Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Liste + welche Konsequenzen?

Im Job halten sich nicht alle an Regeln, Vorschriften und Erwartungen. Fehlverhalten am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit. Mal sind es kleinere Patzer, teilweise aber auch schwerwiegende Fehlverhalten, Pflichtverletzungen oder gar Straftaten, die ernste Konsequenzen haben können. Die Frage ist: Wie gehen Sie damit um? Wir zeigen, welches Fehlverhalten am Arbeitsplatz Sie unbedingt vermeiden sollten und was Sie in der Situation tun können…

Fehlverhalten Arbeitsplatz Konsequenzen Folgen Arbeitsrecht Tipps

Definition: Was ist Fehlverhalten am Arbeitsplatz?

Ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz liegt vor, wenn Sie sich im Job falsch verhalten, gegen Regeln, Vorgaben oder Abmachnungen verstoßen. Zentrale Richtlinien sind der Arbeitsvertrag, aber auch die in der Unternehmenskultur verankerten Verhaltensmaßstäbe und Erwartungen an Mitarbeiter.

Fehlverhalten Synonym

Synonym zum Fehlverhalten wird auch von Patzer, Inkorrektheit, Fehler oder Ausrutscher gesprochen. Im Job bezeichnet ein echtes Fehlverhalten aber meist einen größeren Verstoß als nur einen kleinen Flüchtigkeitsfehler. Noch deutlicher wird der Begriff Pflichtverletzung. Dabei haben Sie gegen wichtige Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen.

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Beispiele: Die häufigsten Fehlverhalten am Arbeitsplatz

Die Erfahrung zeigt: Mitarbeiter verstoßen immer wieder gegen diese Regeln. Das sind die häufigsten Fehlverhalten am Arbeitsplatz:

  1. Häufige Unpünktlichkeit
    Die Bahn verpasst oder im Stau gestanden, schon kommen Sie zu spät zur Arbeit. Doch solch eine Unpünktlichkeit ist ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Wer sich verspätet, verkürzt die eigene Arbeitszeit und verstößt somit gegen seine Pflichten im Arbeitsverhältnis.
  2. Mangelnde Sorgfalt
    Bei der Arbeit müssen Sie sorgfältig sein – nicht nur, um Fehler zu vermeiden, sondern auch um gut mit Geräten und Arbeitsmaterialien umzugehen. Verursachen Sie durch Unachtsamkeit oder mangelde Sorgfalt einen Schaden, entstehen dem Unternehmen zum Teil große Kosten. Zu den Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis zählt deshalb die Sorgfaltspflicht.
  3. Private Internetnutzung
    Kurz im Büro die privaten Mails checken oder ein wenig durch die sozialen Medien surfen? Viele Arbeitnehmer denken sich nichts dabei, doch ist es streng genommen ein Fehlverhalten. Nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis vom Unternehmen ist dies erlaubt. Hat der Chef die private Nutzung nicht gestattet, dürfen Sie am Dienstrechner nicht privat das Internet nutzen.
  4. Überzogene Pausen
    Es ist klar geregelt, wie lange die Pausen im Job sind. Sie dürfen nicht einfach 15 Minuten später aus der Mittagspause zurückkommen. Dies ist ein ähnliches Fehlverhalten wie die Unpünktlichkeit. Durch überzogene Pausen arbeiten Sie weniger, als vertraglich vereinbart wurde. Auch unerlaubte Raucherpausen können als Fehlverhalten gewertet werden.
  5. Verbotene Konkurrenztätigkeit
    Im Nebenjob ein wenig Geld verdienen? Das ist grundsätzlich erlaubt und der Chef muss dem Nebenverdienst zustimmen. Es gibt aber einige Ausnahmen. Dazu zählt Konkurrenztätigkeit. Sie dürfen am beispielsweise am Wochenende nicht bei der Konkurrenz Ihres Hauptarbeitgebers arbeiten. Ein solches Fehlverhalten darf das Unternehmen sofort verbieten.
  6. Verspätete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    Laut Gesetz müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens dann einreichen, wenn Sie länger als drei Tage ausfallen. Ihr Chef kann aber schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vom Arzt verlangen. Immer wieder reichen Mitarbeiter die AU aber erst zu spät ein.
  7. Diebstahl
    Firmenlaptop, Arbeitsmaterialien oder anderes Eigentum vom Arbeitgeber: Wer ohne Erlaubnis auf der Arbeit etwas entwendet, begeht Diebstahl. Das ist nicht nur ein Fehlverhalten, sondern eine Straftat und kann nach Schwere des Vergehens bestraft werden.

Schwerwiegende Fehlverhalten am Arbeitsplatz

Diebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Leider gibt es auch andere schwerwiegende Fehlverhalten am Arbeitsplatz, die immer wieder vorkommen. Besonders schlimm sind:

  • Beleidigung
    Jeder kann wütend werden, doch Beleidigungen und wüste Beschimpfungen gehen zu weit. Ein solcher Umgangston ist selbstverständlich ein gravierendes Fehlverhalten und wird entsprechend betraft.
  • Mobbing
    Ausgrenzung, absichtliche Fehlinformationen oder üble Nachrede – Mobbing hat viele Facetten und alle sind gleichermaßen grausam. Die Opfer leiden sehr, weshalb Unternehmen streng gegen Mobbing vorgehen.
  • Sexuelle Belästigung
    Von anzüglichen Bemerkungen über unerwünschte Näherungsversuche bis zu übergriffigen Berührungen kommt es leider zu verschiedenen Formen von sexuellem Missbrauch im Job. Das ist weit mehr als Fehlverhalten, sondern eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden sollte.
  • Betrug
    Das eigene Produkt mit falschen Vorteilen bewerben, die Zahlen des Unternehmens verbessern oder kurz die Unterschrift des Vorgesetzten auf ein Dokument setzen, damit die Bearbeitung schneller geht. Wo es um viel Geld geht, kommt es immer wieder zu Betrug. Gerichte müssen sich regelmäßig mit solchen Fällen beschäftigen.
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Konsequenzen von Fehlverhalten

Fehlverhalten bleiben selten ohne Folgen. Wie die Konsequenzen aussehen, hängt vom genauen Verstoß ab. Unterschieden werden zwischen arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts kann eine Ermahnung, eine Abmahnung oder je nach Situation auch eine fristlose Kündigung möglich sein. Abhängig ist dies von der Schwere des Fehlverhaltens

Straftaten wie Diebstahl oder sexuelle Belästigung werden strafrechtlich verfolgt und können Geld- oder sogar Gefängnisstrafen bedeuten – zusätzlich zur Kündigung, weil eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.

Fehlverhalten, die Ihrem Erfolg im Weg stehen

Natürlich schaden Sie sich mit jedem Fehlverhalten selbst. Doch nicht immer sind damit gleich arbeitsrechtliche Konsequenzen verbunden. Manche werfen auch einfach ein schlechtes Licht auf fallen dem Chef negativ auf. Dieses Verhalten steht Ihrem Erfolg im Weg.

  • Stillstand
    Chefs wollen Mitarbeiter fördern und entwickeln. Leider fehlt auf der Gegenseite manchmal die Bereitschaft. Stillstand kommt bei Führungskräften nie gut an, weil das Interesse an persönlicher und professioneller Entwicklung fehlt.
  • Faulheit
    Fehlende Motivation und sogar Faulheit zeigen deutlich: Ich engagiere mich nicht wirklich. Mangelnder Antrieb fällt auf. Auf Gehaltserhöhungen warten Sie dann vergeblich – oder werden irgendwann ersetzt.
  • Gemecker
    Sie dürfen und sollten auf Probleme aufmerksam machen. Doch ständiges Gemecker über einfach alles kommt nicht gut an. Außerdem gilt: Sie sollten nicht nur meckern, sondern gleich Lösungsvorschläge mitbringen.
  • Fehler
    Fehler passieren in jedem Job. Doch ständige und unnötige Fehler werden zur Karrierebremse. Sie müssen aus Fehlern lernen und es beim nächsten Mal besser machen.
  • Passivität
    Eigeninitiative punktet, Passivität wird nicht gerne gesehen. Dienst nach Vorschrift reicht nicht aus, Sie müssen mitdenken und eigenständig arbeiten.
  • Angeberei
    Stolz ist berechtigt, Angeberei ist aber nur nervig. Es stört das Betriebsklima, macht gute Zusammenarbeit schwierig und verschlechtert letztlich die Ergebnisse. Das will kein Chef sehen.
  • Lästerei
    Gerüchte gibt es an jedem Arbeitsplatz, doch tun Sie sich damit selbst keinen Gefallen. Führungskräfte wollen gute Leistungen und Engagement sehen – nicht mitbekommen, wie Sie Klatsch und Tratsch verbreiten. Wenn Sie erfolgreich sein wollen, halten Sie sich aus dem Flurfunk raus.
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Fehlverhalten beichten: So sagen Sie es dem Chef

Nach einem Fehlverhalten müssen Sie zu Ihrem Patzer stehen. Meistens bekommt der Chef es sowieso mit, umso besser, wenn Sie selbst die Initiative ergreifen und Größe zeigen. Aber wie klappt das? Diese Tipps helfen, wenn Sie Ihr Fehlverhalten beichten:

1. Prüfen Sie das Ausmaß des Fehlers

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation. Was genau ist passiert? Was haben Sie falsch gemacht? Auf wen hat Ihr fehlerhaftes Handeln Auswirkungen? Welche Folgen könnte Ihr Fehler haben? Versuchen Sie, so gut wie möglich, diese Fragen zu beantworten, damit Sie Ihrem Chef ausführlich Bericht erstatten können.

2. Reagieren Sie sofort

Warten Sie nicht zulange mit der Beichte. Sonst wirkt es so, als wollten Sie den Patzer vertuschen. Außerdem geben Sie Ihrem Chef so die Zeit, auf einen Fehler zu reagieren und die Auswirkungen zu begrenzen.

3. Kommen Sie zum Punkt

Reden Sie nicht um den heißen Brei herum. Entschuldigen Sie sich und schildern Sie Ihrem Chef klar und direkt die Lage. Suchen Sie keine Ausreden, sondern übernehmen Sie die Verantwortung. Falls das Fehlverhalten ein Nachspiel hat, sollten Sie auch gleich mögliche Lösungen vorschlagen.

4. Übernehmen Sie Verantwortung

Wälzen Sie die Schuld nicht auf Kollegen ab. Wenn Sie etwas falsch gemacht haben, müssen Sie das auch zugeben. Schließlich wollen Sie auch nicht, dass ein anderer Mitarbeiter Sie für etwas beschuldigt, das Sie nicht getan haben.

5. Seien Sie gnädig mit sich

Es ist gut und wichtig, dass Sie sich das Fehlverhalten eingestehen und die Situation reflektieren. Solange es sich nicht um eine Straftat, sondern um ein kleineren Patzer handelt, sollten Sie aber nicht zu hart zu sich selbst ein. Solche Fehler können passieren. Lernen Sie daraus, damit es nicht noch einmal vorkommt.

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Was tun bei Fehlverhalten von Kollegen?

Fehlverhalten von Kollegen ist eine schwierige Situation. Niemand möchte zur Petze werden, doch in manchen Situationen kann es notwendig sein, um weiteren Schaden abzuwenden. Das können Sie tun, wenn Sie ein Fehlverhalten von anderen bemerken:

  • Klären Sie die Situation auf
    Handeln Sie niemals voreilig. Sie müssen sich absolut sicher sein, dass es sich um ein Fehlverhalten handelt. Sie wollen keine Anschuldigungen vorbringen, wenn sich später rausstellt, dass Sie die Situation falsch eingeschätzt haben. Das ein Kollege den Laptop mitnimmt, muss nicht sofort Diebstahl sein. Vielleicht braucht er ihn im Homeoffice und hat die Erlaubnis vom Chef.
  • Sprechen Sie den Betroffenen an
    Bei kleinen Vergehen ist es ratsam, den Kollegen unter vier Augen darauf anzusprechen. Erklären Sie, dass Sie nur helfen und mögliche Konsequenzen abwenden wollen. Vielleicht ist der Betroffene sich seines Fehlverhaltens gar nicht bewusst und kann nun reagieren.
  • Sammeln Sie Informationen
    Hilft ein persönliches Gespräch nicht, sollten genauere Informationen sammeln. Vielleicht haben andere Kollegen das Fehlverhalten ebenfalls erlebt oder Sie können festhalten, wann genau die Verstöße vorkommen. Mit den nötigen Beweisen können Sie sich entscheiden, ob Sie es dem Chef sagen.
  • Informieren Sie Ihren Vorgesetzten
    Hat der Chef bisher nichts mitbekommen, können Sie ihn informieren. Legen Sie die gesammelten Informationen vor und erklären Sie, welche Auswirkungen das Fehlverhalten hat. Wie der Arbeitgeber letztlich darauf reagiert, entscheidet der Chef.
  • Behalten Sie es für sich
    Der Chef ist die einzige Person, der Sie davon berichten sollten. Hängen Sie es nicht an die große Glocke. Sie haben zurecht etwas gegen das Fehlverhalten unternommen – es der gesamten Abteilung zu verraten, geht aber zu weit.

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