Abgeworben werden: Was muss ich dabei beachten?

Sollen Sie von Ihrem aktuellen Arbeitgeber abgeworben werden, ist das zunächst schmeichelhaft: Sie sind eine gesuchte Fachkraft und als Leistungsträger mit Ihren Fähigkeiten, Fachkompetenzen und Erfolgen sichtbar. Klasse! Das stärkt Ihre Verhandlungsposition – auch beim Gehalt. Allerdings gilt es bei einem solchen Jobwechsel einiges zu beachten – erst recht, wenn Sie zur Konkurrenz wechseln sollen…

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Bedeutung: Wann sollte ich mich abwerben lassen?

Die Abwerbung durch Recruiter oder Headhunter ist heute Standard und legal. Grund dafür ist der wachsende Fachkräftemangel.

Entsprechende Angebote sind meist verlockend: besserer Job, höheres Gehalt und mehr Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven beim neuen Arbeitgeber. Hinzu kommen weitere gute Jobwechsel Gründe, wenn Sie sich abwerben lassen wollen:

  • Der aktuelle Job macht keinen Spaß mehr.
  • Es gibt keine Entwicklungsperspektiven.
  • Die Wertschätzung für Leistungen fehlt.
  • Sie suchen eine berufliche Veränderung.
  • Das Unternehmen steuert in eine Krise.

Definition: Was bedeutet Abwerben lassen?

Abwerben bedeutet im Berufsleben, dass ein Arbeitgeber aktiv versucht, Mitarbeiter von anderen Unternehmen zu rekrutieren bzw. anzuwerben. Eine Abwerbung zielt per Definition immer auf Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis – nicht auf Absolventen oder Arbeitslose. Synonym könnte man beim Abwerben auch von ausspannen, überzeugen oder überreden sprechen.


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Was muss ich beim Abgeworben werden beachten?

Grundsätzlich ist das Abwerben fremder Mitarbeiter erlaubt, solange es den Zweck verfolgt, das eigene Unternehmen zu stärken. Erst wenn Unternehmen damit gezielt die Konkurrenz schwächen oder an Betriebsgeheimnisse oder Kunden kommen wollen, wird es illegal. Dasselbe gilt für Methoden des unlauteren Wettbewerbs – zum Beispiel Rufschädigung des bisherigen Arbeitgebers oder Anstiftung zum Vertragsbruch.

Sollen Sie als Arbeitnehmer abgeworben werden, müssen Sie daher auf einige Fallstricke achten und vor allem nochmal in den eigenen Arbeitsvertrag schauen, bevor Sie zur Konkurrenz oder einem direkten Wettbewerber wechseln. Achten Sie vor allem auf folgende Punkte:

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Um Fachwissen oder internes Know-how nicht an die Konkurrenz zu verlieren, wird manchmal ein sog. nachvertragliches Wettbewerbsverbot festgelegt. Bedeutet: Dem Mitarbeiter ist für eine festgelegte Dauer (max. 2 Jahre) verboten, nach Vertragsende für einen Konkurrenten zu arbeiten. Im Gegenzug zahlt der Ex-Arbeitgeber eine Karenzentschädigung an den Mitarbeiter – mindestens die Hälfte der letzten vertragsmäßigen Leistungen.

Längere Kündigungsfristen

Wenn Unternehmen Fachkräfte abwerben, dann meist, um Stellen kurzfristig zu besetzen. Um sich davor zu schützen, vereinbaren Arbeitgeber zum Teil längere Kündigungsfristen, die mit der Betriebszugehörigkeit steigen. Dadurch soll Wettbewerbern der Anreiz genommen werden.

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Haben Sie eine lange Kündigungsfrist? Dann lesen Sie hier unseren Ratgeber, wie Sie eher aus dem Vertrag kommen…

Flexible Vergütungsmodelle

Auch die Bezahlung kann ein Trick sein, um Fachkräfte zu halten. Dazu können im Arbeitsvertrag beispielsweise variable Vergütungsbestandteile oder eine Betriebsrente vereinbart werden. Das bedeutet dann zum Beispiel, dass bei einer Kündigung das Weihnachtsgeld oder ein Bonus nur ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens bis zum Juni des aktuellen Jahres besteht.

Achtung Falle: Abwerbung zum Schein

Um lästige, aber unkündbare Mitarbeiter loszuwerden, arrangieren manche Unternehmen eine fingierte Abwerbung – etwa durch befreundete Arbeitgeber. Sobald der umworbene Mitarbeiter kündigt, folgt auch schon die Kündigung in der Probezeit beim neuen Arbeitgeber. Seien Sie daher vorsichtig, wenn der Abwerbungsversuch von einer Person kommt, die mit dem jetzigen Unternehmen vernetzt ist.


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Firma will mich abwerben – wie verhalten?

Ob Personaler oder Headhunter: Sollen Sie abgeworben werden, gibt es eine Art Verhaltenskodex für eine professionelle Reaktion. Erhalten Sie zum Beispiel einen Headhunter Anruf direkt auf der Arbeit, bitten Sie zunächst um einen Rückruf unter Ihrer Privatnummer nach Feierabend. Da können Sie freier sprechen.

Gleichzeitig sollten Sie nie nachfragen, woher man Ihren Namen hat. Tödlich! Sie sind DIE Top-Fachkraft, DER Experte in dem Fachbereich! Man musste auf Sie kommen. Wer nachfragt, degradiert sich wieder.

Ebenso sollten Sie nicht gleich euphorisch sein und mit fliegenden Fahnen wechseln wollen. Das sieht nach Flucht aus und weckt Zweifel an Ihrer Loyalität. Diskretion und Bedächtigkeit sind jetzt wichtige Grundtugenden. Fragen Sie erstmal nach den Aufgaben und Herausforderungen des neuen Jobs sowie den Arbeitsbedingungen und Konditionen.

Erst wenn das Paket stimmt und Sie vom neuen Arbeitgeber einen seriösen Eindruck haben, dürfen Sie Ihren aktuellen (!) Lebenslauf verschicken. Vorher bitte nicht, weil es im Arbeitsmarkt leider auch illegale Datensammler gibt (siehe: Job Scamming).

Unbedingt Treuepflicht beachten!

Auch wenn Sie abgeworben werden, haben Sie noch eine arbeitsvertragliche Treuepflicht gegenüber Ihrem jetzigen Arbeitgeber, solange die Kündigungsfrist nicht abgelaufen ist. Bedeutet: Während das Arbeitsverhältnis noch besteht und Sie bezahlt werden, müssen Sie wie gewohnt Ihre Arbeit machen. Krankmelden nach Kündigung ist nicht nur schlechter Stil. Wer beim Blaumachen erwischt wird, riskiert eine fristlose Kündigung.

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Was sind die Risiken wenn ich mich abwerben lasse?

So schmeichelhaft es auch ist, wenn man Sie abwerben will: So ein Jobwechsel birgt immer auch Risiken. Neben dem illegalen Versuch an Betriebsgeheimnisse oder Kunden zu kommen oder einem Wettbewerber zu schaden, sollten Sie sich stets bewusst machen: Im neuen Job müssen Sie sich aufs Neue einarbeiten und beweisen. In der Regel müssen Sie auch hier eine Probezeit bestehen.

Gerade wenn Sie vom Marktführer zu einem Verfolger wechseln, kann es sein, dass man Ihnen zwar eine höhere Position samt Gehalt anbietet – Ihnen aber die Gründe verschweigt, warum das Unternehmen eben nur „Verfolger“ ist. Gibt es schlechte Prozesse? Zu kleine Budgets? Ein schlecht qualifiziertes Team? Solche Überraschungen können den Erfolg im neuen Job unmöglich machen und damit den Job wieder gefährden.

Prüfen Sie daher das neue Jobangebot immer genau und sprechen Sie auch mit einigen Mitarbeitern oder Führungskräften des abwerbenden Unternehmens. Je intransparenter Personaler und Headhunter hierbei agieren, desto skeptischer sollten Sie werden. Oder sich gar nicht erst abwerben lassen…


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