Wie erkenne ich Schwarzarbeit?
Bricht die Wirtschaft ein – so wie in der momentanen Corona-Krise – blüht die Schattenwirtschaft. Als Schwarzarbeit gelten Dienst- und Werksleistungen, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer gegen das Steuer- beziehungsweise Sozialversicherungsgesetz verstoßen. Beispielsweise wenn ein Arbeitgeber eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht meldet. Von Schwarzarbeit ist außerdem die Rede, wenn jemand ein Gewerbe oder Handwerk ausübt, ohne dass er es bei den zuständigen Behörden angemeldet beziehungsweise Mitteilung darüber erstattet hat.
Merkmale von Schwarzarbeit:
- Der Schwarzarbeiter arbeitet ohne Steuerkarte.
- Er oder sie erhält das Geld bar auf die Hand, somit fehlt ein offizieller Nachweis über die Tätigkeit.
- Die Bezahlung liegt unter dem branchenüblichen Lohn, teilweise umgehen Auftraggeber sogar den Mindestlohn.
Was fällt alles unter Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist gang und gäbe. Verbreitet ist sie in der Baubranche. Dort, aber auch in der Fleischindustrie oder der Landwirtschaft werden illegal Personen beschäftigt, die keine Arbeitserlaubnis haben.
Schwarzarbeit findet auch im Kleinen statt: Ein Handwerker pflastert seinem Auftraggeber die Einfahrt oder streicht dessen Treppenhaus, ohne eine Rechnung auszustellen. Er führt keine Umsatzsteuer ab und erhält das Geld bar, somit arbeitet er schwarz. Illegale Beschäftigung liegt auch vor, wenn jemand eine Person auf Minijob-Basis beschäftigt, die Aushilfe jedoch nicht bei der Minijobzentrale meldet. Bei Putzhilfen und häuslicher Pflege ist die Sachlage ebenfalls klar: Erbringen die Personen regelmäßig gegen eine fest vereinbarte Summe eine Leistung, tun sie dies kaum aus Nächstenliebe. Somit handelt es sich dabei um Schwarzarbeit.
Ist Nachbarschaftshilfe illegal?
Reine „Gefälligkeitsleistungen“, die in der Nachbarschaft oder Familie erbracht werden, fallen nicht unter Schwarzarbeit. Denn die Motivation dahinter liegt nicht in der Gewinnorientierung – selbst wenn Sie fürs Rasen mähen beim Nachbarn ein paar Euros zugesteckt bekommen. Sie können auch weiterhin Freunden und Kollegen Ihre Unterstützung anbieten, ohne damit eine Straftat zu begehen.
Aus Dankbarkeit zahlen viele einen Obolus. Trotzdem wertet das deutsche Recht den reinen Erhalt von Geld nicht als Beleg für Schwarzarbeit. Entscheidend sind zweierlei Kriterien, damit Ihre Unterstützung noch als Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe durchgeht:
- Sie haben keine Zahlung vereinbart.
- Die Vergütung hält sich noch im Rahmen.
Eine exakte Vorgabe, wie hoch die Vergütung sein darf, gibt es nicht. Aber es gibt Anhaltspunkte: Rechnen Sie fest mit einer Bezahlung und ist diese in der Höhe beim Lohn für eine professionell ausgeübte Tätigkeit angesiedelt, könnten Sie Probleme bekommen. Problematisch auch, wenn Sie in regelmäßigen Abständen bei Ihren Nachbarn Rasen mähen und dafür Geld erhalten.
Negative Folgen von Schwarzarbeit
Im Grunde genommen gibt es nur negative Folgen bei illegaler Beschäftigung. Kurzfristig haben der illegal beschäftigende Arbeitgeber beziehungsweise illegal arbeitende Auftragnehmer mehr Geld übrig. Mittel- und langfristig gehen so reguläre Arbeitsplätze verloren. Die Konsequenzen aus verschiedenen Perspektiven:
Für den Staat
Dem Staat gehen Einnahmen verloren. Diese können nicht in dringend benötigte Projekte gesteckt werden, darunter leidet die Allgemeinheit.
Für den Arbeitgeber
Wer illegal Handwerker oder Dienstleister beschäftigt, kann mit mehreren Problemen rechnen:
- Arbeitsunfall: Im Falle einer Verletzung kann die Krankenkasse des Schwarzarbeiters die Leistung verweigern. Das kann im Ernstfall sogar bedeuten, dass der Auftraggeber für Rehabilitationskosten oder eine lebenslange Rente aufkommen muss.
- Pfusch: Sie haben keinen Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern der Schwarzarbeiter die Arbeit unsachgemäß ausgeführt hat. Einen Anspruch auf Schadensersatz haben Sie nicht, auf etwaigen Zusatzkosten bleiben Sie somit sitzen.
Für Unternehmen
Schwarzarbeit führt zur Wettbewerbsverzerrung. Bietet die Konkurrenz (Unternehmen B) dieselbe Leistung deutlich günstiger an, wird Unternehmen A so um mögliche Aufträge gebracht. Dabei kommt die Differenz nur dadurch zustande, dass der Staat um seine Einnahmen geprellt wird. Das kann die Existenz des Betriebs gefährden und zu Entlassungen führen.
Für Schwarzarbeiter
Wer als arbeitsloser ALG-II-Empfänger Schwarzarbeit leistet, begeht Sozialbetrug. Arbeiten Sie als Angestellter nebenbei schwarz, riskieren Sie die Kündigung: So geschehen bei einem Mitarbeiter, der sich für die Schwarzarbeit arbeitsunfähig meldete. Sein Arbeitgeber überführte ihn mittels Detektiv des Betrugs. Es folgte die fristlose Kündigung, das Gericht bestätigte diese ebenfalls (Aktenzeichen 6 Sa 1593/08). Hinzu kommt, dass durch die fehlenden Sozialbeiträge am Ende Geld bei Ihrer Rente fehlt.
Für Steuerzahler
Bei genauer Betrachtung schädigt Schwarzarbeit den Steuerzahler. Nicht nur dadurch, dass die fehlenden Steuereinnahmen Ihnen nicht zugute kommen können. Arbeitet beispielsweise ein Harz-4-Empfänger schwarz, kommen Sie mit Ihren Steuerabgaben weiterhin für dessen Sozialleistung auf.
Welche Strafen gibt es bei Schwarzarbeit?
Verstöße aufgrund von Schwarzarbeit verfolgt die Zollverwaltung, deren örtliche Behörde das Hauptzollamt ist. Strafrechtliche Konsequenzen treffen vor allem Selbstständige und Arbeitgeber, wenn sie sich nicht an die Abgabe- und Meldepflichten halten. Sie begehen mindestens eine Ordnungswidrigkeit. In einigen Fällen kann Schwarzarbeit aber auch als Straftat erachtet werden. Dementsprechend unterschiedlich fallen die Strafen aus:
- Geldbuße bis zu 50.000 Euro: Wenn Sie das Gewerbe nicht angemeldet haben.
- Geldbuße bis zu 50.000 Euro: Die Eintragung in die Handwerksrolle fehlt.
- Geldbuße bis zu 5.000 Euro: Sie haben eine geringfügige Beschäftigung im Haushalt nicht gemeldet.
- Geldbuße bis zu 1.000 Euro: Wenn Sie keine (oder verspätet) benötigten Dokumente vorgelegt haben.
Bei diesen Fällen handelt es sich jeweils um eine Ordnungswidrigkeit. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sieht allerdings Bußgelder bis zu 300.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zwischen drei und zehn Jahren vor. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, wahlweise mit einer Geldbuße von 25.000 Euro belegt werden. Oder aber er erhält eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Weitere Sanktionen sind über das Wettbewerbsrecht möglich und tun nicht nur finanziell weh: Wer beispielsweise gewerbliche Tätigkeiten ausübt, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, muss damit rechnen, dass ihm dies künftig versagt bleibt. Somit wird auch die Berufswahl nachhaltig eingeschränkt. Arbeiten Sie schwarz und stecken sich das Geld in die Tasche, ohne die Einkünfte beim Finanzamt zu melden, gilt das als Steuerhinterziehung. Auf Sie können dann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße zukommen.
Müssen Sie Schwarzarbeit melden?
Der Gesetzgeber bekämpft seit Jahren mit mäßigem Erfolg die Schattenwirtschaft. Durch steuerliche Vergünstigungen versucht er Anreize gegen Schwarzarbeit zu setzen. Dennoch ist der Staat auf Mithilfe angewiesen.
Andere zu verpetzen, mag manche an Denunziation erinnern. Die läge allerdings nur dann vor, wenn Sie sich einen persönlichen Vorteil dadurch erschleichen würden. Wenn Sie Schwarzarbeit melden, geht es aber darum, die Schattenwirtschaft zu beenden und Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Die Meldung können Sie formlos direkt beim Zoll, der Polizei oder Behörden erstatten.
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