Was ist eine interne Stellenausschreibung?
Eine interne Stellenausschreibung ist eine Methode der Personalbeschaffung. Freie Positionen werden nicht extern (Jobbörse, Zeitungen…) ausgeschrieben, sondern intern den eigenen Mitarbeitern zugänglich gemacht.
Bei der internen Stellenausschreibung suchen Arbeitgeber die passende Besetzung für eine Stelle in den eigenen Reihen. Mitarbeiter nutzen ihre Stärken und Erfahrungen, steigen beruflich auf und nutzen die Chance zur Karriereentwicklung – ohne den Arbeitgeber zu wechseln.
5 Grundregeln für interne Stellenausschreibungen
Bei einer internen Stellenausschreibung haben Unternehmen größere Freiheiten. Trotzdem gibt es einige Grundregeln zu beachten:
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Inhalt
Die Stellenanzeige muss den Jobtitel, das erwartete Arbeitspensum, ein Anforderungsprofil und eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten.
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Zugang
Interne Stellenausschreibungen müssen für alle Mitarbeiter zugänglich sein und dürfen nicht nur an bestimmte Personen gerichtet sein. Mögliche Wege sind das unternehmenseigene Intranet, ein E-Mail-Verteiler an die gesamte Belegschaft oder ein Aushang am zentralen schwarzen Brett.
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Gleichbehandlung
Auch bei interner Personalsuche müssen die Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet werden. Kein Bewerber darf diskriminiert oder ausgeschlossen werden.
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Zeitpunkt
Wird die Stelle intern und extern ausgeschrieben, darf sie nicht zuerst extern veröffentlicht werden.
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Übereinstimmung
Interne Stellenausschreibungen dürfen inhaltlich nicht von der externen Version abweichen. Anforderungsprofil und Aufgabenbeschreibung müssen identisch sein.
Was gehört in eine interne Stellenausschreibung?
Im Vergleich zu externen Stellenanzeigen sind Unternehmen bei der internen Variante an weniger formale Vorgaben gebunden. Für den Inhalt sind dennoch einige Aspekte Pflicht. So wird garantiert, dass Mitarbeiter vor der Bewerbung alle relevanten Informationen haben:
- Stellenbezeichnung / Jobtitel
- Aufgabenbeschreibung (Haupt- und Nebenaufgaben)
- Arbeitspensum (Vollzeit, Teilzeit, Stunden pro Woche)
- Anforderungsprofil (Ausbildung, Qualifikationen, Fähigkeiten)
- Gehalt oder Regelung zur Vergütung (nach Tarifvertrag mit Entgeltstufe)
- Einstiegstermin auf der neuen Position
- Gewünschte Art der Bewerbung
- Bewerbungsfrist
- Ansprechpartner/in
- Kontaktinformationen
Interne Stellenausschreibung: Vorlage
Die folgende Vorlage zeigt, wie eine interne Stellenausschreibung aussehen kann:
Stellenausschreibung
Stellenbezeichnung: Personalsachbearbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit
Abteilung: Human Resources
Tätigkeitsbeschreibung: Sie sind verantwortlich für die fortlaufende Personalplanung der Muster AG und der verbundenen Koordination sowie Durchführung von Bewerbungsprozessen. Im Tagesgeschäft sichten Sie Bewerbungsunterlagen, führen Vorstellungsgespräche und sind maßgeblich an Personalentscheidungen beteiligt. Zusätzlich übernehmen Sie wichtige Aufgaben in der Gehaltsabrechnung und stehen Mitarbeitern bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Anforderungen: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder Studium, umfangreiche Kenntnisse in Lohn- und Gehaltsabrechnung, Erfahrung in Planung und Durchführung von Bewerbungsprozessen
EDV-Kenntnisse: Sicherer Umgang mit gängigen Office-Programmen (Word, Excel, Outlook, Powerpoint)
Sprachkenntnisse: Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Sprache und Schrift
Vergütung: Die Bezahlung erfolgt nach TVöD in der Entgeltgruppe E 9a.
Beginn: Die Position als Sachbearbeiter/in (m/w/d) wird zum TT.MM.JJJJ neu besetzt.
Sie haben Interesse und wollen sich auf die freie Stelle bewerben? Dann schicken Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen bis zum TT.MM.JJJJ an bewerbung@musterintern.ag. Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an die Ansprechpartnerin Frau Schmidt in der Human Resources Abteilung unter der Telefonnummer 0123/4567 oder per Mail an schmidt@muster.ag.
Pflicht zur internen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG?
Es gibt keine allgemeine Pflicht für Arbeitgeber, eine freie Stelle intern zu veröffentlichen. Unternehmen steht es frei, auf dem externen Arbeitsmarkt nach passenden Kandidaten zu suchen. Eine Ausnahme von dieser Regel: Der Betriebsrat darf die interne Stellenausschreibung verlangen.
Begründet ist dieses Recht des Betriebsrat in § 93 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). Hier heißt es:
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Regelt der Betriebsrat beispielsweise über eine Betriebsvereinbarung, dass interne Stellenausschreibungen durchgeführt werden müssen, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet.
Keine Pflicht zur internen Besetzung
Die Pflicht zur internen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG bedeutet jedoch nicht, dass die Stelle tatsächlich intern besetzt werden muss. Unternehmen dürfen zusätzlich einen externen Bewerbungsprozess durchführen – und letztlich den besten Kandidaten wählen. Weder interne noch externe Bewerber dürfen bevorzugt werden. Wollen Sie den Job, müssen Sie sich gegen die Konkurrenz durchsetzen.
Interne Stellenausschreibung: Vor- und Nachteile
Intern oder extern – egal, wenn die Stelle nur schnell besetzt wird? Das stimmt nicht. Es hat einige Vorteile für beide Seiten, wenn Unternehmen eine freie Position intern ausschreiben. Allerdings gibt es auch Nachteile:
Vorteile
- Interne Förderung
Das eigene Team wird gefördert, weitergebildet und für höhere Positionen qualifiziert. Unternehmen ermöglichen die berufliche Entwicklung. - Vorhandenes Wissen
Mitarbeiter kennen Abläufe, Kollegen und Herausforderungen. Das vorhandene Wissen erleichtert den Einstieg. - Gegenseitige Kenntnis
Beide Seiten kennen sich bereits gut und können besser einschätzen, ob die Zusammenarbeit in einer anderen Position funktioniert. - Steigende Loyalität
Wer sich im eigenen Unternehmen entwickelt, hat weniger Anreize für einen Jobwechsel. Das steigert die Loyalität der Belegschaft. - Mehr Zufriedenheit
Förderung und Aufstiegschancen sind ein Zeichen der Anerkennung durch den Arbeitgeber. Das sorgt für Zufriedenheit und auch Motivation im Team. - Gutes Employer Branding
Stellen werden intern ausgeschrieben und teilweise besetzt – das fördert trotzdem das Employer Branding und lockt neue Fachkräfte und Experten an. - Geringere Kosten
Die interne Suche ist für Unternehmen deutlich günstiger. Es müssen keine teuren Anzeigen bei Jobbörsen geschaltet werden. - Weniger Risiko
Für Mitarbeiter ist der berufliche Schritt mit einem geringeren Risiko verbunden. Ein komplett neuer Arbeitgeber birgt immer die Gefahr, in einem Umfeld zu landen, das nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.
Nachteile
- Kleiner Kandidatenpool
Auf dem externen Arbeitsmarkt stehen potenziell tausende Kandidaten zur Verfügung. Eine interne Stellenausschreibung richtet sich nur an einen kleinen Kreis und erschwert die Suche. - Doppelte Suche
Reicht die interne Suche nicht aus, muss zusätzlich ein externes Bewerbungsverfahren durchgeführt werden. Es kommt zu doppeltem Aufwand. - Interne Konflikte
Ein Kollege steigt auf, ein anderer wird nicht berücksichtigt. Werden höhere Positionen intern besetzt, drohen Konflikte und Neid. - Keine Rückkehr
Klappt der interne Positionswechsel nicht, ist eine Rückkehr in den alten Job schwierig bis unmöglich. Oft wurde die vorherige Position bereits neu besetzt. - Fehlende Innovation
Neue Kollegen bringen Veränderungen, neue Ansätze oder kreative Ideen. Bei internen Besetzungen kommt es leichter zu Stillstand. Motto: „Das haben wir doch schon immer so gemacht…“
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