Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter unterstützt damit sogenannten „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“.
Zum Vermittlungsgutschein gehören z.B. Maßnahmen wie Coachings oder Weiterbildungen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen (§ 45 SGB III).
Der AVGS besteht aus drei Förderangeboten:
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AVGS MPAV
Damit fördert das Jobcenter Maßnahmen privater Arbeits- und Personalvermittler. Bei erfolgreicher Jobvermittlung bekommt der Dienstleister ein Honorar. Dazu gehören z.B. Personalberatungen oder eine Outplacement-Beratung.
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AVGS MAT
Von der Arbeitsagentur gefördert werden ebenfalls Bewerbungscoachings, berufliche Weiterbildungen, Sprachkurse (z.B. Deutsch) sowie gezielte Umschulungen. Jedoch nur für eine Dauer von höchstens 8 Wochen.
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AVGS MAG
Ebenso fördert das Jobcenter Arbeitgeber, die Arbeitslosen ein bezahltes Praktikum, Probearbeit bzw. Probearbeitstage ermöglichen.
In welcher Höhe wird der AVGS ausgestellt?
Der Gutschein wird in der Regel bis zu einer Höhe von 2.000 Euro ausgestellt. Menschen mit Behinderung erhalten den Vermittlungsgutschein auch mit bis zu 2.500 Euro. Mehr dazu auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und Bildungsgutschein sind zwei unterschiedliche Förderinstrumente der Agentur für Arbeit:
- Der Bildungsgutschein soll Arbeitsuchende und Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, förden. Hierfür bezahlt das Jobcenter vor allem konkrete Weiterbildungsmaßnahmen.
- Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient dazu, die Jobchancen von Arbeitssuchenden zu erhöhen und finanziert meist Bewerbungstrainings oder Sprachkurse.
Wie lange ist der AVGS gültig?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gilt in der Regel 3 Monate. Es gibt jedoch keine einheitliche Regel für die Gültigkeit. Die AVGS-Gültigkeit endet jedoch sofort, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt oder wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen!
Wie lange dürfen Maßnahmen dauern?
- AVGS-MPAV
Die private Vermittlung darf solange dauern, bis Sie einen neuen Job haben. - AVGS-MAT
Coachings und Qualifizierungen werden bis zu 8 Wochen gefördert. - AVGS-MAG
Maßnahmen bei Arbeitgebern dauern in der Regel 6 Wochen, bis zu 12 Wochen sind möglich.
In einigen Fällen kann die Förderzusage auch verfallen:
- Bei Umzug und Wechsel der Arbeitsagentur
- Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
- Ende der Arbeitslosigkeit durch neuen Job oder Mutterschutz
Welche Kosten übernimmt der AVGS?
Mit dem AVGS werden alle Lehrgangs- oder Coachingkosten übernommen. Nach vorheriger Absprache mit dem Jobcenter werden oft auch Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuungskosten erstattet.
Die Kosten werden aber nur übernommen, wenn der AVGS vor Beginn der Maßnahme bewilligt und beim Dienstleister eingereicht wurde! Anbieter und Maßnahmen müssen außerdem nach der AZAV zugelassen sein.
Voraussetzungen: Wer bekommt ein AVGS Coaching?
Interessenten können sich nicht einfach eine Maßnahme in Berlin, Hamburg, München oder Köln aussuchen. Ort, Dauer und Inhalte werden von der Arbeitsagentur festgelegt – je nach Vorkenntnissen oder Werdegang des Kandidaten. Den AVGS beantragen kann aber jeder, der diese Kriterien erfüllt:
- Sie sind arbeitslos gemeldet und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Es besteht eine mindestens 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten.
- Die bisherige Vermittlung blieb erfolglos.
- Sie sind noch beschäftigt, die Kündigung wurde aber schon ausgesprochen.
Hier ist der AVGS Ermessenssache
Auch andere Gruppen sind förderfähig, haben aber keinen Rechtsanspruch auf den AVGS. Bei folgenden Personen ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Ermessenssache:
- Hochschulabsolventen
- Berufsrückkehrer
- Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften
- Selbstständige
Gibt es den AVGS auch für Gründer?
Arbeitslose, die sich selbstständig machen, können den AVGS MAT beantragen. Mit dem Gutschein können sie zertifizierte Kurse in Anspruch nehmen, die das Wissen rund um die Existenzgründung aufbauen. Zum Beispiel:
In Absprache mit dem Jobcenter-Berater können Gründer einen zertifizierten Anbieter oder Gründercoach wählen und dessen Kurs absolvieren.
Wie kann ich den AVGS beantragen?
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief oder E-Mail beantragen. So kommen Sie Schritt für Schritt an den AVGS:
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Kurs auswählen
Suchen Sie – z.B. im Internet – nach einem passenden Kurs und zertifizierten Anbieter. Wenn die Teilnahme passt, erhalten Sie zunächst eine schriftliche Bestätigung.
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AVGS beantragen
Mit der Bestätigung machen Sie einen Termin beim Jobcenter-Berater. Der prüft, ob die Maßnahme beruflich weiterhilft und alle Bedingungen des AVGS erfüllt.
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Bewilligung abwarten
Sind alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gegeben, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Der Maßnahmenträger wird darüber automatisch informiert.
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Coaching absolvieren
Jetzt müssen Sie den Gutschein nur noch einlösen und das Coaching oder den Kurs erfolgreich absolvieren. Ihnen selbst entstehen keine Kosten. Die Arbeitsagentur bezahlt alle Gebühren.
Antragsteller können jedoch nie mehrere Kurse parallel belegen. Also zum Beispiel einen Sprachkurs und ein Bewerbungscoaching gleichzeitig. Sie können die Maßnahmen nur nacheinander nutzen und müssen den AVGS dafür jedes Mal neu beantragen.
TIPP: Sie können die Erfolgschancen auf den Vermittlungsgutschein erhöhen, indem Sie einen örtlichen Anbieter finden, der genau zu Ihrer beruflichen Vorbildung passt und Ihre Jobchancen deutlich verbessert.
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Häufige Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Ein Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) besteht grundsätzlich nicht. Beim AVGS handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“ der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Das bedeutet: Ihre zuständige Ansprechperson kann Ihnen den Gutschein ausstellen – muss es aber nicht. Ob Sie einen AVGS erhalten, hängt von Ihrer individuellen Situation und der Einschätzung Ihrer Vermittlungschancen ab.
Grundsätzlich können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein jederzeit beantragen, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in den letzten 3 Monaten seit mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet.
- Sie beziehen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
- Sie wurden bisher noch nicht in eine neue Beschäftigung vermittelt.
- Sie haben bereits eine Kündigung erhalten, aber noch keinen Anschlussjob.
Wichtig: Sie können immer nur eine Maßnahme gleichzeitig absolvieren. Nach Abschluss einer Maßnahme besteht jedoch die Möglichkeit, den AVGS erneut zu beantragen.
Die Erfolgschancen steigen, wenn Sie konkret und überzeugend begründen können, warum das Coaching eines bestimmten Anbieters optimal zu Ihrer aktuellen Situation passt. Eine gründliche Vorbereitung auf das Gespräch mit dem BA-Berater ist entscheidend: Vergleichen Sie möglichst mehrere Anbieter und lassen Sie sich verschiedene Angebote zusenden. Besonders hilfreich sind Flyer, Broschüren oder Informationsblätter, die den Umfang und die Inhalte des Coachings transparent darstellen. Diese Unterlagen können Sie im Gespräch als Beleg Ihrer Eigeninitiative vorlegen – das wirkt engagiert und gut vorbereitet.
Wenn Sie den AVGS bisher nicht genutzt haben und dieser nach 3 Monaten abläuft, müssen Sie eine Verlängerung des Gutscheins im Jobcenter beantragen. Machen Sie dazu am besten einen persönlichen Termin.
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