Sperrvermerk: Bewerbung vertraulich behandeln + Beispiel

Sie möchten sich heimlich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben? Dann braucht Ihr Anschreiben einen kurzen Sperrvermerk. Der sorgt dafür, dass Personaler Ihre Bewerbung vertraulich behandeln. Wir erklären, wie Sie mit dem Sperrvermerk in der Bewerbung um Diskretion bitten, wo Sie ihn angeben – und worauf Sie rechtlich achten müssen…

Sperrvermerk Bewerbung Bitte Vertraulich Behandeln Beispiele

Definition: Was ist ein Sperrvermerk?

Ein Sperrvermerk in der Bewerbung ist ein kurzer Hinweis im Bewerbungsschreiben, dass die Bewerbungsunterlagen bitte vertraulich und diskret behandelt werden sollen. Ziel ist es, zu verhindern, dass der aktuelle Arbeitgeber von der Bewerbung bei einem anderen Unternehmen erfährt.​

Den Sperrvermerk benötigen Bewerberinnen und Bewerber vor allem, wenn Sie sich trotz ungekündigtem Arbeitsverhältnis heimlich woanders bewerben wollen und einen Jobwechsel planen, wovon der Chef nichts erfahren soll – weil das z.B. negative Konsequenzen haben könnte.

Mit dem Sperrvermerk signalisieren Sie:

  • „Ich befinde mich in einer ungekündigten Position.“
  • „Machen Sie meine Bewerbung nicht gegenüber Dritten bekannt.“
  • „Behandeln Sie meinen Jobwechselwunsch vertraulich.“
  • „Auf keinen Fall darf der jetzige Arbeitgeber davon erfahren.“

Ein solcher Sperrhinweis ist heute bei einem sog. „fliegenden Jobwechsel“ völlig üblich und weit verbreitet. Er hinterlässt auch keinen negativen Eindruck beim kontaktierten Unternehmen. Vielmehr ermöglicht er eine diskrete Bewerbung aus der Festanstellung.

Der Sperrvermerk garantiert jedoch keine vollständige Geheimhaltung. Vielmehr ist er eine formale Bitte um Diskretion und Teil einer durchdachten Bewerbungsstrategie.

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Wo sollte ich den Sperrvermerk angeben?

Der Sperrvermerk kann an mehreren Stellen in den Bewerbungsunterlagen eingebaut werden – jedoch möglichst nur einmal und alternativ. Also bitte nicht überall gleichzeitig einfügen! Wiederholungen könnten latent hysterisch wirken…

Die heute üblichen Positionen für den Sperrvermerk sind:

  1. Im Betreff des E-Mail-Anschreibens (empfohlen)
  2. Im Betreff des Bewerbungsanschreibens
  3. Im Schlusssatz des Anschreibens (etabliert)

Wie bitte ich um Diskretion meiner Bewerbung?

Die Bitte um Diskretion sollte stets so formuliert werden, dass sie klar, freundlich und professionell wirkt. Verwenden Sie hierbei jedoch nicht den Begriff „Sperrvermerk“. Schreiben Sie stattdessen „bitte vertraulich behandeln“ oder „Bitte um Vertraulichkeit“ – das ist dann schon der Sperrvermerk.

Anonymisierung des Arbeitgebers im Lebenslauf

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seinen aktuellen Arbeitgeber zusätzlich im Lebenslauf anonymisieren und umschreiben. Statt zu schreiben „Arbeitgeber GmbH“ formulieren Sie:

  • „Aktueller Arbeitgeber: Mittelständisches IT-Unternehmen in der Region“
  • „Derzeit bin ich in einem Unternehmen der IT-Branche beschäftigt.“
  • „Zu meinen Aufgaben in einem internationalen Pharmakonzern gehören…“

Die Taktik funktioniert allerdings nur, wenn Sie den aktuellen Arbeitgeber auch online in Ihren Social-Media-Profilen (z.B. Linkedin) verheimlichen. Sobald die Daten dort öffentlich sind, sollten Sie besser den aktuellen Arbeitgeber nennen und nutzen, um von dessen Renommee in der Branche zu profitieren.

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Sperrvermerk Beispiele und Formulierungen

Hauptsächlich wird der Sperrvermerk im Anschreiben genutzt – entweder gleich zu Beginn in der Betreffzeile oder im Schlussteil des Bewerbungsschreibens. Hier empfohlene Sperrvermerk Beispiele und Formulierungen:

1. Betreffzeile im Anschreiben

Bitten Sie gleich oben in der Betreffzeile des Anschreibens um Vertraulichkeit:

  • „Bitte vertraulich behandeln: Bewerbung als Controllerin“
  • „Mit der Bitte um Vertraulichkeit: Meine Initiativbewerbung als Koch“
  • „Vertraulich: Meine Bewerbung als Autofachverkäufer“
  • „Meine vertrauliche Bewerbung für Ihre Stelle als Community Managerin“

2. Schlusssatz im Anschreiben

Alternativ (niemals doppelt!) platzieren Sie den Sperrvermerk im Schlusssatz. Den Satz können Sie zusätzlich durch Fettschrift hervorheben, damit er mehr auffällt. Beispiele für die Bitte um Diskretion:

  • „Ich bitte Sie um eine vertrauliche Behandlung meiner Bewerbungsunterlagen.“
  • „Da ich mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.“
  • „Aus Gründen der Vertraulichkeit kann ich meinen aktuellen Arbeitgeber nicht nennen und bitte dafür um Verständnis.“
  • „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt nicht über meine Bewerbung informieren möchte. Daher bitte ich um die Vertraulichkeit.“
  • „Ich bitte um einen vertraulichen Umgang mit meinen Bewerbungsunterlagen, da meine aktuelle Stelle ungekündigt ist.“

3. Betreffzeile in der E-Mail

Standard in Deutschland ist heute die E-Mail-Bewerbung bzw. Online-Bewerbung. Mehr als jede zweite Stelle wird auf diesem Weg besetzt. Dabei fassen Sie alle Bewerbungsunterlagen in einem PDF zusammen und hängen es einem kurzen E-Mail-Anschreiben an. Auch dessen Betreffzeile eignet sich für den Sperrvermerk.

Bei der Formulierung können Sie dieselben Beispiele wie bei der Betreffzeile des Anschreibens nutzen, müssen aber auf die Länge achten: Mehr als 40-60 Buchstaben (6-8 Worte) sollte eine E-Mail-Betreffzeile nicht haben. Beispiele:

  • „Vertraulich: Bewerbung als Verkäuferin“
  • „Bitte vertraulich behandeln: Bewerbung als Bankkaufmann“
  • „Vertrauliche Bewerbung als Automobilingenieur“

4. Vertrauliche Bewerbung per Mail

Falls Sie mit dem Platz in der Betreffzeile der E-Mail nicht hinkommen, können Sie den den Sperrvermerk auch gleich in die erste Zeile des Begleitextes einfügen – noch vor der persönlichen Anrede.

Beispiel für eine Bitte um Vertraulichkeit in der E-Mail-Bewerbung:

  • Bewerbung als Einzelhandelskauffrau – Mia Muster

    Mit der ausdrücklichen Bitte um Vertraulichkeit

    Sehr geehrte Frau Personaler,

    anbei erhalten Sie meine Bewerbung für Ihre Stelle als [Jobtitel]. Warum ich Ihre Anforderungen perfekt erfülle, entnehmen Sie bitte meinen ausführlichen und angehängten Bewerbungsunterlagen.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Aufgrund meiner aktuellen Arbeitszeiten bitte ich jedoch um eine Kontaktaufnahme erst nach 18 Uhr unter der Telefonnummer 0123 456789. Ich freue mich auf ein persönliches Vorstellungsgespräch.

    Mit besten Grüßen
    Mia Muster
    E-Mail-Signatur

Bitte um Kontakt nach Feierabend

Apropos: Wer während der Arbeitszeit nicht von einem Recruiter oder Headhunter kontaktiert zu werden, sollte – zusätzlich zum Sperrvermerk – ein PS in der Bewerbung formulieren und ans Ende des Anschreibens setzen:

  • „PS: Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne ab 18 Uhr zur Verfügung.“
  • „PS: Bitte kontaktieren Sie mich erst abends ab 18 Uhr unter der angegebenen Nummer.“
  • „PS: Wegen des bestehenden Arbeitsverhältnis bin ich erst ab 18 Uhr erreichbar.“

Bewerbung vertraulich behandeln: Formulierungen auf Englisch

Falls Sie sich international bewerben oder bei einem Konzern, dessen Unternehmenssprache Englisch ist, können Sie folgende Formulierungen für eine vertrauliche Bewerbung auf Englisch nutzen:

  • „I am very interested in a confidential application process as I am currently in a non-terminated employment relationship.“
  • „As I am currently in a non-terminated employment relationship, I ask you to treat my application confidentially.“
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Gesetz: Sind Bewerbungen immer vertraulich?

Eine gesetzliche Grundlage für den Sperrvermerk gibt es in Deutschland nicht. Unternehmen und Arbeitgebern ist natürlich bewusst, dass sich viele Fach- und Führungskräfte auch trotz Arbeitsverhältnis woanders bewerben und verhalten sich entsprechend diskret.

Obwohl Unternehmen die Bitte um Vertraulichkeit in der Regel beachten, gibt es niemals eine 100-prozentige Garantie dafür. Zwar regeln die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Umgang mit personenbezogenen Daten, wozu auch die Bewerbungsunterlagen gehören. Ein Verstoß gegen die Diskretion ist aber nur schwer nachzuweisen sowie ob dadurch ein echter Schaden entstanden ist.​

Grundsätzlich gilt:

  • Der neue Arbeitgeber darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers keine personenbezogenen Informationen beim aktuellen Arbeitgeber erfragen.
  • Auch müssen Personaler Ihre Bewerbungsunterlagen und Daten vor der Einsicht unbefugter Dritter schützen. Sie dürfen also z.B. nicht offen auf dem Schreibtisch liegen.

Ein Sperrvermerk ist immerhin eine etablierte Maßnahme, um die Bewerbung vor ungewollter Aufmerksamkeit und Bekanntgabe beim aktuellen Arbeitgeber zu schützen und die Diskretion im Bewerbungsprozess zu erhöhen.

Auch juristisch kann der Sperrvermerk sinnvoll sein, weil spätere Schadenersatzansprüche begründen kann – vorausgesetzt, der Nachweis gelingt. Ihre bestmögliche Sicherheit besteht jedoch darin, die Bewerbung professionell zu formulieren und den Bewerbungsprozess bewusst zu steuern und zum Beispiel nicht allzu viele Arbeitgeber gleichzeitig anzuschreiben.

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Was tun, wenn der Sperrvermerk ignoriert wird?

Wenn Sie sich in derselben Region oder einer kleinen Branche bewerben, kann es – trotz Arbeitsverhältnis und Sperrvermerk – passieren, dass der aktuelle Arbeitgeber auf die Bewerbung aufmerksam wird. Sollte Ihnen dadurch ein nachweisbarer Schaden entstehen, hätten Sie zwar – theoretisch – Anspruch auf Schadenersatz. Das Vertrauensverhältnis zum Chef ist aber dennoch belastet, die weitere Karriere in diesem Unternehmen höchst zweifelhaft. Was tun?

3 Tipps und Strategien, wenn die heimliche Bewerbung auffliegt:

  1. Vorwärtsverteidigung

    Ein riskantes Manöver, das nur funktioniert, wenn es glaubwürdig bleibt: Sie streiten die Bewerbung ab und behaupten, gerade nur Ihren Marktwert zu testen. Aber wo Sie schon sprechen: „Wann hätten Sie Zeit, um über eine Gehaltsanpassung zu reden?“

  2. Widerspruch

    Handelt es sich lediglich um einzelne Gerüchte, können Sie diese auch als den üblichen Klatsch und Tratsch abtun, möglicherweise von einem missgünstigen Kollegen?! Dementieren Sie den geplanten Jobwechsel und arbeiten Sie wie gewohnt und mit vollem Einsatz weiter. Das erhöht die Glaubwürdigkeit der Strategie.

  3. Offenbarung

    Geben Sie zu, dass Sie mit dem aktuellen Job und den Entwicklungsperspektiven unzufrieden sind und sich aktuell am Arbeitsmarkt nach Alternativen umsehen. Gleichzeitig können Sie Gesprächsbereitschaft signalisieren und gemeinsam nach Wegen suchen, die Arbeit zu verbessern – etwa Optionen für Weiterbildung und Beförderung.

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Kann ich gekündigt werden, wenn ich mich woanders bewerbe?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nach § 12 des Grundgesetz die „Freiheit der Berufswahl“. Wer sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis woanders bewirbt, kann dafür nicht gekündigt werden. Die heimliche Bewerbung ist also kein zulässiger Kündigungsgrund.

Es gibt hierbei jedoch Einschränkungen, die mit Ihrem Verhalten während der Jobsuche zusammenhängen:

  • Sie dürfen zum Beispiel nicht während der Arbeitszeit zum Vorstellungsgespräch gehen oder mit dem neuen Arbeitgeber telefonieren.
  • Auch dürfen Sie die Bewerbungsunterlagen nicht auf dem Dienstrechner anfertigen oder mit der Firmen-E-Mail verschicken.

Wer das trotzdem tut, riskiert mindestens eine Abmahnung. Bei Arbeitszeitbetrug sogar eine Kündigung, etwa wenn Sie sich krankschreiben lassen, um zum Vorstellungsgespräch zu gehen.

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Generelle Tipps für den diskreten Bewerbungsprozess

Halten Sie die Bewerbung geheim

Egal, wie gut Sie mit den Kollegen befreundet sind: Erzählen Sie niemandem auf der Arbeit von Ihren Plänen. Auch nicht den Lieblingskollegen. Irgendwem könnte die Info doch unbedacht herausrutschen. Der Flurfunk ist schnell und gnadenlos – und Sie geraten sofort in Erklärungsnot. Unnötig!

Nutzen Sie stets private Kontaktdaten

Geben Sie in der Bewerbung niemals die dienstliche E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an. Das erhöht nur das Risiko, aufzufliegen. Benutzen Sie stattdessen nur die private Mail-Adresse und Rufnummer. Dann erreichen Sie Kontaktanfragen auch nur auf dem privaten Handy oder Rechner.

Geben Sie Kontaktzeiten an

Damit man Sie nicht während der Arbeitszeit anspricht, sollten Sie sich mittels Kontaktzeiten vor potenziell verdächtigen Anrufen schützen. Schreiben Sie am Schluss des Anschreibens stets, dass Sie z.B. erst abends ab 18 oder 19 Uhr telefonisch zur Verfügung stehen.

Verhalten Sie sich weiterhin normal

Arbeiten Sie normal und mit vollem Einsatz weiter. Ziehen Sie sich nicht plötzlich „seriöser“ an als sonst und verhalten Sie sich auch sonst unauffällig. Alles andere weckt nur schlafende Hunde und könnte die Gerüchte befeuern, Sie seien auf dem Sprung.

Verändern Sie nicht Ihre Online-Profile

Es gilt allgemein als verräterisches Signal für einen geplanten Jobwechsel, wenn Sie unerwartet ein Zwischenzeugnis verlangen und das Profilbild auf Linkedin austauschen oder relevante Kompetenzen ergänzen. Unser Tipp: Machen Sie das regelmäßig, dann fällt es bei der echten Bewerbung nicht weiter auf.

Kündigen Sie erst nach Unterschrift

Kündigen Sie den aktuellen Job erst, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben haben. So stellen Sie einen fließenden Übergang ohne nennenswerte Einkommenslücken sicher. Eine mündliche Jobzusage ist zwar rechtsverbindlich, auch hier besteht das Problem jedoch im Nachweis. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage – und Sie sind arbeitslos.

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Sperrvermerk in der Bachelor- oder Masterarbeit

Nicht nur im Bewerbungsprozess kann ein Sperrvermerk relevant sein – auch bei wissenschaftlichen Arbeiten kommt er zum Einsatz. Genutzt wird er vor allem bei Abschlussarbeiten in Kooperation mit einem Unternehmen.

Enthält die Bachelorarbeit oder Masterarbeit zum Beispiel vertrauliche Unternehmensdaten – etwa Strategien, interne Auswertungen oder Betriebsgeheimnisse –, regelt der Sperrvermerk eine Sperrfrist, vor der die Veröffentlichung oder Einsicht der Arbeit nicht erlaubt ist.

Typische Formulierungen und Vorgehen

Der Sperrvermerk in der Bachelor- oder Masterarbeit wird in der Regel nach dem Deckblatt, noch vor dem Inhaltsverzeichnis eingefügt. Beispieltext:

  • „Die vorgelegte Bachelorarbeit von Herrn/Frau [Name] enthält vertrauliche und interne Daten des Unternehmens [Firma]. Die Einsichtnahme sowie Vervielfältigung – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.“

Die Dauer der Sperrfrist kann variieren: von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, abhängig von der Sensibilität der Daten.


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