Was ist eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse vermitteln soll. Statt nur entlassen zu werden, wechseln Angestellte in die Transfergesellschaft – deren Ziel ist ausschließlich die Vermittlung in eine neue Anstellung innerhalb von 12 Monaten.
Die Einführung einer solchen Transfergesellschaft läuft in enger Zusammenarbeit und mit Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Für Mitarbeiter ist der Wechsel freiwillig und erfolgt (falls gewünscht) über einen Aufhebungsvertrag beim bisherigen Arbeitgeber und einen befristeten Vertrag mit der Transfergesellschaft.
Arbeitsverhältnis in der Transfergesellschaft
Das Arbeitsverhältnis in einer Transfergesellschaft ist zwar eine Anstellung, hat aber große Unterschiede zu Ihrer bisherigen Beschäftigung. Wichtigster Punkt: In der Transfergesellschaft arbeiten Sie nicht in Ihrem Beruf. Ihre Hauptaufgabe ist die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.
Der einfache Grund: Die Gesellschaft ersetzt nicht die Aufgaben des Arbeitgebers, sondern dient der Vermittlung in eine neue Stelle. Durch den Aufbau von Wissen, Fähigkeiten und Qualifikationen soll genau das erreicht werden.
Transfergesellschaft: Gehalt
Nach einem Wechsel in die Transfergesellschaft erhalten Sie kein Gehalt mehr von Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Zur finanziellen Absicherung zahlt die Agentur für Arbeit stattdessen das sogenannte Transferkurzarbeitergeld. Finanziert wird dies durch staatliche Mittel.
Die Leistung beträgt 60 Prozent Ihres letzten Nettogehalts. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Übernimmt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag, erhalten Sie möglicherweise sogar zwischen 70 und 80 Prozent Ihres letzten Einkommens.
Sozialversicherung für Arbeitnehmer
Über die Gesellschaft sind Sie weiterhin sozialversichert. Ihnen entstehen somit keine Nachteile für die Krankenversicherung oder andere Bereiche. Zusätzlich werden Weiterbildungen gefördert. Diese sollen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Die Gesellschaft trägt zur Hälfte die Kosten – der bisherige Arbeitgeber übernimmt den restlichen Anteil.
Abfindung bei einer Transfergesellschaft
Bauen Unternehmen Stellen ab – beispielsweise durch betriebsbedingte Kündigungen – wird in Sozialplänen oftmals ein Anspruch auf Abfindung für die betroffenen Mitarbeiter geregelt. Bekommen Sie die Zahlung auch bei einem Wechsel in die Transfergesellschaft?
Grundsätzlich gilt: Ja, stimmen Sie dem Wechsel zu, darf Ihr Anspruch auf Abfindung nicht komplett gestrichen werden. Kürzungen sind aber erlaubt – möglicherweise müssen Sie diesen schriftlich zustimmen. Haben Sie bereits ein Jobangebot, kann es deshalb sinnvoll sein, die höhere Abfindung zu nehmen und den Wechsel in die Transfergesellschaft abzulehnen.
Transfergesellschaft: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Die Transfergesellschaft hat einige Vor-, aber auch Nachteile. Ob der Wechsel für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll ist, muss deshalb individuell entschieden werden – im Zweifel mit der Beratung eines Fachanwalts. Wir stellen die Vor- und Nachteile gegenüber:
Vorteile einer Transfergesellschaft
- Keine Arbeitslosigkeit
Klarer Pluspunkt: Sie verhindern eine Arbeitslosigkeit und sind für bis zu 12 Monate weiterhin beschäftigt. Das gibt Ihnen Zeit, gemeinsam mit der Gesellschaft nach einem neuen Job zu suchen. - Bestehendes Arbeitsverhältnis
Sie bewerben sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus. Das ist besser, als die Bewerbung aus der Arbeitslosigkeit heraus. - Geregelte Sozialversicherung
Durch die Gesellschaft werden Beiträge zu Sozialversicherungen geleistet. Sie sind damit weiterhin voll abgesichert. - Professionelle Unterstützung
Sie werden bei der anstehenden beruflichen Neuorientierung professionell betreut. Bei der Jobsuche haben Sie Unterstützung von Experten. - Bezahlte Weiterbildung
Weiterbildungsmaßnahmen werden finanziert. Ohne eigene Kosten können Sie Ihre Qualifikationen erweitern, zusätzliche Fähigkeiten erwerben und so Ihr berufliches Profil verbessern. - Finanzielle Absicherung
Durch das Transferkurzarbeitergeld sind Sie für die Dauer der Anstellung finanziell abgesichert – wenn auch mit weniger Gehalt als vorher. Bleibt die Vermittlung in eine neue Stelle erfolglos, haben Sie danach Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Nachteile einer Transfergesellschaft
- Keine Garantie
Es gibt keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung. Konkrete Zahlen gibt es kaum: Die Erfolgsquoten schwanken zwischen 20 und 80 Prozent. Eine Studie zeigte, dass Transfergesellschaften keine höhere Erfolgsquote haben als Arbeitsagenturen. - Mögliche Ausnutzung
Das Unternehmen entledigt sich so vergleichsweise einfach seiner Mitarbeiter, unter Umgehung des Kündigungsschutzes. Auch eine Sozialauswahl wird umgangen. - Keine Weiterbeschäftigung
Es besteht bei einem Aufhebungsvertrag kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen, obwohl das je nach Situation möglich sein könnte. - Gewinnorientiertes Handeln
Häufiger Kritikpunkt: Transfergesellschaften denken vor allem an den eigenen Gewinn – weniger an das Wohl der betreuten Arbeitnehmer. Durch Zahlungen und Fördermittel erhalten die Gesellschaften bis zu 5.000 Euro pro betroffenen Mitarbeiter für Qualifizierungsmaßnahmen.
Achtung! Vor Vertragsunterzeichnung gut informieren
Häufig wird die Vertragsunterzeichnung innerhalb einer kurzen Frist verlangt. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht und der Vertrag ist meist nicht rückgängig zu machen.
Sie müssen dem Wechsel in die Transfergesellschaft nicht unbedingt zustimmen. In jedem Fall sollten Sie um Zeit bitten, um sich vom Betriebsrat informieren zu lassen oder einen Anwalt hinzuzuziehen.
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