Kinder im Lebenslauf: Erwähnen oder nicht?

Sollte ich meine Kinder im Lebenslauf erwähnen oder nicht? Die Frage klingt harmloser als sie ist. Grundsätzlich ist die Angabe von Familienstand und Kindern in der Bewerbung freiwillig. Sie können Kinder angeben – müssen aber nicht. Die wichtigere Frage ist: SOLLTEN Sie das tun – und wenn ja wie? Wir erklären, von welchen Faktoren das abhängt…

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Kinder im Lebenslauf: Muss ich sie angeben?

Grundsätzlich gehören Kinder – ebenso wie der Familienstand oder die Konfessionszugehörigkeit – zu den freiwilligen Angaben im Lebenslauf. Als Teil der persönlichen Daten können Sie die Anzahl und das Alter der Kinder nennen – Sie müssen es aber nicht!

Der Grund dafür ist das AGG – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es soll eine Diskriminierung von Bewerberinnen und Bewerbern aufgrund ihres Alters, Geschlechts, Religion oder sexuellen Identität verhindern. Kinder und der Familienstand werden zwar nicht explizit erwähnt, sie gehören aber nicht zu den Pflichtangaben im Lebenslauf.

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Kinder im Lebenslauf erwähnen: Ja oder Nein?

Ob Sie Kinder im Lebenslauf erwähnen oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Familienstand, welches Alter Sie selber haben und ob der künftige Arbeitgeber damit Vor- oder Nachteile verbindet.

Generell geht den Arbeitgeber Ihr Privatleben und Ihre Familienplanung nichts an. Sollte Sie der Personaler dazu im Vorstellungsgespräch fragen (illegal!), dürfen Sie sogar lügen. Eine Übersicht, was für angeben oder weglassen spricht…

Kinder erwähnen? Angeben!

Wenn Sie verheiratet und die Kinder älter als 12 Jahre sind, können Sie Kinder im Lebenslauf nennen. Ihr Familienleben stehen für private Stabilität und Belastbarkeit. Mit dem Gröbsten sind Sie durch. Gleiches gilt, wenn Sie Single und kinderlos sind. So jemand hat wenig Verpflichtungen, ist flexibler, mobiler. Allerdings nicht unbedingt loyaler: Ein Jobwechsel ist hier kein Problem. Daher sollten Sie in dem Fall Ihre Motivation für diesen Arbeitgeber im Bewerbungsschreiben nochmal betonen.

Kinder erwähnen? Weglassen!

Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren, ebenso junge Verheiratete ohne Kinder sollten auf die Angabe freiwillig verzichten. Die Gefahr ist groß, dass sie deshalb abgelehnt werden – auch wenn das nicht sein darf. Sie können den Vorbehalten allenfalls mit einer mutigen Formulierung entgegen treten: „Familienstand: verlobt, kein Kinderwunsch“. So signalisieren Sie volle Leistungsbereitschaft und nehmen Personalern die Angst vor Ausfällen. Falls Kinder vorhanden sind, sollten Sie zudem glaubhaft vermitteln, dass für die Betreuung der Kinder gesorgt ist – zum Beispiel durch einen KITA-Platz oder Oma und Opa.

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Kinder im Lebenslauf: Wie lesen Personaler das?

Das Problem bei freiwilligen Angaben im Lebenslauf: Sie werden interpretiert. Der jeweilige Subtext kann Ihre Bewerbungschancen steigern oder senken – je nachdem, was Personaler herauslesen. Hier eine Übersicht und Beispiele, welche Klischees mit der Angabe von Kindern im Lebenslauf häufig verbunden sind:

  • Verheiratet, keine Kinder
    Oder NOCH keine Kinder?! Die Angabe weckt Fragen zur Familienplanung. Insbesondere bei jungen Frauen rechnen viele Arbeitgeber (noch immer) mit einer Elternzeit und Ausfallzeit. Kleine Unternehmen, die solche Auszeiten schlecht ausgleichen können, sagen deshalb oft direkt ab.
  • Ledig, Kind (4 Jahre)
    Alleinerziehender Vater oder alleinerziehende Mutter mit einem kleinen Kind bedeutet: wenig Flexibilität bei den Arbeitszeiten und Ausfälle, wenn die KITA streikt oder das Kind krank ist.
  • Geschieden, keine Kinder
    Zumindest privat ist diese Person schon einmal gescheitert. Vielleicht strebt sie eine neue Partnerschaft an. Damit wird der Kinderwunsch womöglich wieder akut – ein Risiko?!
  • Ledig, keine Kinder
    Diese Angabe signalisiert größte Mobilität und Flexibilität. Hier steht vermutlich der Job im Lebensmittelpunkt. Aktuell jedenfalls.
  • Verheiratet
    Dieser Familienstand steht für private Stabilität und bedeutet: Betroffene ziehen so schnell nicht für ein besseres Angebot weg. Noch positiver wirkt die Angabe zusammen mit schulpflichtigen Kindern. Der Personaler kann dann mit einem langfristigen Engagement und hoher Loyalität rechnen.

Das alles sind nur Interpretationen! Sie merken aber daran, was eine simple Angabe zum Familienstand und den Kindern im Lebenslauf auslösen kann…

Kinder angeben: Das gilt nicht nur für Frauen!

Die Angaben, Beispiele und Interpretationen gelten nicht nur für Frauen bzw. Mütter. Auch Männer und Väter sind davon betroffen! Bei ihnen werden gleiche oder ähnliche Schlussfolgerungen gezogen. Die Frage, ob sie Kinder im Lebenslauf angegeben sollen oder nicht, ist für Männer daher ebenso relevant.

Leider findet die Diskriminierung heute eher in der Probezeit statt. Sich können in der Bewerbung und im tabellarischen Lebenslauf strategisch alles richtig machen. Passt dem Arbeitgeber etwas nicht, bleibt ihm die Kündigung in der Probezeit – binnen 2 Wochen, ohne Angabe von Gründen.

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Kinder im Lebenslauf: Wie angeben?

Falls Sie sich dazu entscheiden, Ihren Familienstand und die Kinder im Lebenslauf zu erwähnen, haben Sie mehrere Optionen. Beim Familienstand sind folgende Formulierungen üblich und sinnvoll: „ledig“ oder „verheiratet“. Alle anderen Familienstände (verwitwet, verlobt, getrennt lebend) sollten Sie nicht erwähnen.

Wollen Sie zusätzlich Kinder angeben, erfolgt dies direkt im Anschluss, idealerweise mit der jeweiligen Altersangabe. Hier ein paar Formulierungsbeispiele…

Kinder erwähnen: Beispiele für den Lebenslauf

  • Familienstand: ledig, keine Kinder
  • Familienstand: ledig, 1 Kind (15 Jahre)
  • Familienstand: ledig, 1 Kind (Betreuung gesichert)
  • Familienstand: verheiratet, 2 Kinder (7, 12 Jahre)

Faustregel: Je älter die Kinder sind, desto eher dürfen Sie diese nennen, weil die Kids auch schon mal alleine bleiben oder auf jüngere Geschwister aufpassen können.

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Kinder im Lebenslauf angeben: Ehrlichkeit gewinnt!

Muss man Kinder im Lebenslauf angeben? Nein, muss man nicht. In Deutschland bleibt die Angabe weiterhin ein zweischneidiges Schwert mit Vor- und Nachteilen. Es gibt aber ein starkes Argument dafür: Ehrlichkeit ist ein guter Filter!

Mit der transparenten Erwähnung beginnen Sie das neue Arbeitsverhältnis direkt mit vollem Vertrauen – einer wichtigen Voraussetzung für gemeinsamen Erfolg. Gleichzeitig kann es passieren, dass man Sie wegen der Angabe ablehnt. Das ist rechtlich zwar nicht zulässig und moralisch verwerflich. Andererseits wollen Sie auch nicht in einem familienfeindlichen Unternehmen arbeiten. Besser, Sie finden das vorher heraus.

Manchmal verbaut einem Ehrlichkeit Chancen, ja. Aber sie führt so zu einer besseren Auswahl und damit zu einem „echten“ Traumjob.


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