Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Eine Transfergesellschaft ist ein Dienstleistungsunternehmen, das von Jobverlust bedrohte Mitarbeiter befristet einstellt. Hier sollen sie weiterqualifiziert und in neue Arbeitsverhältnisse vermittelt werden.
- Rechtsgrundlage: Gesetzliches Fundament sind die § 110 und § 111 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III).
- Vertrag: Der Eintritt erfolgt über einen sogenannten Dreiecksvertrag, der das alte Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft begründet.
- Laufzeit: Die Verweildauer in einer Transfergesellschaft ist gesetzlich auf maximal 12 Monate begrenzt. In dieser Zeit sind Sie also nicht arbeitslos.
- Gehalt: Mitarbeiter erhalten Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KUG) in Höhe von 60 % (mit Kind 67 %) des letzten Nettoverdienstes, das vom alten Arbeitgeber meist auf 70 bis 85 % aufgestockt wird.
- Vorteil: Der größte Nutzwert liegt im fließenden Übergang ohne offizielle Arbeitslosigkeit im Lebenslauf sowie im Zugang zu kostenlosen Coachings, Bewerbungstrainings und geförderten Umschulungen.
- Freiwilligkeit: Es gibt keine Pflicht zum Wechsel in eine Transfergesellschaft. Wer ablehnt, bleibt im alten Unternehmen – riskiert jedoch eine betriebsbedingte Kündigung.
Die Erfolgsquote von Transfergesellschaften ist gut: Bis zu 50 % der Teilnehmer starten bereits während oder kurz nach dem Ende der Maßnahme in eine neue Erwerbstätigkeit. Besonders gut stehen die Chancen für Arbeitnehmer unter 50 Jahren. 78 % dieser Beschäftigten verlassen die Transfergesellschaft vorzeitig. Länger dauert es bei Arbeitnehmern über 55 Jahren. Hier bleiben etwa 62 % für die maximale Laufzeit, weil die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt schwieriger ist.
Was ist eine Transfergesellschaft genau?
Eine Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse vermitteln soll. Statt nur entlassen zu werden, wechseln Angestellte in die Transfergesellschaft – deren Ziel ist ausschließlich die Vermittlung in eine neue Anstellung innerhalb von 12 Monaten. Die Einführung einer solchen Transfergesellschaft läuft in enger Zusammenarbeit und mit Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Für Mitarbeiter ist der Wechsel freiwillig und erfolgt (falls gewünscht) über einen Aufhebungsvertrag beim bisherigen Arbeitgeber und einen befristeten Vertrag mit der Transfergesellschaft.
Arbeitsverhältnis in der Transfergesellschaft
Das Arbeitsverhältnis in einer Transfergesellschaft ist zwar eine Anstellung, hat aber große Unterschiede zu Ihrer bisherigen Beschäftigung. Wichtigster Punkt: In der Transfergesellschaft arbeiten Sie nicht in Ihrem Beruf. Ihre Hauptaufgabe ist die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Der einfache Grund: Die Gesellschaft ersetzt nicht die Aufgaben des Arbeitgebers, sondern dient der Vermittlung in eine neue Stelle. Durch den Aufbau von Wissen, Fähigkeiten und Qualifikationen soll genau das erreicht werden.
Ziele einer Transfergesellschaft
Vereinfacht ausgedrückt ist das Ziel einer Transfergesellschaft, Arbeitnehmer schnell in eine neue, dauerhafte Beschäftigung zu vermitteln. Dabei stehen mehrere Aspekte im Fokus:
1. Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Durch den nahtlosen Übergang rutschen Mitarbeiter nicht in die Arbeitslosigkeit und es entsteht keine Lücke im Lebenslauf.
2. Qualifizierung und Anpassung an den Markt
Nicht immer sind die Qualifikationen aktuell und entsprechen den gesuchten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt – vor allem, wenn die betroffenen Mitarbeiter jahrelang im selben Betrieb gearbeitet haben. Ihre Qualifikationen entsprechen manchmal nicht mehr den aktuellen Anforderungen des freien Arbeitsmarktes. Die Transfergesellschaft analysiert die Stärken und Defizite und finanziert passgenaue Weiterbildungen (z.B. Sprachkurse, IT-Zertifikate oder Schweißscheine).
3. Professionelles Outplacement und Coaching
Berater der Transfergesellschaft unterstützen beim Erstellen moderner Bewerbungsunterlagen, üben Vorstellungsgespräche, führen Potenzialanalysen durch und vermitteln Kontakte zu Unternehmen und potenziellen Arbeitgebern aus der Region.
Wer zahlt das Gehalt bei einer Transfergesellschaft?
Nach einem Wechsel in die Transfergesellschaft erhalten Sie kein normales Gehalt mehr von Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Zur finanziellen Absicherung zahlt die Agentur für Arbeit stattdessen das sogenannte Transferkurzarbeitergeld. Finanziert wird dies durch staatliche Mittel. Die Leistung beträgt 60 % Ihres letzten Nettogehalts. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 %. Übernimmt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag, erhalten Sie möglicherweise sogar zwischen 70-85 % Ihres letzten Einkommens.
Sozialversicherung für Arbeitnehmer
Über die Gesellschaft sind Sie weiterhin sozialversichert. Ihnen entstehen somit keine Nachteile für die Krankenversicherung oder andere Bereiche. Zusätzlich werden Weiterbildungen gefördert. Diese sollen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Die Gesellschaft trägt zur Hälfte die Kosten – der bisherige Arbeitgeber übernimmt den restlichen Anteil.
Abfindung bei einer Transfergesellschaft
Bauen Unternehmen Stellen ab – beispielsweise durch betriebsbedingte Kündigungen – wird in Sozialplänen oftmals ein Anspruch auf Abfindung für die betroffenen Mitarbeiter geregelt. Grundsätzlich bekommen Sie diese Zahlungen auch bei einem Wechsel in die Transfergesellschaft. Abfindungen dürfen dabei nicht komplett gestrichen werden. Kürzungen sind aber erlaubt – möglicherweise müssen Sie diesen schriftlich zustimmen. Haben Sie bereits ein Jobangebot, kann es deshalb sinnvoll sein, die höhere Abfindung zu nehmen und den Wechsel in die Transfergesellschaft abzulehnen.
Transfergesellschaft: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Die Transfergesellschaft hat einige Vor-, aber auch Nachteile. Ob der Wechsel für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll ist, müssen Sie deshalb individuell entscheiden – im Zweifel mit der Beratung eines Fachanwalts. Wir stellen die Vor- und Nachteile gegenüber:
Vorteile einer Transfergesellschaft
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Keine Arbeitslosigkeit
Klarer Pluspunkt: Sie verhindern eine Arbeitslosigkeit und sind für bis zu 12 Monate weiterhin beschäftigt. Das gibt Ihnen Zeit, gemeinsam mit der Gesellschaft nach einem neuen Job zu suchen.
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Bestehendes Arbeitsverhältnis
Sie bewerben sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus. Das ist besser als die Bewerbung aus der Arbeitslosigkeit heraus.
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Geregelte Sozialversicherung
Durch die Gesellschaft werden Beiträge zu Sozialversicherungen geleistet. Sie sind damit weiterhin voll abgesichert.
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Professionelle Unterstützung
Sie werden bei der anstehenden beruflichen Neuorientierung professionell betreut. Bei der Jobsuche haben Sie Unterstützung von Experten.
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Bezahlte Weiterbildung
Weiterbildungsmaßnahmen werden finanziert. Ohne eigene Kosten können Sie Ihre Qualifikationen erweitern, zusätzliche Fähigkeiten erwerben und so Ihr berufliches Profil verbessern.
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Finanzielle Absicherung
Durch das Transferkurzarbeitergeld sind Sie für die Dauer der Anstellung finanziell abgesichert – wenn auch mit weniger Gehalt als vorher. Bleibt die Vermittlung in eine neue Stelle erfolglos, haben Sie danach Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Nachteile einer Transfergesellschaft
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Keine Garantie
Es gibt keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung. Konkrete Zahlen gibt es kaum: Die Erfolgsquoten schwanken zwischen 20 und 80 Prozent. Eine Studie zeigte, dass Transfergesellschaften keine höhere Erfolgsquote haben als Arbeitsagenturen.
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Mögliche Ausnutzung
Das Unternehmen entledigt sich so vergleichsweise einfach seiner Mitarbeiter, unter Umgehung des Kündigungsschutzes. Auch eine Sozialauswahl wird umgangen.
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Keine Weiterbeschäftigung
Es besteht bei einem Aufhebungsvertrag kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen, obwohl das je nach Situation möglich sein könnte.
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Gewinnorientiertes Handeln
Häufiger Kritikpunkt: Transfergesellschaften denken vor allem an den eigenen Gewinn – weniger an das Wohl der betreuten Arbeitnehmer. Durch Zahlungen und Fördermittel erhalten die Gesellschaften bis zu 5.000 Euro pro betroffenen Mitarbeiter für Qualifizierungsmaßnahmen.
Achtung! Vor Vertragsunterzeichnung gut informieren
Häufig wird die Vertragsunterzeichnung innerhalb einer kurzen Frist verlangt. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht und der Vertrag ist meist nicht rückgängig zu machen. Sie müssen dem Wechsel in die Transfergesellschaft nicht unbedingt zustimmen. In jedem Fall sollten Sie um Zeit bitten, um sich vom Betriebsrat informieren zu lassen oder einen Anwalt hinzuzuziehen.
Häufige Fehler in der Transfergesellschaft
Die Transfermaßnahme bietet viele Chancen, der Erfolg ist aber auch an Ihre eigene Beteiligung gebunden. Wer die Transfergesellschaft als bezahlten Langzeiturlaub missversteht und die ersten 6 Monate nur wartet, verspielt wertvolle Zeit. Je länger die Transferphase ungenutzt verstreicht, desto schwieriger wird die Vermittlung gegen Ende der Laufzeit. Besonders wichtig ist die aktive Beteiligung an notwendigen Weiterbildungsangeboten. Diese sind oftmals die wichtigsten Voraussetzungen, um mit gefragten Kompetenzen schnell in einen neuen Job vermittelt zu werden. Gleichzeitig gilt: Sie müssen möglicherweise Kompromisse eingehen, wenn Sie nicht doch noch in die Arbeitslosigkeit rutschen wollen. Vielleicht müssen Sie sich auf ein etwas geringeres Gehalt einlassen, bekommen dafür aber ein neues festes Arbeitsverhältnis.
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