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Bewerberdaten speichern: Achtung Datenschutz!

Unschöne Nachrichten beginnen so: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen…“ Bewerber wissen spätestens jetzt, was Sache ist: eine Absage. Schlimmstenfalls schon wieder eine. Doch am Ende der ärgerlichen Standardfloskeln ein Silberstreif: Das Unternehmen würde die Unterlagen gerne aufbewahren und Ihre Bewerberdaten speichern. Vielleicht findet sich in naher Zukunft doch noch ein passendes Jobangebot… Moment! Dürfen die das überhaupt? Und ist es sinnvoll, dem aussichtsreichen Angebot zuzustimmen? Wir gehen der Sache nach…



Bewerberdaten speichern: Achtung Datenschutz!

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Aufbewahrungsfrist: Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?

Nicht wenige abgelehnte Bewerber erhalten diese typischen Standardabsagen, jedoch immer öfter mit dem Zusatz:

…vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Wir freuen uns über das Interesse, müssen wir aber leider mitteilen, dass wir derzeit keine Möglichkeit sehen, Sie innerhalb unseres Unternehmens in dem von Ihnen gewünschten Aufgabengebiet einzusetzen. Wir freuen uns aber, wenn wir Ihre Daten für weitere Projekte in der nahen Zukunft erfassen dürfen. Falls sich etwas ergibt, würden wir Sie konkret dazu ansprechen.

Die Formulierung kommt unscheinbar daher, hat aber einen ernsten Datenschutz-Hintergrund. Tatsächlich dürfen Bewerberdaten nicht ohne Weiteres aufbewahrt und gespeichert werden. Deshalb nennen Unternehmen hierfür zwei Gründe, die das erlauben könnten:

  1. Späteres Angebot
    Falls der Bewerber Interesse an anderen Stellen im Unternehmen hat, werden die Bewerbungsunterlagen gespeichert, damit man sie oder ihn später mit einem konkreten Jobangebot anschreiben kann.
  2. Schutz vor Klage
    Das Unternehmen möchte sich gegen eine mögliche Diskriminierungsklage wappnen. Die Unterlagen helfen später zu beweisen, dass die Ablehnung des Bewerbers rein fachbezogen war.

Beide Gründe klingen schlüssig, doch reichen sie nicht aus, die Bewerberdaten grenzenlos zu speichern. Das Bundesdatenschutzgesetz (§ 35 Abs. 2 Nr. 3) sagt klar, dass personenbezogene Daten zu löschen sind, sobald der Zweck dafür entfällt. Heißt im Klartext: Sobald die Stelle besetzt ist, für die sich der Kandidat beworben hat, fällt der Zweck der Datenspeicherung weg. Die Daten müssen gelöscht werden.

Daten müssen nach spätestens 3 Monaten gelöscht werden

Allein der zweite Grund – eine mögliche Diskriminierungsklage – erlaubt eine Aufbewahrungsfrist von rund drei Monaten. Abgelehnte Bewerber müssen mögliche Ansprüche nach AGG spätestens nach zwei Monaten geltend machen. Für eine Speicherung darüber hinaus, benötigen die Unternehmen also zwingend die schriftliche Einwilligung des Betroffenen.

Liegt diese nicht vor oder antworten Sie auf ein Schreiben wie das obige NICHT, müssen die Bewerbungsunterlagen gelöscht oder wie es so schön heißt „zu unserer Entlastung“ zurückgesandt werden.

PS: Das gilt übrigens auch für Blindbewerbungen beziehungsweise Initiativbewerbungen. Die beziehen sich naturgemäß auf keine konkrete Stelle. Hat das Unternehmen für den Bewerber aber auch gerade keine geeignete Stelle parat oder findet diesen generell nicht passend, müssen die Unterlagen ebenfalls vernichtet werden, da hier auch kein Zweck zur Speicherung gegeben ist.

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Sollte ich der Datenspeicherung zustimmen?

Die zweite Frage ist kniffliger zu beantworten: Sollten Sie der Speicherung Ihrer Bewerberdaten beziehungsweise Ihrer Bewerbungsunterlagen zustimmen? Zunächst mal muss das jeder individuell für sich entscheiden. Ein klares Ja oder Nein gibt es bei der Frage nicht. Letztlich bleibt es ein persönliches Abwägen der Vor- und Nachteilen:

Bewerberdaten speichern Vorteile: Dafür spricht…

  • Sie erhöhen Ihre Jobchancen
    Natürlich wissen Sie nicht, ob sich der Arbeitgeber jemals noch mal mit einem Jobangebot meldet. Könnte aber sein… Und es gab schließlich einen Grund, warum Sie sich hier beworben haben. Warum also Brücken abreißen, über die man vielleicht nochmal gehen möchte?
  • Sie bekräftigen Ihr Interesse
    Es ist zwar unwahrscheinlich, dass man Ihr wahres Interesse für das Unternehmen mittels Absage testet. Aber im Subtext sagen Sie mit der Zustimmung zur Datenspeicherung genau das: „Schade, dass es diesmal nicht geklappt hat – ich würde aber so oder so gerne für euch arbeiten!“ Das kann in einer künftigen Bewerbung ein wichtiger Pluspunkt sein.
  • Es ist Ihnen egal
    Okay, die haben jetzt all Ihre personenbezogenen Daten. Aber die stehen so auch im Internet – in Ihrem öffentlichen Linkedin-Profil, im eigenen Blog. Wovor also soll das jetzt schützen? Die Chancen überwiegen das Risiko deutlich.

Bewerberdaten speichern Nachteile: Dagegen spricht…

  • Datenschutz
    Es sind Ihre persönlichen Daten, und Sie können nie wissen, was damit passiert oder wer Ihren Lebenslauf in die Finger bekommt. Also: bitte löschen – sofort! Das ist Ihr gutes Recht.
  • Sie wollten nur diesen Job
    Sie haben sich auf diese konkrete Stelle beworben, nicht für irgendeine. Und wenn das Unternehmen glaubt, Sie seien dafür ungeeignet oder weniger geeignet als andere, möchten Sie auch keine Alternativen irgendwann. Dann eben nicht. Sie haben schließlich noch andere Eisen im Feuer.
  • Sie möchten anonym bleiben
    Okay, diesmal hat es nicht geklappt, aber wer weiß: In zehn Jahren bewerben Sie sich vielleicht noch einmal bei dem Unternehmen. Für den Fall möchten Sie nicht, dass man beim Sichten der Personaldatenbank herausfindet, Sie schon einmal abgelehnt zu haben. Schon gar nicht sollen die den Lebenslauf von einst mit dem heutigen vergleichen können.

Sie sehen: Ein eindeutige und allgemeine Antwort darauf gibt es nicht – nur Ihre eigene. Als Bewerber haben Sie allerdings Rechte, auch beim Datenschutz und den Aufbewahrungsfristen. Die können und sollten Sie wahrnehmen. Einfach so Ihre Unterlagen und Bewerberdaten speichern darf ein Unternehmen nicht.

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Bewerberdaten löschen: Antrag Muster

Falls Sie sich dazu entschließen Ihre Bewerbungsdaten und Bewerbungsunterlagen löschen zu lassen reicht hierfür eine formelle E-Mail oder auch ein offizielles Schreiben. Gerne können Sie hierfür unseren Musterbrief und kostenlose Vorlage nutzen:

Musterbrief für Antrag auf Löschung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Gebrauch und beantrage die Löschung aller meiner personenbezogenen Daten aus meiner Bewerbung – insbesondere Name, Kontaktdaten, Anschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsfoto, Zeugnisse, Anlagen.

Hiermit widerrufe ich zudem die Verarbeitung meiner Daten nach Art. 6 Abs. 1 oder Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Weiterhin lege ich im Sinne des Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein, dies gilt auch für das sog. Profiling.

Bitte bestätigen Sie mir die vollständige Löschung meiner Daten schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT



Das Schreiben schicken Sie entweder direkt an die Personalabteilung oder an den Datenschutzbeauftragen des Unternehmens (falls vorhanden). Die Kontaktdaten hierfür finden Sie in der Regel im Impressum der Firmen-Webseite.

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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