Was ist eine Arbeitserlaubnis?
Die Arbeitserlaubnis (englisch: work permit) ist eine offizielle Genehmigung, mit der Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen dürfen. Notwendig ist sie vor allem für Menschen aus Nicht-EU-Ländern (sogenannte Drittstaaten).
Eingetragen wird eine gültige und bewilligte Arbeitserlaubnis in der Aufenthaltsgenehmigung oder im Visum. Deutsche Staatsangehörige besitzen automatisch eine Arbeitserlaubnis und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Wer braucht eine Arbeitserlaubnis?
Grundsätzlich benötigen ausländische Arbeitnehmer ohne die deutsche Staatsangehörigkeit eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Bürger verschiedener Länder dürfen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten oder haben leichtere Zugangsmöglichkeiten. Hier eine Übersicht der Ausnahmen:
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EU-Bürger
Innerhalb der Europäischen Union (EU) existiert Arbeitnehmerfreizügigkeit. Alle EU Bürger dürfen sich innerhalb der EU – also auch in Deutschland – niederlassen und dort arbeiten. Eine gesonderte Genehmigung ist für die Erwerbstätigkeit nicht notwendig.
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EFTA-Bürger
Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) umfasst Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Diese Staatsangehörigen dürfen ebenfalls uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.
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Großbritannien
Britische Arbeitnehmer brauchen eine Arbeitserlaubnis, seitdem Großbritannien aus der EU ausgetreten ist. Ausnahme: Wer bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, braucht keine nachträgliche Erlaubnis
Weitere Ausnahmen von der Arbeitserlaubnis
Zusätzlich gibt es für zahlreiche Länder (auch außerhalb Europas) Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitserlaubnis. Dazu zählen Staatsangehörige aus:
- Andorra
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- San Marino
- Südkorea
- USA
Weitere Ausnahmen bringt die sogenannte Westbalkanregelung. Bürger aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien dürfen ohne anerkannte Qualifikationen in Deutschland arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt jährlich ein Kontingent von bis zu 50.000 Zustimmungen.
Welche Arten der Arbeitserlaubnis gibt es?
In Deutschland gibt es mehrere Arten der Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird vor allem nach Qualifikationen. Wir zeigen die Unterschiede:
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Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die einen Studienabschluss haben. Sie erleichtert gefragten Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Blaue Karte EU wird für maximal 4 Jahre ausgestellt und führt schneller zu einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis. Voraussetzung ist in Deutschland ein Gehalt von mindestens 43.759,80 Euro brutto jährlich.
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Erlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel gibt es eine Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitskräfte mit einer abgeschlossenen und anerkannten Berufsausbildung.
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Erlaubnis für IT-Fachkräfte
Für IT-Fachkräfte ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ohne formelle Ausbildung möglich. Notwendig sind Berufserfahrung im IT-Bereich für mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 7 Jahre sowie ein Gehalt von mindestens 43.759,80 Euro im Jahr.
Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
Auch Flüchtlinge und Asylbewerber können in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten. Dazu müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, die sich nach dem Aufenthaltsstatus, der Dauer des Aufenthalts und anderen Faktoren richten:
- Arbeitserlaubnis nach 3 Monaten
Asylbewerber und Geduldete ohne Pflicht, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. - Arbeitserlaubnis nach 6 Monaten
Asylbewerber und Geduldete mit minderjährigen Kindern. - Arbeitserlaubnis nach 9 Monaten
Asylbewerber und Geduldete ohne minderjährige Kinder.
Anerkannte Flüchtlinge haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie dürfen eine Tätigkeit als Arbeitnehmer annehmen oder sich selbstständig machen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis?
Die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis wird genau geprüft. Rechtliche Grundlagen in Deutschland sind das Zuwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung.
Für die Genehmigung durch die Ausländerbehörde müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
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Konkretes Jobangebot
Ausländische Arbeitnehmer benötigen ein konkretes Jobangebot von einem deutschen Arbeitgeber. Die Erlaubnis kann erst erteilt werden, wenn ein Unternehmen einen Arbeitsplatz in Aussicht stellt und die Einstellung zusichert.
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Vorrangprüfung
Arbeitssuchende aus Deutschland oder EU-Staaten werden bevorzugt und haben Vorrang. Arbeitgeber müssen begründen, dass es keine geeigneten Kandidaten und Bewerber gibt, die vorrangig behandelt werden.
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Gleichbehandlung
Arbeitgeber beschäftigen ausländische Arbeitnehmer zu denselben Konditionen wie inländische Mitarbeiter. Anspruch auf Urlaub, Gehalt und Arbeitszeiten sind bei gleich qualifizierter Tätigkeit identisch.
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Keine negativen Auswirkungen
Das Gesetz schreibt vor, dass die Arbeitserlaubnis keine negativen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt haben darf. Die Erteilung der Genehmigung soll nicht zu höherer Arbeitslosigkeit unter deutschen Arbeitnehmern beitragen.
Abhängig von Job und Qualifikation müssen Antragsteller zudem deutsche Sprachkenntnisse mitbringen. Im Gesundheitswesen wird das Sprachniveau B2 im Europäischen Referenzrahmen vorausgesetzt.
Zustimmung der Arbeitsagentur
Teilweise braucht es für die Arbeitserlaubnis die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Auch hier entscheidet der genaue Beruf, die Qualifikation und die Herkunft des Antragsstellers über die Notwendigkeit.
Für einige Beschäftigungen braucht es keine Zustimmung. Dazu zählen:
- Berufsausbildung
- Praktika zu Weiterbildungszwecken
- Freiwilligendienst
- Geschäftsreisen
Es ist eine Einzelfallentscheidung, welche Beschäftigungen zustimmungsfrei sind oder eine Prüfung und Zustimmung benötigen. Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit kooperieren eng, um den Zutritt zum deutschen Arbeitsmarkt bestmöglich zu regeln.
Arbeitserlaubnis beantragen: Wie geht das?
Das Antragsverfahren für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten. Die folgende Anleitung zeigt genau, was Sie tun müssen:
- Zuständige Behörde am Wohn- oder Betriebssitz ermitteln
- Informationen und Voraussetzungen erfragen
- Antragsformular erhalten
- Antragsformular ausfüllen
- Arbeitgeber muss Formular „Stellenbeschreibung“ ausfüllen (Betrieb, Tätigkeit, Arbeitszeiten, Gehalt…)
- Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag
- Aufenthaltstitel (zum Beispiel Visum)
- Reisepass und Passfotos
- Nachweis über Krankenversicherung
- Lebenslauf
- Kontoauszüge
- Motivationsschreiben
- Weitere Dokumente falls von der Ausländerbehörde verlangt
- Bundesagentur für Arbeit kontaktieren
- Vorabzustimmung beantragen
- Visumsverfahren wird beschleunigt
- Alle notwendigen Unterlagen und Anträge prüfen
- Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen
- Gebühren liegen je nach Dauer und Beschäftigung zwischen 50 und 200 Euro
- Konkrete Höhe wird im Antragsverfahren mitgeteilt
- Gebühr muss mit Antragsstellung bezahlt werden
- Keine Aufnahme der Arbeit vor Erteilung der Erlaubnis
- Bearbeitung dauert etwa 4 Wochen – teilweise auch länger
1. Ausländerbehörde kontaktieren
2. Unterlagen zusammenstellen
3. Vorabzustimmung einholen (falls möglich)
4. Antrag stellen
5. Gebühren bezahlen
6. Bearbeitung abwarten
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger ein Visum. Dies beantragen Sie in der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes oder im Konsulat.
Kann man ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Wer ohne Arbeitsgenehmigung arbeitet, begeht eine Straftat. Das gilt zum Beispiel, wenn Nicht-EU-Bürger mit einem Schengen-Visum für Kurzaufenthalte aus touristischen Zwecken einreisen und in der Zeit eine berufliche Tätigkeit aufnehmen.
Aus rechtlicher Sicht ist das Schwarzarbeit. Für illegale Arbeitnehmer droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro – Arbeitgeber müssen bis zu 500.000 Euro zahlen. Bei schweren Vergehen und Wiederholung sind auch Freiheitsstrafen von 1 bis 5 Jahren möglich.
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