Elternzeit: Anspruch, Dauer & Gehalt für Mütter + Väter

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von Arbeitnehmern nachdem diese Nachwuchs bekommen haben. Die gesetzlichen Regelungen zu Anspruch und Dauer helfen Müttern und Vätern, Beruf und Familie zu vereinbaren: Die erste Zeit im Leben komplett für das Kind da sein, ohne beruflich benachteiligt zu werden. Was Sie über die Elternzeit wissen müssen: Alles zu Antrag, Dauer, Beginn und Teilzeit erfahren Sie hier…

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Anspruch auf Elternzeit und Voraussetzungen

Nach der Geburt eines Kindes kann die Mutter oder der Vater in Elternzeit gehen. Diese Auszeit soll Eltern ermöglichen, sich besonders intensiv um ihr Kind kümmern zu können. Das Besondere: Dadurch dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile entstehen.

Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit dem Kind im gleichen Haushalt leben und es (überwiegend) selbst betreuen und erziehen. Das Recht ist unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnis. Daneben können auch die Großeltern oder andere Verwandte unter bestimmten Bedingungen Elternzeit nehmen.

Elternzeit Vater

Noch ist es so, dass überwiegend Frauen die Elternzeit beantragen. Laut Statistischem Bundesamt machten ein Viertel aller Mütter, aber nur 1,6 Prozent aller Väter im vorletzten Jahr Gebrauch davon. Diese Form der Betreuungszeit ist umgangssprachlich auch als Vaterzeit oder Vaterurlaub bekannt. Wer die Betreuungszeit wahrnehmen will, muss spätestens sieben Wochen, aber frühestens acht Wochen vorher dem Arbeitgeber Bescheid geben.

Dies ist vor allem für Väter relevant: Im Gegensatz zu Müttern genießen sie erst ab acht Wochen vor der vereinbarten Zeit den Sonderkündigungsschutz. Einer werdenden Mutter kann der Arbeitgeber bereits während der Schwangerschaft nicht mehr kündigen. Vätern bleibt somit nur eine Woche Zeit, um nicht das Risiko einzugehen, aus „anderen Gründen“ eine Kündigung zu erhalten.

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Dauer: Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Eltern können für jedes Kind bis zu maximal drei Jahre in Elternzeit gehen. Kommt währenddessen ein weiteres Kind zur Welt, können Sie auch dafür Elternzeit nehmen, ebenso bei Mehrlingsgeburten. Das soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Mütter und Väter können sich zeitgleich oder nacheinander von der Arbeit freistellen lassen.

Zählt Mutterschutz zur Elternzeit?

Wer in Mutterschutz geht, muss keine Elternzeit beantragen. Wenn Sie jedoch die zusätzliche Auszeit nehmen wollen, wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet. Heißt: Elternzeit und Mutterschutz betragen insgesamt drei Jahre. Gehen Sie als Mutter direkt im Anschluss an den Mutterschutz in die Elternzeit, können Sie bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes unbezahlt freigestellt werden.

Elternzeit Rechner

Ganz gleich, ob Mutter oder Vater – wenn Sie ganz leicht Ihre Elternzeit berechnen wollen, stehen Ihnen diverse kostenlose Elternzeit-Rechner im Netz zur Verfügung. Hier geht es zu dem von smart-rechner-de.

Elternzeit aufteilen

Wie und wann Sie die Auszeit nehmen, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Sie können vom ersten Tag an zuhause bleiben oder erst zu einem späteren Zeitpunkt den Anspruch nutzen. Auch können Sie nur einige Wochen, Monate oder gleich die vollen drei Jahre nutzen. Wie viele Abschnitte die Elternzeit betragen darf, hängt vom Geburtstag des Kindes ab:

  • Bei einer Geburt nach dem 1. Juli 2015 dürfen Sie maximal drei Abschnitte Elternzeit nehmen.
  • Bei einer Geburt vor dem 1. Juli 2015 dürfen Sie maximal zwei Abschnitte Elternzeit nehmen.
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Antrag Elternzeit: Wie kann ich sie anmelden?

Spätestens sieben Wochen vor Antritt müssen Sie die Elternzeit schriftlich beim Unternehmen beantragen. Bei diesem Antrag müssen Sie sich für die ersten zwei Jahre festlegen (Bindungszeitraum). Für die Betreuungszeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verlängert sich die Frist auf 13 Wochen. Weitere wichtige Informationen zum Antrag auf Elternzeit:

  • Ihr Arbeitgeber darf den Antrag nicht ablehnen.
  • Den Zeitraum oder die Abschnitte für die ersten zwei Jahre müssen Sie festlegen.
  • Der Antrag erfolgt fristgerecht, schriftlich und formlos – kein offizielles Formular.
  • Eine E-Mail reicht NICHT aus. Ihr Antrag braucht eine handschriftliche Unterschrift (BAG, 9 AZR 145/15).
  • Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.

Elternzeit verlängern

Wer erst einen Teil der Auszeit genommen hat, kann diese nachträglich verlängern. Die Verlängerung müssen Sie erneut bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. In diesem Fall müssen Sie bereits 13 Wochen vorher den Antrag stellen. Schließt die Verlängerung nahtlos an, gilt sie nicht als neuer Abschnitt. Erst bei einer Lücke liegt ein neuer Elternzeitabschnitt vor. Liegt der dritte Elternzeitabschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes, darf der Arbeitgeber die Verlängerung aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigern.

Muster für einen Antrag auf Elternzeit

Nachfolgend stellen wir Ihnen zwei Muster für einen Antrag auf Elternzeit zur Verfügung. Sie können sie HIER als PDF zur Inspiration herunterladen. Oder Sie laden die Word-Datei herunter, die Sie ganz nach Ihren Wünschen individuell gestalten können. Hier geht es zum Download:

Antrag auf Elternzeit (Word)


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Gehalt: Elternzeit und Elterngeld

Während der Elternzeit bekommen Sie kein Gehalt. Sie können jedoch bei der Elterngeldstelle Elterngeld beziehen. Das beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Elternzeit und Elterngeld sind zwei von einander unabhängige Sozialleistungen:

  • Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt des Kindes.
  • Elterngeld wird von staatlichen Elterngeldstellen ausgezahlt und soll den Lohnausfall der Eltern abfedern.

Weitere Informationen zur Finanzierung währen der Betreuungszeit finden Sie in unserem Artikel Elterngeld Plus.

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Häufige Fragen zur Elternzeit

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Anspruch haben Väter und Mütter in einem Beschäftigungsverhältnis. Das gilt für Teilzeitverträge, geringfügiger Beschäftigung, Umschulung, während einer Fortbildung oder in Heimarbeit. Auch Beschäftigte mit befristetem Vertrag, haben Anspruch, allerdings verlängert sich dieser nicht automatisch. Ausnahmen sind möglich, etwa während einer Ausbildung.

Können nur Eltern in Elternzeit gehen?

Nein, auch andere Verwandte des Kindes können die Betreuungszeit beanspruchen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern selbst keine Elternzeit nehmen und beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit die Betreuung nicht leisten können. Zudem können Großeltern unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Elternzeit haben (§ 15 Absatz 1a Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). So etwa, wenn das Enkelkind im Haushalt der Großeltern lebt, ein Elternteil minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die er vor dem 18. Geburtstag begonnen hat.

Wer hat keinen Anspruch auf die Betreuungszeit?

Keinen Anspruch haben Selbstständige, denn es gibt keinen Arbeitgeber, der sie von der Arbeitszeit freistellen könnte. Aber sie können Elterngeld beantragen. Weiterhin sind Arbeitslose, Ehrenamtliche, Beschäftigte in einem Freiwilligendienst sowie Studenten und Schüler von der Elternzeit ausgenommen.

Muss der Chef mir meinen alten Arbeitsplatz zurückgeben?

Der Rückkehranspruch bezieht sich auf die Arbeitszeiten und Ihr Gehalt. Einen rechtlichen Anspruch auf exakt die Stelle, die Sie vor der Elternzeit innehatten, haben Sie nicht. Es kann Ihnen also passieren, dass bei der Rückkehr eine ähnliche – gleichwertige – Stelle zugewiesen bekommen. Ausnahme: Ihr Arbeitsvertrag regelt konkret solche Fälle.

Wie lange darf die Elternzeit bei mehreren Kindern sein?

Sie dürfen pro Kind maximal drei Jahre Elternzeit nehmen. Wer innerhalb dieser Phase weitere Kinder bekommt, kann für jedes Kind wieder aufs Neue Elternzeit beantragen.

Gibt es in der Zeit einen Urlaubsanspruch?

Während Sie freigestellt sind, haben Sie keinen Urlaubsanspruch (und kein Recht auf Sonderurlaub) – jeder Monat mindert Ihren Anspruch um ein Zwölftel. Besteht jedoch zu Beginn der Elternzeit noch ein Urlaubsguthaben, verfällt dieses nicht und kann im Anschluss genommen werden. Dies gilt ebenso für Beschäftigte in Teilzeit. Sollten Sie während oder nach der Betreuungszeit kündigen, wird Ihnen der Urlaub ausgezahlt.

Was gilt bei Krankheit während der Elternzeit?

Rein rechtlich ändert eine Krankheit nichts an Ihrer Elternzeit. Der Zeitpunkt der Rückkehr bleibt gleich. Sie erhalten keinerlei Lohnfortzahlung. Anders sieht es aus, wenn Sie in Teilzeit weiter arbeiten gehen. Sie erhalten dann – wie vorher auch – während Ihrer Krankheit die Lohnfortzahlung in Höhe Ihres Teilzeitgehaltes.

Wie wirkt sich Elternzeit auf die Sozialversicherungen aus?

Wer pflicht- und familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse ist, bleibt auch weiterhin beitragsfrei krankenversichert. Sind Sie hingegen freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, müssen Sie weiterhin Beiträge entrichten. Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse, müssen Sie (inklusive Arbeitgeberanteil) während der Elternzeit sämtliche Beträge selbst zahlen.

Für die ersten drei Jahre wird die Elternzeit als Erziehungszeit den Müttern in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders angerechnet. Sie müssen keine Beiträge zahlen, die werden stattdessen vom Bund übernommen. Wer dennoch in Teilzeit arbeiten geht, steigert zusätzlich seine Rentenansprüche.

Lässt sich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann aber aus betrieblichen Gründen ablehnen. Hat der Arbeitgeber die Stelle für die Übergangszeit befristet neu besetzt hat, kann die Stelle möglicherweise nicht doppelt besetzt werden.

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Kündigungsschutz in der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diese anmelden (frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn) nicht kündigen. Deshalb gilt: Beantragen Sie die Freistellung nicht zu früh! Für Betreuungszeiten nach dem dritten Geburtstag des Kindes beginnt der Kündigungsschutz 14 Wochen vor Beginn der Freistellung.

Der besondere Kündigungsschutz endet mit der Rückkehr. Wollen Sie als Arbeitnehmer selbst kündigen, gelten dafür in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Ausnahme: Wollen Sie zum Ende der Elternzeit kündigen, müssen Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

TIPP: Zwischenzeugnis verlangen!

Lassen Sie sich vor Beginn der Auszeit unbedingt ein Zwischenzeugnis ausstellen. Das hat juristische „Bindungswirkung“: Falls Sie einen neuen Chef bekommen, kann der Sie nicht einfach deutlich schlechter beurteilen als im letzten Zeugnis. Und wenn Sie doch nicht in den Job zurückkehren, können Sie sich damit woanders bewerben.

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Besteht ein Recht auf Teilzeitarbeit?

Eltern können bis zu 32 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Auf die reduzierte Arbeitszeit gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Dieser ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Sind die folgenden Voraussetzungen gegeben, muss Ihr Arbeitgeber Sie auf Ihren Wunsch während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigen:

  • Größe
    Das Unternehmen hat mehr als 15 dauerhaft beschäftigte Angestellte (ohne Auszubildende oder Praktikanten).
  • Dauer
    Sie sind länger als ein halbes Jahr ununterbrochen bei dem Unternehmen beschäftigt.
  • Umfang
    Sie planen mindestens für zwei Monate zwischen 15 und 30 Stunden die Woche zu arbeiten.
  • Machbarkeit
    Es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen Ihren Teilzeitwunsch.

Zudem haben Sie einen Rückkehranspruch. Sie können nach Ende der Betreuungszeit wieder zu Ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Hatten Sie eine Vollzeitstelle, darf der Arbeitgeber Sie bei der Rückkehr nicht auf eine Teilzeitstelle versetzen.

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Tipps für die Rückkehr aus Elternzeit

Nach längerer beruflicher Pause ist die Rückkehr nicht immer leicht. Die nachfolgenden Tipps für den erfolgreichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben wir als Checkliste zusammengefasst, die Sie bequem im Browser abhaken können:

  • Sprechen Sie frühzeitig mit dem Arbeitgeber

    Überlegen Sie vorab, ob Sie in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten wollen und ob die alte Position geeignet ist. Sprechen Sie Ihre Wünsche Ihrem Arbeitgeber gegenüber an.

  • Zeigen Sie Engagement

    Mit Eigeninitiative zeigen Sie, wie motiviert Sie sind. Haben Sie das Gefühl, dass sich einiges verändert hat, seitdem Sie das letzte Mal da waren, bitten Sie um eine Einarbeitung.

  • Lassen Sie sich Zeit

    Nach längerer Abwesenheit kann es einige Zeit dauern, bis Sie Ihren Arbeitsrhythmus wiedergefunden haben. Setzen Sie sich anfangs nicht zu stark unter Druck. Erlauben Sie sich eine Zeit der Eingewöhnung.

  • Gehen Sie auf Kollegen zu

    Warten Sie nicht darauf, dass Ihre Kollegen auf Sie zugehen. Machen Sie den ersten Schritt und erkundigen Sie sich, was sich in Ihrer Abwesenheit verändert hat.

  • Sprechen Sie nicht nur über Ihre Kinder

    Ab und an eine lustige Geschichte über den Nachwuchs erzählen? Ja, gerne! Wer hingegen nur noch über seine Sprösslinge spricht, nervt die Kollegen irgendwann.

  • Stehen Sie zu Ihrer Entscheidung

    Manche mögen Ihre Entscheidung kritisieren, in den Job zurückzukehren. Gehen Sie selbstbewusst mit Ihrer Entscheidung um und lassen Sie sich kein schlechtes Gewissen einreden.


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