Scheinstudium: Was beachten? Okay oder illegal?

An der Universität einschreiben, ohne Vorlesungen zu besuchen oder Leistungen zu erbringen? Ein solches Scheinstudium ist durchaus verbreitet – und verspricht einige Vorteile. Auf der anderen Seite bleibt die Frage: Ist ein Scheinstudium überhaupt legal und welche Strafe droht, wenn es auffliegt? Wir erklären, was Sie wissen müssen…

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Was ist ein Scheinstudium?

Ein Scheinstudium ist die Einschreibung an einer Hochschule oder Universität ohne die ernsthafte Absicht, ein Studium erfolgreich abzuschließen. Einziges Ziel ist der offizielle Status „Student/in“, um damit verbundene Vorteile zu nutzen.

Scheinstudierende erbringen keine Leistungen innerhalb des Studiengangs. Sie besuchen keine Vorlesungen, nehmen nicht an Seminaren, Tutorien oder Übungen teil und absolvieren keinerlei Prüfungen.

Welches Fach für ein Scheinstudium?

Die Fachrichtung und die konkreten Inhalte spielen für ein Scheinstudium kaum eine Rolle. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl ist die Zulassungsbeschränkung.

Wer zum Schein studieren will, sucht sich einen zulassungsfreien Studiengang und schreibt sich ein – da es hier keine Auswahlverfahren oder begrenzte Studienplätze gibt, ist die Hochschulzulassungsberechtigung einzige notwendige Voraussetzung.

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Scheinstudium: Was sind die Vorteile?

Warum schreibt man sich an der Universität ein, wenn man gar nicht studieren will? Was auf den ersten Blick abwegig scheint, hat in der Praxis gleich zahlreiche Gründe und Vorteile:

  • Semesterticket

    Beliebter Vorteil im Scheinstudium ist das Semesterticket. Mit dem Semesterbeitrag bekommen Sie ein unbegrenztes Ticket für den Nahverkehr – je nach Uni für das regionale Verkehrsnetz, das ganze Bundesland oder sogar in ganz Deutschland.

  • Rabatte

    In vielen Bereichen gibt es besonders günstige Konditionen für Studierende. Gerade bei kulturellen Angeboten sparen Sie bei Eintrittspreisen teilweise deutlich. Solche Studentenrabatte gelten auch für Sie, wenn Sie ein Scheinstudium aufnehmen. Hier gilt allein Ihr Studierendenausweis – keine Leistungen oder abgeschlossene Prüfungen.

  • Kindergeld

    Sie haben nur Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Sonst erlischt der Anspruch nach dem 18. Geburtstag. Mit einem Scheinstudium können Sie somit länger die monatlichen Zahlungen von aktuell 255 Euro (Stand: 2025) bekommen.

  • Krankenversicherung

    Im Scheinstudium haben Sie offiziell den Studierendenstatus und zahlen für die Krankenversicherung damit deutlich geringere Beiträge. Die Tarife bei den Krankenkassen sind für diese Zielgruppe besonders günstig. Aber: Sie dürfen nebenbei höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten und Krankenversicherungen kontrollieren genauer, ob Sie wirklich oder nur zum Schein studieren.

  • Bafög

    Wenn Sie sich für ein Studium einschreiben, können Sie Bafög beantragen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, bekommen Sie die Förderung – inklusive guter Konditionen zur Rückzahlung. Fliegt Ihr Scheinstudium allerdings auf, drohen Konsequenzen, wenn Sie sich Bafög erschleichen. Zudem verlangt das Amt spätestens nach 4 Semestern Leistungsnachweise.

  • Wohnraum

    In Studentenstädten ist Wohnraum nicht nur knapp, sondern teilweise kaum zu bezahlen. Durch ein Scheinstudium kommen Sie möglicherweise leichter an Einzelappartements, finden eine Studenten-WG oder bekommen sogar einen Platz in einem Wohnheim. Die Preise für solche Wohnungen liegen oft unter dem örtlichen Mietspiegel.

  • Orientierung

    Wissen Sie noch nicht genau, was Sie machen wollen, kann das Scheinstudium als Phase der Orientierung genutzt werden. Sie haben Zeit für die Berufswahl oder um einen Studiengang zu finden, den Sie tatsächlich anstreben und auch abschließen wollen. Ein kurzes Scheinstudium fällt später im Lebenslauf kaum auf und ist leicht mit einer Orientierungsphase zu erklären.

Was bedeutet ein Scheinstudium für Universitäten?

Auf der einen Seite ist es für Universitäten durchaus vorteilhaft: Je mehr Studierende an der Hochschule eingeschrieben sind, desto höher sind finanzielle Mittel und Förderungen, die vom Land bereitgestellt werden. Dabei geht es zunächst um die reine Anzahl. Es wird nicht hinterfragt, ob es sich um ein Scheinstudium handelt oder tatsächlich Leistungen erbracht werden.

Es gibt aber auch Nachteile. In Studiengängen mit Numerus clausus wird einem anderen Bewerber ein begehrter Studienplatz weggenommen. Hinzu kommen organisatorische Probleme, wenn viel zu große Hörsäle gebucht werden, obwohl nur ein kleiner Teil der Studierenden wirklich an den Veranstaltungen teilnimmt.

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Ist ein Scheinstudium legal?

Das Scheinstudium selbst ist in der Regel legal. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, dürfen Sie sich in einen Studiengang einschreiben – ob Sie an Veranstaltungen teilnehmen und wirklich die Absicht haben, das Studium abzuschließen, spielt zunächst keine Rolle.

Illegal ist hingegen das Erschleichen von finanziellen Leistungen. Beziehen Sie nur durch das vorgetäuschte Studium weiterhin Kindergeld, sparen Geld bei der Krankenversicherung oder bekommen sogar Bafög, obwohl es Ihnen rechtlich gar nicht zustehen würde, handelt es sich um eine Form des Betrugs.

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Strafe für ein Scheinstudium

Ein Scheinstudium wird oft auf die leichte Schulter genommen. Es gibt jedoch zahlreiche Nachteile und moralische Gründe, die dagegen sprechen. So werden das Scheinstudium und die verbundenen Vorteile vor allem durch Steuergelder finanziert – Sie liegen damit dem Staat und jedem Steuerzahler auf der Tasche.

Hinzu kommt die mögliche Strafe, wenn rauskommt, dass Sie nur zum Schein studieren. Abhängig vom individuellen Fall und dem Ausmaß des Missbrauchs drohen folgende Konsequenzen:

  • Exmatrikulation

    Von der Universität können Sie eine (Zwangs-)Exmatrikulation erhalten. Damit verlieren Sie sofort Ihren Studierendenstatus. Je nach Hochschule müssen Sie bis zu einem gewissen Semester Leistungen erbringen, um nicht exmatrikuliert zu werden.

  • Prüfungsanspruch

    Möglicherweise verlieren Sie durch das Scheinstudium Ihren Prüfungsanspruch. Bedeutet: Sie dürfen dieses Fach auch in Zukunft nicht mehr studieren. Meinen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt ernst mit dem Studium, müssen Sie ein anderes Fach wählen.

  • Rückzahlungspflicht

    Haben Sie unrechtmäßige Leistungen bezogen, müssen Sie diese zurückzahlen, wenn das Scheinstudium aufgedeckt wird. So kann das Bafög-Amt die Forderungen wieder einfordern oder Sie müssen erhaltenes Wohngeld erstatten.

  • Strafrechtliche Konsequenzen

    Wird Ihr Scheinstudium und die damit verbundene Erschleichung von Leistungen als Betrug gewertet, sind sogar strafrechtliche Konsequenzen wie eine Geldstrafe möglich. In der Praxis ist das jedoch kaum zu befürchten.

Wird ein Scheinstudium wirklich bestraft?

Ein Scheinstudium bleibt oftmals unbemerkt. Universitäten prüfen nicht die Anwesenheit und Leistungserbringung jedes Studierenden. Das vorgetäuschte Studium fällt meist erst auf, wenn bis zu einem festgeschrieben Zeitpunkt (zum Beispiel Ende des 3. Semesters) noch keine Leistungen erbracht oder Credit Points erworben wurden.

Meist folgt dann eine Exmatrikulation. Deutlich seltener und schwieriger durchzusetzen sind andere Strafen. Strafrechtlich ist die Absicht und eine tatsächliche Schädigung Dritter kaum nachweisbar. Schließlich können auch andere Umstände dazu führen, dass Sie keine Leistungen erbringen und der Eindruck eines Scheinstudiums entsteht.


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