Vermittlungsgutschein: Was ist das?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), kurz: „Vermittlungsgutschein“, ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende. Die Arbeitsagentur beziehungsweise die Jobcenter unterstützen damit Coachings oder Qualifizierungsmaßnahmen, die der Wiedereingliederung von Arbeitslosen dienen (§ 45 SGB III). Sie finanzieren damit aber auch Fortbildungen, die einen beruflich weiterbringen.
Der Gutschein bescheinigt Arbeitslosen, dass sie alle erforderlichen Voraussetzungen zur Förderung erfüllen. Anschließend können sie sich damit von privaten Arbeitsvermittlern helfen lassen. Das Honorar für die Leistung bezahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe des Honorars beträgt bis zu 2000 Euro, bei einer Vermittlung von Menschen mit Behinderung werden zusätzlich 500 Euro gezahlt. Für Arbeitslose fallen dagegen keine Kosten an.
Um den Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssen die Anbieter (sog. „Träger“) allerdings nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) von der Arbeitsagentur beziehungsweise vom Jobcenter anerkannt sein. Sie können den Vermittlungsgutschein nur bei diesen zertifizierten Anbietern einlösen!
Arten des Vermittlungsgutscheins
Der Vermittlungsgutschein besteht aus drei Förderangeboten.
- AVGS MAT
Diese „Maßnahmen bei einem Träger“ betreffen vor allem gezielte Umschulungen oder berufliche Weiterbildungen (auch Deutschunterricht oder Praktikum) mit einer Dauer von höchstens 8 Wochen. - AVGS MAG
Auch „Maßnahmen bei einem Arbeitgeber“ werden unterstützt. Dabei handelt es sich um Probearbeit beziehungsweise Probearbeitstage oder Praktika. - AVGS MPAV
Das Jobcenter fördert überdies „Maßnahmen bei einem Träger privater Arbeitsvermittler“. Gemeint sind damit Angebote privater Arbeits- und Personalvermittler. Der Dienstleister bekommt bei erfolgreicher Vermittlung von der Bundesagentur für Arbeit ein Honorar. Hierunter fallen aber auch ein Bewerbungscoaching oder die Hilfe durch eine Outplacement-Beratung.
Weiteres Plus: Während der Maßnahme können auch Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuungskosten erstattet werden.
Wie lange ist der Vermittlungsgutschein gültig?
Der Vermittlungsgutschein kann sowohl zeitlich als auch regional eingeschränkt werden. Üblicherweise gilt er für drei bis sechs Monate, Ausnahme: Der Grund der Ausstellung fällt weg. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitssuchender erfolgreich in eine Tätigkeit vermittelt wurde oder aber die Maßnahme abbricht.
Wie den Vermittlungsgutschein beantragen?
Den Vermittlungsgutschein können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief oder eMail beantragen. So kommen Sie Schritt für Schritt an die Fördermittel:
- Kurs auswählen
Suchen Sie – beispielsweise im Internet – nach einem passenden Kurs und zertifizierten Maßnahmenträger. Wenn Ihre Teilnahme passt, erhalten Sie von diesem eine schriftliche Bestätigung. - Gutschein beantragen
Machen Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter-Berater. Der prüft, ob die Maßnahme beruflich weiterhilft und alle Bedingungen des AVGS erfüllt sind. - Bewilligung abwarten
Sind alle Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Auch der Maßnahmenträger wird darüber informiert. - Coaching absolvieren
Jetzt müssen Sie den Gutschein nur noch einlösen und das Coaching oder den Kurs erfolgreich absolvieren. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
Antragsteller können nie mehrere Kurse parallel belegen. Also zum Beispiel einen Sprachkurs und einen SAP-Kurs gleichzeitig. Was geht, ist aber nach Ablauf eines Vermittlungsgutscheins eine zweite, darauf aufbauende Maßnahme zu beantragen.
TIPP: Sie können die Erfolgschancen auf den Vermittlungsgutschein erhöhen, wenn Sie einen örtlichen Anbieter finden, der genau zu Ihrer beruflichen Vorbildung passt und die Jobchancen deutlich verbessert.
Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?
Arbeitssuchende können sich leider nicht einfach irgendeine Maßnahme in Berlin, Hamburg, München oder Köln aussuchen. Ort, Dauer und Inhalte werden von der Arbeitsagentur festgelegt – je nach Vorkenntnissen oder Werdegang des Kandidaten. Den Vermittlungsgutschein beantragen kann aber jeder, der die diese Kriterien erfüllt:
- Als „arbeitslos“ gemeldet mit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Mindestens 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten.
- Bisher erfolglose Vermittlung des Antragstellers.
- Noch beschäftigt, Arbeitgeber-Kündigung wurde aber schon ausgesprochen (Anspruch auf ALG 2).
Anderes Gruppen sind zwar grundsätzlich förderfähig, haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein AVGS Coaching. Bei diesen Personen ist der AVGS Gutschein Ermessenssache:
- Hochschulabsolventen
- Berufsrückkehrer
- Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften
- Selbstständige
ALG-II-Empfänger haben keinen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein. Es handelt sich hierbei – ähnlich wie beim Bildungsgutschein – um eine Kann-Entscheidung der Jobcenter.
ALG-II-Empfänger: Tipps für das Beratungsgespräch
Für ALG-II-Empfänger und Arbeitssuchenden, die keinen rechtlichen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, gilt: Versuchen Sie Ihrem Sachbearbeiter so plausibel wie möglich zu erklären, dass eine derartige Maßnahme im beiderseitigen Interesse ist. Wir raten hierbei immer zum persönlichen Gespräch, um den Sachbearbeiter von Ihrem guten Willen zu überzeugen.
Auf das Gespräch sollten Sie sich richtig vorbereiten: Stellen Sie fest, welche Kenntnisse Ihnen fehlen, die Sie beruflich weiterbringen und die von einem akkreditierten Träger angeboten werden. Je überzeugender Sie argumentieren, dass so neue berufliche Perspektiven entstehen, desto größer Ihre Chancen auf den Vermittlungsgutschein.
Ähnliches gilt für Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, das in den nächsten drei Monaten ausläuft: Können Sie nachweisen, dass Sie ohne entsprechende Weiterbildung von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder potenzielle Arbeitgeber Kenntnisse verlangen, die Ihnen fehlen, wird der Vermittlungsgutschein wahrscheinlicher. Wer sich im Vorfeld Gedanken über seine berufliche Zukunft macht und nicht bis zum letzten Arbeitstag wartet, signalisiert mit seinem Engagement, dass er ernsthaft an der Wiederaufnahme einer Arbeit interessiert ist und auch die geförderte Maßnahme abschließen wird. Solche Bemühungen erhöhen immer die Chancen auf einen Vermittlungsgutschein.
So funktioniert der Vermittlungsgutschein
Damit ein Arbeitsvermittler in den Genuss der Auszahlung auf Grundlage des Vermittlungsgutscheins kommt, müssen nach erfolgreicher Jobvermittlung folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Vermittlungsgutschein muss im Original vorliegen, ebenso eine Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung durch den neuen Arbeitgeber im Original.
- Es muss sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handeln, das mindestens 15 Wochenstunden umfasst.
- Es existiert eine vereinbarte Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten.
- Das Beschäftigungsverhältnis besteht mehr als sechs Wochen: Eine erste Rate von 1000 Euro wird gezahlt.
- Besteht das Beschäftigungsverhältnis wenigstens sechs Monate, wird die zweite Rate von 1000 Euro gezahlt.
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