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Beten im Job: Gebetspause gefällig?

Je größer das Unternehmen, desto vielseitiger sind auch die Mitarbeiter. Das gilt nicht nur für die Altersstrukturen, sondern insbesondere auch für unterschiedliche Kulturen und Religionen. Dies wirft die Frage auf, wie mit unterschiedlichen religiösen Bedürfnissen am Arbeitsplatz umgegangen wird. Grundsätzlich sind Akzeptanz und Toleranz dabei wichtige Faktoren, die Mitarbeiter sich vom Arbeitgeber wünschen und auch erwarten dürfen, auf der anderen Seite gibt es aber auch arbeitsrechtliche Regelungen. Wir zeigen Ihnen, wann eine Gebetspause im Job erlaubt ist und welche Vorteile es mitbringen kann, sich auch im Job zurückzuziehen, um zu beten…



Beten im Job: Gebetspause gefällig?

Darf man im Job eine Gebetspause machen?

Jedem Mitarbeiter stehen am Arbeitsplatz regelmäßige Pausen zu – wie diese genutzt werden, bleibt jedem Angestellten selbst überlassen. Jeder darf also selbst entscheiden, ob er beispielsweise seine Mittagspause mit einem Spaziergang, einem gemütlichen Essen oder eben mit Beten verbringt.

Aber wie sieht es mit Gebetspausen während der eigentlichen Arbeitszeit aus? Die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit erlaubt es Mitarbeitern in der Regel, Ihren Glauben auch am Arbeitsplatz zu praktizieren – dazu gehört auch das Beten. Die Arbeit einfach kurz liegen zu lassen, um sich einem Gebet zu widmen, sollte aber trotz grundsätzlicher Erlaubnis durch das Grundgesetz keine selbstständige Entscheidung des Mitarbeiters sein. Kommunikation ist der Schlüssel – und ist in beide Richtungen notwendig. Nur so können Probleme, Vorurteile und auch Missverständnisse vermieden werden.

Die meisten Unternehmen zeigen sich in diesen Belangen sehr tolerant und gewähren ihren Mitarbeitern – soweit möglich – die entsprechenden Freiräume.

Beten im Job: Welche Vorteile es haben kann

Wie der eigene Glaube praktiziert wird, kann jeder selbst entscheiden. Manch einer betet vor dem Schlafengehen, andere gehen regelmäßig in die Kirche oder ziehen sich mehrmals täglich zum Gebet zurück. Im Job tun sich jedoch viele schwer damit, das Thema Religion und Beten anzusprechen.

Tatsächlich kann es aber einige Vorteile haben, sich auch im Job die Zeit zu nehmen, um zu beten:

  • Baut Stress ab. Der Termindruck ist in vielen Berufen enorm, hinzu kommen dauerhafter Stress und große Erwartungen. Ein paar Minuten der Ruhe und Einkehr können helfen, besser mit dem Druck umzugehen, neue Energie zu schöpfen und weniger unter dem Stress zu leiden.
  • Sorgt für mehr Zusammenhalt. Schon der offene Umgang mit unterschiedlichen Religionen fördert den Zusammenhalt im Team. Der Austausch sorgt dafür, dass Vorurteile aus der Welt geschafft werden und ein besseres Verständnis untereinander entsteht.
  • Verbessert die Arbeitsatmosphäre. Auch im Job zu seiner Religion zu stehen, ist vielen sehr wichtig. Es zeigt, dass man von seinem Arbeitgeber geschätzt wird – nicht nur als Arbeitskraft, sondern auch als individuelle Persönlichkeit. Durch Respekt und Wertschätzung verbessert sich die gesamte Arbeitsatmosphäre.
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Beten im Job: Kann es verboten werden?

Problematisch kann das Beten im Job werden, wenn die beruflichen Pflichten eines Arbeitnehmers darunter leiden. Bleiben Aufgaben etwa unerledigt liegen, sehen einige Unternehmen darin einen Grund, die Gebetspausen zu verbieten oder wenigstens einzuschränken. So leicht kann die Pause jedoch nicht untersagt werden. So sind sich Gerichte einig, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Beten nicht aus einfach aus persönlichen Gründen verbieten darf.

Soll ein solches Verbot tatsächlich bewirkt werden, muss nachgewiesen werden, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarten Leistungen aufgrund des religiösen Verhaltens nicht mehr erbracht werden können – was vor dem Arbeitsgericht meist zugunsten des Mitarbeiters entschieden wird.

Ob die Möglichkeit besteht, eine Gebetspause zu untersagen, hängt auch von der beruflichen Tätigkeit und den möglichen Auswirkungen der Pause ab. Kann die kurze Pause ohne Probleme nachgearbeitet werden, kann der Arbeitgeber nicht plausibel erklären, warum er die kurze Unterbrechung verbieten möchte. Anders kann es aussehen, wenn – im Extremfall – ein Teil oder gar der gesamte Betrieb für die Zeit der Pause zum Stillstand kommt.

Zu diesem Schluss kam auch das Landesarbeitsgericht Hamm, als ein muslimischer Arbeitnehmer für das Morgengebet eine Gebetspause von drei Minuten forderte. Der Ausschlaggebende Punkt war, dass die Pause keine betrieblichen Störungen zur Folge hatten – unabhängig davon, ob sich eine solche Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag findet.

Auch Arbeitgeber profitieren von einem offenen Umgang

Um langfristig erfolgreich zu sein, ist die Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft ein wichtiger Faktor. Dazu gehört auch, dass sich die Mitarbeiter mit dem Unternehmen identifizieren, gerne zur Arbeit gehen und sich geschätzt fühlen. Der richtige Umgang mit verschiedenen Religionen und den damit verbundenen Bedürfnissen der Mitarbeiter darf dabei nicht vernachlässigt werden.

Wer respektvoll und tolerant mit den religiösen Wünschen der Mitarbeiter umgeht, tut damit nicht nur langfristig etwas, sorgt für eine positive Wirkung des Unternehmens und erarbeitet sich ein auf dem Arbeitsmarkt ein wichtiges Image als fortschrittliches Unternehmen, sondern profitiert bereits kurzfristig von den besseren Leistungen der Mitarbeiter, die sich mit ihrem Arbeitgeber identifizieren können und sich umso mehr bemühen, beste Leistungen zu erbringen.

Wie genau dieser Umgang aussehen kann, hängt von der Situation, dem Unternehmen und auch den Möglichkeiten ab. Es beginnt bereits mit einem offenen Umgang mit dem Thema, beinhaltet Respekt für die Bedürfnisse jeder Religion und die Erlaubnis, während der Arbeitszeit Pausen für Gebete zu machen oder sogar spezielle Räumlichkeiten dafür zur Verfügung zu stellen.

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[Bildnachweis: Flat Design by Shutterstock.com]

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