Was ist der öffentliche Dienst?
Der öffentliche Dienst bezeichnet alle Tätigkeiten, die im Auftrag des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. Kommunen, Länder, Bund, Sozialversicherungsträger) ausgeführt werden.
Einfach ausgedrückt: Beschäftigte im öffentlichen Dienst übernehmen Aufgaben, die der Allgemeinheit dienen oder das Funktionieren von Staat und Gesellschaft sichern. Das umfasst zu großen Teilen Berufe in Ämtern und anderen direkten Vertretungen des Landes. Aber auch andere Bereiche zählen zum öffentlichen Dienst:
- Bildungs- und Gesundheitswesen (Schulen, Krankenhäuser…)
- Verkehrsnetze und Transportwege (Verkehrsplanung)
- Schutz und Versorgung (Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr)
- Gesetzgebung und Rechtsprechung (Regierung, Verwaltung, Gerichte)
Zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst gehören nicht nur Beamte und Beamtinnen. Der deutlich größere Anteil der Beschäftigten sind Arbeitnehmer ohne Beamtenstatus.
Ziele und Aufgaben des öffentlichen Diensts
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sorgen dafür, dass staatliche Leistungen in Deutschland angeboten und aufrecht erhalten werden. Sie erfüllen Aufgaben und Tätigkeiten, die der Öffentlichkeit nutzen. Sie tragen durch ihr Arbeit zum Wohl der Gesellschaft und des Gemeinwesens bei.
Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes arbeiten in Deutschland circa 5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst. Etwa die Hälfte davon im Landesbereich, die restlichen Beschäftigten verteilen sich auf den kommunalen Bereich, die Bundesebene sowie die Sozialversicherungen.
Berufe im öffentlichen Dienst: Wer gehört dazu?
Die Berufe im Staatsdienst sind sehr vielfältig, lassen sich aber in einige grundlegende Bereiche unterteilen, die staatsrechtlich betrachtet den öffentlichen Dienst ausmachen. Wir stellen diese Gruppen vor:
1. Beamte
Beamte stehen zu ihrem Dienstherren (=Arbeitgeber) in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Sie werden durch eine Ernennungsurkunde als Beamter in den Staatsdienst aufgenommen.
Einige Beispiele für Berufe als Beamter:
- Staatsanwalt
- Polizeibeamter
- Zollbeamter
- Verwaltungsfachangestellter
- Kriminaltechniker
- Justizwachtmeister
Aber nicht jede Laufbahn in diesen Jobs führt automatisch zur Verbeamtung. Verwaltungsangestellte können zum Beispiel auch ohne Beamtenstatus arbeiten.
Beamter werden: Aufgaben, Ausbildung, Gehalt + Bewerbung
2. Richter
Richter sind keine Beamte, stehen aber in einem ähnlichen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie sind wichtige Organe der Rechtsprechung und in gerichtlichen Verfahren aller Rechtszweige vertreten. Dabei entscheiden sie sachlich unabhängig und sind weisungsunabhängig.
Anfangs werden Richter auf Probe ernannt. Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Ausnahmen sind Richter beim Bundesverfassungsgericht. Diese werden nicht auf Lebenszeit, sondern für 12 Jahre ernannt.
3. Soldaten und Wehrdienstleistende
Berufs- und Zeitsoldaten bei der Bundeswehr fallen in den Bereich des öffentlichen Dienstes. Beschäftigte in einem solchen Wehrdienstverhältnis arbeiten direkt für den Staat. Wehrpflichtige zählen hingegen nicht dazu.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Soldaten sich für 2 oder 20 Jahre bei der Bundeswehr verpflichten oder mit einem Bundeswehrstudium eine Karriere als Offizier anstreben.
Bewerbung Bundeswehr: Voraussetzungen & Ablauf
4. Kirchenbeamte
Christlichen Kirchen in Deutschland verfügen über den Status einer Körperschaft, deshalb dürfen sie Beamte ernennen. Die Kirche wird dadurch zum Dienstherr im klassischen Sinne.
So können Beschäftigte für die evangelische als auch katholische Kirche zum öffentlichen Dienst zählen.
5. Angestellte und sonstige Beschäftigte
Ein großer Teil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, Angestellte und Arbeiter, die unter die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag für die Länder (TV-L) fallen.
Als Angestellter können Sie in den unterschiedlichsten Berufen arbeiten, die alle zum öffentlichen Dienst zählen können. Einige Beispiele:
- Erzieher
- Rechtsreferendare
- Pfleger
- Fluglotsen
- Controller
- Gerichtsvollzieher
- Sozialpädagoge
- Apotheker
- Müllwerker
- Entsorger
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
Ebenso unterschiedlich wie die Berufe sind die Arbeitgeber. Dazu gehören:
- Kommunen
- Bundesländer
- Bund
- Öffentlich-rechtliche Stiftungen
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften
- Bundesagentur für Arbeit
- Sozialversicherungsträger
- Deutsche Bundesbank
- Anstalten des öffentlichen Rechts
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Vorteile im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst ist ein beliebter Bereich für Arbeitnehmer. Nicht nur die spannenden und vielfältigen Berufsfelder ziehen Beschäftigte an, eine Arbeit im Staatsdienst hat auch viele weitere Vorteile:
-
Bezahlung
Die Bezahlung im öffentlichen Dienst ist transparent und in vielen Bereichen überdurchschnittlich hoch. Mit einem gültigen Tarifvertrag bekommen Beschäftigte in der Regel mehr als Arbeitnehmer ohne Tarifbindung. Hinzu kommt: Gehaltserhöhungen kommen durch längere Betriebszugehörigkeit automatisch.
-
Jahressonderzahlung
Neben dem Gehalt hat jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld. Dies regelt der TVöD. Je nach Entgeltgruppe sind bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Einkommens als zusätzliche Zahlung möglich.
-
Sicherheit
Der öffentliche Dienst gilt als Sektor mit hoher Arbeitsplatzsicherheit. Nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte müssen sich um Arbeitslosigkeit deutlich weniger Sorgen machen. Das nimmt Druck und gibt Planungssicherheit für die Zukunft.
-
Arbeitsbedingungen
Der TVöD garantiert einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Hinzu kommen flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. ein Zeitwertkonto) um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
-
Mitbestimmungsrechte
Im öffentlichen Dienst spielt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer eine große Rolle. Personalräte sind angesehene Posten, die sich für die Belange der Beschäftigten einsetzen. Auch das verbessert die Arbeitsbedingungen.
-
Vergünstigungen
Ist der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ein kommunales oder öffentliches Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Betreiber von öffentlichen Bädern oder Verkehrsbetrieben), profitieren die Mitarbeiter häufig von weiteren geldwerten Vorteilen: günstigere Tarife, Monatskarten, vergünstigte Eintrittspreise…
Öffentlicher Dienst: Gehalt nach TVöD
Im öffentlichen Dienst wird die Bezahlung nach den Entgelttabellen im TVöD geregelt. Je nach Qualifikation erfolgt die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe, durch Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber steigen Sie innerhalb der Gruppe in höhere Stufen auf.
Aber wie hoch ist das Gehalt im öffentlichen Dienst? Das ist je nach Entgeltgruppe sehr unterschiedlich. Zudem wird zwischen der Entgelttabelle des Bundes und der Kommunen (VKA) unterschieden. Wir zeigen Ihnen die aktuellen Gehälter des öffentlichen Diensts in den Entgelttabellen:
Öffentlicher Dienst: Gehalt beim Bund (2025)
Für 2025 erhalten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ab dem 1. April diese Gehälter je nach Eingruppierung:
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
E 15Ü | 6870,54 | 7601,27 | 8293,50 | 8755,01 | 8862,70 | |
E 15 | 5669,12 | 6039,84 | 6453,36 | 7017,89 | 7598,61 | 7980,65 |
E 14 | 5153,96 | 5489,64 | 5928,03 | 6414,51 | 6956,78 | 6346,09 |
E 13 | 4767,62 | 5135,53 | 5554,35 | 6009,06 | 6544,14 | 6834,50 |
E 12 | 4295,43 | 4718,78 | 5213,52 | 5762,47 | 6406,61 | 6712,24 |
E 11 | 4153,35 | 4542,72 | 4908,59 | 5305,54 | 5848,79 | 6154,45 |
E 10 | 4012,19 | 4317,28 | 4664,10 | 5040,24 | 5459,10 | 5596,64 |
E 9c | 3869,93 | 4134,21 | 4464,10 | 4823,53 | 5213,22 | 5338,33 |
E 9b | 3729,09 | 3848,41 | 4150,50 | 4482,62 | 4847,83 | 5153,45 |
E 9a | 3590,97 | 3810,67 | 3872,64 | 4082,05 | 4465,76 | 5617,59 |
E 8 | 3391,44 | 3596,59 | 3738,68 | 3883,66 | 4040,37 | 4115,73 |
E 7 | 3205,23 | 3441,58 | 3582,38 | 3724,47 | 3860,94 | 3935,06 |
E 6 | 3152,04 | 3346,55 | 3482,94 | 3617,92 | 3750,49 | 3819,26 |
E 5 | 3038,99 | 3227,67 | 3355,11 | 3490,06 | 3615,47 | 3680,28 |
E 4 | 2912,62 | 3103,55 | 3263,75 | 3363,48 | 3463,20 | 3521,60 |
E 3 | 2872,69 | 3078,02 | 3127,99 | 3242,21 | 3327,92 | 3406,43 |
E 2Ü | 2711,60 | 2945,82 | 3031,62 | 3146,03 | 3224,63 | 3283,31 |
E 2 | 2692,16 | 2894,28 | 2944,67 | 3016,58 | 3174,63 | 3339,97 |
E 1 | 2465,52 | 2498,86 | 2540,55, | 2579,42 | 2679,47 |
Öffentlicher Dienst: Gehalt bei Kommunen (VKA) (2025)
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
E 15Ü | 6955,18 | 7685,87 | 8378,11 | 8839,65 | 8947,29 | |
E 15 | 5669,12 | 6039,84 | 6453,36 | 7017,89 | 7598,61 | 7980,65 |
E 14 | 5153,96 | 5489,64 | 5928,03 | 6414,51 | 6956,78 | 7346,09 |
E 13 | 4767,62 | 5135,53 | 5554,35 | 6009,06 | 6544,14 | 6834,50 |
E 12 | 4295,43 | 4718,78 | 5213,52 | 5762,47 | 6406,61 | 6712,24 |
E 11 | 4153,35 | 4542,72 | 4908,59 | 5305,54 | 5848,79 | 6154,45 |
E 10 | 4012,19 | 4317,28 | 4664,10 | 5040,24 | 5459,10 | 5596,46 |
E 9c | 3901,48 | 4173,64 | 4469,61 | 4788,53 | 5131,37 | 5377,14 |
E 9b | 3676,89 | 3929,00 | 4089,07 | 4562,79 | 4843,49 | 5168,65 |
E 9a | 3558,96 | 3772,32 | 3986,06 | 4461,84 | 4569,48 | 4844,33 |
E 8 | 3391,44 | 3596,59 | 3738,68 | 3883,66 | 4040,37 | 4115,73 |
E 7 | 3205,23 | 3441,58 | 3582,38 | 3724,47 | 3860,94 | 3935,06 |
E 6 | 3152,04 | 3346,55 | 3482,94 | 3617,92 | 3750,49 | 3819,26 |
E 5 | 3038,99 | 3227,67 | 3355,11 | 3490,06 | 3615,47 | 3680,28 |
E 4 | 2912,62 | 3103,55 | 3263,75 | 3363,48 | 3463,20 | 3521,60 |
E 3 | 2872,69 | 3078,02 | 3127,99 | 3242,21 | 3327,92 | 3406,43 |
E 2Ü | 2711,60 | 2945,82 | 3031,62 | 3146,03 | 3224,63 | 3339,97 |
E 2 | 2692,16 | 2894,28 | 2944,67 | 3016,58 | 3174,63 | 3339,97 |
E 1 | 2465,52 | 2498,86 | 2540,55 | 2579,32 | 2679,47 |
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