Richtige Schreibweise: zu Handen oder zu Händen?
In Deutschland lautet die korrekte Schreibweise laut Duden „zu Händen“ – in Österreich und der Schweiz hat sich jedoch „zu Handen“ durchgesetzt. In der Schweiz gibt es auch noch die Schreibweise „zuhanden“.
Zu Händen Abkürzung: Wie wird das richtig abgekürzt?
Den ausgeschriebenen Vermerk „zu Händen“ werden Sie auf Briefen selten finden. Aus Platzgründen werden Name und Adresse des Empfängers kompakt formuliert und „zu Händen“ regelmäßig abgekürzt. Dabei stehen Ihnen mehrere Abkürzungen zur Auswahl…
Erlaubte Abkürzungen für zu Händen:
- z. H.
- z. Hd.
- z. Hdn.
- „zH“ (nur in Österreich)
Das Leerzeichen zwischen dem „z.“ und „H.“ beziehungsweise „Hd.“ dürfen Sie weglassen (Beispiel: „z.Hd.“). Auch diese Schreibweise ist laut Duden in Deutschland zulässig. Am gebräuchlichsten ist aber die Abkürzung „z. Hd.“.
Was ist der Unterschied zwischen z.Hd. und c/o?
Die Abkürzung „c/o“ steht für „care of“ und bedeutet „wohnhaft bei“. Das Kürzel wird im Adressfeld genutzt, wenn der Empfänger keinen eigenen Briefkasten hat – zum Beispiel, weil er zur Untermiete wohnt oder sich gerade im Krankenhaus, Pflegeheim, Hotel oder in einer Ferienwohnung befindet. In dem Fall wird der Briefträger den Brief dennoch an der angegebenen Adresse einwerfen, obwohl der Name nicht auf dem Briefkasten steht.
Wann wird „Zu Händen“ verwendet?
Schicken Sie wichtige Dokumente oder Briefe an eine Behörde oder ein Unternehmen, reichen „Finanzamt“ oder „Beispiel GmbH“ als Empfänger im Adressfeld oft nicht aus. Zu ungenau. Hierfür gibt es den Vermerk „zu Händen“: Mit der Formulierung sagen Sie namentlich, für wen das Schreiben bestimmt ist und wer der Adressat innerhalb des Unternehmens oder der Abteilung ist.
Das ist gleich doppelt sinnvoll: Der Brief muss nicht durch unzählige Hände und Stationen weitergereicht werden, bis er sein Ziel erreicht – was die Zeit bis zur Antwort reduziert. Zugleich vermeiden Sie, dass das Schreiben in die falschen Hände gerät, sondern eben nur „zu Händen Bea Beispiel“ erreicht…
Achtung: Der Vermerk „z.Hd.“ verhindert nicht, dass das Schreiben von anderen gelesen werden darf! Wollen Sie diskrete Nachrichten verschicken, müssen Sie einen anderen Vermerk verwenden.
Vertrauliche Briefe mit „persönlich“ kennzeichnen
Sie möchten, dass Ihr Schreiben vertraulich behandelt und wirklich nur vom genannten Empfänger geöffnet und gelesen wird? Dann reicht der Vermerk „z. Hd.“ nicht aus. In dem Fall müssen Sie in das Adressfeld zusätzlich „persönlich“ oder „vertraulich“ schreiben. Wird der Brief dann trotzdem von einer anderen Person geöffnet, wäre das ein schwerer Verstoß gegen das Briefgeheimnis.
Beispiel für einen vertraulichen Brief:
Geheimnis GmbH
– persönlich –
z.Hd. Frau Mia Muster
Beispielstr. 12
98765 Musterstadt
o.V.i.A. = auch Vertreter dürfen den Brief lesen
Sie möchten, dass Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeitet wird? Oder Sie richten das Schreiben an eine Behörde? Dann können Sie ins Adressfeld den Hinweis „o.V.i.A.“ schreiben. Die Abkürzung bedeutet: „oder Vertreter im Amt“. Bedeutet: Auch Stellvertreter dürfen den Brief öffnen, lesen, bearbeiten.
Beispiel:
Muster GmbH
z.Hd. Herrn Max Muster o.V.i.A.
Beispielstr. 12
98765 Musterstadt
Kann ich „z. Hd.“ in meiner Bewerbung verwenden?
Für die Bewerbung gilt grundsätzlich: Adressieren Sie Ihr Anschreiben möglichst persönlich und namentlich an einen Ansprechpartner. Steht der Name des Ansprechpartners nicht schon in der Stellenanzeige, können Sie diesen auch mit einem Anruf in der Personalabteilung recherchieren. Das gilt ebenso für die Initiativbewerbung.
Zwar wird die Bewerbung heute zu 90 Prozent online bzw. als E-Mail-Bewerbung versendet. Im Briefkopf des Bewerbungsschreibens ist die Abkürzung „z. Hd.“ aber weiterhin üblich.
Beispiel:
Arbeitgeber GmbH
z.Hd. Frau Petra Personaler
Beispielstr. 12
98765 Musterstadt
Sie können die Abkürzung „z.Hd.“ hier auch weglassen. Entscheidend ist allein, dass Sie den Ansprechpartner mit Namen nennen – ebenso später in der Anrede („Sehr geehrte Frau Personaler“).
Z.Hd. Herr oder Herrn – was ist richtig?
Auf den Vermerk z. Hd. folgt unbedingt der Genitiv. Deshalb lautet die einzig richtige Schreibweise danach: „Zu Händen (des) Herrn Muster“ – der Nominativ „z.Hd. Herr…“ ist falsch.
- Falsche Schreibweise: „z.Hd. Herr Huber“
- Richtige Schreibweise: „z.Hd. Herrn Huber“
Bei Adressierung an eine Frau ändert sich nichts, da der Genitiv von „Frau“ wieder „Frau“ ist. Bei Briefen an mehrere Personen gibt zwar keine festen Regeln: Sie können bis zu drei Namen nennen. In offiziellen Schreiben gilt allerdings: Hierarchie vor Geschlecht! Der ranghöchste Empfänger wird immer zuerst genannt.
Richtige Platzierung der Abkürzung „z.Hd.“ im Adressfeld
Um Adressfelder einheitlich zu gestalten, werden diese in offiziellen Briefen nach der Norm DIN 5008 gestaltet. Diese gilt für den Briefumschlag genauso wie für den Empfängers im Schreiben.
Faustregel: Das Adressfeld auf Geschäftsbriefen beginnt immer mit dem Firmennamen. Der direkte Ansprechpartner und Empfänger wird erst darunter genannt. Der Vermerk „zu Händen“ beziehungsweise „z. Hd.“ steht also an zweiter Stelle im Adressfeld.
Danach folgen Ortsanschrift oder ein Postfach. Die korrekte Reihenfolge nach DIN 5008 lautet immer: Firmenname (mit Gesellschaftsform), z.Hd. Adressat, Straße und Hausnummer (oder Postfach), Postleitzahl und Ort.
Beispiele: Wie zu Händen adressieren?
Brief an eine Person
Beispiel GmbH
z.Hd. Herrn Max Muster
Hauptstraße 23
12345 Musterstadt
Brief mehrere Personen
Muster SE
z. Hd. Frau Beispiel und Herrn Exempel
Hauptstraße 99
54321 Beispielort
Brief an eine Abteilung
Fantasie GmbH
Personalabteilung, z.Hd. Frau Petra Personaler
Hauptstraße 23
12345 Musterstadt
Brief an ein Postfach
Beispielamt Musterstadt
z.Hd. Frau Maier
Postfach 9876
12345 Musterstadt
Z. Hd. auf Englisch schreiben
Schreiben Sie an ein internationales Unternehmen, nutzen Sie statt „zu Händen“ die englische Übersetzung „for the attention of“ – kurz: „FAO“. Auch diese Abkürzung wird – genau wie im Deutschen – vor den Namen des Adressaten platziert.
Beispiel:
Cool Company Ltd.
FAO Mr. Sample
Fantasy Street 99
12345 Cool City
Zu Händen auf dem Briefumschlag? Richtige Platzierung
Am Wichtigsten ist der Adresszusatz „zu Händen“ natürlich auf dem Briefumschlag oder im Briefkopf des Schreibens, wenn Sie einen Umschlag mit Sichtfenster nutzen. Beispiel:
Lesen Sie hierzu unsere Anleitung, wie Sie einen Brief richtig beschriften.
Was tun mit „zu Händen“ in der E-Mail?
E-Mail-Adressen sind in der Regel eindeutig. In Unternehmen folgen diese zum Beispiel dem Muster: Vorname.Name@Unternehmen.de. Bei einer solchen Struktur können Sie sicher sein, dass die E-Mail den genannten Empfänger erreicht. Der Vermerk „zu Händen“ ist in E-Mails daher unüblich.
Keine Regel ohne Ausnahme: Haben Sie nur eine allgemeine Mail-Adresse – zum Beispiel die der Abteilung oder einer Sammelstelle (z.B. service@firma.de, kontakt@firma.de, info@firma.de) kann der Zusatz „zu Händen“ beziehungsweise „z.Hd.“ direkt in der Betreffzeile der Mail sinnvoll sein.
Beispiel für E-Mails:
„Bewerbung als Erzieherin – z.Hd. Frau Muster“
Ist „zu Händen“ noch zeitgemäß oder überholt?
Auch wenn die digitale Kommunikation per Mail, Whatsapp oder SMS heute überwiegt, werden weiterhin gedruckte Geschäftsbriefe und formale Schreiben per Post verschickt. Zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Mahnungen oder Behördenbriefe. In diesem Schriftverkehr wird der Vermerk „zu Händen“ bzw. „z. Hd.“ weiterhin genutzt.
Das Kürzel spart Zeit; die offizielle Korrespondenz nimmt keine Umwege, weil der Empfänger klar benannt ist; Kunden und Geschäftspartner können unmittelbar adressiert, angeschrieben und angesprochen werden. Die Abkürzung ist also immer noch zeitgemäß und sogar effektiv.
Wo ist die Abkürzung z.Hd. heute noch üblich?
Der Ausdruck „zu Händen“ wird einerseits seltener verwendet, weil die Kommunikation zunehmend per E-Mail stattfindet – direkt und persönlich an den richtigen Ansprechpartner.
Gleichzeitig gibt es immer noch einige Institutionen und Unternehmen in denen der Ausdruck „zu Händen“ bzw. „z. Hd.“ verwendet wird. Dazu zählen zum Beispiel diese Branchen und Organisationen:
- Öffentlicher Dienst + Verwaltung
- Regierungseinrichtungen + Behörden
- Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO)
- Banken und Versicherungen
- Anwaltskanzleien
Ein moderner Trend ist allerdings, die Abkürzung einfach zu streichen bzw. wegzulassen. An zweiter Stelle im Adressfeld steht dann nur noch der Name, zu dessen Händen das Schreiben gehen soll.
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