Beförderung für Beamte: Was bedeutet das?
Eine Beförderung für Beamte ist die Übertragung eines höherwertigen Amtes mit entsprechend höherem Dienstgrad und Bezügen. Sie bedeutet also nicht nur mehr Verantwortung, sondern auch mehr Gehalt und einen Karriereschritt nach oben.
Die Beförderung für Beamte ist in der Regel frühestens nach 2-3 Jahren in einer Position möglich – zusätzlich müssen aber weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Keine automatische Beförderung für Beamte
Beamten steigen nicht automatisch in höhere Positionen auf. Selbst wenn Sie bereits viele Jahre im Dienst sind, steht Ihnen nicht zwangsläufig eine Beförderung oder ein höherer Dienstgrad zu. Dies wird oft mit den Stufen der Entgeltgruppen verwechselt: Wer z.B. nach TVöD bezahlt wird, erhält durch Berufserfahrung höhere Bezüge – steigt aber nicht in der Position auf.
Für eine echte Beförderung gelten für Beamte ähnliche Voraussetzungen wie für andere Arbeitnehmer. Sie müssen sich darum bemühen, gegen anderen Kandidaten durchsetzen und die notwendigen Kriterien erfüllen.
Kein Anspruch auf Beförderung
Auch das ist ein weiterer Irrglaube: Beamte haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Beförderung oder höhere Positionen. Verbeamtung und auch steigende Berufserfahrung sind kein Garant für höhere Dienstgrade.
Glossar: Wichtige Begriffe
Zum besseren Verständnis hier wichtige Begriffe zur Beamtenbeförderung und deren Bedeutung:
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DienstherrDie Behörde oder die Institution, bei der ein Beamter beschäftigt ist und die dem Beamten seine Aufgaben zuweist. Bis zu einem gewissen Grad ist er mit einem Arbeitgeber vergleichbar. 
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UmsetzungDie Versetzung eines Beamten von einer Position auf eine andere, vergleichbare Position oder die Zuweisung neuer, hierarchisch jedoch ähnlich angesiedelter, Aufgaben. 
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AnlassbeurteilungBeurteilung und Vergleich der Leistung eines Beamten, die zwischen zwei Regelbeurteilungen stattfindet. Solche Regelbeurteilungen finden periodisch (z.B. alle 2 Jahre) statt und dienen der fortlaufenden Beurteilung der Beamten. Eine Anlassbeurteilung darf die Regelbeurteilung fortentwickeln, sie jedoch nicht außer Kraft setzen. 
Beförderung für Beamte: Voraussetzungen für den Aufstieg
Die Voraussetzungen der Beförderung für Beamte sind in § 9 des Bundesbeamtengesetzes (BGG) klar geregelt: Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Auch in der Beamtenlaufbahn erfolgt also ein klarer Auswahlprozess.
Dabei gibt es sogar noch weitere Voraussetzungen für einen Aufstieg als Beamter:
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Eignung, Befähigung und fachliche LeistungWichtiges Kriterium sind die fachlichen und persönlichen Anforderungen für das höhere Amt. Sie müssen die Qualifikationen erfüllen und mit überdurchschnittlichen Leistungen aus der Vergangenheit überzeugen. 
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WartezeitIn den Laufbahnverordnungen ist oft eine Mindestzeit im aktuellen Amt vorgeschrieben. Im mittleren Dienst ist eine Beförderung für Beamte nach etwa 2-3 Jahren möglich, im gehobenen Dienst sind auch längere Zeiträume möglich. Zudem muss seit der letzten Beförderung mindestens ein Jahr vergangen sein. 
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Freie PlanstelleDie Beförderung für Beamte ist nur möglich, wenn eine freie Planstelle existiert und besetzt werden soll. Der reine Wunsch nach beruflichem Aufstieg reicht nicht aus, um einen Beförderungsprozess zu starten. Es wird dafür nicht extra eine höhere Position mit mehr Verantwortung, Aufgaben und Gehalt geschaffen. 
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Keine disziplinarischen VerfahrenBeamte, gegen die ein disziplinarisches Verfahren läuft, können in der Regel nicht befördert werden. Hier spielen die anderen Voraussetzungen wie Eignung und Befähigung keine Rolle. 
Ablauf in der Beförderung für Beamte
Muss in einer Behörde eine Planstelle besetzt werden, beginnt ein geregelter Prozess. Dieser startet mit der Ausschreibung und Veröffentlichung der Stelle – und den Bewerbungen.
Es folgen weitere Schritte zur Auswahl und Besetzung:
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BeurteilungEignung, Befähigung und Leistungen werden durch Regel- sowie Anlassbeurteilungen ermittelt. Im Auswahlverfahren darf der Dienstherr als Grundlage für die Entscheidung alle Beurteilungen berücksichtigen, die höchstens 3 Jahre zurückliegen. Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Behinderung, Religion, politische Anschauungen, Beziehungen oder sexuelle Identität dürfen laut Gesetz (AGG) keinen Einfluss nehmen. 
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VorschlagAnhang der Beurteilung wird (typischerweise nach dem Leistungsprinzip) eine Rangfolge der Kandidaten erstellt. Hier wird die grundsätzliche Auswahlentscheidung getroffen. 
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PrüfungEs wird noch einmal genau geprüft, ob alle gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Bedingungen für die Beförderung des Beamten erfüllt sind. Das stellt sicher, dass keine Sperrfristen verletzt werden oder andere Gründe gegen den Aufstieg sprechen. 
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DokumentationFür die Behörde braucht es klare Dokumentation inklusive sachlicher Begründung für die Auswahlentscheidung. Dies dient auch der Absicherung, falls andere Kandidaten sich benachteiligt fühlen. 
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ErnennungDie offizielle Beförderung für Beamte erfolgt durch die Übergabe einer Ernennungs- beziehungsweise Beförderungsurkunde. Dieser Schritt schließt den rechtlichen Akt der Beförderung ab, die damit rechtswirksam ist. 
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MitteilungIn der letzten Phase wird die Beförderung und Besetzung der Stelle mitgeteilt, teilweise gibt es auch eine Anhörung des Personalrates. 
Faire Beurteilung aller Bewerber
Zwar haben Beamte kein Recht auf eine Beförderung, wohl aber auf eine diskriminierungs- und ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung des Dienstherren. Im Klartext ohne Beamtensprache: Der Dienstherr muss an alle Bewerber die gleichen nachvollziehbaren und weitgehend objektiven Kriterien anlegen.
Dabei spielt die aktuelle Position der Bewerber keine Rolle. Bewerber aus niedrigeren hierarchischen Positionen können andere Kandidaten ausstechen, wenn sie in der Beurteilung mit Eignung und Bestleistungen überzeugen. Es gilt der Grundsatz: Planstellen werden mit der Person besetzt, die am besten geeignet ist – das gilt bei öffentlichen Ausschreibungen auch für Bewerber, die nicht verbeamtet sind.
Auswahlgespräch für die Beamtenbeförderung
Bewerben sich mehrere ähnlich qualifizierte Beamte oder Angestellte – Stellenausschreibungen können für beide Gruppen offen sein – auf eine Stelle, sind persönliche Auswahlgespräche möglich. Diese führen Dienstherren, wenn aufgrund der anderen Kriterien keine eindeutige Entscheidung getroffen werden kann.
Hier gelten weiterhin formale Vorgaben und Richtlinien zu Eignung und Leistung, trotzdem helfen ein internes Netzwerk und gute Reputation. Neben Vitamin B punkten Sie in diesen Bewerbungsgesprächen durch ein eloquentes und selbstsicheres Auftreten.
Beamtenbeförderung: Tipps für Kandidaten
Wenn Sie aktiv etwas für Ihre Karriere im Beamtenverhältnis tun möchten, helfen folgende Strategien:
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Zeigen Sie überdurchschnittliche LeistungenArbeiten Sie zuverlässig, sorgfältig und lösungsorientiert. Das fällt in Beurteilungen positiv auf. 
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Übernehmen Sie VerantwortungLeiten Sie Projekte oder helfen Sie anderen Bereichen. Verantwortung zeigt Führungspotenzial. 
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Machen Sie FortbildungenIhre Eignung und Befähigung bekräftigen Sie mit fachlichen Qualifikationen und Seminaren. Gleichzeitig beweisen Sie Ihre Motivation. 
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Kennen Sie die ausgeschriebene StelleWelche Aufgaben kommen auf Sie zu und wie nutzen Sie dabei Ihre Stärken und Fähigkeiten? 
Grundsätzlich gilt: Bereiten Sie eine Beförderung für Beamte gründlich vor. Beurteilungen von bis zu 3 Jahren fließen in die Auswahl – kurzfristig gute Leistungen reichen nicht aus, wenn Sie sich durchsetzen wollen.
Antrag bei unberechtigter Ablehnung
Nicht jede Beförderung für Beamte klappt. Haben Sie das Gefühl, vollkommen unberechtigt bei einer Beförderung übergangen worden zu sein, können Sie dagegen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vorgehen. Der Dienstherr darf die Position dann 2 Wochen lang nicht besetzten und muss das Auswahlverfahren nochmals genau prüfen.
Dieser rechtliche Weg sollte nur Ihr letztes Mittel sein. Der Erfolg eines solchen Antrags ist ungewiss und Sie machen Sie damit bei Ihrem Dienstherren sicherlich nicht beliebt.
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