Bildungskredit: Lohnt sich das? Tipps zu Antrag + Rückzahlung

Am Ende des Studiums sollte die Energie voll und ganz für den Abschluss gebündelt werden. Blöd, wenn dann noch nebenbei gearbeitet werden muss. Gut, dass es den Bildungskredit gibt. Gute Bildung soll jedem Menschen zugänglich gemacht werden, doch sind damit immer auch Kosten verbunden. Selbst genügsame Studis kommen finanziell häufig an ihre Grenzen – in Universitätsstädten ist das Leben nicht gerade günstig. Damit in einem solchen Fall das Studium nicht aus finanziellen Gründen abgebrochen werden muss, sichert der Bildungskredit finanzielle Mittel für Lebenshaltung oder Lernmittel. Wir erklären, was genau der Bildungskredit ist, welche Voraussetzungen Antragsteller erfüllen müssen, um gefördert zu werden und wie es danach weitergeht…

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Was ist ein Bildungskredit?

Sinn und Zweck des Bildungskredits ist die finanzielle Unterstützung von Schülern oder Studenten, die weder über eigene Rücklagen oder ausreichende Unterstützung der Eltern verfügen. Der Begriff Bildungskredit ist nicht ganz klar definiert. Unterscheiden lassen sich drei verschiedene Formen der Studienfinanzierung:

Bafög

Der Klassiker der Studienfinanzierung – auch als Schüler-Bafög erhältlich – ist immer noch das Bafög. Es wird allerdings einkommensabhängig gewährt. Heißt: Kinder aus einkommensstarken Haushalten werden üblicherweise nicht gefördert, da Eltern in der Unterhaltspflicht stehen. Ob und in welcher Höhe Bafög gewährt wird, hängt vom Einkommen des Antragstellers, der Eltern und einem möglichen Ehepartner ab.

Staatlicher Bildungskredit

Dieser richtet sich an jene, die bereits aufs Ende der (schulischen) Ausbildung oder des Studiums zugehen. Übergeordnete Ziel ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung. Das Besondere: Den staatlichen Bildungskredit können Sie zusätzlich zum Bafög beantragen. Er stellt also eine weitere Finanzierungsmöglichkeit dar. Um diesen soll es nachfolgend gehen.

Privater Bildungskredit

Ähnlich wie der staatliche Bildungskredit funktionieren auch private Bildungskredite. Es handelt sich um Kreditangebote von privatwirtschaftlichen Banken und Sparkassen. Ein eigenes Einkommen benötigen Sie dafür nicht, allerdings wird vor Bewilligung des Bildungskredits Ihre Bonität überprüft.

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Wie wird der Bildungskredit ausgezahlt?

Die Zahlung des staatlichen Bildungskredits wird über die KfW-Bank abgewickelt. Zwischen dieser und dem Antragsteller kommt der Kreditvertrag zustande. Eingereicht wird der Antrag jedoch beim Bundesverwaltungsamt, das auch darüber entscheidet, ob der Bildungskredit gewährt wird. Der Bund sichert darüberhinaus mit einer sogenannten Bundesgarantie, dass das Kreditinstitut – also die KfW – in jedem Fall den ausgezahlten Betrag zurückerhält. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erbringt eine Ausfallbürgschaft und springt im Falle eines Zahlungsausfalls ein. So wird das Risiko für die Bank reduziert, was besonders vorteilhafte Kredit- und Rückzahlungsbedingungen ermöglicht.

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Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die monatlichen Raten liegen bei 100, 200 oder 300 Euro. Das maximale Kreditvolumen beträgt 7.200 Euro und kann über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgezahlt werden. Es ist jedoch möglich, den Bildungskredit näher an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Bei einer monatlichen Auszahlung von 300 Euro über die vollen 24 Monaten werden die gesamten 7.200 Euro ausgeschöpft. Denkbar ist aber auch eine kürzere Laufzeit, beispielsweise nur über ein Jahr mit einer Auszahlung von insgesamt nur 1.200 Euro. Die Kreditsumme muss dabei mindestens 1.000 Euro betragen, kann jedoch auch im Nachhinein durch einen weiteren Bildungskredit bis zur Maximallaufzeit ergänzt werden.

Zusätzlich ist es möglich, neben dem monatlichen Bildungskredit eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro zu erhalten. Diese ist allerdings an zwei Bedingungen geknüpft. Die Grenze von 7.200 Euro muss eingehalten werden und Sie müssen dafür glaubhaft darlegen können, dass die Einmalzahlung direkt in die Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwands geht.

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Voraussetzungen für die Vergabe des Bildungskredits

Die große Frage, die beim Thema finanzielle Unterstützung immer wieder auftaucht, ist: Bekomme ich überhaupt etwas? Es besteht im Gegensatz zum Bafög kein Rechtsanspruch auf einen Bildungskredit. Das liegt daran, dass es sich um ein vorgegebenes Budget handelt. Der größte Unterschied zum Bafög besteht darin: Die Förderung ist vollkommen unabhängig von Ihrem Einkommen und auch vom Gehalt oder Vermögen der Eltern. Es wird nicht geprüft, ob Sie auch ohne den Bildungskredit genügend Geld oder Unterstützung durch die Familie bekommen könnten.

Falsch wäre jedoch die Annahme, dass aus diesem Grund jeder einen Bildungskredit beantragen und erhalten kann. Förderwürdig sind nur Ausbildungen an solchen Ausbildungsstätten, die auch beim Bafög anerkannt werden. Zusätzlich ist der Bildungskredit an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen zwischen 18 und 36 Jahren alt sein.
  • Der geförderten Ausbildung oder dem Studium gehen Sie in Vollzeit nach.
  • Sie müssen Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein oder zu einer der Gruppen aus § 8 Berufsausbildungsförderungsgesetz gehören.

Was gilt für Schüler und Studenten?

Für Schüler gilt außerdem, dass sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen müssen oder diesen mit dem Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung erlangen – und sie sich im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung befinden. Studenten haben erst in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums die Voraussetzungen, um einen Bildungskredit zu erhalten. Dafür dürfen Sie nicht länger als 12 Semester studieren. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen für die Fortsetzung dieses Studiengangs die notwendige Zwischenprüfung bestanden haben.
  • Sie absolvieren ein Zusatz-, Ergänzung- oder Aufbaustudium. Sofern hierfür keine Zwischenprüfung benötigt wird, muss eine schriftliche Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorgelegt werden, dass Sie die erforderlichen Leistungen erbracht haben.
  • Sie haben den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen.
  • Sie verfügen bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang und befinden sich im postgradualen Diplom-, Master- oder Magisterstudium.
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So beantragen Sie den staatlichen Bildungskredit

Beantragen können Sie Ihren persönlichen Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln. Der Antrag muss immer schriftlich erfolgen. Möglich ist auch ein Antrag im Internet: HIER.

Erfüllen Sie die nötigen Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung, bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt einen sogenannten Bewilligungsbescheid, mit dem Sie im Anschluss einen entsprechenden Kreditvertrag mit der KfW-Bank abschließen können. Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie bereits ein beigelegtes Vertragsangebot der KfW. Nun haben Sie einen Monat Zeit, um das Vertragsangebot anzunehmen, mit Ihrer Unterschrift zu versehen und an die Bank weiterzuleiten.

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Rückzahlung eines Bildungskredits

Für alle die, die sich Sorgen machen, dass sie den Bildungskredit nicht sofort zurückzahlen können, weil sie beispielsweise nicht direkt im Anschluss an ihr Studium einen gut bezahlten Job finden, gibt es Entwarnung: Die Rückzahlung des Bildungskredits beginnt nicht sofort, sondern erst nach einer Frist von vier Jahren – beginnend mit der ersten Auszahlung. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls in monatlichen Raten zu je 120 Euro. Sie können den Bildungskredit aber auch jederzeit teilweise oder sogar ganz zurückzahlen, ohne dass Ihnen dabei Nachteile oder Kosten entstehen. Bei der Rückzahlung kommt Ihnen zudem der sehr geringe Zinssatz zugute. Der effektive Jahreszins beträgt 0,72 Prozent.

Wer glaubt, aufgrund der oben angesprochenen Bundesgarantie und Ausfallbürgschaft den Bildungskredit nicht zurückzahlen zu müssen, irrt sich. Zwar springt der Bund zunächst ein und erstattet der KfW die fälligen Zahlungen – doch das Bundesverwaltungsamt geht im nächsten Schritt dazu über, die noch offenen Rückzahlungen beim Schuldner einzuziehen. Allerdings sollten Sie im Falle von finanziellen Engpässen das Gespräch mit der KfW suchen. Möglich ist, schriftlich eine Freistellung, Stundung oder Ratenreduzierung zu beantragen. Dafür müssen sich entsprechende Nachweise erbringen, beispielsweise:

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]