Umzug für den Job: Wer zahlt? Was muss ich beachten?

Neuer Job, neue Wohnung, neue Stadt: Der Umzug für den Job kann ein neuer Lebensabschnitt sein – herausfordernd aber auch: Wer übernimmt die Kosten? Bekommen Arbeitnehmer dafür Sonderurlaub? Zahlt die Arbeitsagentur? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und was Sie beim Ortswechsel und Umzug für den Job beachten müssen…

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Umzug wegen Arbeit: Kostenübernahme?

Laut Statistik ziehen jedes Jahr rund 8 Millionen Bundesbürger um. Die Mehrheit für einen neuen Job. So ein Umzug kostet oft viel Geld. Einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben Arbeitnehmer trotzdem nicht. Zuschüsse bei den Umzugskosten sind vor allem eines: Verhandlungssache. Entscheidend dafür, ob sich der Arbeitgeber am Umzug finanziell beteiligt, ist die Art der Bewerbung.

Haben Sie sich beworben oder wurden Sie abgeworben? Im zweiten Fall – also wenn der Arbeitgeber unbedingt Sie wollte – stehen die Chancen gut, dass sich das Unternehmen an den Umzugskosten oder der Wohnungssuche beteiligt. Das gilt meist für Fach- und Führungskräfte; für Berufseinsteiger praktisch nie.

Arbeitgeberzuschuss: Das können Sie verhandeln!

Folgende Kosten können Arbeitgeber steuerfrei erstatten:

  • Wohnungssuche (Kilometergeld für Besichtigungstermine)
  • Maklerprovision (bei Mietobjekten)
  • Speditionskosten (inkl. Transportversicherung)
  • Renovierung (alte Wohnung gegen Nachweis)

Ausnahme: Versetzung

Müssen Sie für den Job wegen einer internen Versetzung umziehen oder erfordert die Arbeit, dass Sie nahe am Arbeitsplatz wohnen (z.B. Feuerwehrleute, Soldaten, Pfarrer), muss sich der Arbeitgeber an den Kosten für den Umzug beteiligen.

Vorsicht Rückerstattungs-Falle!

Trotz (teilweiser) Kostenübernahme durch den Arbeitgeber müssen Sie die Probezeit abwarten. Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig gekündigt, kann der Arbeitgeber Teile der Umzugskosten zurückverlangen!

Zulässige Gründe für eine Rückzahlungspflicht sind:

TIPP: Fragen Sie bei der Bewerbung nicht nur nach finanzieller Unterstützung beim Umzug, sondern halten Sie ebenso etwaige Rückzahlungspflichten schriftlich fest!

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Welche Umzugskosten kann ich von der Steuer absetzen?

Selbst wenn sich der neue Arbeitgeber nicht an den Umzugskosten beteiligt, können Sie diese reduzieren, indem Sie diese steuerlich absetzen. Steuerlich begünstigt wird ein Umzug immer dann, wenn dieser nachweisbar Ihre Arbeitsbedingungen verbessert. Das gilt zum Beispiel, wenn sich wegen des Umzugs die Fahrzeit zur neuen Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde verkürzt.

Ist der Umzug beruflich bedingt, dürfen Sie folgende Ausgaben als „Werbungskosten“ steuerlich geltend machen:

  1. Transportkosten

    Kosten für eine Umzugsfirma, Miete für einen Transporter oder Anhänger, Verpackungsmaterial. Müssen Sie Möbel zwischenlagern, sind diese Kosten leider nicht absetzbar.

  2. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten

    Die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung (max. 2 Tage pro Reise) oder am Umzugstag sind absetzbar. Wer mehr als 8 Stunden unterwegs ist kann noch eine Verpflegungspauschale und Übernachtungskosten angeben (Quittungen aufbewahren!).

  3. Doppelte Mietzahlungen

    Oft beginnt der neue Mietvertrag bevor der für die alte Wohnung endet. In dem Fall dürfen Sie die doppelten Mietzahlungen für die Wohnung, die Sie nicht mehr nutzen, von der Steuer absetzen.

  4. Maklergebühren

    Will die Wohnungssuche nicht klappen, kann ein Makler helfen. Dessen Honorar lässt sich ebenfalls steuerlich geltend machen – jedoch nur für Mietwohnungen, nicht für eine Eigentumswohnungen!

Bitte beachten: Erstattet der Arbeitgeber die Umzugskosten ganz oder zum Teil, dürfen Sie nur die nicht erstatteten Kosten in der Steuererklärung geltend machen!

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Umziehen wegen der Arbeit: Lohnt sich das?

Wegen der Arbeit umziehen? Das ist eine Entscheidung mit oft weitreichenden Folgen. Es gibt viele gute Gründe dafür, aber auch einige dagegen. Machen Sie sich hierzu am besten eine Liste, bei der Sie die Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile bei einem berufsbedingten Umzug einander gegenüberstellen.

Als Orientierungshilfe und zur mentalen Unterstützung finden Sie hier eine Auswahl der häufigsten Pro- und Contra-Argumente:

Umziehen für den Job – Vorteile

  • Mehr Gehalt

    Das Gehalt ist einer der häufigsten Gründe für einen Jobwechsel und Umzug. Beachten Sie auch die Lebenshaltungskosten in der neuen Stadt: So wird zum Beispiel in München oft mehr gezahlt – die Mieten und Preise sind hier aber zugleich extrem hoch. Lesen Sie hierzu auch: Tipps zur Gehaltsverhandlung

  • Bessere Jobchancen

    Aus unserer Erfahrung der beste Grund: die beruflichen Perspektiven. Wenn Sie sich im aktuellen Unternehmen nicht weiterentwickeln können, ist das ein guter Anlass den Job zu wechseln – auch wenn Sie dafür umziehen müssen. Bessere Karrierechancen sorgen langfristig für ein höheres Einkommen.

  • Bessere Work-Life-Balance

    Zur Arbeit pendeln, kostet viel Lebenszeit. Manche fahren eine Stunde zu Arbeit – pro Strecke! Dabei bleibt meist auch die Work-Life-Balance auf der Strecke. Daher lohnt sich der Umzug ebenfalls für einen deutlich kürzeren Arbeitsweg: Sie gewinnen mehr Freizeit und reduzieren den Stress.

  • Persönliche Entwicklung

    Direkt nach der Ausbildung oder nach dem Studium ist ein perfekter Zeitpunkt für einen Ortswechsel: Die Kosten sind gering, und mit einem größeren Suchradius bei der Jobsuche steigen die Chancen für einen echten Traumjob. Der Persönlichkeitsentwicklung tut so ein Tapetenwechsel ebenfalls gut.

Umziehen für den Job – Nachteile

  • Belastung für Beziehung

    Haben Sie einen Partner oder Familie, müssen diese entweder mitziehen – oder Sie führen bald eine Fernbeziehung. Das kann für die Beziehung zur Belastung werden. Sprechen Sie das unbedingt mit der Familie ab!

  • Neues soziales Umfeld

    Der Umzug für den Job führt meist zu einem neuen Lebensabschnitt, bei dem sich auch das Privatleben und soziale Umfeld – Freunde, Kollegen – verändert. Traumjob hin oder her: Fragen Sie sich, was Sie zurücklassen und ob die Karriere das wert ist.

  • Finanzielle Risiken

    Was, wenn es mit dem neuen Job nicht klappt? Auch das sollten Sie vorab beachten: Gibt es am neuen Ort auch andere attraktive Arbeitgeber oder Jobperspektiven? Ansonsten müssen Sie erneut umziehen. Haben Sie bei einem berufsbedingten Umzug daher auch die finanziellen Folgen im Blick – und am besten ein paar Rücklagen.

  • Berufliche Risiken

    Prüfen Sie das neue Jobangebot genau: Wie lange gibt es die Stelle schon im Unternehmen? Wie lange war Ihr Vorgänger auf der Position? Was sagen ehemalige Mitarbeiter über das Unternehmen? Etwaige Erfahrungsberichte können auf einen „Schleudersitz“ hinweisen und ein Unternehmen mit hoher Fluktuation. Sind Sie bereit, ein solches Risiko einzugehen?

Wer zu einem Umzug für den Job bereit ist, beweist viel Flexibilität, Mobilität und Eigeninitiative. Das schätzen viele Arbeitgeber. Und es macht sich gut im Lebenslauf. Das gilt aber nur, wenn Sie danach auch einige Zeit beim neuen Arbeitgeber bleiben: 2-3 Jahre sollten es schon sein.

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Umzug für Job: Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber!

Bei einem Umzug aus privaten Gründen sollten Sie das Thema unbedingt schon im Bewerbungsgespräch ansprechen. Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme besteht, kann Ihnen der neue Arbeitgeber entgegenkommen – finanziell oder durch bezahlten Sonderurlaub für den Umzug. Oder Sie nutzen typische Brückentage dafür.

Ein Umzug für den Job hat schließlich langfristige berufliche Auswirkungen – auch für das Unternehmen! Insbesondere in Branchen, in denen ein Fachkräftemangel herrscht, sollten Sie bei einem berufsbedingten Umzug selbstbewusst verhandeln.

Fragen zu Urlaub und Beihilfe

Wie viele Tage bekomme ich frei für einen Umzug?

Einen Anspruch Sonderurlaub gibt es nur, wenn der Umzug betrieblich bedingt ist. In dem Fall bekommen Arbeitnehmer 1-3 Tage frei (§ 616 BGB). Bei einem privaten Umzug können sie nur auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen – oder der Umzug muss am Wochenende stattfinden.

Wann muss ich dem Arbeitgeber meinen Umzug mitteilen?

Laut Gesetz gibt es eine Frist von maximal 2 Wochen zur Ummeldung – ab dem Einzugstag. Innerhalb von 14 müssen Arbeitnehmer dem zuständigen Einwohnermeldeamt die neue Anschrift mitteilen. Dem Arbeitgeber sagen Sie möglichst sofort bescheid, damit Lohnabrechnungen & co. weiterhin bei Ihnen ankommen.

Wann zahlt das Arbeitsamt einen Umzug?

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für einen Umzug nur, wenn der Umzug für den neuen Job erforderlich ist. Maßgabe hierfür ist, dass der neue Arbeitsweg (hin und zurück) weniger als 2,5 Stunden dauert.

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Checkliste für den Umzug

Damit ihr Umzug möglichst strukturiert und stressfrei abläuft, finden Sie bei uns noch eine kostenlose Umzug-Checkliste. Diese können Sie sich kostenlos als PDF herunterladen. Falls Sie die Umzugscheckliste ergänzen oder editieren wollen: einfach auf den Kasten klicken und die Checkliste erweitern…

Umzug Checkliste: Daran bitte denken!

Die Umzugscheckliste können Sie gleich online im Browser abhaken:

    3 Monate vor dem Umzug

  • Mietvertrag kündigen (ggfls. Nachmieter finden)
  • Laufende Verträge und Abos kündigen
  • Angebote einholen (Umzugsunternehmen, Autovermietung)
  • Umzugshelfer organisieren
  • Kinder in Schule/Kita abmelden
  • Sonderurlaub für Umzug beantragen
  • Umzugskartons besorgen
  • Alte Wohnung entrümpeln
  • Keller, Abstellräume, Garage ausmisten
  • Sperrmüll anmelden
  • 1 Monat vor dem Umzug

  • Kartons packen und beschriften
  • Werkzeug für Umzug besorgen
  • Transporter mieten
  • Transportwege klären
  • Halteverbotszone anmelden
  • Telefon, WLAN in neuer Wohnung sicherstellen
  • Adresswechsel Banken, Versicherungen mitteilen
  • Nachsendeauftrag für Post einrichten
  • Alte und neue Wohnung renovieren
  • 1 Woche vor dem Umzug

  • Termine von Helfern bestätigen lassen
  • Aufpasser für Kinder, Haustiere engagieren
  • Neue Wohnung für Umzug vorbereiten
  • Möbelstellpläne an Zimmertüren hängen
  • Kartons nach Zimmern sortieren
  • Möbel demontieren
  • Alle Schlüssel prüfen
  • Wertgegenstände bei Familie, Freunden sichern
  • Notfalltasche packen (Bargeld, Telefonnummern, etc.)
  • Am Umzugstag

  • Umzugshelfer einweisen
  • Treppenhaus auf Vorschäden prüfen (Fotobeleg!)
  • Umziehen!
  • Kontrollgang durch alte Wohnung
  • Alte Wohnung reinigen
  • Briefkasten leeren
  • Namensschild abmontieren
  • Zählerstände in alte, neue Wohnung notieren
  • Möbel in neuer Wohnung aufbauen
  • Einräumen
  • Umzugshelfer verpflegen
  • Namensschilder anbringen
  • Nach dem Umzug

  • Treppenhaus reinigen
  • Müll entsorgen
  • Kartons weiter auspacken
  • Umzugskartons verkaufen oder verschenken
  • Wohnungsübergabe alte Wohnung + Protokoll
  • Kaution zurückfordern
  • Adressen ändern
  • Abos und Verträge aktualisieren
  • Versicherungen prüfen
  • Dauerauftrag für Miete ändern
  • Versorgungsunternehmen wechseln
  • Letzte Ummeldungen bei Behörden
  • Geliehenes Werkzeug zurückgeben
  • Familie und Freunde informieren
  • Ankommen und Nachbarn kennenlernen
  • Einweihungsparty planen
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Umzug wegen Arbeit? Kommt drauf an…

Der Job ist ein wesentlicher Teil unseres Lebens. Die meisten Menschen verbringen rund ein Drittel Ihrer Zeit auf der Arbeit. Ob sich ein Umzug für den Job lohnt, hängt entscheidend davon ab, ob sich Ihre Lebensqualität und die beruflichen Perspektiven dadurch verbessern.

Lassen Sie sich für die Entscheidung Zeit und schlafen Sie 1-2 Nächte darüber: Passt der Arbeitsplatzwechsel zu Ihrer Karriereplanung? Was zieht Sie in die neue Stadt? Zieht Ihr Partner berufsbedingt mit? Ist der neue Job sicher – oder gibt es Alternativen in der Nähe?

Je gründlicher Sie abwägen, desto besser die Entscheidung. Wir wünschen: Viel Erfolg!


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