Was ist eine Fortbildung?
Die Fortbildung ist eine organisierte Form des Lernens, die auf eine vorherige Ausbildung aufbaut und Qualifikationen sowie Fähigkeiten für den aktuellen Job erhält, aktualisiert oder ausbaut. Voraussetzung einer Fortbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie typischerweise bereits längere Berufserfahrung.
Geregelt ist diese besondere Form der beruflichen Bildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das definiert vier verschiedene Fortbildungsarten:
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Anpassungsfortbildung
Diese Fortbildung passt die bestehende Ausbildung und den fachlichen Stand an aktuelle Gegebenheiten und Anforderungen an.
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Erweiterungsfortbildung
Bei dieser Fortbildungsform wird die fachliche Basis und Qualifikation ausgebaut und teilweise in neuen Bereichen vertieft. Es können auch neue Themen erschlossen werden.
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Erhaltungsfortbildung
Mit diesen Fortbildungen wird das vorhandene Wissen primär aufgefrischt und so eine gleichbleibende fachliche Qualifikation und Qualität gewährleistet.
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Aufstiegsfortbildung
Diese Fortbildung stellt die Grundlage für den beruflichen Aufstieg (Beförderung) und die Übernahme neuer Aufgaben – meist mit mehr Verantwortung – dar.
Beispiel für eine Fortbildung
Max Muster arbeitet in der Marketingabteilung. Um die Produkte seines Arbeitgebers besser zu vermarkten, macht er eine SEO Fortbildung. Hier lernt er die notwendigen Techniken und eignet sich Fähigkeiten an, die er im Berufsalltag umsetzt.
Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung
Oft werden die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung synonym verwendet – das ist jedoch nicht korrekt. Die Konzepte sind ähnlich, es gibt aber einen zentralen Unterschied: Eine Weiterbildung baut zwar auf Vorwissen auf, kann aber auch eine Zusatzqualifikation oder eine völlig neue Berufsausbildung sein.
Sie ist meist unabhängig von der aktuell ausgeübten Tätigkeit. Weiterbildungen müssen keinen Zusammenhang zu Ihrem jetzigen Job haben. Die zusätzlichen Kompetenzen gehen über die Tätigkeit hinaus und öffnen beruflich neue Möglichkeiten. Auch eine berufliche Neuorientierung ist durch Weiterbildungen möglich. Oft dauern sie zudem länger als Fortbildungen. Teilweise finden die Prüfungen erst nach 18 oder 24 Monaten statt. Arbeitgeber übernehmen die Kosten in der Regel nicht.
Vorteile einer Fortbildung
Eine Fortbildung hat zahlreiche Vorteile und ist in vielen Bereichen unerlässlich für langfristigen Erfolg. Wer nicht regelmäßig die eigenen Fähigkeiten verbessert, wird irgendwann von Kollegen und der Konkurrenz abgehängt. Gerade im Vergleich zu beispielsweise einem berufsbegleitenden Studium haben Fortbildungen einige Pluspunkte:
- Dauer
Oft ist sie deutlich kürzer – 6-12 Monate – als Studiengänge. - Anerkennung
Sie ist – wenn sie beispielsweise bei der IHK absolviert wird – ebenso anerkannt wie ein Studienabschluss. - Praxisnähe
Fortbildungen vermitteln das Wissen oft praxisnaher als ein Studium. - Kosten
In der Regel ist eine Fortbildung günstiger als ein vergleichbares Studium. - Karriere
Sie fördert Karrierechancen und erhöht die Aussicht auf eine Gehaltserhöhung. So das Ergebnis der TNS-Studie.
Fortbildung: Voraussetzungen und Dauer
Die genauen Voraussetzungen für eine Fortbildung unterscheiden sich je nach Maßnahme. Grundsätzlich gilt jedoch: Sie benötigen eine Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse in Ihrem Beruf. Auf dieser Grundlage werden weitere Kenntnisse vermittelt. Möglich sind Fortbildungen somit für alle Arbeitnehmer, die ihr Wissen auffrischen wollen oder sich für zusätzliche Aufgaben und Verantwortungen in ihrem Job qualifizieren möchten.
Je nach Fortbildung liegt die Dauer zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Es gibt aber auch Fortbildungen, die mehrere Jahre dauern und zu einem höheren Abschluss führen – zum Beispiel als staatlich geprüfter Betriebswirt. Abschluss der Maßnahmen ist eine Prüfung vor einer offiziellen Stelle (zum Beispiel IHK).
Beispiele für beliebte Fortbildungen
Je nachdem, welchen Bildungsträger Sie fragen, werden Sie unterschiedliche Antworten bekommen, welche Lehrgänge gerade besonders beliebt sind. Arbeitnehmer mit Fortbildungen im Bereich Pädagogik, Ergotherapie, Logopädie und vor allem Pflege sind aber am Arbeitsmarkt sehr gefragt. Gerade hier herrscht Fachkräftemangel und umfangreiche Qualifikationen werden gesucht. Hier einige Beispiele für Fortbildungen:
- Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen
- Beschwerdemanagement in Gesundheitseinrichtungen
- Datenschutz in der ambulanten Pflege
- Fortbildung zur Betreuungskraft
- Fortbildung zum Pflegeberater
- Bedürfnisorientierte Pädagogik
- Elternarbeit
- Medienpädagogik
- Montessori-Pädagogik
- Pädagogische Zusatzqualifikation: Autismus
- Bilanzbuchhalter
- Industriemeister
- Mitarbeiterführung
- Projektmanagement
- Techniker
Beispiel: Fortbildung in der Pflege
Fortbildung in der Pädagogik
Fortbildungen in der Wirtschaft
Fortbildung finanzieren: 5 Möglichkeiten
Kontinuierliches Lernen kostet nicht nur Zeit und Energie, sondern vor allem Geld. Glücklicherweise stehen Arbeitnehmern einige Finanzierungswege und Fördermittel für die Fortbildung zur Verfügung:
1. Arbeitgeber
Bevor Sie sich auf den Weg zu Behörden, öffentlichen Stellen oder Stiftungen machen, sollten Sie die Finanzierung durch den Arbeitgeber prüfen. Das ist häufig der einfachste Weg zur Fortbildung. Allerdings ist Folgendes dabei zu bedenken:
- Unternehmensbindung
Als Gegenleistung für die finanzielle Unterstützung müssen sich Arbeitnehmer oft vertraglich für mehrere Jahre an das Unternehmen binden und/oder auf einen Teil des Gehalts verzichten. - Rahmenbedingungen
Innerhalb des festgelegten Zeitfensters kann sich viel im Unternehmen ändern. Ein neuer Chef, neue Anforderungen oder ein verändertes Betriebsklima können die Arbeit erschweren. - Kosten
Brechen Sie die Fortbildung ab, kann Ihr Arbeitgeber möglicherweise einen Teil des Geldes zurückfordern. Je nach Zeitpunkt kommen dabei hohe Summen zusammen. Kosten kommen ebenfalls auf Sie zu, wenn Sie früher als vereinbart das Unternehmen verlassen.
2. Bildungsgutschein
Der Staat fördert Fortbildung mit finanziellen Hilfen. Allerdings unterliegen diese diversen Auflagen. Sehr gefragt ist der Bildungsgutschein. Gedacht ist dieses Fördermittel vor allem für Arbeitslose beziehungsweise für Arbeitnehmer, die akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind, wenn sie eine bestimmte Fortbildung nicht machen und/oder über keinen Berufsabschluss verfügen. Arbeitnehmer müssen sich dazu bei der Agentur für Arbeit melden.
Mit dem Bildungsgutschein können Fahrt- und Übernachtungskostenn Kinderbetreuungskosten und zu einem gewissen Grad auch Fortbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Bei Umschulungen übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel komplett. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf den Bildungsgutschein. Es ist eine Kann-Leistung, sie liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
3. Aufstiegs-Bafög
Das Aufstiegs-Bafög nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) dient der Finanzierung von Aufstiegsfortbildungen. Es richtet sich an Handwerker und andere Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern (daher auch Meister-Bafög), Technikern, Betriebswirten oder staatlich geprüften Erziehern fortbilden. Ungeachtet Ihres Einkommens oder Vermögens können Sie bis zu 15.000 Euro Fördergeld erhalten, wenn Sie Aufstiegs-Bafög beantragen. 50 Prozent davon stellt der Staat als Zuschuss, für die restliche Fördersumme erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
4. Begabtenförderung
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bietet mit dem Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium überdurchschnittlich guten Arbeitnehmern finanzielle Unterstützung. Daneben gibt es weitere Stiftungen, die möglicherweise Stipendien bieten. Gefördert werden nicht nur ambitionierte Arbeitnehmer mit besonders guten Noten, sondern auch solche, die über einen bestimmten politischen Hintergrund verfügen, einer Minderheit angehören oder bestimmte gesellschaftliche oder religiöse Werte vertreten.
5. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter Coachings oder Qualifizierungsmaßnahmen, die der Wiedereingliederung von Arbeitslosen dienen (§ 45 SGB III). Sie finanziert aber auch allgemein Fortbildungen, die beruflich weiterbringen.
Müssen Fortbildungskosten zurückgezahlt werden?
In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf Bildungsurlaub. So können sie sich zum Zweck der beruflichen Fortbildung für 5 Tage im Jahr bezahlt freistellen lassen – ihr Arbeitgeber muss in dieser Zeit weiter den vereinbarten Lohn zahlen.
Eine Pflicht zur Übernahme der Fortbildungskosten ergibt sich daraus aber nicht. Anders sieht es aus, wenn Arbeitgeber die Teilnahme zu einer Fort- oder Weiterbildung anregen. Dann werden auch die Kosten übernommen. Typisch ist eine Rückzahlungsklausel. Als Mitarbeiter sind Sie dann zur Rückzahlung (ganz oder teilweise) verpflichtet, wenn Sie die Fortbildung abbrechen oder innerhalb einer bestimmten Frist den Arbeitgeber wechseln.
Kriterien für Rückzahlungsvereinbarung
Nicht jede Rückzahlungsvereinbarung ist aber wirksam. Mehr dazu, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber eine Rückzahlung verlangen kann, lesen Sie hier:
Alternative zur Fortbildung: Webinare und Online-Kurse
Ähnlich wie bei Fernstudiengängen lassen sich viele Fortbildungsangebote (auch) online und damit zeit- und ortsunabhängig durchführen. Sofern Träger und Zertifikat allgemein anerkannt ist (Industrie- und Handelskammer oder ein in der Branche angesehenes Bildungsinstitut), spricht nichts gegen solche Fortbildungen.
Nutzen Sie jedoch die aktuell populären MOOCs – Massive Open Online Courses – um sich autodidaktisch weiterzubilden, ist der Wert einer solchen Fortbildung nicht garantiert. Nicht überall werden die Kurse anerkannt und so bringt Sie das Wissen möglicherweise nicht weiter.
Finden Sie die passende Fortbildung für sich
Hinzu kommt: Webinare sind nicht für jeden Arbeitnehmer gleichermaßen geeignet. Ob diese Fortbildungsart für Sie passt, ist abhängig vom Lerntyp. Mithilfe unserer kleinen Checkliste finden Sie heraus, was zu Ihnen passt:
- Brauchen Sie eine vorgegebene Struktur bei Fortbildungen?
- Bevorzugen Sie eine zeitliche Vorgabe für den Lernstoff und die Lehrmodule?
- Lernen Sie am besten im persönlichen Austausch mit Referenten?
- Lassen Sie sich leicht von Umgebungsreizen ablenken?
- Empfinden Sie das Lernen in der Gruppe als angenehm?
Wenn Sie zwei oder mehr der Fragen abhaken konnten, wird eine Fortbildung in Form eines Online-Kurses für Sie höchstwahrscheinlich eine besondere Herausforderung werden.
Online-Fortbildung: Tipps für Unternehmen
Online-Kurse können für die Wissensvermittlung im Unternehmen ein hervorragendes Medium sein. Als ausschließlicher Weiterbildungskanal reichen sie zwar nicht aus – umfangreiche Unterlagen und physische Ansprechpartner sind nach wie vor nötig. Doch für den Einstieg in ein Thema, die Vermittlung von Grundlagen und die Begleitung von Präsenz-Kursen sind Online-Kurse ideal.
Welche Anforderungen effektive Online-Kurse im Unternehmen erfüllen und worauf Arbeitgeber bei der Einführung achten sollten, können Sie in unserem kostenlosen PDF nachlesen, das wir Ihnen hier als Download zur Verfügung stellen:
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