Midijob: Was bei Steuer, Grenze und Rechten beachten?

Im Midijob können Arbeitnehmer zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat verdienen (Stand: 2026). Diese Form der Beschäftigung ist weniger bekannt als der Minijob – hat aber viele Vorteile: Zwar müssen hier Abgaben zur Sozialversicherung gezahlt werden, dafür erwerben Sie Rentenansprüche und sind besser abgesichert. Alles, was Sie zum Midijob wissen müssen…

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Midijob: Key Facts

  • Definition: Ein Midijob ist ein Arbeitsverhältnis mit einem Gehalt zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat.
  • Übergangsbereich: In diesem Übergangsbereich des Verdiensts zahlen Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge. Dabei gilt: Je niedriger das monatliche Einkommen, desto niedriger die Abgaben.
  • Absicherung: Trotz reduzierter Beiträge sind Sie im Midijob abgesichert. So tragen Sie z.B. gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung.
  • Steuer: Im Midijob unterliegt das Gehalt der Lohnsteuer. Ob und in welcher Höhe Sie Steuern zahlen, hängt vom Einkommen und der individuellen Lohnsteuerklasse ab.
  • Arbeitnehmerrechte: Angestellte in einem Midijob haben dieselben Rechte und Ansprüche wie andere Arbeitnehmer. Dazu zählen z.B. bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn.
  • Ziel: Die Arbeitsform soll höhere Verdienste oberhalb eines Minijobs attraktiver machen. Durch geringere Sozialversicherungsbeiträge bleibt mehr Netto übrig, Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und besser abgesichert.

In Deutschland fallen rund 4 Millionen Beschäftigungen unter die Regelungen des Midijobs – das sind etwa 11 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse. Besonders hoch ist der Frauenanteil: 70-75 % der Midijobs werden von Frauen ausgeübt, weil sie deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten und das Gehalt in den Übergangsbereich fällt. Dabei ist die Zahl der Midijob-Beschäftigungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ein Grund dafür ist die Anhebung der Verdienstgrenze auf aktuell 2.000 Euro.

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Was ist ein Midijob?

Der Midijob liegt zwischen Minijob und einem Vollzeitjob oder Teilzeitarbeit mit höherem Gehalt – daher der Name „Midi“ (siehe: Gleitzone). Für Midijobs müssen Steuern gezahlt werden. Und es fallen Abgaben zur Sozialversicherung an. Diese sind jedoch geringer als bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Weitere Vorteile: Midijobber haben den vollen Anspruch auf Rentenpunkte oder Ar­beits­lo­sen­geld.

Minijob vs. Midijob – Unterschiede

Minijob und Midijob sind enge Verwandte, gleichzeitig gibt es wichtige Unterschiede:

Übersicht

Minijob

Midijob

Gehalt Bis 603 €, Monat 603,01-2.000 €, Monat
Abgaben Rente
(oder Befreiung)
Alle Abgaben
(reduziert)
Netto Brutto = Netto Brutto – Abgaben
Steuern Steuerfrei Reguläre Versteuerung

Hinweis: Bei einem Minijob wird die Anmeldung vollständig über die Minijob-Zentrale abgewickelt. Bei einem Midijob muss der Arbeitgeber sämtliche Sozialversicherungen anmelden und mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern abrechnen.

Wie hoch ist die Grenze?

Wer mehr als 2.000 Euro im Monat verdient, kommt an die Midijobgrenze. Darüber arbeiten Sie wieder in einem „normalen Job“ und verlieren einige Beitragsvergünstigungen. Zum Jahreseinkommen zählen allerdings auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachts­geld. Wer im Jahr diese Verdienstgrenze überschreitet, ist nicht mehr geringfügig beschäftigt und muss auf sein Gehalt die vollen Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Warum gibt es Midijobs?

Der Midijob beginnt, wo der Minijob aufhört. Durch die geringeren Steuern und Abgaben im Übergangsbereich soll es für Arbeitnehmer attraktiver werden, aus einer geringfügigen Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln. Wer im Minijob bis zu 603 Euro verdient, bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Beim Midijob bleibt vom Mehrverdienst auch mehr übrig.

Was ist kein Midijob?

Praktikanten, Auszubildende oder Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst sowie Kurzarbeiter, die innerhalb der Grenze von 603,01 Euro und 2.000 Euro liegen, gelten nicht als Midijobber.

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Wer zahlt was und wie viel im Midijob?

Midijobber und Midijobberinnen zahlen Beiträge zu den Sozialversicherungen – also Kranken-, Arbeitslosen-, Pfle­ge­- und Rentenver­si­che­rung. Wie hoch diese sind, richtet sich nach der Höhe des Lohns. Die Formel für die Berechnung ist leider kompliziert. Als Faustregel können Sie sich merken, dass die Höhe der Beiträge linear mit dem Gehalt steigt – je mehr Sie verdienen, desto näher sind Sie am vollen Beitragssatz. Den zahlen Sie auch, wenn Sie die Verdienstgrenze von 2.000 Euro überschreiten.

Midijob Rechner

Falls Sie sich für die Formel interessieren – sie lautet:

F × 603 + 2000 2000 603 603 2000 603 × F × ( Monatsbrutto 603 )

Der Faktor F liegt bei 0,6619 (Stand: 2026). Er wird vom Bundesministerium für Gesundheit sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Der Wert basiert auf dem durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Abschließend muss die Höhe des Arbeitnehmeranteils an diesem Gesamtbeitrag ermittelt werden.

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Steuern im Midijob

Neben den Abgaben zur Sozialversicherung fällt im Midijob grundsätzlich Lohnsteuer für die Beschäftigung an. Die Höhe richtet sich nach Ihrer jeweiligen Steuerklasse. In den Steuerklassen 1 bis 4 zahlen Sie keine Lohnsteuer für den Midijob, bei Steuerklasse 5 wird das Gesamteinkommen mit dem Partner versteuert. Dabei fließt auch das Gehalt aus dem Midijob ein und wird besteuert.

Wird der Midijob allerdings als Nebenjob zu einem Hauptjob ausgeübt, fallen in der Regel die steuerlichen Vergünstigungen weg. Bedeutet: Die Einnahmen aus dem Midijob müssen regulär versteuert werden.

Midijob: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Midijobs sollen den Übergang in eine reguläre Vollzeitbeschäftigung attraktiver machen. Seit den Neuerungen und der Anhebung der oberen Lohngrenze gibt es für Midijobber gleich eine Reihe von Vorteilen:

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Rentenanspruch

    Obwohl Sie im Midijob geringere Arbeitnehmerbeiträge in die Sozialversicherung einzahlen, erwerben Sie die vollen Rentenansprüche – ebenso für eine Erwerbsminderungsrente.

  • Kranken- und Pflegeversicherung

    Midijobber sind voll kranken- und pflegeversichert – zahlen aber niedrigere Beiträge. Wer länger erkrankt, hat zudem Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld.

  • Steuer

    Arbeitnehmer in den Steuerklassen 1-4, die den Midijob als Hauptberuf ausüben, zahlen gar keine Lohnsteuer. In der Steuerklasse werden die Einkünfte mit dem Lebenspartner verrechnet und im Nebenjob fallen wieder Steuern an.

  • Arbeitslosenversicherung

    Wer im Midijob mindestens 12 Monate ununterbrochen beschäftigt ist, erhält die vollen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Also 60 Prozent vom bisherigen Durchschnitts-Nettoverdienst als Arbeitslosengeld oder 67 Prozent mit Kindern. Und das für 12 Monate.

Überdies können Midijobber weitere Nebenbeschäftigungen annehmen, sofern es sich dabei um eine zulässige Tätigkeit handelt. Dadurch können Sie zusätzlich Geld hinzuverdienen – in einem Minijob bis zu 7.236 Euro ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Diese Pauschale zahlt der Arbeitgeber.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Abzüge

    Ein Nachteil für Arbeitnehmer sind die Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Anders als bei einem Minijob erhalten Sie nicht das volle Bruttogehalt als Nettobetrag. Trotzdem lohnt sich der Midijob fast immer, weil insgesamt mehr übrig bleibt.

  • Rente

    Sie erwerben zwar Rentenansprüche, diese sind aber durch das geringere Einkommen unter denen, die Sie bei einem besser bezahlten Vollzeitjob bekommen würden. Auf Dauer bekommen Sie somit im Alter auch nur eine geringere Rente ausgezahlt.

Midijob in der Nähe finden

Falls Sie gerade auf Jobsuche sind und einen Midijob in der Nähe finden wollen, sollten Sie zunächst die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Die Arbeitsagentur bietet zahlreiche lokale Stellenangebote für Minijobs in der Nähe.

Zu den Jobs

Nutzen Sie für Ihre Bewerbung gerne zusätzlich unsere kostenlosen Bewerbungsvorlagen.

Wichtige Rechte und Regelungen für Midijobber

Midijobber fallen unter das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Damit haben Sie im Kern dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Dazu zählen:

  • Kündigungsschutz
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Unfallversicherung
  • Vergütung an Sonn- und Feiertagen
  • Mutterschaftsgeld
  • Besonderer Schutz für Schwerbehinderte
  • Arbeitszeugnis (nach Jobende)

Was bedeutet das genau?

Urlaubsanspruch im Midijob

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ergibt sich aus der Arbeitszeit pro Woche: Bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Tage Erholungsurlaub. Wer im Midijob nur an 3 Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 12 Tage Urlaub. Mindestens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können ebenso mehr Urlaubstage als den gesetzlichen Mindesturlaub im Arbeitsvertrag vereinbaren.

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Kündigungsfrist beim Midijob

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Die Frist gilt auch für Midijobber. Bei einer Probezeit sowie in den ersten 3 Monaten kann, etwa für Aushilfen, eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Grundsätzlich darf die Frist für Midijobber aber nie länger dauern als für Arbeitgeber.

Dauer der Beschäftigung Kündigungsfrist
0-6 Monate (Probezeit) 2 Wochen, täglich
ab 7 Monaten 4 Wochen zum 15., Ende des Monats

Arbeitszeit im Midijob

Für Arbeitsverhältnisse und Midijobs gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies regelt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag. In Ausnahmefällen und für einen kurzen Zeitraum kann diese auf 10 Stunden erhöht werden. Ein wichtiger Faktor für die maximale Stundenzahl im Midijob ist der Mindestlohn: Um die Verdienstgrenze einzuhalten, dürfen Sie im Monat höchstens 143,88 Stunden arbeiten – etwa 36 Stunden pro Woche. Bei mehr Stunden verdienen Sie über den Midijob-Grenzbetrag, und die Vergünstigungen fallen weg. Bei einem höheren Stundenlohn reduziert sich die maximale Arbeitszeit entsprechend. Verdienen Sie etwa 17 Euro pro Stunde, überschreiten Sie den Übergangsbereich bereits nach 117,65 monatlichen Arbeitsstunden.

Arbeitslosengeld nach Midijob

Wer seinen Midijob verliert, bekommt Ar­beits­lo­sen­geld. Aber: Wer bereits Arbeitslosengeld (ALG I) bezieht, muss seinen Midijob der Arbeitsagentur melden. Die Arbeitszeit darf dann 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten, sonst müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Arbeitslose dürfen maximal 165 Euro im Monat ohne Abzüge dazuverdienen. Darüber hinaus wird das Arbeitslosengeld gekürzt.

Checkliste für den Arbeitsvertrag von Midijobbern

Aufgrund des Diskriminierungsverbots dürfen Teilzeitangestellte nicht schlechtergestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Wer länger als einen Monat angestellt wird, hat daher Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dieser sollte folgende Punkte enthalten und regeln:

  • Stammdaten Arbeitgeber & Arbeitnehmer (Name, Anschrift, etc.)
  • Beginn und Dauer der Beschäftigung
  • Arbeitsort
  • Kurze Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitszeit (Stunden, Grenze)
  • Gehalt (wie hoch? wann gezahlt?)
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf gültige Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

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