Studienplatzabsage: Wie soll es jetzt weiter gehen?

Nachdem Sie verschiedene Bewerbungen an die Hochschulen verschickt haben, vergehen quälende Wochen zwischen Bangen und Hoffen. Doch leider erhalten Sie eine Studienplatzabsage – wie geht es nun weiter? Wer einen Ablehnungsbescheid in den Händen hält, ist enttäuscht, der Schock sitzt tief. Gleichzeitig ist klar, dass Sie Ihre Pläne unter Umständen ändern müssen. Doch sollten Sie nach einer Absage den Kopf nicht gleich hängen lassen. Wir erklären, wie es nach der Studienplatzabsage weiter gehen kann und welche Chancen Sie noch nutzen können…

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Studienplatzabsage: Wie werden Studienplätze vergeben?

Kommt die Absage für einen Studienplatz, lautet die erste Frage oft, warum ausgerechnet die eigene Bewerbung nicht angenommen wurde. Entscheidend für eine Studienplatzzusage (oder eben eine Studienplatzabsage) ist die Verteilung zulassungsbeschränkter Studiengänge, die an den meisten Universitäten nach bestimmten Anteilen vergeben werden. Das Verfahren ist kompliziert; für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten beispielsweise folgende Quoten:

Auswahlverfahren Uni Zulassungsbeschraenkung Hochschulstart

Betroffen sind Bewerber, die ein Medizinstudium (Human-, Zahn- oder Tiermedizin) oder Pharmazie studieren wollen. Nach einer Vorabquote, die Härtefälle, Ausländer und Zweitstudienbewerber berücksichtigt, stehen 30 Prozent für die Abiturbestenquote zur Verfügung. Maßgeblich dafür ist die im jeweiligen Bundesland erreichte Punktezahl im Abitur. Zehn Prozent gehen an Studierende, welche die Auswahlkriterien der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) erfüllen.

Darunter fallen in einer Übergangszeit bis nächstes Jahr auch noch Wartesemester. Der Löwenanteil der Studiengänge (60 Prozent) wird über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Sind die Studiengänge örtlich zulassungsbeschränkt, legen die Hochschulen die Kriterien selbst fest. Dazu können Eignungstests, Auswahlgespräche oder der Numerus clausus (NC) eine Rolle spielen. Die Quoten können abweichen; beispielsweise kann eine Universität festlegen, dass 80 Prozent ihrer Studienplätze über den NC und die restlichen 20 Prozent über Wartesemester vergibt.

Numerus clausus als Barriere

Der NC gibt an, welche Abiturdurchschnittsnote beziehungsweise wie viele Wartesemester der letzte zugelassene Bewerber vorweisen konnte. Er wird nicht von der Hochschule vorgegeben, sondern wird erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ermittelt. Damit sich Bewerber im Voraus einen Eindruck über ihre Zulassungschancen machen können, ist der NC der vorherigen Semester einsehbar. Bewerben sich im Folgejahr jedoch mehr angehende Studenten mit besseren Noten auf ein Studienfach, kann der Numerus Clausus in verschiedenen Jahrgängen variieren.

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Informationen in Ihrem Ablehnungsbescheid

Wer eine Studienplatzabsage erhält, sollte sie genau betrachten, da sie wichtige Informationen enthält, die für das weitere Vorgehen entscheidend sein können. Meistens erhalten Sie eine Absage für einen Studienplatz aus zwei Gründen:

  1. Sie haben die formalen Kriterien nicht erfüllt
    Beispielsweise fehlten Nachweise über Sprachkenntnisse oder Praktika oder Sie haben nicht die notwendigen Unterlagen postalisch eingeschickt. In der Regel werden Sie über solche formalen Fehler im Ablehnungsbescheid informiert.
  2. Sie wurden aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt
    Der häufigere Grund für eine Studienplatzabsage: Die anderen Bewerber hatten einen besseren Abiturdurchschnitt oder eine längere Wartezeit.

Auf der Studienplatzabsage wird man Sie darüber informieren, welche Abiturnote und wie viele Wartesemester der letzte angenommene Bewerber vorweisen konnte. Auch werden Sie über die Ranglistenplätze dieser Bewerber informiert. Ihre Werte werden ebenfalls aufgelistet. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, beide Angaben miteinander zu vergleichen.

Beispiel für eine Studienplatzabsage

Studienplatzabsage_Beispiel_Ablehnungsbescheid

In diesem Beispiel hätte der letzte aufgenommene Bewerber einen Notenschnitt von 2,0 gehabt. 9 Wartesemster wären die Aufnahmegrenze für eine Vergabe nach Wartesemestern.

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Möglichkeiten bei Studienplatzabsage

Nachrückverfahren

Im ersten Moment scheint die Studienplatzabsage endgültig zu sein. Doch sind damit längst nicht Ihre letzten Chancen auf den Studienplatz verspielt. Sollte die Hochschule Sie in der ersten Runde der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt haben, können Sie trotzdem noch Glück haben. Im sogenannten Nachrückverfahren können Sie einen Studienplatz erhalten, den ein anderer Bewerber abgelehnt hat.

Fast alle angehenden Studenten bewerben sich an mehreren Universitäten, doch können sie nur einen Platz antreten. Nach Ablauf einer Frist, in der der Bewerber seinen Studienplatz annehmen muss, werden die nicht angetretenen Plätze neu vergeben. Hier kommt die Rangliste ins Spiel. Stehen Sie relativ weit oben, haben Sie gute Chancen, im Nachrückverfahren einen Platz zu erhalten. Für dieses müssen Sie sich nicht noch einmal anmelden, sondern nehmen in den meisten Fällen automatisch daran teil. Sollten Sie unsicher sein, können Sie bei der Universität nachfragen.

Losverfahren

Ist es Ihnen auch im Nachrückverfahren nicht gelungen einen Studienplatz zu erhalten, können Sie am Losverfahren teilnehmen. Bleiben nach der Vergabe noch Studienplätze übrig, werden diese unter den verbleibenden Bewerbern verlost. Möchten Sie an diesem Verfahren teilnehmen, reicht dafür in der Regel eine formlose Bewerbung mit Name und Adresse aus. Viele Hochschulen bieten auch die Möglichkeit sich online anzumelden.

Der Nachteil am Losverfahren: Die noch verbleibenden Plätze werden erst sehr spät vergeben und erfordern von den Studenten teils große Flexibilität. So kann es sein, dass Sie die Zusage erst eine Woche vor Studienstart oder sogar schon in der ersten Semesterwoche erhalten.

Zulassungsfreie Studiengänge

Konnten Sie sich in keinem Auswahlverfahren einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang sichern, bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich in zulassungsfreie Studiengänge einzuschreiben. Prüfen Sie, ob an einer anderen Hochschule, unter Umständen an einer kleineren, Ihr Wunschstudiengang nicht zulassungsbeschränkt ist. Im Hochschulkompass (hochschulkompass.de/home.html) finden Sie alle Studiengänge gelistet. In einigen Fällen ist es möglich, zunächst einen artverwandten zulassungsfreien Studiengang zu studieren und im nächsten Semester das Studienfach zu wechseln.

Wer beispielsweise für den Studiengang Biochemie nicht angenommen wurde, kann möglicherweise ein Chemiestudium beginnen und in einem späteren Semester wechseln. Hierbei sollten Sie allerdings wissen, dass bei einem Wechsel nach dem 3. oder 4. Semester darunter Ihr Anspruch auf Bafög leiden könnte. Außerdem gilt: Während Sie für einen anderen Studiengang eingeschrieben sind, sammeln Sie keine Wartesemester, die bei einer erneuten Bewerbung angerechnet werden könnten.

Bundeswehrstudium/Privathochschule

Im Falle einer Studienplatzabsage besteht immer noch die Möglichkeit, sich an einer Universität der Bundeswehr (Hamburg oder München) einzuschreiben. Ein Bundeswehrstudium muss nicht mit dem Dienst an der Waffe verbunden sein – Sie können genauso gut Geschichte oder Medizin studieren. Der größte Vorteil: Sie haben keine Zulassungsbeschränkung in Form des NC. Das heißt aber nicht, dass es keine Anforderungen gäbe: Die Hochschulreife brauchen Bewerber trotzdem, außerdem durchlaufen sie ein zweitägiges Testverfahren mit Assessment Center. Weitere Besonderheiten: Das Studium ist in Trimestern organisiert und wer sich für ein Studium bei der Bundeswehr entscheidet, verpflichtet sich für 13 Jahre.

Alternativ zum Bundeswehrstudium stehen private Hochschulen offen. Sie punkten nicht nur mit einem besseren Betreuungsschlüssel, sondern haben oft andere Zulassungsvoraussetzungen als staatliche Hochschulen. Manko: Hier kommen auf Bewerber zum Teil sehr hohe Studiengebühren zu. Auch sollten Sie sich vorab informieren, welche Anbieter seriös sind.

Auslandsstudium

Viele Schulabgänger, die an dem deutschen NC scheitern, gehen stattdessen ins Ausland. Unsere Nachbarländer Österreich, Schweiz und Niederlande haben häufig gar keine Grenzwerte für Studienbewerber. Besonders bei beliebten Studiengängen, bei denen der NC in der Regel sehr schwer zu erreichen ist (beispielsweise in Medizin, Psychologie oder Wirtschaftswissenschaften), ist ein Auslandsstudium eine echte Alternative.

Informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen und die Fristen für die Einschreibung. Bedenken Sie allerdings auch, dass Sie unter Umständen Studiengebühren zahlen müssen. Auch sollten Sie sich über die Regelungen den deutschen Universitäten informieren, wenn Sie nach einigen Semestern an eine deutsche Hochschule wechseln wollen. In Berlin und Schleswig-Holstein werden Auslandssemester beispielsweise nicht als Wartesemester angerechnet.

Studienplatzklage

Eine – wenngleich heikle – Möglichkeit ist, per Studienplatzklage noch einen Studienplatz zu ergattern. Grundlage dafür ist, dass Universitäten Bewerber in ihrem Grundrecht auf freie Berufswahl einschränken, sofern sie nicht sämtliche Kapazitätsgrenzen ausschöpfen. Im Falle einer Klage muss eine Hochschule also nachweisen, dass die vorhandenen Ausbildungsplätze restlos besetzt sind. Die Kapazitäten für solche Plätze errechnet die Hochschule jedes Jahr aufs Neue. Sollte ein gerichtliches Verfahren feststellen, dass die Hochschule nicht alle Kapazitäten ausschöpft, könnten Sie mit einer Studienplatzklage Erfolg haben.

Diesen Schritt sollten Sie sich allerdings gut überlegen: Gegen örtliche Zulassungsbeschränkungen haben Sie kaum Chancen. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie für die Anwaltskosten aufkommen. Verlieren Sie die Studienplatzklage, kommen die Kosten für das Verfahren oben drauf.

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Zeit überbrücken und Wartesemester ansammeln

Sie möchten bei Ihrer Studienwahl keine Kompromisse eingehen? Wenn Sie auch an keiner anderen Universität und in keinem anderen Studiengang Ihr Studium aufnehmen wollen, bleibt Ihnen vorerst nichts anderes übrig, als zu warten. Suchen Sie sich eine Möglichkeit, die Wartezeit bis zur nächsten Bewerbungsrunde zu überbrücken und dabei gleichzeitig etwas für Ihre spätere Laufbahn oder Ihre Persönlichkeit zu tun. Gute Möglichkeiten sind:

  1. Praktikum
    Sammeln Sie bereits erste Erfahrungen in der Branche und absolvieren Sie ein längeres Praktikum vor dem Studienstart. Damit haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Studienwahl mit einem Praxistest auf die Probe zu stellen. Außerdem macht sich die Erfahrung bei späteren Bewerbungen bezahlt, da viele Unternehmen gerade bei Studenten die fehlende Praxis bemängeln.
  2. Freiwilligendienst
    Beim Freiwilligendienst haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können Lesepatenschaften übernehmen, soziale Einrichtungen unterstützen oder für die Umwelt aktiv werden. Bei vielen sozialen Trägern ist der Einstieg jederzeit möglich. Zwar verdienen Sie nicht viel Geld, denn Sie erhalten nur eine Aufwandsentschädigung, doch Sie sammeln Erfahrungen, die Sie im Lebenslauf unterbringen können und die eventuell Ihre Studiengangwahl beeinflussen.
  3. Auslandsaufenthalt
    Mit Programmen wie Weltwärts (weltwaerts.de/de/startseite.html) oder dem europäischen Freiwilligendienst (europa.eu/youth/volunteering/organisations_de) haben Sie die Möglichkeit, für eine gewisse Zeit ins Ausland zu gehen und fremde Kulturen kennenzulernen. Auch Work and Travel bietet Ihnen diese Möglichkeit. Auf diese Weise lässt sich die Wartezeit sinnvoll überbrücken.
  4. Ausbildung
    Zwar müssen Sie für eine duale Ausbildung mehrere Jahre einplanen, doch auch nach einer Ausbildung können Sie das Studium noch Angriff nehmen. Oft greifen Studierwillige auf artverwandte Berufe zurück – beispielsweise zuerst eine Ausbildung im Gesundheitswesen und anschließend ein Medizinstudium. So verfügen Sie bereits über ein fundiertes Wissen und praktische Erfahrung, die Sie im Studium erweitern können, um sich als gefragtes Talent auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.
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Studienplatzabsage ist nicht das Ende der Karriere

Vielen gilt ein Studium als beste Vorbereitung für eine erfolgreiche Karriere. Eine Studienplatzabsage bedeutet aber nicht das Ende der Karriere, bevor diese überhaupt begonnen hat. Eine Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) kam zu dem Ergebnis: Das Studium ist nicht unbedingt notwendig, um erfolgreich zu sein.

Arbeitnehmer, die nach einer beruflichen Ausbildung den Weg einer Weiterbildung einschlagen – beispielsweise zum Fachwirt – stehen den Absolventen der Universität in nichts nach. Im Gegenteil. Laut der Studie sind die Absolventen einer Fortbildung häufiger in der Position des Vorgesetzten als Akademiker und haben mehr Weisungsbefugnisse über andere Mitarbeiter. Die gute Vorbereitung auf Führungsaufgaben bietet gute Perspektiven auch nach einer Studienplatzabsage.

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