Arbeitsverhältnis: Arten, Rechte, Beispiele und Kündigung

Das Arbeitsverhältnis entsteht durch Vertragsschluss und regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gleichzeitig bestehen unterschiedliche Arbeitsverhältnis-Arten, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten beider Parteien explizit regeln. Beispiele zur Bedeutung sowie alles, was Sie über Arbeitsverhältnisse wissen müssen…

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Ein Arbeitsverhältnis ist eine rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zustandekommt. Klassisch ist ein unbegrenztes Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Es gibt aber auch andere Formen wie befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeit- oder Minijobs.
  • Abgrenzung: Die Zusammenarbeit auf Basis von Dienstverträgen oder Werkverträgen ist kein Arbeitsverhältnis. Auch freie Mitarbeiter und Freelancer haben kein Arbeitsverhältnis, weil sie selbstständig arbeiten.
  • Gegenseitigkeit: Mitarbeiter schulden im Arbeitsverhältnis die eigene Arbeitsleistung, als Gegenleistung zahlt das Unternehmen regelmäßig das vereinbarte Gehalt.
  • Weisungsrecht: In einem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht. Darüber kann er z.B. Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung genauer bestimmen.
  • Kündigung: Zur Beendigung des Verhältnisses ist eine rechtmäßige Kündigung erforderlich. Diese kann vom Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt gemäß § 622 BGB 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
  • Alternativen: Befristete Arbeitsverhältnisse enden automatisch und ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine unbefristete Zusammenarbeit kann ebenso über einen Aufhebungsvertrag beendet werden.

In Deutschland gibt es rund 34,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Der deutlich größere Teil (24,2 Millionen) sind Vollzeitstellen – 10,6 Millionen in Teilzeit. Ein großer Trend auf dem Arbeitsmarkt ist die Zunahme der Teilzeitstellen, Vollzeitjobs werden dagegen seit Jahren weniger.

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Was ist ein Arbeitsverhältnis genau?

Ein Arbeitsverhältnis bezeichnet das rechtliche und soziale Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das durch einen Arbeitsvertrag geschlossen wird. Juristisch handelt es sich um ein „Dauerschuldverhältnis“, das auf einem fortlaufenden Austausch von Arbeitsleistung gegen Gehalt ausgerichtet ist (auch: zweiseitiges Austauschverhältnis). Synonym wird auch von „Beschäftigungsverhältnis“ gesprochen.

Wichtige Merkmale eines Arbeitsverhältnisses

  • Vertragliche Grundlage

    Ein Arbeitsverhältnis (Englisch: employment relationship) entsteht durch einen Arbeitsvertrag, der schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges („konkludentes“) Verhalten geschlossen wird.

  • Gegenseitige Pflichten

    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber dafür ein vereinbartes Entgelt.

  • Persönliche Abhängigkeit

    Wesentliches Merkmal ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist in den betrieblichen Ablauf eingegliedert.

  • Unselbstständigkeit

    Im Gegensatz zu Selbstständigen arbeiten Arbeitnehmer unselbstständig und unterliegen Weisungen zu Arbeitszeit, -ort und -inhalt sowie laufender Kontrolle (sog. Direktionsrecht).

  • Dauer

    Arbeitsverhältnisse können befristet oder unbefristet sein.

  • Rechtsfolgen

    Ein Arbeitsverhältnis unterliegt arbeitsrechtlichen Vorschriften, etwa zum Kündigungsschutz, zur Arbeitszeit, zum Mindestlohn oder Arbeitsschutz.

Was ist kein Arbeitsverhältnis?

Nicht jedes Beschäftigungsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis! Tätigkeiten im Rahmen eines Beamtenverhältnisses, Richterverhältnisses oder auf Basis von freien Dienst- oder Werkverträgen gelten nicht als Arbeitsverhältnis, weil hier die persönliche Abhängigkeit fehlt. Auch Freelancer und freie Mitarbeiter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis: Sie arbeiten selbstständig auf Honorarbasis. Somit haben sie auch keinen Anspruch auf Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Welche Arbeitsverhältnis-Arten gibt es?

Ein Normalarbeitsverhältnis ist der Standard in Deutschland. In der modernen Berufswelt gibt es aber noch weitere Formen und Arbeitsverhältnis-Arten:

1. Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Das unbefristete Arbeitsverhältnis ist die häufigste Form. Es besteht auf unbestimmte Zeit und wird durch Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder mit entsprechender Klausel mit dem Renteeintritt beendet. Für Arbeitnehmer bringt diese Form die größte Sicherheit und langfristige Perspektiven.

2. Befristetes Arbeitsverhältnis

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist von Anfang an auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Zweck begrenzt. Es endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist oder dem Erreichen des Zwecks – etwa dem Abschluss eines Projekts. Eine Verlängerung ist unbegrenzt möglich, wenn ein Sachgrund vorliegt. Ohne Sachgründe ist nur eine Befristung von 24 Monaten erlaubt.

3. Vollzeitarbeitsverhältnis

Bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis liegt die Arbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche – bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 7-8 Stunden pro Arbeitstag. Die genaue Arbeitszeit variiert je nach Job, Branche oder gültigen Tarifverträgen.

4. Teilzeitarbeitsverhältnis

In einem Teilzeitarbeitsverhältnis arbeiten Betroffene laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) weniger als in einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung. Typisch sind 20-25 Stunden pro Woche. Entsprechend geringer ist der Verdienst.

5. Minijob (geringfügige Beschäftigung)

Ein Minijob ist ein „atypisches“ Arbeitsverhältnis: Hierbei gibt es eine Gehaltsobergrenze von 603 Euro im Monat (Stand: 2026). Bis zu dieser Einkommensgrenze zahlen geringfügig Beschäftigte keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge und bekommen ihr Gehalt netto wie brutto.

6. Werkstudententätigkeit

Werkstudenten sind eingeschriebene Studierende an einer Hochschule, die neben dem Studium bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Typisch ist eine inhaltliche Nähe zum Studiengang und zum angestrebten Beruf. Sie dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den studentischen Status in der Sozialversicherung zu behalten – mehr Arbeitszeit ist in den Semesterferien erlaubt.

7. Leiharbeit

Leiharbeit ist eine Beschäftigungsform, bei der Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) von ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) für die Arbeit überlassen werden (siehe: Arbeitnehmerüberlassung). Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma.

8. Faktisches Arbeitsverhältnis

Ein Beschäftigungsverhältnis kann auch bestehen, obwohl der Arbeitsvertrag nicht rechtswirksam ist – z.B. wegen Formfehlern. Erbringt der Arbeitnehmer dennoch mit Billigung des Arbeitgebers seine Arbeitsleistung, wird das wie ein gültiges (faktisches) Arbeitsverhältnis behandelt. Folge: Betroffene Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Vergütung und genießen arbeitsrechtlichen Schutz.

Sonderform: Ruhendes Arbeitsverhältnis

Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis sind die Hauptpflichten aus einem weiterhin geltenden Arbeitsvertrag vorübergehend ausgesetzt. Betroffene Arbeitnehmer müssen nicht arbeiten, das Unternehmen zahlt keine Vergütung. Häufige Gründe sind Elternzeit, Mutterschutz oder ein Sabbatical sowie unbezahlter Urlaub oder Pflegezeiten für Angehörige.

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Arbeitsverhältnis vs. Dienstverhältnis – was ist der Unterschied?

Rein rechtlich ist das Arbeitsverhältnis eine Unterform des Dienstverhältnisses. Der entscheidende Faktor für die Einordnung ist der Grad der persönlichen Abhängigkeit:

Dienstverhältnis

Ein Dienstverhältnis gemäß § 611 BGB liegt vor, wenn sich jemand zur Leistung von Diensten gegen Vergütung verpflichtet. Hierbei wird nur die Tätigkeit selbst geschuldet, nicht deren Erfolg (im Gegensatz zum Werkvertrag). Der Dienstleister ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit weitgehend frei. Er bestimmt selbst, wann, wo und wie er arbeitet. Typische Dienstverhältnisse sind Freelancer, Berater oder freie Mitarbeiter.

Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis nach § 611a BGB ist stets weisungsgebunden. Der Arbeitnehmer ist in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und folgt den Anweisungen des Vorgesetzten. Das betrifft in der Regel alle Angestellten in Vollzeit, Teilzeit oder Minijobs. Hier noch einmal die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Merkmal

Dienstverhältnis

Arbeitsverhältnis

Weisungsrecht Keine Vorgaben Volles Direktionsrecht
Sozialversicherung Selbstzahler Geteilt mit Arbeitgeber
Arbeitsmittel Eigene Geräte Vom Arbeitgeber gestellt
Urlaub Kein gesetzlicher Anspruch Min. 20 Tage
Kündigungsschutz Vertragliche Vereinbarung Gesetzlicher Schutz
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Wie kommt ein Arbeitsverhältnis zustande?

Ein Arbeitsverhältnis wird geschlossen, sobald die Absichtserklärung (= Angebot) der einen Seite von der anderen Seite angenommen wird (= Annahme). Damit entsteht gemäß § 145 ff. BGB ein Vertrag. Für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses braucht es nicht einmal zwingend die Schriftform – auch eine mündliche Jobzusage oder ein Handschlag reichen. Allerdings sind Arbeitgeber durch das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet, ein schriftliches Dokument über die Grundlagen des Beschäftigungsverhältnisses auszustellen.

Ausnahme: Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis benötigt laut § 14 Absatz 4 TzBfG immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Unterschrift beider Parteien. Andernfalls liegt ein „Nichtigkeitsgrund“ vor und das Arbeitsverhältnis ist unwirksam.

Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

Um die Vorschriften und Bedingungen gemäß § 2 NachwG zu erfüllen, sollte ein Arbeitsvertrag unbedingt folgende Punkte enthalten:

  1. Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  2. Art und Beginn des Arbeitsverhältnisses
  3. Dauer der Beschäftigung (bei befristeten Verträgen)
  4. Dauer der Probezeit (falls vereinbart)
  5. Arbeitsort (z.B. auch Homeoffice, Remote Work, Hybrid)
  6. Arbeitszeit (Kernarbeitszeiten, Gleitzeit) und Ruhepausen
  7. Gehalt (Höhe, Zeitpunkt und Art der Auszahlung)
  8. Urlaub (jährliche Dauer, wie zu nehmen)
  9. Krankheit (Meldepflicht, Fortzahlung)
  10. Kündigung (Fristen und Schriftform)
  11. Geltende Tarif- oder Betriebsverträge
  12. Salvatorische Klausel (Gültigkeit)

Ein kostenloses Muster für einen Arbeitsvertrag können Sie direkt hier als Word-Datei oder PDF herunterladen:

Arbeitsvertrag Muster (Word) Arbeitsvertrag Muster (PDF)

Was sind Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitsverhältnis bringt immer Rechte und Pflichten für beide Seiten mit sich. Diese sind im Arbeitsvertrag, im Arbeitsrecht sowie in Tarifverträgen geregelt. Zu den wichtigsten Rechten und Pflichten gehören:

    Rechte für Arbeitnehmer

  • Vergütung

    Anspruch auf ein vereinbartes Gehalt sowie (falls vereinbart) Sonderzahlungen.

  • Lohnfortzahlung

    Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen lang weiterhin eine Entgeltfortzahlung.

  • Urlaubsanspruch

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei mindestens 20 Tagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche.

  • Kündigungsschutz

    Insbesondere bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gelten Kündigungsfristen und besondere Schutzregelungen.

  • Arbeitsschutz

    Arbeitgeber müssen geltende Arbeitsschutzvorschriften einhalten, um eine gesunde und möglichst gefahrenfreie Arbeitsumgebung zu schaffen.

  • Gleichbehandlung

    Arbeitnehmer dürfen nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Religion oder wegen anderer Gründe benachteiligt werden.

  • Arbeitszeugnis

    Mitarbeiter haben am Ende des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Pflichten des Arbeitnehmers

  • Arbeitspflicht

    Mitarbeiter müssen die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen.

  • Treuepflicht

    Angestellte müssen im Interesse des Unternehmens handeln und dürfen dem Arbeitgeber nicht absichtlich schaden. Dazu zählt u.a. der Schutz von Betriebsgeheimnissen.

  • Sorgfaltspflicht

    Übertragene Aufgaben müssen gewissenhaft und nach besten Kräften ausgeführt werden.

  • Meldepflicht

    Bei Krankheit oder anderen Ausfällen müssen Mitarbeiter das Unternehmen unverzüglich informieren.

  • Arbeitgeber Rechte

  • Weisungsrecht

    Durch das Weisungsrecht bestimmen Arbeitgeber Arbeitsort, Arbeitszeit sowie Inhalt der Arbeit und deren Erledigung im Rahmen des Vertrages.

  • Kontrolle

    Führungskräfte dürfen die Arbeitsleistung sowie die Einhaltung betrieblicher Regeln überprüfen.

  • Überlassung

    Erzeugnisse und Arbeitsprodukte der Mitarbeiter werden vollständig und mit allen Rechten dem Arbeitgeber überlassen.

  • Leistung

    Arbeitgeber haben Anspruch auf die vollständige im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung von Mitarbeitern.

  • Arbeitgeber Pflichten

  • Vergütungspflicht

    Das vereinbarte Gehalt muss pünktlich und in voller Höhe an Mitarbeiter gezahlt werden.

  • Beschäftigung

    Unternehmen müssen Mitarbeiter gemäß den Aufgaben und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag beschäftigen. Ausnahmen gibt es möglicherweise bei einem akuten Auftragsmangel.

  • Fürsorgepflicht

    Arbeitgeber sind für den Schutz ihrer Arbeitnehmer vor gesundheitlichen und psychischen Belastungen verantwortlich.

  • Gleichbehandlungspflicht

    Es darf keine Diskriminierung oder unfaire Behandlung von Mitarbeitern geben.

Wie kann man ein Arbeitsverhältnis beenden?

Bei einer befristeten Anstellung endet die Zusammenarbeit automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis braucht es in den meisten Fällen eine Kündigung. Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, haben Sie diese Optionen:

  1. Ordentliche Kündigung

    Die ordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung aller vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsfristen. Mitarbeiter können jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Gilt der Kündigungsschutz, benötigen Arbeitgeber einen triftigen Kündigungsgrund – zum Beispiel für eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung.

  2. Außerordentliche Kündigung

    Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund unmittelbar – daher auch: fristlose Kündigung. Möglich ist das bei schweren Pflichtverletzungen, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen – zum Beispiel Arbeitszeitbetrug, schwere Beleidigungen oder Diebstahl. Auch Mitarbeiter können außerordentlich kündigen, etwa bei ausbleibenden Gehaltszahlungen oder Verstößen gegen die Fürsorgepflicht.

  3. Aufhebungsvertrag

    Der Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beenden. Der Vertrag wird schriftlich abgeschlossen und legt den Zeitpunkt sowie die Rahmenbedingungen sowie eine mögliche Abfindung fest.

Falls Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen wollen, können Sie dazu gerne unsere kostenlose Anleitung und Vorlagen für ein Kündigungsschreiben nutzen.

Was bedeutet Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis?

Durch den Kündigungsschutz dürfen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur wirksam und ordentlich kündigen, wenn sie formale Vorschriften und Kündigungsfristen einhalten. Dieser allgemeine Kündigungsschutz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten für alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate ohne Unterbrechung angestellt sind. Zusätzlich gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen, die im Arbeitsrecht als besonders schutzwürdig gelten. Dazu zählen Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie Mitglieder des Betriebsrates – siehe: Unkündbarkeit.


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