Altersteilzeit: Modell für Frührente, Vor- und Nachteile

Altersteilzeit ist ein beliebtes Modell, um den Übergang zu Rente und Ruhestand sanft zu gestalten. Die Arbeitszeitreduzierung bietet einige Vorteile, hat aber auch Nachteile und Fallen. Wir erklären, was Sie alles beachten müssen, wenn Sie in Altersteilzeit gehen wollen…

Altersteilzeit Blockmodell Fallen Vor Und Nachteile Tipps

Was ist Altersteilzeit? Einfach erklärt

Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell für ältere Arbeitnehmer, das einen sanften Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand ermöglicht. Dabei wird die Arbeitszeit in den letzten Jahren bis zur Rente in der Regel halbiert.

Ab 55 Jahren können Arbeitnehmer und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Altersteilzeit beantragen. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf – die Regelung muss freiwillig und schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Voraussetzungen

Um in Altersteilzeit zu gehen, müssen Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind älter als 55 Jahre.
  • Sie haben noch mindestens 3 Jahre bis zur Rente.
  • Sie sind weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt.
  • Sie waren in den letzten 5 Jahren vor der Rente mindestens 1.080 Tage (3 Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Gut zu wissen: Eine Arbeitslosigkeit zählt ebenfalls als versicherungspflichtige Beschäftigung, falls Sie Arbeitslosengeld bezogen haben.

Merkmale

  • Die Arbeitszeitverkürzung vor dem Renteneintritt beträgt 50 Prozent.
  • Gleichzeitig stockt der Arbeitgeber das reduzierte Gehalt um mindestens 20 Prozent auf und zahlt Rentenbeiträge auf Basis von 80 Prozent des früheren Lohns.
  • Die maximale Dauer der Altersteilzeit beträgt in der Regel 6 Jahre.

Die Rahmenbedingungen zur Altersteilzeit regelt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG).

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Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?

Für die Altersteilzeit gibt es heute vor allem zwei verschiedene Modelle:

  1. Blockmodell

    90 Prozent aller Arbeitnehmer entscheiden sich für das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt: In der ersten Phase arbeiten Arbeitnehmer weiterhin in Vollzeit, jedoch bei reduziertem Gehalt. In der zweiten Phase sind sie vollständig freigestellt und erhalten das Altersteilzeit-Gehalt bis zum gesetzlichen Renteneintritt.

  2. Gleichverteilungsmodell (Teilzeitmodell)

    Beim Gleichverteilungsmodell (auch: „kontinuierliche Altersteilzeit“) wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit gleichmäßig um 50 Prozent reduziert. Wie sich diese Teilzeit gestaltet (halbe Tage, freie Tage), müssen Sie individuell mit dem Arbeitgeber klären.

Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden: In beiden Fällen erhalten Sie während des Zeitraums nur noch ein halbes Gehalt plus 20 Prozent Aufstockung durch den Arbeitgeber. Diese Aufstockung kann auch höher ausfallen und zum Beispiel geldwerte Vorteile beinhalten.

Diese Aufstockung ist zwar sozialversicherungs- und steuerfrei, wird Ihnen bei der Steuererklärung aber angerechnet. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sodass sich die Rente nicht groß reduziert.

Altersteilzeit-Rechner: Wie viel Rente bleibt?

Falls Sie wissen wollen, wie sich die Altersteils auf Rente und Gehalt auswirken, können Sie den Altersteilzeit-Rechner der Deutschen Rentenversicherung bzw. des Regionalträgers ihre-vorsorge.de nutzen.

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Altersteilzeit Vor- und Nachteile

Mithilfe der Altersteilzeit können Arbeitnehmer früher in Rente gehen – und das, ohne die persönliche Rentenvorsorge stark zu belasten. Das hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile. Hier der Überblick:

Altersteilzeit Vorteile

  • Mehr Freizeit

    Das Hauptargument für viele Rentner in spe ist der Zugewinn an Freizeit: Sie kommen schneller aus dem Job und können sich mehr um private Interessen, Hobbys und Familie kümmern.

  • Sanfter Übergang

    Der Eintritt ins Rentnerdasein bedeutet für viele Menschen einen krassen Einschnitt (siehe: Empty-Desk-Syndrom). Mit der Altersteilzeit lässt sich der „Rentenschock“ abmildern.

  • Kein Wissensverlust

    Auch aus Arbeitgebersicht ist die Altersteilzeit vorteilhaft: Mitarbeiter und ihr Know-how bleiben noch eine zeitlang dem Unternehmen erhalten und können bereits Nachfolger einarbeiten.

  • Geringere Personalkosten

    Arbeitgeber können durch Altersteilzeit-Angebote Personalkosten senken: Jüngere Arbeitnehmer sind in der Regel günstiger, weil sie geringere Gehälter beziehen. Ebenso ist es möglich, auf diese Art Arbeitsplätze sozialverträglich abzubauen und die freiwerdenden Stellen nicht neu zu besetzen.

Altersteilzeit Nachteile

  • Geringeres Gehalt

    Weniger Arbeit bedeutet auch weniger Geld auf dem Konto. Deshalb müssen viele Betroffene zugleich Kosten und den Lebensstandard senken, wenn Sie in Altersteilzeit gehen.

  • Geringere Rente

    Durch das Modell kommt es zu geringen Einbußen bei der Rente. Rechnen sollten Sie hier mit einem Minus von rund 10 Prozent pro Jahr Altersteilzeit.

  • Harter Wechsel

    Ziel der Altersteilzeit ist oft ein sanfter Übergang in den Vorruhestand. Wählen Sie das Blockmodell bleibt der Wechsel in die Rente dennoch abrupt.

  • Höheres Insolvenzrisiko

    Klären Sie unbedingt, was passiert, falls Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet! Wer das Blockmodell wählt, geht praktisch in „Vorkasse“. Der gesparte Lohn sollte durch eine Insolvenzversicherung abgedeckt sein.

  • Größerer Aufwand

    Das Teilzeitmodell bedeutet für Unternehmen oft einen höheren organisatorischen Aufwand. Die meisten Arbeitgeber tendieren deshalb zum Blockmodell.

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Was sind die Fallen bei Altersteilzeit?

Neben den schon angesprochenen Nachteilen lauern noch weitere Fallen und Risiken bei der Altersteilzeit. Achten Sie daher unbedingt auf folgende Punkte und mögliche Fallstricke:

  1. Einkommenseinbußen

    Während der Altersteilzeit sinkt das monatliche Einkommen um rund 30 Prozent, selbst wenn der Arbeitgeber Aufstockungsbeträge zahlt. Das kann zu finanziellen Engpässen führen, wenn noch laufende Verpflichtungen bestehen.

  2. Betriebsrente

    Die betriebliche Altersvorsorge orientiert sich meist am letzten Gehalt. Achtung: Durch das reduzierte Einkommen in der Altersteilzeit kann die Betriebsrente geringer ausfallen!

  3. Steuer

    Die Kombination von Altersteilzeit, späterer Rente und anderen Einkünften kann zu einer höheren Steuerlast führen. Wir empfehlen daher eine zusätzliche Beratung durch einen Steuerexperten.

  4. Kranken- und Pflegeversicherung

    Geringeres Einkommen bedeutet auch geringere Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung! Das kann im Rentenalter zu höheren Eigenanteilen führen, insbesondere für privat Versicherte.

  5. Kündigungsrisiko

    Auch während der Altersteilzeit kann der Arbeitgeber – etwa bei betriebsbedingten Kündigungen – das Arbeitsverhältnis beenden.

  6. Flexibilität

    Die Altersteilzeit wird meist langfristig vereinbart. Plötzliche Veränderungen der Lebensumstände lassen sich dann nur noch schwer berücksichtigen.

  7. Arbeitgeberwechsel

    Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – den Arbeitgeber wechseln wollen, ist der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Altersteilzeit fortzuführen.

Eine Altersteilzeit sollten Sie daher stets gründlich planen und das jeweilige Angebot und Modell individuell prüfen. Wir empfehlen hierbei eine umfassende Beratung durch Rentenversicherung, Steuerberater und Personalabteilung, um böse Überraschungen zu vermeiden und die persönlichen Risiken zu minimieren.

Tipps zur Altersteilzeit Planung

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Altersteilzeit-Modell, die Ihr Arbeitgeber anbietet und rechnen Sie durch, ab wann es sich für Sie lohnt in Altersteilzeit zu gehen. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur Ihre Ersparnisse, sondern auch die regelmäßigen Ausgaben, Lebenshaltungskosten und Ihre Altersvorsorge.

Sprechen Sie anschließend mit der Rentenversicherung über den geplanten Rentenbeginn und die voraussichtliche Rentenhöhe. Die Beratungsstellen bieten hierzu Probeberechnungen an. Auskünfte dazu bekommen Sie unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800. Ansonsten gilt grundsätzlich: Alles, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren immer schriftlich fixieren!

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Was ist besser Altersteilzeit oder Rente mit 63?

Ob die Altersteilzeit oder die Rente mit 63 die bessere Wahl ist, hängt stark von den individuellen Lebensumständen, finanziellen Möglichkeiten und persönlichen Vorlieben ab. Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile:

Vergleich: Altersteilzeit vs. Rente mit 63

Merkmal

Altersteilzeit

Rente mit 63

Übergang Sanfter Übergang, schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit Kompletter Ausstieg aus dem Berufsleben
Einkommen Reduziertes Gehalt, aber Aufstockung durch Arbeitgeber Volle Freizeit, aber Rentenabschläge möglich
Rentenansprüche Rentenpunkte bleiben weitgehend erhalten Oft deutliche Rentenkürzung durch Abschläge
Soziale Einbindung Weiterhin Teil des Arbeitslebens Sofortiger Verlust des Arbeitsplatzes und der Kontakte
Voraussetzungen Vereinbarung mit Arbeitgeber, kein Rechtsanspruch Mindestens 35 Beitragsjahre, sonst späterer Rentenbeginn
Flexibilität Flexible Modelle (Blockmodell, Teilzeit) Mehr Freizeit, aber weniger finanzielle Flexibilität

Generell bietet die Altersteilzeit ein regelmäßiges Einkommen und erhält die Rentenansprüche besser als ein sofortiger Ausstieg. Dafür ist das Gehalt niedriger als bei Vollzeit, und es gibt keinen gesetzlichen Anspruch – Sie brauchen die Zustimmung des Arbeitgebers!

Die Rente mit 63 ermöglicht wiederum einen sofortigen Ruhestand, bedeutet aber in den meisten Fällen Abschläge auf die Rente (0,3 Prozent pro Monat vor der Regelaltersgrenze, bis zu 14,4 Prozent bei 4 Jahren früherem Renteneintritt). Wer 45 Beitragsjahre hat, kann die Rente mit 63 ohne Abschläge erhalten.

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Ist Altersteilzeit ab 60 sinnvoll?

Die Altersteilzeit kann grundsätzlich ab dem 55. Lebensjahr begonnen werden, viele tarifliche oder betriebliche Regelungen – insbesondere im öffentlichen Dienst oder bei kirchlichen Arbeitgebern – sehen häufig das 60. Lebensjahr als Einstiegsalter vor.

Voraussetzungen für Altersteilzeit ab 60

  • Vollendung des 60. Lebensjahres (je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung)
  • In den letzten 5 Jahren vor Beginn mindestens 1.080 Kalendertage (3 Jahre) in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Das Arbeitsverhältnis muss bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn bestehen bleiben
  • Antragstellung meist spätestens 3 Monate vor Beginn der Altersteilzeit

Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Arbeitgebern kann es zudem eine Quote geben (z.B. maximal 2,5 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit). Die restlichen Bedingungen und Modelle bleiben auch bei der Altersteilzeit ab 60 gleich.


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