Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Ein Brückenjob gemäß § 16d SGB II ist eine Arbeitsgelegenheit für Arbeitslose, die als Übergang den Wiedereinstieg in einen Job erleichtern soll. Die Beschäftigung überbrückt die Zeit, bis eine passende, dauerhafte Stelle gefunden ist.
- Zielgruppe: Brückenjobs richten sich an Langzeitarbeitslose und Bezieher der Grundsicherung (ehemals Bürgergeld).
- Bezahlung: Für die Arbeit in einem Brückenjob bekommen Betroffene kein Gehalt, sondern weiterhin die finanziellen Leistungen aus der Grundsicherung. Sie erhalten aber eine Mehraufwandsentschädigung. Diese gleicht z.B. Fahrtkosten oder Ausgaben für Arbeitskleidung aus.
- Anrechnung: Die Mehraufwandsentschädigung hat keine Auswirkungen auf die Grundsicherung. Zahlt der Träger zusätzliche Geldleistungen, gelten diese jedoch als Einkommen und können andere staatliche Leistungen verringern.
- Pflicht: Brückenjobs werden zugewiesen und müssen angenommen werden. Bei einer Weigerung können die Bezüge gekürzt werden. Ausnahmen sind nur aus triftigen Gründen möglich, z.B. bei gesundheitlichen Einschränkungen oder der Betreuung von Kindern.
Ziel der Brückenjobs ist eine schnellere Eingliederung in den Arbeitsmarkt, indem berufliche Routinen erhalten bleiben. Bis zu 15 % der Teilnehmer an einer solchen Arbeitsgelegenheit finden eine passende Anschlussbeschäftigung.
Was ist ein Brückenjob genau?
Ein Brückenjob ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das sich an Grundsicherung-Empfänger (ehemals: Bürgergeld) richtet. Ziel ist es, Langzeitarbeitslose durch die Arbeitsgelegenheit wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. So sollen Brückenjobs langfristig helfen, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Bekannt sind Brückenjobs auch als „1-Euro-Job“, teilweise wird auch von „Zusatzjob“ gesprochen. Die offizielle Bezeichnung lautet „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“.
Was sind Voraussetzungen für einen Brückenjob?
Um von einem „Brückenjob“ zu sprechen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
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Öffentliches Interesse
Der Brückenjob muss eine Tätigkeit sein, die im öffentlichen Interesse liegt. Das erzielte Arbeitsergebnis soll der Allgemeinheit dienen. Bei Privatunternehmen sind solche Arbeitsgelegenheiten selten. Klassische Beispiele sind: öffentlicher Garten- und Landschaftsbau, Hilfsarbeiten in Kindergärten oder Altenheimen, Stadtreinigung und Alltagshilfe für ältere Menschen.
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Ergänzung
Brückenjobs dürfen bereits bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen oder ersetzen, sondern müssen zusätzlich geschaffen werden. Gemeinnützige Organisationen oder kommunale Einrichtungen können bei der Agentur für Arbeit einen Antrag einreichen. Wird diesem zugestimmt, kann eine Arbeitskraft in die Maßnahme vermittelt werden. Beim Antrag muss nachgewiesen werden, worin das öffentliche Interesse besteht.
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Verhältnismäßigkeit
Ein Brückenjob muss geeignet sein, die Beschäftigten wieder an den ersten Arbeitsmarkt und eine Anstellung heranzuführen. Zudem muss geprüft werden, ob die Tätigkeit in Form und Umfang verhältnismäßig und zumutbar ist. Dabei spielt auch die Höhe der Aufwandsentschädigung eine Rolle.
Von einer Mehraufwandsentschädigung wird deshalb gesprochen, weil durch einen Brückenjob kein reguläres Arbeitsverhältnis entsteht. Brückenjobber erhalten deshalb auch kein Gehalt. Die Mehraufwandsentschädigung soll lediglich Aufwendungen abdecken, die Empfängern von Grundsicherung bei der Tätigkeit entstehen und in den Regelleistungen nicht enthalten sind.
Was sind Brückenjob Beispiele?
In Deutschland gibt es inzwischen zahlreiche Brückenjobs, die von der Agentur für Arbeit vermittelt werden. Hierzu gehören etwa:
- Unterstützung der Tafeln (z.B. Essensausgabe)
- Mithilfe in Tierheimen (z.B. Käfigreinigung)
- Mitarbeit in Bibliotheken (z.B. Sortierung von Büchern)
- Aushilfe in gemeinnützigen Vereinen
- Pflege von Parks und Grünanlagen
- Bau von Schutzanlagen für Bäume und Pflanzen
- Reparatur oder Service in Fahradwerkstätten
Muss ich einen Brückenjob annehmen?
Als Empfänger von Grundsicherung müssen Sie grundsätzlich einen Brückenjob annehmen, wenn Sie von der Bundesagentur für Arbeit dazu aufgefordert werden. Sollten Sie die Maßnahme verweigern oder nicht weiterführen, drohen Sanktionen und Kürzungen bei den Jobcenter-Leistungen. Bei einer Weigerung wird das Arbeitslosengeld z.B. um 30 Prozent gekürzt. Kommen Sie der Aufforderung weiterhin nicht nach, werden die Sanktionen gesteigert.
Ausnahmen und Ablehnungsgründe
Gleichzeitig gibt es Gründe, wegen derer Sie einen Brückenjob nicht annehmen müssen: Dies gilt z.B. wenn Sie zu der Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind. Ein weiterer Grund, um einen Brückenjob abzulehnen, ist die „fehlende arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit“. Bedeutet: Wenn die Arbeit nicht geeignet ist, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, müssen Sie diese nicht annehmen. Allerdings müssen Sie diese Gründe im Einzelfall glaubhaft nachweisen – etwa, dass Sie hierdurch keine relevanten Kenntnisse oder Erfahrungen erwerben, die Ihre Jobchancen verbessern.
Was sind die Vorteile von Brückenjobs?
Brückenjobs sind umstritten. Kritiker halten sie für reine Beschäftigungstherapie. Eine Erfolgsquote von „nur“ rund 15 % spreche zudem gegen die Maßnahme. Befürworter nennen hingegen folgende Vorteile, die für einen Brückenjob sprechen:
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Keine Lebenslauf-Lücken
Eine längere Arbeitslosigkeit führt zu Lücken im Lebenslauf. Diese erschweren eine Bewerbung. Durch den Brückenjob bleiben Betroffene nicht nur beschäftigt – ihr CV wird auch aufgewertet.
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Bessere Jobchancen
Ein Brückenjob kann die Arbeitsmarkt-Chancen steigern. Im besten Fall passt die Arbeitsgelegenheit fachlich zu dem Bereich, in denen Betroffene wieder einsteigen. Andernfalls können sie ihre Soft Skills trainieren, was ebenfalls die Jobchancen verbessert.
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Mehr Haushaltsbudget
Die Grundsicherung soll wichtige Kosten decken. Tatsächlich bleibt die finanzielle Situation bei vielen aber angespannt. Ein Brückenjob kann durch die Mehraufwandsentschädigung das monatliche Budget aufstocken, weil dieser zusätzlich bezahlt und nicht auf die Leistungen angerechnet wird.
Kritik an den Brückenjobs
Statistiken zu Brückenjobs legen nahe, dass diese andere Arbeitsverhältnisse verdrängen. Die Aufgaben, die Brückenjobber übernehmen, sind teils identisch mit denen ausgebildeter Kräfte – etwa im Gartenbau. Nun werden diese Stellen aber mit den Billigjobbern besetzt, monieren Kritiker. Überdies seien die Arbeitsbedingungen in Brückenjobs oft mies: Es gibt keinen geregelten Arbeitsvertrag und keinen Anspruch auf Bezahlung bei Urlaub oder Krankheit!
Trotz der genannten Vorteile, bleibt der Erfolg von Brückenjobs überschaubar. Die Agentur für Arbeit setzt daher in den vergangenen Jahren vermehrt auf andere Maßnahmen, die eine bessere Wiedereingliederungsquote zeigen. Etwa langfristige berufliche Qualifizierungen durch Bildungsgutscheine. Als besonders erfolgreich gilt der Eingliederungszuschuss (EGZ): Bringt ein Kandidat nicht alle erforderlichen Qualifikationen für den Arbeitsmarkt mit, bezuschusst die Agentur für Arbeit das Gehalt beim neuen Arbeitgeber, um den Aufwand für die Einarbeitung auszugleichen. Hierbei liegt die Übernahmequote bei über 70 %.
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