Definition: Was sind Bewerbungskosten?
Ausgaben für die Bewerbung sind „Werbungskosten“ (§9 des EStG). Unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war und Sie den Job bekommen oder nicht. Sammeln Sie also unbedingt alle Quittungen und Belege für Ihre Ausgaben. Bei der nächsten Steuererklärung können Sie diese Kosten angeben und als Bewerbungskosten absetzen.
Stichtag beim Finanzamt ist für Arbeitnehmer der 31. Juli. Wer seine Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins macht, kann diese auch erst Ende Februar des übernächsten Jahres einreichen.
Was kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Zu den Bewerbungskosten zählen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Jobsuche und Bewerbung stehen. Eine vollständige Übersicht der absetzbaren Bewerbungskosten können Sie sich hier als Checkliste kostenlos herunterladen.
Diese Bewerbungskosten können Sie von der Steuer absetzen:
1. Bewerbungsmaterialien
- Bewerbungsmappen
- Klarsichthüllen
- Briefpapier
- Briefumschläge
- Briefmarken
- Druckerpatronen
- Kopien
- Schreib- und Klebestifte
Tipp: Drucker, Scanner und Monitor gelten als Peripheriegeräte und werden mit den Anschaffungskosten für Laptop oder Computer zusammengerechnet. Da sie auch privat genutzt werden, erlaubt das Finanzamt nur einen beruflichen Anteil von 50 Prozent. Wer mehr absetzen will, muss nachweisen, wie viele Stunden die Geräte am Tag beruflich genutzt werden. Bei teuren Geräten lohnt sich eine „Absetzung für Abnutzung“ (AfA). Bedeutet: Das Gerät wird über mehrere Jahre abgeschrieben.
2. Eigenmarketing
- Bewerbungsfotos
- Bewerbungsdesigns
- Bewerbungsschreiber
- Bewerbungshilfe
- Bewerbungscoaching
- Stellengesuche
- Bewerbungsvideo
- Bewerbungshomepage
- Online-Anzeigen zur Jobsuche
- Telefonkosten (anteilig)
- Internetzugang (anteilig)
Tipp: Die anteilige Erstattung der Kosten für Internetzugang und Handyverträge wurde in den vergangenen Jahren häufig abgelehnt. Der Versuch schadet aber nicht. Bestimmte Berufsgruppen haben gute Chancen: Lehrer, Angestellte im Homeoffice sowie Vertriebsmitarbeiter im Außendienst.
3. Recherchen & Dienstleistungen
- Bücher
- Zeitschriften
- Bewerbungsratgeber
- Vorbereitende Online-Kurse und Webinare
- Computersoftware zur Bewerbung
- Vorstellungsgespräch-Training
- Übersetzungskosten
- Arbeitszeugnis Beglaubigungen
Tipp: Zu den absetzbaren Bewerbungskosten zählen auch Wochenendausgaben überregionaler Tageszeitungen wie „Süddeutsche Zeitung“ oder „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, weil diese einen Stellenmarkt haben.
4. Fahrtkosten
- Hin- und Rückfahrt zum Vorstellungsgespräch (Auto, Bahn, Taxi)
- Stadtpläne
- Parkgebühren
- Übernachtung
- Verpflegung
Tipp: Für Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch wird eine Fahrtkostenpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer angesetzt (siehe auch Entfernungspauschale).
Profis lassen Sie sich die Kilometerzahl vom Unternehmen schriftlich bestätigen. Das gilt als Nachweis. Wer für die Bewerbung zwischen 8 und 24 Stunden von zu Hause fort ist, kann zusätzlich eine Verpflegungspauschale in Höhe von 16 Euro absetzen. Für An- und Abreisetag. Über 24 Stunden sind es schon 32 Euro. Übernachtungen können Sie mit 20 Euro pro Nacht absetzen.
Online-Bewerbungen ebenfalls absetzbar
Bei der digitalen Bewerbung beziehungsweise Online-Bewerbung oder E-Mail-Bewerbung fallen zwar keine Druck- oder Portokosten an. Trotzdem können Sie hierfür Bewerbungskosten absetzen: Zum Beispiel, weil Sie zur Vorbereitung ein Bewerbungsseminar besuchen oder sich mit einer Bewerbungsberatung fit machen. Solange die Ausgaben der Arbeitsgebersuche dienen, werden sie angerechnet.
Kann ich Bewerbungskosten pauschal absetzen?
Bewerberinnen und Bewerber haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Bewerbungskosten absetzen können:
- 
Bewerbungskosten pauschal absetzenBei der Pauschalversteuerung machen Arbeitnehmer beim Finanzamt eine maximale Pauschale von 1000 Euro pro Jahr geltend. Es lassen sich auch Pauschalen für einzelne Bewerbungen absetzen. Sinnvoll ist das aber erst, wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschale von 1000 Euro im Jahr übersteigen. 
- 
Bewerbungskosten einzeln absetzenHierfür sammeln Bewerber und Arbeitnehmer die Quittungen und Belege aller Bewerbungsausgaben. Addieren Sie die Kosten am Ende zusammen: Liegen die Bewerbungskosten über 1000 Euro lohnt sich das Absetzen per Einzelnachweis, andernfalls machen Sie besser die Pauschale geltend. 
Achtung: Auch wenn Ihre Kosten unter 1000 Euro liegen, besteht eine generelle Nachweispflicht. Daher: Immer alle Belege aufbewahren!
Wo die Bewerbungskosten in der Steuererklärung eintragen?
Wer seine Bewerbungskosten absetzen will, braucht dafür die „Anlage N“ bei der Steuererklärung. Diese besteht aus drei Seiten. Auf der ersten Seite werden Ihre Einkünfte, auf der zweiten Seite die Bewerbungs- beziehungsweise Werbungskosten eingetragen. Die letzte Seite ist für Mehraufwendungen, falls Sie für zwei Haushalte aufkommen müssen. Wer mit dem Platz für die Bewerbungskosten nicht auskommt, kann unter „Weitere Werbungskosten“ einen Vermerk mit „Siehe Anlage“ machen.
Bewerbungskosten absetzen – ohne Nachweis?
Manche Finanzämter erlauben pauschal 10 bis 15 Euro pro Bewerbung abzusetzen. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis der tatsächlichen Bewerbungen. Zum Beispiel die schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch, eine Bewerbungsabsage oder die Stellenanzeigen plus Bewerbungsschreiben oder Lebenslauf.
Häufiger orientieren sich die Finanzämter an einem Urteil des Finanzgerichts Köln (AZ 7 K 932/03). Danach können Jobsuchende folgende Einzelausgaben pauschal absetzen:
- Bewerbungen mit Bewerbungsmappe: 8,50 Euro
- Bewerbungen ohne Mappe: 2,50 Euro (z.B. Kurzbewerbung)
Einen Anspruch auf diese Pauschalen gibt es aber nicht. Es liegt im Ermessen des Finanzbeamten, in welcher Höhe er die Bewerbungskosten in der Steuererklärung anerkennt.
Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?
Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zum Vorstellungsgespräch ein, muss er die anfallenden Fahrtkosten übernehmen. Dies ist in § 670 BGB gesetzlich geregelt.
Für die Erstattung der Bewerbungskosten ist unerheblich, ob Sie den Job bekommen oder nicht: Der gesetzliche Anspruch besteht aufgrund der Einladung zum Vorstellungsgespräch – unabhängig von dessen Ergebnis oder ob Sie sich per Initiativbewerbung beworben haben. Aus Gründen der Beweislast, sollten Sie die Einladung zum persönlichen Gespräch vor Ort aber schriftlich vorliegen haben!
Welche Fahrtkosten werden bezahlt?
Zu den erstattungsfähigen Bewerbungskosten beziehungsweise Reisekosten zählen:
- Alle Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt)
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Der letzte Punkt gilt allerdings nur, falls es sich um ein längeres Assessment Center handelt und die Abreise am späten Abend nicht mehr zumutbar wäre oder die Züge nur noch spät nachts fahren.
Spezialfall: Taxikosten
In der Regel müssen Arbeitgeber nur Kosten für Busse oder U-Bahn erstatten. Das Arbeitsgericht Köln hat aber einmal entschieden: Wird in der Anreisebeschreibung des Arbeitgebers auf dessen Website eine Taxifahrt als Alternative genannt, müssen die Kosten auch hierfür in vollem Umfang bezahlt werden. Andernfalls aber nicht.
Wer seine Kosten und Ausgaben durch Flugtickets oder Mietwagen eigenmächtig „upgradet“, riskiert nicht nur Ärger. Zu 99 Prozent bleiben Bewerber auch auf solchen Kosten sitzen. Arbeitsrichter haben wenig Verständnis für Luxusreisen von Bewerbungs-Touristen, die Fahrkostenzuschüsse großzügig auslegen.
Ausnahmen: Arbeitgeber schließt Erstattung aus
In einigen Fällen schließt der Arbeitgeber die Übernahme der Fahrtkosten bereits im Vorfeld aus. Zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Da wir zu diesem Termin mehrere Bewerber eingeladen haben, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinerlei entstehende Kosten für die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs erstatten.“
Zulässig ist auch eine Kostenbegrenzung. Zum Beispiel nur für die Hinfahrt. Die Rückfahrt muss dann der Bewerber zahlen. Rechtsgültig ist dies aber nur, wenn der Arbeitgeber darauf im Vorfeld und zusammen mit der schriftlichen Einladung „ausdrücklich“ und „eindeutig“ hinweist. Ist der Bewerber schon vor Ort, und der Personaler sagt ihm oder ihr erst dann, dass sie die Kosten der Anreise selber zu tragen haben, ist das rechtlich unwirksam und anfechtbar.

Weil Headhunter im Auftrag von Unternehmen handeln, müssen diese anfallenden Reisekosten nicht erstatten. Das ist in der Praxis auch unüblich, da es sich dabei meist um Führungspositionen handelt. Wer Missverständnisse vermeiden möchte, sollte auch hier die Details der Reisekostenabrechnung vorab klären.
Wann zahlt das Arbeitsamt Fahrtkosten?
Auch die Arbeitsagentur erstattet anfallende Fahrkosten – erst recht, wenn sie den Kontakt zum potenziellen Arbeitgeber selbst vermittelt hat. Der Antrag zur Kostenübernahme und späteren Bewerbungskosten Erstattung muss allerdings VOR dem Bewerbungsgespräch gestellt werden! Sobald Sie eine Einladung zum Jobinterview erhalten, wenden Sie sich idealerweise direkt an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter.
Bezahlt werden die Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Nachweis durch Fahrschein!) und Bahnfahrten 2. Klasse sowie Fahrtkosten bei Benutzung eines eigenen Pkw. In dem Fall wird eine „Wegstreckenentschädigung“ in Höhe von 20 Cent pro gefahrenem vollen Kilometer erstattet. Manchmal ist das allerdings gar nicht nötig, weil das einladende Unternehmen schon zahlt.
Welche Bewerbungskosten erstattet das Arbeitsamt?
Anfallende Bewerbungskosten können Sie nicht nur von der Steuer absetzen. Wer bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell „arbeitslos“ gemeldet ist, kann dort generell eine Bewerbungskosten Erstattung beantragen.
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter übernimmt bis zu 260 Euro pro Jahr für anfallende Bewerbungskosten. Das bezieht sich vor allem auf die schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Nach § 3 UBV-AnO werden pauschal 5 Euro pro Bewerbung erstattet oder aber die Bewerber weisen die tatsächlichen Kosten durch Belege und Quittungen nach.
Bewerbungskosten Kleidung
Mitunter übernimmt die Arbeitsagentur auch Ausgaben für eine angemessene Kleidung im Vorstellungsgespräch. Diese müssen Sie aber ebenfalls VOR dem Interview beantragen und mit dem Jobcenter-Mitarbeiter aushandeln. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht!
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