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1-Prozent-Regelung: Bedeutung & Beispiele für Firmenwagen

Dürfen Sie einen Firmenwagen vom Arbeitgeber auch privat nutzen, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Eine beliebte Methode zur Versteuerung ist die 1-Prozent-Regelung. Durch Pauschalen müssen Sie nicht akribisch jede Fahrt nachhalten. Aber wie genau funktioniert die 1-Prozent-Regelung und wann ist sie die bessere Option? Wir erklären alles, was Sie wissen müssen und zeigen Beispiele für die Berechnung der Steuer…



1-Prozent-Regelung: Bedeutung & Beispiele für Firmenwagen

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Was ist die 1-Prozent-Regelung?

Die 1-Prozent-Regelung ist eine Möglichkeit zur Versteuerung des geldwerten Vorteils, der durch die Privatnutzung eines Firmenwagens entsteht. Bei dieser Methode wird jeden Monat ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet und versteuert.

Zusätzlich wird bei der 1-Prozent-Regelung die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises Ihres Dienstwagens besteuert, wenn das Auto auch zum Pendeln genutzt wird. Durch die zusätzlich abgeführte Lohnsteuer ist die gesamte Privatnutzung des Wagens steuerlich abgegolten.

Alternative zur 1-Prozent-Regelung

Alternativ zur 1-Prozent-Regelung können Sie Ihren Firmenwagen über ein elektronisches Fahrtenbuch versteuern. Hier wird bis ins Detail festgehalten, wann Sie welche Strecke zu welchem betrieblichen Zweck zurücklegen. Die Versteuerung berechnet sich nach den monatlichen Fahrzeugkosten (Abschreibungen, Wartungen, Versicherung…) und dem Anteil der Privatnutzung.

Monatliche Kosten von 800 Euro und eine private Nutzung von 20 Prozent werden entsprechend mit 160 Euro im Monat als geldwerter Vorteil besteuert.

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Beispielrechnung für die 1-Prozent-Regelung

Die Anwendung der 1-Prozent-Regelung zeigt sich am besten an einem einfachen Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro, zusätzlich erhält er einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 35.000 Euro, den er auch privat nutzen darf. Für den Arbeitsweg von 10 Kilometern nutzt der Arbeitnehmer ebenfalls seinen Dienstwagen.

Gemäß der 1-Prozent-Methode fällt ein monatlicher geldwerter Vorteil von 350 Euro für das Auto an (1 Prozent von 35.000 Euro). Durch die Pendelfahrten kommen weitere 105 Euro im Monat dazu (0,03 Prozent von 35.000 Euro mal 10 Kilometer). Das zu versteuernde Einkommen liegt nicht mehr bei 4.000 Euro, sondern bei 4.455 Euro pro Monat.

Weiteres Beispiel zur Berechnung

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen repräsentativen Dienstwagen für Außentermine mit einem Bruttolistenpreis von 75.000 Euro. Jeden Monat müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Verdienst 750 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. Nutzen Sie das Auto auch für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, kommen noch einmal 22,50 Euro pro Kilometer hinzu. Bei einer Distanz von 20 Kilometern müssten Sie weitere 450 Euro monatlich versteuern – das zu versteuernde Einkommen erhöht sich in diesem Beispiel um 1.100 Euro im Monat.

Individueller Steuersatz bestimmt die konkrete Steuerlast

Sie versteuern die Privatnutzung monatlich über die Lohnsteuer, die genaue Steuerlast zeigt sich durch die jährliche Steuererklärung. Entscheidend ist Ihr individueller Steuersatz. Durch die in Deutschland geltende Steuerprogression zahlen Sie bei hohem Einkommen einen höheren Steuersatz – und damit auch anteilig mehr für den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens.

Wie groß die Unterschiede je nach Steuersatz sind, zeigt die folgende Tabelle:

Preis Vorteil 20% 30% 40%
20.000€ 2.400€ 480€ 720€ 960€
30.000€ 3.600€ 720€ 1.080€ 1.440€
40.000€ 4.800€ 960€ 1.440€ 1.920€
50.000€ 6.000€ 1.200€ 1.800€ 2.400€
60.000€ 7.200€ 1.440€ 2.160€ 2.880€
70.000€ 8.400€ 1.680€ 2.520€ 3.360€


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Ausnahme: Einzelfahrten statt Pauschale

Nutzen Sie den Dienstwagen nur selten für Pendelfahrten zur Arbeit, können Sie eine Ausnahme nutzen: Statt mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer können Sie die Einzelfahrten mit 0,002 Prozent pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz berechnen.

Dies lohnt sich für Arbeitnehmer, die im Monat an weniger als 15 Arbeitstagen mit dem Dienstwagen ins Büro pendeln. In diesem Fall reduzieren Sie durch die 0,002-Prozent-Berechnung Ihre Steuerlast. Der normale geldwerte Vorteil (1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat) fällt aber in beiden Fällen an.

Beispiel: Unterschied zwischen Einzelbewertung und Pauschale

Sie haben einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro. An 12 Tagen pro Monat nutzen Sie diesen auch für Pendelfahrten zur Arbeit. Die Strecke beträgt 20 Kilometer.

Nach pauschaler Berechnung müssen zusätzlich 270 Euro im Monat versteuert werden (0,03 Prozent von 45.000 Euro mal 20 Kilometer). Durch die Einzelbewertung reduziert sich die zusätzliche Steuerlast. Für die Strecke werden nur 18 Euro pro Tag gerechnet, an dem Sie pendeln (0,002 Prozent von 45.000 mal 20 Kilometer). Bei 12 Tagen, an denen Sie den Firmenwagen für den Arbeitsweg nutzen, müssen Sie nur 216 Euro versteuern.

Pauschale: 0,03% Einzel: 0,002%
Preis 45.000 € 45.000 €
Prozent 13,50 € 0,90 €
20 Kilometer 270 € 18 €
pro Monat 270 € 216 €
Vorteil 54 €

Wann ist die Einordnung als Firmenwagen möglich?

Nicht jedes Auto, das von einem Unternehmen angeschafft wird, ist automatisch ein Firmenwagen und wird als solcher versteuert. Die betriebliche Nutzung muss bei mindestens 10 Prozent liegen. Wird der Wagen weniger für die Zwecke des Unternehmens genutzt, kann keine Zulassung als Firmenwagen erfolgen. Andersherum gilt: Liegt die betriebliche Nutzung über 50 Prozent, ist die Zulassung als Firmenwagen verpflichtend.


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Regelungen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge

Vom Gesetzgeber werden emissionsarme und emissionsfreie Autos steuerlich besonders gefördert. Das führt zu Sonderregelungen bei der Versteuerung von Firmenwagen. Hybrid- und Elektrofahrzeuge werden nicht nach der klassischen 1-Prozent-Regelung versteuert, sondern nutzen Vergünstigungen.

Reine Elektrofahrzeuge müssen nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert werden. Ein Hybrid wird mit 0,5 Prozent des Listenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil angesetzt.

Beispiel für ein E-Auto

Ihr Firmenwagen mit Privatnutzung ist ein E-Auto zu einem Bruttolistenpreis von 55.000 Euro. Durch die steuerliche Vergünstigung müssen Sie monatlich nur 137,50 Euro (0,25 Prozent von 55.000 Euro) zusätzlich zu Ihrem Gehalt versteuern. Für einen Hybrid liegt der geldwerte Vorteil bei 275 Euro monatlich. Bei der klassischen 1-Prozent-Regel für Verbrennermotoren wären es 550 Euro.

Wann ist die 1-Prozent-Regelung vorteilhaft?

Die 1-Prozent-Regelung wird gerne genutzt, weil sie im Vergleich zu einem Fahrtenbuch mit geringem Aufwand verbunden ist. In der Praxis sollten Sie aber genau überlegen, ob es wirklich die beste Methode zur Versteuerung ist. Für den Einzelfall müssen Sie sich ausrechnen, wie hoch der geldwerte Vorteil ist, wie sich Ihre Steuerlast und auch das Nettoeinkommen verändern.

Als Faustregel gilt: Je höher der Bruttolistenpreis des Autos und je weiter Ihr Arbeitsweg, desto größer sind die Steuern, die Sie zusätzlich zahlen müssen. Zudem sollten Sie sich bei Ihrer Entscheidung sicher sein. Sie können nur zu Jahresbeginn zwischen den Methoden – 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch – wechseln. Auch ein Wechsel zwischen der pauschalen 0,03-Prozent-Versteuerung und der Einzelbewertung (0,002 Prozent) für Pendelfahrten ist nicht unterjährig möglich.


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