Nebentätigkeit: Was ist erlaubt? Was muss ich beachten?

Eine Nebentätigkeit bessert die Finanzen auf. Aber ist die Arbeit neben dem Hauptjob erlaubt? Jein! Wir erklären, was Sie zu einer Nebentätigkeit wissen müssen und beantworten alle Fragen zu Genehmigung und Arbeitsrecht – mit kostenlosem Muster für eine Nebentätigkeitsvereinbarung…

Nebentaetigkeit Minijob Von Zuhause Steuern Anmelden Jobs Genehmigung Erlaubnis Beamte Steuerfrei

Was ist eine Nebentätigkeit?

Eine Nebentätigkeit ist eine bezahlte Beschäftigung, die Sie neben Ihrem Hauptberuf ausüben. Typisch sind Minijobs, Aushilfsjobs und Teilzeitbeschäftigungen, aber auch eine selbstständige Arbeit nach Feierabend oder am Wochenende zählt als Nebentätigkeit.

Häufigster Grund für Nebentätigkeiten ist ein zusätzliches Einkommen. Arbeitnehmer verdienen nebenbei Geld und bauen sich ein zweites Standbein auf.

Anzeige

Ist eine Nebentätigkeit erlaubt?

In Deutschland gilt das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz). Sie dürfen auch mehrere Jobs haben, Arbeitgeber dürfen eine Nebentätigkeit nicht pauschal verbieten.

Was Sie in Ihrer Freizeit oder nach Feierabend machen, ist Privatsache. Es gibt aber arbeitsrechtliche Regelungen, die Sie einhalten müssen. Tun Sie das nicht, kann Ihr Chef die Nebentätigkeit in Ausnahmefällen untersagen.

Anzeige

Nebentätigkeit anmelden: Brauche ich eine Genehmigung?

Sie brauchen grundsätzlich keine Genehmigung für Ihre Nebentätigkeit. Aber: In den meisten Arbeitsverträgen ist eine Informationspflicht bei Aufnahme eines Nebenjobs vereinbart. Sie müssen dann Ihren Chef vor Beginn der Nebentätigkeit informieren.

Arbeitgeber müssen der Beschäftigung zustimmen und dürfen diese nicht einfach untersagen. Das ist nur möglich, wenn das Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran hat und die Tätigkeit gegen Vorgaben aus dem Arbeitsrecht verstößt.

Anzeige

Arbeitsrechtliche Regelungen zur Nebentätigkeit

Sie dürfen grundsätzlich eine Nebentätigkeit aufnehmen, das Arbeitsrecht macht aber Vorgaben und setzt Grenzen, die Sie einhalten müssen. Verstoßen Sie gegen die arbeitsrechtlichen Regelungen, ist eine Nebentätigkeit unzulässig und darf vom Arbeitgeber verboten werden.

    1. Wettbewerbsverbot

    Sie dürfen in Ihrer Nebenbeschäftigung dem Hauptarbeitgeber keine Konkurrenz machen. Es gilt ein direktes und indirektes Wettbewerbsverbot.

  • Keine Konkurrenzgeschäfte im selben Tätigkeitsfeld
  • Kein Abwerben von Kunden oder Kollegen
  • Kein Verrat von Betriebsgeheimnissen
  • 2. Arbeitszeit

    Das Arbeitszeitgesetz regelt eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Diese gilt auch bei Hauptjob und Nebentätigkeit. Sie dürfen diese Grenzen nicht überschreiten, sonst darf der Arbeitgeber die Beschäftigung untersagen.

  • Maximal 48 Stunden pro Woche (insgesamt)
  • Kurzfristig bis zu 10 Stunden am Tag
  • Es braucht aber einen Ausgleich
  • 3. Ruhezeiten und Ruhetage

    Weitere gesetzliche Vorgabe: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen und Sie müssen Ruhetage zur Erholung einhalten. Eine Nebentätigkeit bis spät in die Nacht ist verboten, wenn Sie am nächsten Morgen wieder im Hauptjob arbeiten.

  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitstagen
  • Mindestens 15 freie Sonntage als Ruhetag
  • Ersatzruhetage bei Arbeit an Sonntagen
  • 4. Auswirkungen

    Ihre Nebentätigkeit darf Ihre Arbeit und Leistung im Hauptjob nicht negativ beeinflussen. Sie müssen im Job weiterhin voll einsatz- und leistungsfähig sein. Ein Verbot der Tätigkeit ist erlaubt, wenn der Arbeitgeber negative Auswirkungen nachweisen kann.

  • Keine Leistungseinbrüche durch Nebentätigkeit
  • Keine Konzentrationsstörungen
  • Keine starke Müdigkeit
  • 5. Überschneidungen

    Sie dürfen keinerlei Aufgaben aus der Nebentätigkeit im Hauptjob ausüben. Egal, ob Sie ein Telefonat führen, eine E-Mail beantworten oder sich um andere Dinge kümmern. Solche Überschneidungen rechtfertigen ein Verbot.

  • Keine Aufgaben während der Arbeitszeit im Hauptjob
  • Keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Nebenjob
  • Keine Ausnahmen oder kurze Unterbrechungen von der Arbeit
  • 6. Urlaub

    Urlaub dient vor allem der Erholung (siehe: Erholungsurlaub). Nehmen Sie sich im Hauptjob frei, dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die diesem Erholungszweck entgegensteht.

  • Keine belastenden Tätigkeiten im Urlaub
  • Unentgeltliche Tätigkeiten sind kein Problem
  • Vorher unbedingt mit Chef sprechen und genehmigen lasen
  • 7. Krankheit

    Wenn Sie krankgeschrieben sind, steht Ihre Genesung im Fokus. Nebentätigkeiten dürfen Ihrer Genesung nicht schaden oder diese verzögern. Hier kommt es auf die genaue Arbeit und die Vorgaben vom Arzt an.

  • Keine Nebentätigkeit, die Ihrer Gesundheit schadet
  • Leichte Aufgaben sind meist erlaubt
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und dem Arbeitgeber
Anzeige

Kostenloses Muster: Genehmigung zur Nebentätigkeit

Regelt Ihr Arbeitsvertrag eine Genehmigungspflicht, müssen Sie diese zwingend einholen. Ohne berechtigtes Interesse kann der Chef die Nebentätigkeit nicht verbieten, trotzdem brauchen Sie die schriftliche Zustimmung.

Müssen Sie Ihren Chef informieren, sollte das Schreiben stets folgende Punkte enthalten, damit Sie keine formalen Fehler machen:

  • Name, Anschrift, Position des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Datum
  • Beschreibung der Nebentätigkeit
  • Ausübungsbeginn oder -zeitraum
  • Zeitlicher Umfang
  • Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers

Unser kostenloses Muster zeigt, wie eine solche Nebentätigkeitsvereinbarung aussieht. Sie können es gleich hier online im Browser editieren und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:

Nebentätigkeitsvereinbarung

Max Muster
Kannweg 12
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ

Beispiel GmbH
Musterstr. 89
12345 Musterstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem (DATUM, Alternativ: von…bis…) beabsichtige, die folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:

Art der Nebentätigkeit

________________________________

Arbeitgeber und Bruttogehalt
Die Nebentätigkeit übe ich auf 556-Euro-Basis für und im Auftrag der Firma XY aus.

Umfang der Nebentätigkeit (wöchentlicher Zeitaufwand)

  • Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: __ Stunden
  • Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): __ Stunden

Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag bestehen fort.

Mit freundlichen Grüßen

________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

GENEHMIGT durch

________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Firmenstempel



Download: Genehmigung Muster (Word)

Disclaimer: Das vorliegende Muster ist nur als Anregung gedacht und im Einzelfall individuell anzupassen. Es ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu der wir im Zweifel immer raten. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

Nebentätigkeit anzeigen: 3 Tipps

Wer den Arbeitgeber offiziell informiert und so eine Genehmigung erhält, steht auf der sicheren Seite. Wenn Ihr Nebenjob keine Regeln verletzt oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, kann dieser nicht abgelehnt werden – deshalb empfehlen wir generell:

  1. Nebentätigkeit schriftlich genehmigen lassen
    Nur mit schriftlicher Genehmigung haben Sie einen offiziellen Nachweis.
  2. Jede Nebentätigkeit einzeln genehmigen
    Bei mehreren Nebentätigkeiten reicht eine allgemeine Genehmigung nicht aus.
  3. Offen mit Arbeitgeber umgehen
    Offene Kommunikation verhindert Missverständnisse und Streit.
Anzeige

Nebentätigkeit für Beamte und im öffentlichen Dienst

Ob die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst genehmigungspflichtig ist, hängt vom arbeitsrechtlichen Status ab. Beamte, Richter oder Soldaten müssen sich den Nebenjob vom Dienstherrn genehmigen lassen. Ausnahmen sind sogenannte „genehmigungsfreie“ Nebentätigkeiten. Zum Beispiel wenn Sie ein Buch schreiben oder als Gutachter tätig werden.

Für andere Angestellte im öffentlichen Dienst gilt der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Danach besteht nur eine Anzeigepflicht. Heißt: Sie müssen den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit lediglich in Kenntnis setzen.

Anzeige

Konsequenzen: Was droht bei unzulässiger Nebentätigkeit?

Wer seiner Anzeigepflicht laut Arbeitsvertrag nicht nachkommt, aber trotzdem heimlich einer Nebentätigkeit nachgeht, riskiert eine Abmahnung. Dabei ist es egal, ob der Chef zustimmen müsste – sobald eine Informationspflicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, müssen Sie sich daran halten.

Noch schlimmer ist eine unzulässige Nebentätigkeit. Arbeiten Sie zum Beispiel für einen direkten Konkurrenten, droht eine außerordentliche Kündigung. Entscheidend ist der Einzelfall und wie stark der Verstoß gegen arbeitsrechtliche und vertragliche Pflichten ist.

Kann der Arbeitgeber die Genehmigung widerrufen?

Sie haben Ihren Arbeitgeber informiert, dieser hat Ihrer Nebentätigkeit zugestimmt und Ihnen mit seiner Unterschrift die Genehmigung erteilt. Ohne konkreten Grund darf der Chef die Zustimmung dann nicht wieder zurücknehmen.

Mit einem sogenannten „Widerrufsvorbehalt“ in der Genehmigung sichern Arbeitgeber sich jedoch wieder ab. Stellt sich später heraus, dass die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers tangiert, kann er die Genehmigung wieder einkassieren.

Anzeige

Muss ich für eine Nebentätigkeit Steuern zahlen?

Einkünfte aus einer Nebentätigkeit gelten als steuerpflichtiges Einkommen und werden als „Zuverdienst“ oder „Nebenverdienst“ bezeichnet. Wichtig ist aber die Höhe des zusätzlichen Gehalts. Verdienen Sie im Nebenjob weniger als 556 Euro im Monat (Stand: 2025), handelt es sich um einen Minijob – hier zahlen Sie keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge.

Bei einem sogenannten Midijob (Einkünfte zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro) zahlen Sie Steuern, aber geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Ausnahmen gibt es bei Einkünften als Ausbilder, Betreuer, Erzieher, Übungsleiter oder vergleichbaren Tätigkeiten. Hier sind pro Jahr bis zu 3.000 Euro steuerfrei (sogenannter „Übungsleiterfreibetrag“).

Nebentätigkeit suchen: 3 Tipps

Sie suchen eine Nebentätigkeit? Dann sollten Sie verschiedene Quellen für die Suche nach Stellenanzeigen nutzen:

  • Online-Jobbörsen

    Erste Anlaufstelle sind Jobbörsen im Internet. Hier finden Sie eine Vielzahl von Angeboten und gestalten die Suche nach Ihren individuellen Kriterien. Nutzen Sie auch Jobbörsen, die speziell auf Nebentätigkeiten ausgerichtet sind.

  • Zeitungsinserate

    Für die Suche nach Nebentätigkeiten sind lokale Tages- oder Wochenzeitungen eine gute Option. Ortsansässige Unternehmen inserieren hier freie Stellen und können direkt kontaktiert werden.

  • Initiativbewerbung

    Sie können sich auf eine Nebentätigkeit auch initiativ bewerben. Wenn Sie wissen, welchen Job Sie bei welchem Arbeitgeber nebenbei ausüben wollen, reichen Sie Ihre Unterlagen ein oder fragen Sie zuvor telefonisch nach.

Nutzen Sie zur Nebentätigkeit Suche unsere Jobbörse

Nebentätigkeit: Übersicht zu passenden Jobs

Sie wissen noch nicht, welche Nebentätigkeit Sie suchen? In unserer großen Übersicht stellen wir 20 beliebte und seriöse Nebenjobs vor:

    Nebentätigkeit unter der Woche

  • Kurier

    Sie haben einen Führerschein, ein eigenes Auto, sind freundlich und kennen sich in Ihrer Stadt aus? Dann verdienen Sie sich als Kurier etwas dazu. Gerade Restaurants sind häufig auf der Suche nach Fahrern.

  • Zusteller / Austeiler

    Als „Zusteller“ oder „Austeiler“ bringen Sie Zeitungen oder Werbesendungen in die Briefkästen der Empfänger. Sie erhalten dazu ein festes Gebiet. Da Zeitungen morgens gelesen werden, sind die Arbeitszeiten in dieser Nebentätigkeit sehr früh.

  • Regale einräumen

    Ein Klassiker unter den Nebentätigkeiten (nicht nur bei Schülern): Geschäfte suchen Aushilfen und Minijobber, die Regale auffüllen, Ware aus dem Lager holen oder Produkte austauschen.

  • Haushaltshilfe

    Kochen, putzen oder die Wäsche machen – alles, was Sie im eigenen Haushalt machen, können Sie gegen Bezahlung auch als Nebentätigkeit tun. Aufträge gibt es durch Werbung oder Portale im Internet. Bezahlt wird in der Regel pro Stunde.

  • Statist

    Wer der Welt der Stars und Sternchen näher kommen will, kann sich als Statist bewerben. Rollen in Reality-Soaps sind beliebt. Die Nebentätigkeit wird oft pauschal am Tag bezahlt. Je nach Umfang sind Hotelübernachtung und Catering inklusive.

  • Babysitter

    Wer gut mit Kindern umgehen kann, findet als Babysitter die richtige Nebentätigkeit. Die meisten Minijobber brauchen aber ein Netzwerk mehrerer Kunden, um nebenbei genug Geld zu verdienen.

  • Taxifahrer

    Für den Taxifahrerjob brauchen Sie eine Ortskenntnisprüfung (ca. 50 Euro) und einen Personenbeförderungsschein (ca. 50 Euro). Die Bezahlung hängt vom Auftragsvolumen ab.

  • Nebentätigkeit am Wochenende

  • Kellnern

    In der Gastronomie herrscht große Nachfrage nach Kellnern. Je nach Betrieb arbeiten Sie abends, aber auch Tagesschichten sind möglich. Das Gehalt wird durch Trinkgeld aufgestockt. Punkten können Sie mit Freundlichkeit, Fleiß und Stehvermögen.

  • Verkäufer

    Geschäfte brauchen immer wieder Aushilfen im Verkauf. Freundliches Auftreten und Kundenorientierung sind Pflicht. Beliebt sind Nebentätigkeiten im Verkauf von Kleidung, Parfum oder Küchenutensilien auf Verkaufspartys.

  • Kassenkraft

    Für die Arbeit als Kassenkraft braucht es nicht zwingend eine Ausbildung, Sie werden direkt am Arbeitsplatz angelernt und eingearbeitet. Bedarf besteht vor allem abends und am Wochenende.

  • Pflegehelfer

    Auch diese Nebentätigkeit ist ohne Ausbildung möglich. Krankenhäuser und Pflegeheime suchen oft nach Pflegehelfern, die bei einfachen Tätigkeiten unterstützen. Medizinisch vorgebildetes Personal hat besonders gute Chancen.

  • Security

    Wachpersonal für Museen (Objektschutz), Supermärkte, Türsteher – die Bandbreite für diese Nebentätigkeit ist groß. Körperliche Fitness und eine Kampfsportart im Repertoire sind vorteilhaft. Zusätzlich sollten Sie Streit deeskalieren können.

  • Nebentätigkeit von zuhause aus

  • Produkttester

    Sie bekommen Produkte, prüfen alle Eigenschaften und bewerten die Artikel. Der Verdienst pro Produkt ist eher gering, durch Masse aber durchaus lohnenswert. Vorteil: Getestete Produkt dürfen Sie oft behalten.

  • Lektor

    Wer stilistisch und grammatikalisch fest im Sattel sitzt, kann als Lektor nebenbei Geld verdienen. Für Aushilfs-Lektoren gibt es Online-Portale, die diese nach Wörtern bezahlen.

  • Callcenter-Agent

    Manche Callcenter und Meinungsforschungsinstitute suchen Minijobber, die von zuhause aus Inbound- und Outbound-Telefonate führen. Freundliches Verhalten wird vorausgesetzt. Weitere Erfahrung ist meist nicht erforderlich.

  • Nachhilfelehrer

    Nutzen Sie Ihr Wissen aus Schule oder Studium für eine Nebentätigkeit. Sie helfen Schülern beim Lernen oder bei der Prüfungsvorbereitung. Gut daran: Die Schüler kommen meist zum Nachhilfelehrer nach Hause. Weitere Jobs bieten Lernkreise und Schulen mit Nachmittagsbetreuung.

  • Nebentätigkeit im Internet

  • Produkte verkaufen

    Wenn Sie künstlerisch oder handwerklich begabt sind, können Sie eigene Produkte herstellen und im Internet verkaufen. Nutzen Sie Plattformen wie Etsy oder betreiben Sie einen eigenen kleinen Online-Shop.

  • Content schreiben

    Sie können gut schreiben? Dann bieten Sie Ihre Dienst für Blogs, Online-Shops (Produktbeschreibungen) oder andere Texte im Internet an. Online-Content wird unterschiedlich bezahlt – per Wort oder pauschal.

  • Online-Spiele testen

    Spielehersteller suchen Mitarbeiter in Nebentätigkeit, die Fehler finden, bevor ein neues Spiel veröffentlicht wird. Erwartet wird, dass Sie sich mit Computerspielen auskennen und sorgfältig arbeiten.

  • Übersetzungsdienste

    Bringen Sie Fremdsprachenkenntnisse mit? Dann können Sie in diesem Nebenjob Ihre Übersetzungsdienste anbieten. Gerade online können Sie bei internationalen Shops und Webseiten Geld dazu verdienen.

Wichtig ist, dass der Job zu Ihnen, Ihrem Alltag und Ihrem Fähigkeiten passt. Achten Sie zudem auf die Vorgaben aus dem Arbeitsrecht. Wenn Sie jeden Morgen ab 7 Uhr im Vollzeitjob sind, ist eine Tätigkeit als Kellner mit Schichten bis 2 Uhr Nachts nicht für Sie geeignet!


Was andere dazu gelesen haben

0 Kommentare
Wir freuen uns über Ihren Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

0 / 700