
1. Arbeitsvertrag
Prüfen Sie immer zuerst Ihren aktuellen Arbeitsvertrag und mögliche Betriebsvereinbarungen. Achten Sie genau darauf, ob der Vertrag unzulässige Klauseln enthält. Arbeitgeber machen bei der Gestaltung immer wieder Fehler, die Ihnen entgegenkommen können.
Für diese Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll. Experten können die Wirksamkeit von Vereinbarungen genauer prüfen und beurteilen. Vielleicht ist die Klausel für eine verlängerte Frist in Ihrem Vertrag gar nicht gültig.
2. Aufhebungsvertrag
Die besten Chancen, um schneller aus dem Arbeitsvertrag zu kommen, haben Sie mit einem Aufhebungsvertrag. Hier einigen Sie sich einvernehmlich mit dem Arbeitgeber auf eine Verkürzung der Frist. Beide Seiten stimmen dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu und das Datum der Beendigung kann frei (unabhängig der Kündigungsfrist) gewählt werden. Um dem Chef diese Option schmackhafter zu machen, sollten Sie idealerweise einen Nachfolger haben oder anbieten, diesen noch gründlich einzuarbeiten.
Auch für Arbeitgeber kann die Zustimmung sinnvoll sein, statt einen unmotivierten Mitarbeiter für mehrere Monate zu beschäftigen, der eigentlich nur noch weg will. Theoretisch können Sie mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung aushandeln. Weil der Wunsch zur Trennung aber von Ihnen ausgeht, haben Sie eine schlechte Verhandlungsposition. Achtung: Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag, droht eine 3-monatige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Idealerweise haben Sie also schon einen sicheren Anschlussjob.
3. Resturlaub
Sie können mit Ihrem vorhandenen Resturlaub die Kündigungsfrist verkürzen. Rechnen Sie aus, wie viele Urlaubstage Ihnen für das laufende Jahr noch bleiben. Diese freien Tage können Sie so nehmen, dass sie bis an den letzten Arbeitstag heranreichen. Achtung: Der Arbeitgeber muss dem Urlaubsantrag nicht zustimmen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen.
Diese Option gilt auch für den Fall, wenn Sie noch viele Überstunden haben, die ausgeglichen werden müssen. Alternativ können Sie sich vom Arbeitgeber für die verbleibende Kündigungsfrist unbezahlt freistellen lassen.
4. Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
Nicht nur Arbeitgeber können fristlos kündigen. Als Mitarbeiter können Sie ebenfalls eine fristlose Kündigung einreichen und so eine lange Kündigungsfrist verkürzen. Sie kommen dadurch sofort aus dem Arbeitsvertrag und müssen keinerlei Frist mehr beachten – das Arbeitsverhältnis endet am gleichen Tag.
Für solch eine solche außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer gelten jedoch strenge Voraussetzungen: Sie ist nur aus „wichtigem Grund“ möglich, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Zulässige Kündigungsgründe sind zum Beispiel:
- Ausbleibendes Gehalt (siehe auch Zurückbehaltungsrecht)
- Verletzung der Fürsorgepflicht
- Schwere Beleidigung oder Tätlichkeiten
- Sexuelle Belästigung
- Missachtung des Arbeitsschutzes
- Gefährdung der Gesundheit
- Verlangen von Straftaten (Bestechung, Betrug)
- Urlaubsverweigerung (wiederholt!)
Die fristlose Kündigung ist somit nur in Ausnahmen möglich. Wollen Sie einfach nur schneller aus dem Arbeitsvertrag, liegen die nötigen Gründe meist nicht vor. Zudem handelt es sich dabei oft um Einzelfallentscheidungen, die vor dem Arbeitsgericht erst noch geklärt werden müssen – das kostet ebenfalls wieder Zeit.
Teilweise ist vorher auch eine Abmahnung durch den Mitarbeiter an den Arbeitgeber notwendig. Wir empfehlen deshalb, dass Sie sich vor einer fristlosen Kündigung immer von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Sonderfall: Schneller aus dem Arbeitsvertrag in der Probezeit
Besonders schnell kommen Sie aus einem laufenden Arbeitsvertrag, wenn Sie noch in der Probezeit sind. In dieser Phase können Sie grundsätzlich mit einer Frist von nur 2 Wochen kündigen – die verkürzte Frist gilt aber auch für Arbeitgeber.
Schneller aus dem Arbeitsvertrag: Krankschreiben lassen?
Nicht wenige Arbeitnehmer kommen auf den Gedanken, sich vorzeitig krankschreiben zu lassen, um schon mal beim neuen Arbeitgeber anzufangen. Ganz dumme Idee! Wer dabei auffliegt und während der Kündigungsfrist für einen anderen Betrieb arbeitet, riskiert empfindliche Vertragsstrafen.
Sie verstoßen dabei gleich gegen mehrere Pflichten und Verbote aus Ihrer noch laufenden Beschäftigung:
- Absichtlicher Arbeitszeitbetrug
- Unerlaubte Nebentätigkeit
- Mögliche Konkurrenztätigkeit
Arbeitgeber können dagegen rechtliche Schritte einleiten. Es drohen eine fristlose Kündigung sowie teilweise Ansprüche auf Schadensersatz. So kommen Sie zwar schneller aus dem Arbeitsvertrag, Sie schaden aber langfristig Ihrer Reputation – und der Haushaltskasse.
Zudem erfährt mit großer Wahrscheinlichkeit auch Ihr neuer Arbeitgeber davon – weil Sie zunächst nicht weiter dort arbeiten dürfen, bis die Situation geklärt ist. Also bitte: niemals machen!
Gründe: Warum wollen Sie schneller aus dem Arbeitsvertrag?
Wollen Sie schneller aus dem Arbeitsvertrag, sollten Sie dafür einen guten Grund haben. Legitime und nachvollziehbare Motive gibt es viele. Das sind die häufigsten:
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Besserer Job
Die meisten Arbeitnehmer wollen schneller aus dem Arbeitsvertrag, wenn sie ein besseres Jobangebot bekommen. Es öffnet sich die Möglichkeit zum Traumjob – mehr Verantwortung, bessere Aufgaben, höheres Gehalt… Wer nicht rechtzeitig anfangen kann, verpasst womöglich die große Chance.
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Private Gründe
Ein Umzug in eine andere Stadt, familiäre Verpflichtungen oder andere private Gründe können den Wunsch nach einer verkürzten Kündigungsfrist rechtfertigen. Die persönliche Lebenssituation hat sich geändert, und die berufliche Situation soll sich schnellstmöglich daran anpassen.
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Neue Ziele
Auch bei neuen Zielen soll es manchmal schnell gehen. Sie haben sich dazu entschieden, ein Studium zu beginnen oder noch einmal eine andere Ausbildung zu machen. Solche Veränderungen sind manchmal kurzfristig. Eine monatelange Kündigungsfrist könnte das Vorhaben blockieren.
Tipps: So lässt der Arbeitgeber Sie aus dem Arbeitsvertrag
Damit Sie schneller aus dem Arbeitsvertrag kommen, braucht es meist die Zustimmung des Arbeitgebers – zum Beispiel für den Aufhebungsvertrag, eine Freistellung oder die Gewährung des Resturlaubs vor dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses.
Mit diesen Tipps überzeugen Sie den Arbeitgeber, Sie schneller aus dem Vertrag zu lassen:
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Suchen Sie die offene Kommunikation
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrem Chef und sprechen Sie das Thema offen an. Wichtig ist: Bleiben Sie dabei ehrlich, sachlich und professionell. Schildern Sie die Situation, Ihre Beweggründe und den Wunsch, den laufenden Vertrag vorzeitig zu beenden.
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Zeigen Sie Verständnis
Denken Sie nicht nur an sich, sondern signalisieren Sie Verständnis für die Situation des Unternehmens. Es kann schwierig sein, kurzfristig einen neuen Mitarbeiter zu finden oder die Aufgaben auf das vorhandene Personal zu verteilen.
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Bieten Sie Ihre Unterstützung an
Sie wollen schneller weg – trotzdem können Sie vorher bestmöglich für den Übergang helfen. Bieten Sie zum Beispiel an, eine umfangreiche Übergabe zu organisieren oder einen neuen Kollegen schnell in Ihre Projekte einzuarbeiten. Je weniger Probleme Ihre Demission macht, desto eher stimmt der Chef zu.
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Schließen Sie laufende Aufgaben ab
Im besten Fall schließen Sie große und wichtige Aufgaben ab, wenn Sie schneller aus dem Arbeitsvertrag wollen. So hinterlassen Sie keine offenen Baustellen. Deutlich komplizierter ist es, wenn Sie den Wunsch äußern, in der wichtigsten Phase von drei Großprojekten frühzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Schneller aus dem Vertrag: Passende Formulierungen
Sie wissen nicht, was Sie dem Chef gegenüber sagen sollen? Hier einige Formulierungen, mit denen Sie Ihren Wunsch untermauern:
- „Ich habe eine neue berufliche Herausforderung gefunden, die sehr gut zu meinen langfristigen Zielen passt.“
- „Aus persönlichen Gründen würde ich gern den Vertrag früher beenden.“
- „Ich möchte mich in eine andere Richtung weiterentwickeln und habe ein Angebot, das zeitlich gebunden ist.“
- „Für mich hat sich kurzfristige eine attraktive berufliche Möglichkeit aufgetan. Ich würde gerne mit ihnen über eine einvernehmliche Lösung sprechen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen und diese Chance wahrzunehmen.“
Sollte der Chef sich nicht darauf einlassen und auch keine der oben genannten Optionen funktionieren, kommen Sie leider nicht schneller aus dem Arbeitsvertrag. Hier müssen Sie in den sauren Apfel beißen und bis zum letzten Tag professionell bleiben und weiterarbeiten.
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