Zweitjob im Homeoffice: Ist das erlaubt?
Die gute Nachricht vorne weg: Ja, ein Zweitjob im Homeoffice ist grundsätzlich erlaubt. Das gilt wie bei anderen Nebenjobs auch, die Sie in Ihrer Freizeit neben dem ersten Job ausüben. Wie Sie diese Zeit gestalten und nutzen, ist Ihre freie Entscheidung – wer einer Nebentätigkeit von zuhause aus nachgehen will, kann dies somit tun.
Das große Aber: Sie müssen mehrere wichtige Regelungen berücksichtigen und einhalten, damit es nicht zu Problemen mit Ihrem Hauptarbeitgeber kommt. Sie müssen weiterhin Ihren Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nachkommen und auch arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Ein Verstoß kann sonst zu Ärger mit dem Chef und einem Verbot des Zweitjobs im Homeoffice führen.
Kein Zweitjob während der Arbeitszeit
Besonders wichtig: Sie dürfen Ihrem Zweitjob im Homeoffice nicht in Ihrer offiziellen Arbeitszeit nachgehen. Schreibt Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise eine tägliche Arbeitszeit von 9 bis 17 Uhr vor, darf in diesem Zeitraum keinerlei Nebentätigkeit erfolgen. Der Arbeitgeber kann in dieser Zeit Ihre volle Arbeitsleistung einfordern.
Dass Sie am heimischen Schreibtisch arbeiten, der Chef nicht über die Schulter gucken kann und Sie größere Flexibilität haben, dürfen Sie also nicht für einen Zweitjob ausnutzen. Nur im Feierabend dürfen Sie das Homeoffice für den zweiten Job verwenden.
Wunsch nach Zweitjob im Homeoffice weit verbreitet
Ein Zweitjob – ob im Homeoffice oder nicht – ist eine große zusätzliche Belastung. Trotzdem wächst der Wunsch bei vielen Arbeitnehmern. Hauptmotivation ist oft der finanzielle Anreiz. Gerade vor dem Hintergrund spürbar steigender Lebenshaltungskosten kann der Zuverdienst von mehreren hundert Euro im Monat einen großen Unterschied machen.
Voraussetzungen für einen Zweitjob im Homeoffice
Wollen Sie einen Zweitjob im Homeoffice aufnehmen, müssen Sie die Voraussetzungen und Regelungen genau kennen. Nur so können Sie diese auch beachten – denn es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch nicht vor Ärger mit dem Chef. Wir zeigen Ihnen deshalb genau, welche Einschränkungen Sie haben, wenn Sie zuhause eine zweite Beschäftigung beginnen:
Keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung
Ein Zweitjob darf keine negativen Auswirkungen auf Ihre Haupttätigkeit haben. Das umfasst wie oben bereits genannt, dass sich Arbeitszeiten auf keinen Fall überschneiden dürfen. Es heißt aber auch, dass Ihre Arbeitsleistung nicht unter der zusätzlichen Belastung leiden darf. Wenn Sie durch den doppelten Arbeitsaufwand überarbeitet, gestresst, erschöpft und unkonzentriert sind, machen Sie mehr Fehler und bringen schlechtere Leistungen im Job – das muss Ihr Chef sich nicht gefallen lassen.
Keine Konkurrenztätigkeit
Sie dürfen durch Ihren Zweitjob im Homeoffice keine direkte Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber darstellen. Sie dürfen beispielsweise nicht nebenbei für einen direkten Wettbewerber Ihres Arbeitgebers beschäftigt sein. Das Konkurrenzverbot gilt auch, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich von zuhause arbeiten.
Keine Überschreitung der Arbeitszeiten
Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche vor. Diese Höchstarbeitszeit gilt auch dann, wenn Sie durch einen Nebentätigkeit zuhause mehrere Jobs ausüben. Heißt konkret: Achten Sie darauf, wie lange Sie insgesamt arbeiten. Bei einer regulären 40-Stunden-Woche durch Ihren Vollzeitarbeitsplatz, dürfen Sie nur noch höchstens acht Stunden der zweiten Tätigkeit nachgehen.
Keine Vernachlässigung der Ruhezeiten
Neben den Arbeitszeiten müssen Sie auch die Ruhezeiten einhalten. Zum Schutz von Arbeitnehmern wird zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitszeiten mindestens eine Ruhezeit von elf Stunden vorgeschrieben – und zwar ohne Unterbrechung. Sie können also nicht nachts bis um 2 Uhr nebenberuflich arbeiten und am nächsten Morgen wieder um 8 Uhr im Büro sitzen.
Kein Zweitjob im Urlaub oder bei Krankheit
Im Job krankschreiben, dann aber zuhause im Zweitjob arbeiten? Das ist verboten! Sie haben dem Chef schließlich gesagt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind. Wer dann doch arbeitet, hat entweder gelogen und die Krankheit vorgetäuscht – oder er behindert die eigene Genesung durch die Anstrengung.
Vorsichtig müssen Sie auch im Urlaub sein. Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch dient explizit der Erholung. In dieser Zeit dürfen Sie deshalb nicht Vollzeit in Ihrer Nebentätigkeit von zuhause arbeiten. Sie dürfen lediglich in dem zeitlichen Umfang weitermachen, den Sie auch während der normalen Arbeitszeit nutzen dürfen.
Muss der Arbeitgeber dem Nebenjob von zuhause zustimmen?
Es gibt keine allgemeine Pflicht oder gesetzliche Regelung, die eine Zustimmung des Arbeitgebers voraussetzt. Allerdings können Unternehmen eine solche Regelung über den Arbeitsvertrag vereinbaren. In einem Großteil der Vereinbarungen zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber finden sich entsprechende Klauseln. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Informationspflicht
Unternehmen können vorgeben, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber vor Beginn einer zusätzlichen Tätigkeit darüber informieren muss. Dieser Informationspflicht müssen Sie nachkommen, wenn im Vertrag eine solche Formulierung enthalten ist. - Genehmigungspflicht
Bei einer Genehmigungspflicht müssen Sie sich vom Arbeitgeber die schriftliche Erlaubnis für die Ausübung jeglicher Form von Zweitjob oder Nebentätigkeit holen. Tun Sie das nicht, verstoßen Sie gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht.
Der Chef MUSS Ihnen diese Genehmigung erteilen und darf den Zweitjob im Homeoffice nicht untersagen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Ihre angestrebte Nebenbeschäftigung gegen die obigen Einschränkungen verstößt. Nutzen Sie für den Antrag unser kostenloses Muster als Vorlage:
Antrag für einen Zweitjob (PDF)
Zweitjob im Homeoffice: Droht eine Abmahnung?
Eine große Angst vieler Arbeitnehmer: Droht mir eine Abmahnung, wenn ich einen Zweitjob im Homeoffice ausüben? Schließlich soll die zusätzliche Beschäftigung die Finanzen aufbessern, nicht ein Risiko für den Hauptjob sein. Zum Glück ist diese Sorge in den meisten Fällen unbegründet. Solange Sie sich an die Vorgaben halten – keine Konkurrenztätigkeit, Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten… – dürfen Sie problemlos einen zweiten Job machen. Vom Chef brauchen Sie höchsten die Zustimmung, arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt es keine.
Anders sieht es bei einem Verstoß gegen die Regelungen aus. Hier haben Unternehmen das Recht einzugreifen und können verschiedene Möglichkeiten nutzen. So kann die Erlaubnis für den Zweitjob im Homeoffice zurückgezogen werden, wenn Ihre Leitungsfähigkeit darunter leidet. Kommt es zu Wiederholungen, ist auch eine Abmahnung möglich.
Kann der Chef mich aufgrund des Zweitjobs kündigen?
Wenn Sie weiterhin gegen die Regelungen verstoßen und auch nach einer Abmahnung nicht reagieren, kann auch eine Kündigung gerechtfertigt sein. In der Praxis kommt das aber kaum vor – schließlich wissen Sie durch die Abmahnung bereits, dass Sie etwas ändern müssen. Ein echtes Risiko stellt hingegen die Konkurrenztätigkeit im Nebenjob dar.
Machen Sie Ihrem Chef im Zweitjob direkte Konkurrenz, kann dies sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Beschäftigung deshalb genau darauf, in einem anderen Bereich als Ihr Arbeitgeber tätig zu sein.
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