Minijob: Grenze, Stunden + Jobs finden

Mit einem Minijob können Sie bis zu 556 Euro im Monat verdienen – steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Möglichkeit nutzen viele Arbeitnehmer im Nebenverdienst, aber auch Schüler und Studenten. Wir erklären die Minijob Grenze und zeigen, wie Sie passende Jobs in Ihrer Nähe finden…

Minijob Grenze Stunden Rechte Steuer Jobs Finden

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Gehalt von höchstens 556 Euro im Monat (Stand: 2025). Bis zu dieser Grenze müssen Sie auf das Einkommen keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zahlen. Minijobber erhalten das Bruttogehalt als Nettogehalt.

Typische Minijobs sind kleinere Tätigkeiten in Unternehmen, Aushilfsarbeiten, Nebenjobs und Anstellungen mit geringer Arbeitszeit. Rund 7 Millionen Arbeitnehmer sind bei der Minijobzentrale gemeldet.

Minijob Grenze

Die Minijob Grenze ist die Verdienstobergrenze für eine Beschäftigung, die lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. Aktuell liegt diese bei 556 Euro (Stand: 2025). Zuletzt lag die Grenze bei 538 Euro, davor bei 520 Euro.

Lange waren die Tätigkeiten als 450-Euro-Jobs bekannt, weil die Verdienstgrenze niedriger lag. In den letzten Jahren wurde die Minijob Grenze angehoben, weil auch der Mindestlohn steigt.

Gilt der Mindestlohn auch für einen Minijob?

Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde (Stand: 2025).

Arbeitgeber können für einen Minijob aber auch mehr Stundenlohn bezahlen. Entscheidend ist, dass die Grenze von 556 Euro im Monat nicht überschritten wird, damit die Beschäftigung als Minijob gilt.

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Minijob in der Nähe finden: Tipps zur Jobsuche

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Minijob finden: 3 Möglichkeiten

  1. Bundesagentur für Arbeit

    In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit finden Sie zahlreiche Angebote für Minijobs in ganz Deutschland.

  2. Minijob-Zentrale

    Über die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale können Sie viele Jobs im Haushalt oder Garten finden. Passend für Schüler, Studenten und Senioren, aber auch als Nebenverdienst.

  3. Aushänge und Zeitschriften

    Lohnenswert ist auch ein Blick in lokale Zeitschriften sowie die Aushänge in Geschäften. Oft werden hier Minijobs ausgeschrieben und Mitarbeiter gesucht.

TIPP: Nutzen Sie für Ihre Minijob Bewerbung gerne unsere kostenlosen Bewerbungsvorlagen. Passende Muster können Sie sich in unserem Ratgeber gratis herunterladen.

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Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?

Die maximale Arbeitszeit hängt vom Stundenlohn im Minijob ab. Entscheidend ist dabei die Verdienstgrenze von 556 Euro. Einfaches Beispiel: Bei einer Bezahlung von 20 Euro pro Stunde dürfen Sie im Monat höchstens 27,8 Stunden arbeiten (20 Euro x 27,8 = 556 Euro).

Bekommen Sie den aktuellen Mindestlohn von 12,81 Euro, sind es 43,4 Stunden im Monat. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit von Minijobbern genau aufschreiben. Lediglich für Minijobber im Privathaushalt und bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen besteht keine Aufzeichnungspflicht.

Arbeitszeit im Minijob unbedingt festlegen

Wird die wöchentliche Arbeitszeit für einen Minijob nicht vertraglich geregelt, gilt laut Gesetz eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG). Heißt: Die Verdienstgrenze wird überschritten und es ist keine geringfügige Beschäftigung mehr.

Im Arbeitsvertrag muss die wöchentliche Arbeitszeit deshalb immer klar vereinbart und festgelegt werden. Die wichtigsten Inhalte für den Vertrag sind:

  • Stammdaten Arbeitgeber & Arbeitnehmer (Name, Anschrift, etc.)
  • Beginn und Dauer der Beschäftigung
  • Arbeitsort
  • Kurze Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitszeit (Stunden, Grenze)
  • Gehalt (Wie hoch? Wann gezahlt?)
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf gültige Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
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Welche Rechte habe ich im Minijob?

Minijobber fallen unter das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Damit haben Sie im Kern dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Dazu zählen:

Wir zeigen die wichtigsten Rechte im Detail:

Urlaubsanspruch im Minijob

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ergibt sich aus der Arbeitszeit pro Woche: Bei einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen gesetzlich mindestens 24 Tage Erholungsurlaub zu. Wenn Sie im Minijob nur an 3 Tagen pro Woche arbeiten, halbiert sich der Urlaubsanspruch auf 12 Tage.

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Kündigungsfrist beim Minijob

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Die Frist gilt auch für Minijobber in einem Unternehmen oder Privathaushalt. Bei einer Probezeit sowie in den ersten 3 Monaten kann (etwa für Aushilfen) eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Grundsätzlich darf die Frist für Minijobber aber nie länger dauern als für Arbeitgeber.

Kündigungsfrist Arbeitnehmer Minijob Übersicht

Arbeitslosengeld nach Minijob

Wer seinen Minijob verliert oder kündigt, bekommt kein Ar­beits­lo­sen­geld, weil zuvor nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Umgekehrt: Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss seinen Minijob der Arbeitsagentur melden. Die Arbeitszeit darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten, sonst müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Arbeitslose dürfen maximal 165 Euro im Monat ohne Abzüge dazuverdienen. Sonst wird das Arbeitslosengeld gekürzt.

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Regeln bei mehreren Minijobs?

Nicht wenige Arbeitnehmer in Deutschland üben gleich mehrere Minijobs aus. Hierbei werden alle Einkünfte von allen Arbeitgebern zusammengerechnet. Überschreitet das Gesamteinkommen die 556-Euro-Grenze im Monat, werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig mit Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Detail:

Minijob als Nebentätigkeit

Neben Ihrem so­zial­ver­si­che­rungs­pflicht­ig­en Hauptberuf dürfen Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Dieser Nebenjob bleibt so­zial­ver­si­che­rungs­frei (bis 556 Euro). Erst wenn Sie noch einen Job starten, unterliegt der zweite Minijob der Sozialversicherungspflicht.

Minijob beim selben Arbeitgeber

Mehrere Jobs beim selben Arbeitgeber werden wie einer behandelt. Dabei ist es egal, wie viele Stunden Sie in dem einen oder anderen Job arbeiten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Zweitjob für eine Unternehmenstochter ausgeübt wird. Dann wird der Minijob wieder wie eine sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung behandelt.

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Ren­ten­ver­si­che­rung für Minijobs

Minijobs unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Allerdings fällt für Arbeitnehmer nur ein Anteil von 3,6 Prozent an. Arbeitgeber zahlen einen Pflichtanteil von 15 Prozent. Bedeutet: Von den 556 Euro im Monat bleiben Ihnen netto 535,98 Euro.

Nachteil für Beschäftigte in Privathaushalten: Hier zahlen Sie den vollen Beitrag von 13,6 Prozent, weil der Arbeitgeber nur eine Pauschale von 5 Prozent leisten muss.

Von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht befreien lassen?

Sie können sich als Minijobber von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht befreien lassen. Es reicht ein formloser, schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber, der diesen der Minijob-Zentrale mitteilt. Ihr Anteil von 3,6 Prozent (beziehungsweise 13,6 Prozent) fällt weg, Sie erhalten das volle Gehalt als Nettobetrag.

Aber: Sie zahlen in dieser Zeit nicht für die Rente ein und es werden keine Wartezeiten angerechnet. Zudem gilt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Sie können später nicht zurückwechseln. Lassen Sie sich daher am besten vorher von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung beraten – kostenlose Servicenummer: 0800 1000 4800.

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Kran­ken­ver­si­che­rung im Minijob

Im Minijob sind Sie nicht automatisch krankenversichert, sondern müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern lassen. Ausnahme: Sie haben bereits einen versicherten Hauptjob oder sind durch die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung abgesichert.

Der Arbeitgeber zahlt für Ihren Minijob 13 Prozent als Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrag an die Knappschaft. Der Pauschalbetrag sichert Ihnen Leistungen im Krankheitsfall. Dafür sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitnehmer mitzuteilen, bei wem Sie krankenversichert sind.

Pflicht zur Unfall­ver­sicherung

Gewerbliche Arbeitgeber müssen ihre Minijobber und Minijobberinnen zur gesetzlichen Unfall­ver­sicherung anmelden. Das schützt sie im Zweifel bei einem Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall oder bei einer Berufskrankheit. Zahlen müssen Minijobber dafür nichts – die Beiträge für den Ver­si­che­rungs­schutz (rund 1,3 Prozent) übernimmt der Arbeitgeber.


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