Arbeitszeugnis Alternativen: 5 Tipps für die Bewerbung

Immer wieder steht die Qualität und Aussagekraft von Arbeitszeugnissen in der Kritik. Zunehmend mehr Arbeitnehmer suchen deshalb nach Arbeitszeugnis Alternativen. Tatsächlich gibt es gleich fünf Optionen, die Bewerber anstelle des Arbeitszeugnisses nutzen können – mit unterschiedlichen Vorteilen und Stärken. Wir stellen Ihnen die besten Arbeitszeugnis Alternativen vor und wann Sie diese in den Bewerbungsunterlagen und bei der Jobsuche einsetzen können…

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Arbeitszeugnis Anspruch: Zeugnisarten

Wer den Arbeitgeber wechselt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§109 Abs. 2 Gewerbeordnung). Darin werden Art und Dauer der Beschäftigung, die Aufgaben und Tätigkeiten sowie die Leistungen und das Sozialverhalten genannt und beurteilt. Das macht das Zeugnis zu einem wichtigen Dokument in der Bewerbung, das die Jobchancen enorm steigern kann.

Arbeitszeugnisse gibt es in allen Branchen und Berufen.. Dabei gibt es je nach Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche Zeugnisarten:

Die 10 wichtigsten Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.

Was muss ich beim Zwischenzeugnis beachten?

Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.

Wann bekommt man das Zeugnis nach Kündigung?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.

Welche formalen Anforderungen muss das Zeugnis erfüllen?

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.

Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen?

Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).

Was darf nicht im Zeugnis stehen?

Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).

Was kann ich bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.

Was bringt ein Arbeitszeugnis?

Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.

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Arbeitszeugnis Alternativen: Warum überhaupt?

Egal, welches Zeugnis Sie erhalten, es muss stets zwei Bedingungen erfüllen: Es muss „wahr“ sein, und es muss „wohlwollend“ formuliert sein. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 9 AZR 584/13) muss das Arbeitszeugnis sogar mindestens die Note „befriedigend“ ausweisen. Für ein schlechteres Zeugnis benötigt der Arbeitgeber „triftiger Gründe“, die er auch belegen und beweisen muss. Bei einem besseren Zeugnis als Note 3 liegt die Beweislast allerdings beim Arbeitnehmer.

Immer wieder bemängeln Kritiker und Personaler, das Arbeitszeugnis verliere an Aussagekraft. Der Inhalt sei zu stark reglementiert. Die zahlreichen Geheimcodes und verschlüsselten Formulierungen im Zeugnisdeutsch, erschweren die Lesbarkeit.

Hinzu kommt, dass viele Arbeitszeugnisse aus Vorlagen und Mustern stammen. Damit gebe das Arbeitszeugnis kaum noch einen authentischen Einblick in das Wesen oder die Qualität der Arbeit eines Kandidaten und Bewerbers. Kurz: Für die Bewerberauswahl wird es weitgehend nutzlos.

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Gründe für Arbeitszeugnis Alternativen

Es gibt teils auch ganz pragmatische Gründe dafür, warum Bewerber eine Alternative zum Arbeitszeugnis benötigen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Zeitdruck

    Der Mitarbeiter wurde gekündigt, muss sich aktuell bewerben, das Zeugnis wird aber schlecht ausfallen.

  • Ausfall

    Es gibt eine Kündigung in der Probezeit nach kurzer Beschäftigung. Beide Seiten verzichten auf ein Zeugnis, da es aussagelos wäre.

  • Diskretion

    Der Mitarbeiter bewirbt sich aus ungekündigter Stellung, also heimlich. Ein offizielles Zwischenzeugnis würde zu viel Verdacht schöpfen.

  • Selbstständigkeit

    Der Bewerber war zuvor selbstständig oder freiberuflich tätig. Es gibt also keinen Arbeitgeber, der ein Zeugnis ausstellen könnte.

  • Verlust

    Wichtige, bisherige Arbeitszeugnisse sind verloren gegangen – zum Beispiel durch Umzug.

  • Auslandstätigkeit

    Der Kandidat hat zuvor im Ausland gearbeitet. Dort sind Zeugnisse unüblich, und es gibt auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

In den genannten Fällen benötigen Bewerber bei der Jobsuche eine Alternative zum Arbeitszeugnis, um – neben Anschreiben und Lebenslauf – „vollständige“ Bewerbungsunterlagen einreichen zu können und mit zusätzlichen Argumenten für sich zu punkten. Zum Glück gibt es gleich mehrere Alternativen – mit unterschiedlichen Vorteilen…

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Arbeitszeugnis Alternativen für die Bewerbung

Tatsächlich kommen aktuell bei der Bewerbung immer häufiger auch Arbeitszeugnis Alternativen zum Einsatz – teils mit vergleichbarer, teils mit größerer Aussagekraft. Zusätzlicher Vorteil: Einige davon werden Personaler als gleichwertiger Ersatz anerkannt (aber nicht alle!). Falls Sie also aus oben genannten Gründen bei der Bewerbung kein Arbeitszeugnis einreichen können oder wollen, sollten Sie über diese Alternativen nachdenken:

1. Tätigkeitsbeschreibung

Um aus der Masse der immer gleichen Textbausteine hervorzustechen, kann es hilfreich sein, den Schwerpunkt auf die individuelle Tätigkeit zu legen. Lassen Sie sich daher eine ausführliche Arbeits- und Tätigkeitsbescheinigung erstellen, die auf Ihre persönlichen Schwerpunkte ausgerichtet ist. Im Vergleich zu den Standardaussagen eines Arbeitszeugnisses ist die Tätigkeitsbeschreibung viel aussagekräftiger. So können Sie nicht nur einen Einblick in Ihre Aufgabenbereiche geben, sondern schärfen gleichzeitig auch noch Ihr Profil, indem Sie verdeutlichen, wo Ihre Stärken liegen. Für eine erfolgreiche Tätigkeitsbeschreibung sollte der Fokus auf den von Ihnen durchgeführten oder betreuten Projekten liegen, damit ein zukünftiger Arbeitgeber sehen kann, welche Leistungen Sie bereits erbracht haben und wie Sie bei Ihrer Arbeit vorgehen.

2. Ehrliche Beurteilung

Zugegeben, diese Alternative ist ungewöhnlich – und genau deshalb fällt sie auf: Bitten Sie um eine ehrliche Beurteilung Ihres ehemaligen Vorgesetzten (vorausgesetzt, der ist Ihnen wohlgesonnen). In Arbeitszeugnissen findet sich hinter jedem Satz eine doppelte Bedeutung. Der Vorteil der Beurteilung: Sie ist selbst verfasst, muss sich weder an gesetzliche Vorschriften noch formale Regeln halten. Das macht sie enorm authentisch und glaubwürdig. Der Nachteil dieser Alternative ist allerdings, dass Sie darauf angewiesen sind, dass der Ex-Chef der Bitte nachkommt und sich die Zeit dafür nimmt. Haben Sie Glück oder gelingt es Ihnen, Ihren ehemaligen Vorgesetzten zu überzeugen, kann eine solche Beurteilung positiver wirken als verschachtelte und verklausulierte Arbeitszeugnisse.

3. Mitarbeiterbeurteilungen

Insbesondere Führungskräfte können eine Mitarbeiterbeurteilung als Zeugnisersatz mit ins Vorstellungsgespräch nehmen oder als Anhang ihrer Bewerbungen verschicken. Sie erbringen so den Nachweis, dass das Führungsverhalten in der Befragung zum Beispiel weit überdurchschnittlich ausfiel. Ein ähnliches Resultat können andere Bewertungen oder Rückmeldungen aus Assessment Centern oder 360-Grad-Feedbacks erzielen. Gleiches gilt, falls Sie nicht in der Führungsetage arbeiten: Auch ohne Führungsverantwortung können Sie für Ihre Bewerbung eine Mitarbeiterbeurteilung nutzen, sofern Sie damit zufrieden sind. Vorsicht jedoch, wenn einige Unterlagen Firmengeheimnisse beinhalten oder der Geheimhaltung unterliegen. Im Zweifel sollten Sie beim Arbeitgeber nachfragen.

4. Referenzen und Empfehlungsschreiben

Referenzen sind im englischsprachigen Ausland heute Standard. Referenzen können Sie sich aber auch in Deutschland geben lassen – zusätzlich zum offiziellen Zeugnis. Besonders große Aussagekraft haben sie von jemandem, der Sie wirklich beurteilen kann. Das kann Ihr direkter Vorgesetzte oder ein langjähriger Kunde sein, der von Ihnen betreut wurde. Es kann aber beispielsweise auch ein Mentor oder ein Kollege sein. Überlegen Sie sich, wessen Empfehlung beziehungsweise Empfehlungsschreiben einen zukünftigen Arbeitgeber beeindrucken und überzeugen könnte. Außerdem sollte das Empfehlungsschreiben eine Kontaktmöglichkeit (Telefon, Mail) enthalten, damit sich der Personaler notfalls selbst von der Referenzliste überzeugen kann.

5. Testimonials

Der Begriff „Testimonial“ stammt ursprünglich aus der Werbesprache und bezeichnet dort die Zustimmung oder das Lob für ein Produkt von einem Kunden beziehungsweise Nutzer. Bekannt sind Testimonials zum Beispiel in Form von lobenden Zitaten auf Buchrücken oder als zufriedene Kundenstimmen auf Webseiten. Sie selbst können solche Testimonials ebenso als Arbeitszeugnis-Alternative nutzen. Geeignet sind diese Kundenstimmen vor allem für Selbstständige oder Freelancer, die wieder zurück in ein Angestelltenverhältnis wechseln wollen und daher kein Arbeitszeugnis aus der bisherigen Tätigkeit besitzen. In dem Fall können Sie sich von Ihren Kunden und Klienten die Qualifikationen glaubwürdig bestätigen lassen. Positive Zitate mit vollem Namen (!) wirken wie eine Referenz. Mehr noch, wenn sie von einem wichtigen Namen der Branche stammen.


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