Was ist ein Arbeitsverhältnis?
Das Arbeitsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das mit dem Arbeitsvertrag geschlossen wird. Der Vertrag regelt konkret die wichtigsten Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit.
Aus rechtlicher Sicht ist das Arbeitsverhältnis ein personengebundenes Dauerschuldverhältnis. Mitarbeiter und Unternehmen haben gleichermaßen Rechte und Pflichten, die eingehalten werden müssen (zweiseitiges Austauschverhältnis).
Kernmerkmale eines Arbeitsverhältnisses
- Rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Verpflichtung zur Arbeitsleistung (Arbeitnehmer)
- Verpflichtung zur Vergütung (Arbeitgeber)
- Dauerhaftes (nicht einmaliges) Verhältnis – befristet oder unbefristet
- Angestellte sind weisungsgebunden (Unselbstständigkeit des Arbeitnehmers). Arbeitgeber haben das Direktionsrecht
Typische Grundlage für das Arbeitsverhältnis ist ein gültiger und von beiden Seiten unterzeichneter Arbeitsvertrag. Dieser ist aber nicht zwingend schriftlich erforderlich. Mündliche Vereinbarungen sind rechtlich ebenso bindend – im Zweifel oder bei Konflikten haben Sie aber die Beweislast und nichts Schriftliches in der Hand.
Selbst konkludentes Handeln kann ein Arbeitsverhältnis begründen. Sie gehen jeden Tag zur Arbeit und bringen Leistungen, der Chef zahlt am Ende des Monats ein Gehalt. Rechtlich ist das ein Arbeitsverhältnis, auch wenn es keinerlei Vertrag oder Absprachen gibt.
Arten von Arbeitsverhältnissen
Die meisten denken zunächst nur an ein Normalarbeitsverhältnis. Gerade in der modernen Berufswelt arbeiten aber immer mehr Angestellte in anderen Formen. Wir stellen die Arten von Arbeitsverhältnissen vor, die sich je nach Vertragsart, Arbeitszeit und Beschäftigungsdauer unterscheiden.
1. Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Das unbefristete Arbeitsverhältnis ist die häufigste Form. Es besteht auf unbestimmte Zeit und wird nur durch eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder mit entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag bei Beginn der Rente beendet. Für Arbeitnehmer bringt diese Form die größte Sicherheit und langfristige Perspektiven.
2. Befristetes Arbeitsverhältnis
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist von Anfang an nur auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Zweck begrenzt. Es endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist oder dem Erreichen des festgelegten Zwecks – beispielsweise der Abschluss eines bestimmten Projekts. Eine Verlängerung ist unbegrenzt möglich, wenn ein Sachgrund vorliegt. Ohne Sachgründe ist die Befristung auf eine Höchstdauer von 24 Monaten begrenzt. Hier braucht es zwingend einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
3. Vollzeitarbeitsverhältnis
Bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis liegt die Arbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche – bei einer 5-Tage-Woche sind es 7 oder 8 Stunden pro Arbeitstag. Die genaue Arbeitszeit variiert je nach Job, Branche oder auch gültigen Tarifverträgen.
4. Teilzeitarbeitsverhältnis
In einem Teilzeitarbeitsverhältnis arbeiten Sie weniger Stunden. Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz muss die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer sein als die von vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Typisch sind zum Beispiel wöchentlich 20 oder 25 Stunden. Teilzeitarbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, der Verdienst ist aber entsprechend geringer.
5. Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Auch ein Minijob ist ein offizielles Arbeitsverhältnis. Bei dieser Beschäftigungsform gibt es eine Gehaltsobergrenze von 556 Euro im Monat (Stand: 2025). Bis zu dieser Einkommensgrenze zahlen Sie auf das Gehalt keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge. Sie bekommen als Nettogehalt für die geringfügige Beschäftigung somit den Bruttobetrag ausgezahlt.
6. Werkstudententätigkeit
Werkstudenten sind eingeschriebene Studierende an einer Universität oder Hochschule, die neben ihrem Studium bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Typisch ist eine inhaltliche Nähe zum Studiengang und dem angestrebten Beruf. Sie dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den studentischen Status in der Sozialversicherung zu behalten – mehr Arbeitszeit ist in den Semesterferien erlaubt.
7. Leiharbeit
Leiharbeit ist eine Beschäftigungsform, bei dem Sie als Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) von Ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) für die Arbeit überlassen werden (siehe: Arbeitnehmerüberlassung). Das Arbeitsverhältnis besteht dabei zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und der Leiharbeitsfirma – also dem Verleiher.
Sonderform: Ruhendes Arbeitsverhältnis
Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist ein Zustand, bei dem die Hauptpflichten aus einem weiterhin geltenden Arbeitsvertrag vorübergehend ausgesetzt werden. Arbeitnehmer müssen keine Leistung mehr erbringen und das Unternehmen zahlt keine Vergütung. Häufige Gründe sind Elternzeit, Mutterschutz oder ein Sabbatical und unbezahlter Urlaub oder Pflegezeiten für Angehörige.
Was ist KEIN Arbeitsverhältnis?
Nicht jede Beschäftigungsform ist ein Arbeitsverhältnis. So ist ein Praktikum grundsätzlich kein echtes Beschäftigungsverhältnis – es dient dem Sammeln von praktischer Erfahrung und Einblicken in ein Berufsfeld, nicht der Erbringung von Leistung. Ausnahmen gibt es, wenn nicht die Ausbildung und Vermittlung von Erfahrungen, sondern die Arbeitsleistung im Fokus des Praktikums steht.
Auch Freelancer und freie Mitarbeiter sind nicht in einem Arbeitsverhältnis. Sie sind nicht ins Unternehmen eingebunden, sondern arbeiten selbstständig auf Honorarbasis. Somit haben sie auch keinen Anspruch auf Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis bringt für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. Diese sind im Arbeitsvertrag, im Arbeitsrecht und in Tarifverträgen geregelt. Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
- Vergütung
Anspruch auf ein vereinbartes Gehalt sowie (falls vereinbart) Sonderzahlungen. - Lohnfortzahlung
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen lang weiterhin ihr Gehalt. - Urlaubsanspruch
Gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. - Kündigungsschutz
Insbesondere bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gelten Kündigungsfristen und besondere Schutzregelungen. - Arbeitsschutz
Arbeitsschutzvorschriften müssen zur Sicherstellung einer gesunden und möglichst gefahrenfreien Arbeitsumgebung eingehalten werden. - Gleichbehandlung
Kein Arbeitnehmer darf wegen Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen Gründen benachteiligt werden. - Arbeitszeugnis
Mitarbeiter haben am Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. - Arbeitspflicht
Im Arbeitsverhältnis müssen Mitarbeiter die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen. - Treuepflicht
Mitarbeiter müssen im Interesse des Unternehmens handeln und dürfen dem Arbeitgeber nicht absichtlich schaden. Dazu zählt die Wahrung von Betriebsgeheimnissen. - Sorgfaltspflicht
Übertragene Aufgaben müssen gewissenhaft und nach besten Kräften ausgeführt werden. - Meldepflicht
Bei Krankheit oder anderen Ausfällen müssen Mitarbeiter das Unternehmen unverzüglich informieren. - Weisungsrecht
Durch das Weisungsrecht bestimmen Arbeitgeber Arbeitsort, Arbeitszeit sowie Inhalt der Arbeit und deren Erledigung im Rahmen des Vertrages. - Kontrolle
Führungskräfte dürfen die Arbeitsleistung sowie die Einhaltung betrieblicher Regeln überprüfen. - Überlassung
Erzeugnisse und Arbeitsprodukte der Mitarbeiter werden vollständig und mit allen Rechten dem Arbeitgeber überlassen. - Leistung
Arbeitgeber haben Anspruch auf die vollständige im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung von Mitarbeitern. - Vergütungspflicht
Das vereinbarte Gehalt muss pünktlich und in voller Höhe an Mitarbeiter gezahlt werden. - Beschäftigung
Unternehmen müssen Mitarbeiter gemäß den Aufgaben und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag beschäftigen. Ausnahmen gibt es möglicherweise bei einem akuten Auftragsmangel. - Fürsorgepflicht
Arbeitgeber sind für den Schutz ihrer Arbeitnehmer vor gesundheitlichen und psychischen Belastungen verantwortlich. - Gleichbehandlungspflicht
Es darf keine Diskriminierung oder unfaire Behandlung von Mitarbeitern geben.
Rechte für Arbeitnehmer
Pflichten des Arbeitnehmers
Rechte des Arbeitgebers
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitsverhältnis: Was steht im Arbeitsvertrag?
Die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Dies ist die Absichtserklärung beider Seiten, die mit der Unterschrift rechtswirksam wird. Das Nachweisgesetz (NachwG) regelt, welche Punkte der Vertrag beinhalten muss:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Startdatum der Beschäftigung
- Falls zutreffend: Befristung mit Enddatum oder Bedingung für die Befristung
- Genaue Bezeichnung der Position
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Wöchentliche Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden pro Woche)
- Regelmäßige Arbeitszeiten und eventuelle Überstundenregelungen
- Festgelegter Arbeitsplatz des Mitarbeiters
- Höhe des Gehalts (Brutto)
- Zahlungszeitraum (monatlich)
- Zusatzleistungen wie Boni, Provisionen, Weihnachtsgeld…
- Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
- Regelungen zu Betriebsurlaub oder Sonderurlaub
- Dauer der Probezeit (z.B. 6 Monate)
- Kündigungsfristen während der Probezeit
- Kündigungsfristen gemäß Gesetz oder Tarifvertrag
- Kündigungsgründe und Formalitäten
- Mitteilungspflicht bei Krankheit
- Frist für die Einreichung eines ärztlichen Attests
- Verbot oder Einschränkung von Nebentätigkeiten
- Verpflichtung zur Geheimhaltung betrieblicher Informationen
- Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
- Regelungen zur Arbeitssicherheit und Datenschutz
- Homeoffice-Regelungen
- Dienstwagen oder -handy
- Wettbewerbsverbote
- Handschriftliche Unterschrift des Arbeitgebers
- Handschriftliche Unterschrift des Arbeitnehmers
1. Vertragsparteien
2. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
3. Tätigkeitsbeschreibung
4. Arbeitszeit und -ort
5. Vergütung
6. Urlaubsanspruch
7. Probezeit
8. Kündigungsfristen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
9. Krankheit
10. Verschwiegenheits- und Nebentätigkeitsklauseln
11. Betriebliche Regelungen
12. Sonderregelungen
13. Unterschriften
Arbeitsverhältnis kündigen: Diese Möglichkeiten gibt es
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitsverhältnis endet. Bei einer befristeten Anstellung endet die Zusammenarbeit automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis braucht es in den meisten Fällen eine Kündigung. Diese Möglichkeiten gibt es, wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen können:
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Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Mitarbeiter können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen einreichen. Gilt der Kündigungsschutz, brauchen Arbeitgeber einen triftigen Kündigungsgrund: betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung.
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Außerordentliche Kündigung
Doe außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (siehe: fristlose Kündigung). Möglich ist sie bei schweren Pflichtverletzungen und Gründe, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen. Mögliche Gründe sind Arbeitszeitbetrug, Beleidigungen oder Diebstahl. Auch Mitarbeiter können außerordentlich kündigen, etwa bei ausbleibenden Gehaltszahlungen oder Verstößen gegen die Fürsorgepflicht.
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Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam und einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beenden. Der Vertrag wird schriftlich abgeschlossen und legt den Zeitpunkt sowie die Rahmenbedingungen (möglicherweise eine Abfindung) fest.
Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
Durch den Kündigungsschutz dürfen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur wirksam und ordentlich kündigen, wenn sie sich an formale Vorschriften halten, Kündigungsgründe haben und die Kündigungsfristen einhalten. Dieser allgemeine Kündigungsschutz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten für alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate ohne Unterbrechung angestellt sind.
Zusätzlich gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen, die im Arbeitsrecht als besonders schutzwürdig gelten. Dazu zählen Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, Menschen mit einer Schwerbehinderung und Mitglieder des Betriebsrates.
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