Aufstiegsfortbildung: Erklärung, Beispiel & Finanzierung

Wer rastet, der rostet. Wer beruflich weiterkommen möchte, muss etwas dafür tun. Eine Aufstiegsfortbildung kann die nächsten Karriereschritte vorbereiten. Schließlich brauchen Sie nicht nur Motivation, sondern Qualifikationen und Fähigkeiten, um auf der Karriereleiter aufzusteigen. Wir erklären, was eine Aufstiegsfortbildung ist, wie sie sich von anderen Weiterbildungsmöglichkeiten unterscheidet und worauf Sie dabei achten sollten…

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Aufstiegsfortbildung: Was ist das?

Aufstiegsfortbildungen sind Lehrgänge von bis zu 3 Jahren, die eine höhere berufliche Qualifikation zum Ziel haben und den nächsten Karriereschritt vorbereiten sollen. Dabei kann die Initiative für eine Höherqualifizierung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Mitarbeiter selbst ausgehen.

Diese Angebote sollten nicht mit anderen beruflichen Weiterbildungen gleichgesetzt oder verwechselt werden. Eine Weiterbildung kann beispielsweise nur beim Aufbau oder der Erweiterung einer Kompetenz helfen, bereitet aber nicht direkt auf eine neue, höhere Position vor.

Voraussetzungen und Ablauf

Für die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung werden meist eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung vorausgesetzt. Abgeschlossen wird eine Aufstiegsfortbildung durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), die für die Teilnehmer verpflichtend ist. Durch die Fortbildung können zum Beispiel Abschlüsse als Fachwirt, Meister, Betriebswirt oder auch Techniker erlangt werden. Die Fortbildungen dauern zwischen einem und drei Jahren. Die Dauer hängt auch davon ab, ob die Fortbildung in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt.

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2020 wurden für die Abschlüsse dieser Fortbildungen ergänzende Berufsbezeichnungen eingeführt:

  • In der ersten Fortbildungsstufe der oder die „Geprüfte Berufsspezialist/in“
  • In der zweiten Fortbildungsstufe der „Bachelor Professional“
  • In der dritten Fortbildungsstufe der „Master Professional“

Ziel der Aufstiegsfortbildung

Mit den gewonnenen Fähigkeiten und Qualifikationen soll ein beruflicher Aufstieg ermöglicht werden. Dabei kommt eine Beförderung im eigenen Unternehmen oder nach einem Jobwechsel bei einem anderen Arbeitgeber infrage. Mit einer Aufstiegsfortbildung auf Meisterniveau kann ferner eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden, die zu einem Studium berechtigt.

Eine Aufstiegsfortbildung kann berufsbegleitend durchlaufen werden. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter bei diesem Vorhaben, um sie zu fördern und an das Unternehmen zu binden.

Beispiel Aufstiegsfortbildung

Ein Pharmaunternehmen übernimmt für einen Innendienstmitarbeiter die Kosten für die Aufstiegsfortbildung zum geprüften Pharmareferenten (IHK). Durch diese Fortbildung hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, eine lukrative Position im Außendienst zu übernehmen und kann sich beruflich sowie persönlich weiterentwickeln. Das Unternehmen vereinbart mit dem Mitarbeiter für die Fortbildungsmaßnahme eine Kündigungsperre von 24 Monaten. Für den Fall, dass der Mitarbeiter vorher kündigt, muss er die Kosten für die Fortbildung in Höhe von 10.000 Euro anteilig zurückbezahlen.


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Aufstiegsfortbildung ohne Ausbildung

Eine Aufstiegsfortbildung ohne Berufsausbildung ist nicht ohne Weiteres möglich. Menschen mit jahrelanger Berufspraxis (aber ohne Berufsabschluss) können sich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen bei der IHK zu einer Abschlussprüfung anmelden. Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist auch ohne Ausbildung eine Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.

Voraussetzung ist, dass der Betreffende mindestens das Eineinhalbfache der normalen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen möchte. Dabei muss er die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben haben, die nach der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgesehen sind. Nach bestandener Prüfung kann dann auch eine Aufstiegsfortbildung erfolgen.

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Wie lässt sich die Aufstiegsfortbildung finanzieren?

Eine Aufstiegsfortbildung ist nicht günstig und kann je nach Umfang, Ausrichtung und Dauer mehrere Tausend Euro kosten. Nicht jeder kann sich das leisten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie sich die Fortbildung finanzieren lässt. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber unterstützen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Es gibt zwar keinen Anspruch auf diese Unterstützung, jedoch ist eine Anfrage beim Arbeitgeber in jedem Fall sinnvoll. Bereiten Sie das Gespräch vor und überlegen Sie sich, wie auch Ihr Chef und das gesamte Unternehmen von Ihrer Aufstiegsfortbildung profitieren. Mit guten Argumenten können Sie die Entscheidungsträger überzeugen, zumindest einen Teil der Kosten zu tragen.

Aufstiegs-Bafög: Liste der Voraussetzungen

Das Aufstiegs-Bafög ist eine Förderung von Bund und Ländern. Hinter dieser Förderung steht der Grundsatz des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dass jeder das gleiche Recht auf eine berufliche Fortbildung hat. Unterstützung kann jeder beantragen, der seine Aufstiegsfortbildung nicht selber finanzieren kann. Gefördert werden alle Fortbildungen in Vollzeit und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Die jeweiligen Anbieter müssen hierfür zertifiziert sein. Die weiteren Anforderungen sind in folgender Liste zusammengefasst:

  • Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen. Sie werden bis zu einer Mindeststundenzahl von 400 Stunden in Teilzeit gefördert.
  • Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können in Voll- sowie in Teilzeitzeit gefördert werden.
  • Eine Vollzeitfortbildung muss mindestens 25 Wochenstunden umfassen.
  • Eine Teilzeitfortbildung muss mindestens 18 Stunden monatlich umfassen.
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Mediengestützte Lehrgänge werden auch gefördert, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine vergleichbare, mediengestützte Kommunikation ergänzt werden. Zusätzlich müssen regelmäßig Leistungskontrollen durchgeführt werden.

Das Aufstiegs-Bafög besteht aus Zuschüssen, die Sie nicht zurückzahlen müssen und einem zinsgünstigen Darlehen. So können Sie unabhängig von Ihrer finanziellen Situation oder Ihrem Einkommen bis zu 15.000 Euro zur Finanzierung der Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erhalten.

Bildungskredit

Sie können auch privat einen Bildungskredit aufnehmen, um die Fortbildung zu finanzieren. Die Nachteile sind die in der Regel schlechteren Konditionen und die fehlenden Zuschüsse – Sie müssen den gesamten Betrag zurückzahlen.

Bildungsgutschein

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit. In diesem Fall werden die anfallenden Kosten übernommen. Diese werden allerdings nur vergeben, um durch die Fortbildung eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei der Arbeitsagentur.


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