Bewerben mit Behinderung: Im Anschreiben erwähnen oder nicht?
Per Gesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, behinderte Menschen einzustellen. Doch was bedeutet das für die Bewerbung? Sollte ein gehandicapter Bewerber direkt im Anschreiben auf seine Behinderung eingehen oder diese lieber erst einmal unerwähnt lassen? Viele Bewerber haben Angst, sich mit der Offenlegung der Behinderung vorzeitig ins Aus zu schießen und gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Doch es gibt auch diejenigen unter den Bewerbern, die der Auffassung sind, man solle von Anfang an mit offenen Karten spielen. Keine leichte Entscheidung. Wir diskutieren die Frage und geben Tipps für die Bewerbung.

➠ Inhalt: Das erwartet Sie
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Arbeiten mit Behinderung
Unternehmen, ab einer Größe von 20 Angestellten, sind dazu verpflichtet, bei privaten fünf Prozent und bei öffentlichen Einrichtungen sechs Prozent ihrer Stellen an behinderte Menschen zu vergeben. Andernfalls wird eine Strafzahlung für jeden unbesetzten Arbeitsplatz fällig.
Trotzdem ist die Zurückhaltung auf Arbeitgeberseite immer noch sehr groß. Sie fürchten den gesonderten Kündigungsschutz, der einem Arbeitnehmer mit Behinderung zusteht, und hohe Kosten bei der behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. So blieben laut Bundesagentur für Arbeit 2011 rund 257.380 für Arbeitnehmer mit Behinderung vorgesehene Stellen unbesetzt. Die vorherrschenden Ressentiments machen es Bewerbern nicht leicht.
Informationen für Behinderte
Um gut gerüstet in die Jobsuche zu starten, sollten Sie sich vorher bei den zuständigen Stellen informieren. Hier finden Sie dazu ausführliche Informationen:
- Integrationsämter: Infothek mit Angeboten wie beispielsweise einem Fachlexikon und gezielten Informationen zum Thema Arbeit mit Behinderung.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zu barrierefreien Jobs sowie zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung.
- Sozialgesetzbuch: Sollten Sie sich tiefer in die Materie einarbeiten wollen, finden Sie hier die originalen Gesetzestexte.
Behinderung erwähnen oder nicht?
Die Fragen, die Bewerber mit einer Behinderung am meisten beschäftigt, sind:
- Muss ich meine Behinderung angeben?
- Und wenn ich sie angebe, wie sage ich es am besten?
Solange Ihre Behinderung Sie nicht bei der Ausübung der ausgeschriebenen Stelle einschränkt, sind Sie nicht verpflichtet, diese in Ihren Bewerbungsunterlagen zu erwähnen. Insoweit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie sich dafür oder dagegen entscheiden. Eine Pauschallösung gibt es hier nicht. Das hängt stark von der Stelle, für die Sie sich bewerben, und von der Art Ihrer Behinderung ab.
Bei der Bewerbung auf Stellen im öffentlichen Dienst sollten Sie Ihre Behinderung angeben, da dadurch Ihre Chancen deutlich steigen.
Ämter und Behörden sind verpflichtet, alle fachlich passenden behinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Dies gilt für Bewerber ab einem Grad von 50 (Schwerbehinderung) oder für gleichgestellte Bewerber mit einem Behindertengrad von 30.
Auch ratsam ist die Erwähnung, wenn Ihre Behinderung auf den ersten Blick erkennbar ist, wenn Sie zum Beispiel auf den Rollstuhl angewiesen sind. Damit geben Sie dem Personalchef die Möglichkeit, sich vorzubereiten. Er kann dann beispielsweise dafür sorgen, dass das Vorstellungsgespräch in Räumlichkeiten stattfindet, die barrierefrei sind.
Tun Sie dies nicht, kann Ihr Gesprächspartner sich überrumpelt fühlen. Viele Personaler sind überfordert, wenn sie ohne Vorwarnung mit einer komplexen Behinderung konfrontiert werden. Zusätzlich kann sich der Personalchef fragen, wieso Sie die Behinderung verschwiegen haben und was Sie sonst noch verschweigen.
Bewerber mit einer weniger offensichtlichen Behinderung entscheiden sich häufig dafür, die Behinderung im Bewerbungsanschreiben erst einmal unerwähnt zu lassen. Erst im Vorstellungsgespräch kommt das Thema zur Sprache. Dadurch werden Sie bei der Durchsicht der Unterlagen wie alle anderen Bewerber behandelt und können im persönlichen Gespräch Vorbehalte bezüglich Ihrer Behinderung aus dem Weg räumen.
Tipps für die Bewerbung mit Behinderung
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Behinderung anzugeben, können diese Tipps Ihnen den Bewerbungsprozess erleichtern:
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Überlegen Sie sich genau, wo Sie sich bewerben.
Neben der Frage, wie Sie mit Ihrer Behinderung umgehen, ist auch die Frage, bei wem Sie sich bewerben, entscheidend. In der Regel sind öffentliche Institutionen sowie größere Unternehmen mit der entsprechenden Infrastruktur aufgeschlossener.
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Nehmen Sie Kontakt mit der Schwerbehindertenvertrung auf.
In großen Unternehmen gibt es meist eine Person, die sich um die Belange behinderter Arbeitnehmer kümmert. Setzten Sie sich vor der Bewerbung direkt mit dieser Person in Verbindung. Das kann ein erster Schritt sein, um herauszufinden, ob eine Bewerbung bei dem jeweiligen Unternehmen Sinn macht.
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Fügen Sie ein ärztliches Gutachten zu Ihren Anlagen.
Ein ärztliches Gutachten oder aber auch der Schwerbehindertenausweis helfen dem Personalchef dabei, zu verstehen, inwieweit Sie Ihre Behinderung einschränkt. Daraus sollte hervorgehen, welche Tätigkeiten Sie im Einzelnen nicht ausüben können und welche Arbeitsbedingungen Sie meiden sollten. Erwähnen Sie das in Anlageverzeichnis im Anschreiben.
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Verzichten Sie auf medizinisches Fachchinesisch.
Ihre Krankheit sollte zwar korrekt bezeichnet werden, jedoch sollten Sie bedenken, dass Sie Ihre Bewerbung eventuell an einen Personalchef richten, der noch nie etwas von Ihrer Erkrankung gehört hat und auch sonst über kein medizinisches Fachwissen verfügt. Beschreiben Sie so einfach wie möglich, worin Ihre Behinderung liegt und wie diese sich äußert.
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Machen Sie Ihre Behinderung nicht zum Hauptthema.
In Ihrem Anschreiben geht es darum, plausibel darzulegen, dass Sie für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind. Ihre Qualifikationen sollten im Vordergrund stehen, nicht Ihre Behinderung. Aus diesem Grund sollten Sie darauf verzichten, lang und breit die eigene Krankheitsgeschichte darzustellen. Beschränken Sie sich auf einige wenige Sätze.
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Sprechen Sie mit dem Personalchef.
Haben Sie das Gefühl, aufgrund Ihrer Behinderung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein, kann es sich lohnen, telefonischen Kontakt zum Personalchef aufzunehmen und nach dem Grund für die Ablehnung zu fragen. Vielleicht schätzt dieser Ihre Situation aufgrund Ihrer Unterlagen falsch ein und Sie können Missverständnisse aus dem Weg räumen.
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Formulieren Sie positiv.
Beschreiben Sie Ihre Behinderung, beginnen Sie den Satz mit den bisherigen beruflichen Zielen und enden damit, dass Ihre Behinderung Sie nicht davon abgehalten hat, diese zu erreichen. Zum Beispiel: „Ich arbeite nun bereits seit zehn Jahren erfolgreich als Bankkauffrau, meine Sehbehinderung schränkt mich bei der Ausübung meiner Tätigkeiten nicht ein“.
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Jochen Mai ist Gründer und Chefredakteur der Karrierebibel. Der Autor mehrerer Bücher doziert an der TH Köln und ist gefragter Keynote-Speaker, Coach und Berater.

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